| Antrag Landtagswahlprogramm: | Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 03.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 21:03 |
2.2-5580: Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen
Von Zeile 5579 bis 5580:
dezimiert die marine Artenvielfalt. Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene für eine deutlich restriktivere Regulierungein Verbot einsetzen.
Klimakrise und Artensterben – das sind die zwei großen ökologischen
Herausforderungen unserer Zeit – und sie hängen untrennbar zusammen. Die
Auswirkungen der Klimakrise sind bereits jetzt für alle spürbar, regelmäßig
werden neue Temperaturrekorde aufgestellt, an Land und in unseren Meeren. Und
fast die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein ist heute
gefährdet. In den vergangenen drei Jahrzehnten haben wir die Hälfte unserer
Wiesenvögel und über 75 Prozent der fliegenden Insekten verloren.
Wir GRÜNE nehmen beide Krisen ernst und orientieren uns in unserem Handeln an
den planetaren Grenzen. Wir halten an dem Ziel der Klimaneutralität 2040 fest
und ergreifen Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine intakte
Natur ist die Grundlage unseres Lebens und unseres Wohlstands. Sie sorgt für
sauberes Wasser, fruchtbare Böden, ein stabiles Klima und lebenswerte Städte und
Gemeinden. Aber viele Ökosysteme stehen unter enormem Druck: Arten und
Lebensräume verschwinden – und damit auch die für uns lebensnotwendigen
Ökosystemleistungen für Wasser, Boden und Klima. Krankheitsausbrüche,
Nahrungsmittelknappheit und Umweltkrisen sind die Folge dieses Abwärtstrends.
Mit einem entschlossenen Programm für konsequenten Natur- und Arten-, Umwelt-
und Klimaschutz steuern wir dagegen.
Wir werden:
ein Artenvielfaltsgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz der
biologischen Vielfalt zum überragenden öffentlichen Interesse macht.
ein Landesprogramm für 100 lebendige Fließgewässer und Seen auflegen.
den Waldanteil von 11 auf 15 Prozent der Landesfläche erhöhen.
unsere Meere wirksam schützen, indem wir den Aktionsplan Ostseeschutz
konsequent umsetzen und im Nationalpark Wattenmeer mindestens 51 Prozent
der Fläche als Ruhezonen ausweisen.
unser Grund- und Trinkwasser schützen, mit strengeren Regelungen für
Pestizide und einer Modernisierung von Kläranlagen.
2.2.1 Naturschutz stärken und durchsetzen
Der Naturschutz in Schleswig-Holstein kann sich auf viele, oft im Ehrenamt
aktive Mitstreiter*innen stützen: Das Engagement dieser Menschen und Verbände
wollen wir erhalten und stärken. Naturschutz braucht aber auch Regeln,
Durchsetzungskraft und verlässliches staatliches Handeln. Wir werden die
rechtlichen Errungenschaften und Möglichkeiten konsequent nutzen und stärken, um
Naturschutz wirkungsvoll umzusetzen und dauerhaft zu festigen.
2.2.1.1 Natur zurückgewinnen
Nach der 2024 in Kraft getretenen EU-Wiederherstellungsverordnung müssen bis
2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme
renaturiert und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden.
Wir GRÜNE wollen, dass Schleswig-Holstein diese historische Chance entschlossen
nutzt – und zum Vorreiterland bei der Umsetzung des europäischen
Naturschutzrechts wird.
Wir wollen, dass die Landesregierung die Wiederherstellungsverordnung
ressortübergreifend und ambitioniert in den Bereichen Natur- und Meeresschutz,
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau umsetzt, denn sie ist nichts
anderes als eine große Investition in unsere Zukunft. Bestehende und durch GRÜNE
Initiative entscheidend geprägte Konzepte wie die Biodiversitätsstrategie „Kurs
Natur 2030“ und der „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ sollen in den nationalen
Wiederherstellungsplan einfließen.
Unsere Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ ist das Fundament für die
Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung — deshalb stärken wir ihre
Umsetzung mit ausreichend finanziellen Mitteln und Personal. Wir wollen ein
Kompetenzzentrum für die Umsetzung des europäischen Naturschutzgesetzes
einrichten. Es soll Förderprogramme koordinieren, kommunale Akteur*innen
unterstützen und Renaturierungsmaßnahmen voranbringen. Auf kommunaler Ebene
wollen wir die Ermittlung und Wiederherstellung geeigneter Schutzflächen aktiv
begleiten.
Wir bringen ein Artenvielfaltsgesetz auf den Weg, das den Schutz der
biologischen Vielfalt zum überragenden öffentlichen Interesse macht. Dafür
werden wir den Artenschutz stärker im Finanzausgleichsgesetz (FaG) verankern.
Zudem sollen ein Biodiversitäts-Fonds und eine Bildungsinitiative Biodiversität
festgeschrieben werden: Damit wollen wir Projekte zum Schutz und zur Förderung
der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein langfristig und verlässlich
finanzieren. Außerdem können so noch mehr Menschen für die Belange der Natur
begeistert und für den Erhalt der biologischen Vielfalt sensibilisiert werden.
2.2.1.2 Naturschutzrecht
Wir wollen bestehende naturschutzrechtliche Instrumente stärken und wirksam
umsetzen. Ein fairer und wirksamer rechtlicher Rahmen belohnt Engagement für die
Natur und stellt zugleich sicher, dass Umweltbeeinträchtigungen konsequent
vermieden, ausgeglichen oder sanktioniert werden. Wir werden die Ausweisung von
Schutzgebieten als Land priorisieren und beschleunigen. Hierbei dienen
Landschaftspläne als Fundament für Genehmigungen und Umweltprüfungen. So
schaffen wir mehr Rechtssicherheit und schnellere Verfahren. Mit einer
Experimentierklausel wollen wir die Erprobung neuer Maßnahmen und innovativer
Landnutzungskonzepte ermöglichen, die für eine Verbesserung des natürlichen
Zustandes sorgen und auf die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung
einzahlen. Langfristig werden wir das Gebot der Verbesserung festschreiben, um
unsere Natur in Schleswig-Holstein nachhaltig zu erhalten und zu schützen.
Wir setzen uns für qualitativ fundierte Kompensationsregeln für Eingriffe in die
Natur ein. Einem Absenken von Umwelt- und Schutzstandards sowie der
Einschränkung von Beteiligungsrechten von Naturschutzverbänden treten wir
entschieden entgegen. Das Verbandsklagerecht wollen wir als Säule
zivilgesellschaftlicher Beteiligung erhalten und stärken. Außerdem werden wir
die Bußgeldkataloge an die tatsächlichen ökologischen Schäden anpassen.
Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit von anerkannten Naturschutzverbänden soll
dauerhaft institutionell gefördert werden, denn sie leisten einen wichtigen
Dienst für unser Land.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, neue Infrastrukturen, Siedlungsentwicklung
und Naturschutz müssen in Einklang gebracht werden. Mit Landschaftsrahmenplänen
können Schutzbelange frühzeitig und verbindlich in andere Planungen wie die
Landes- und Regionalplanung integriert werden. Deshalb werden wir dieses
Instrument aktualisieren und stärken.
Dabei werden wir auch die KernAktionsRäume der Biodiversitätsstrategie in die
Planungsgrundlagen aufnehmen und so sicherstellen, dass der Schutz wertvoller
Lebensräume bei allen raumbedeutsamen Entscheidungen angemessen berücksichtigt
wird.
2.2.1.3 Kompensation stärken – Realkompensation vor
Freikaufen
Eingriffe in Natur und Landschaft müssen wirklich ausgeglichen werden – nicht
nur auf dem Papier. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in mindestens
gleichwertiger ökologischer Qualität erfolgen – nicht nur in gleicher
Flächengröße. Wo besonders hochwertige Lebensräume betroffen sind, braucht es
darüber hinausgehende Kompensation. Wir stehen zur Realkompensation vor Ort:
Echte Maßnahmen im direkten Umfeld des Eingriffs haben Vorrang vor dem
Freikaufen. Kompensation soll vor allem dort stattfinden, wo die
Beeinträchtigung entsteht – in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen
und Naturschutzverbänden. So stellen wir sicher, dass Naturschutz dort ankommt,
wo er gebraucht wird, und dass Kompensation nicht zur reinen Rechengröße
verkommt, sondern zu einem wirksamen Instrument für mehr Artenvielfalt und
lebendige Landschaften in Schleswig-Holstein.
Wir wollen, dass diese Flächen regelmäßig kontrolliert werden – denn nur
kontrollierte Ausgleiche sind wirksame Ausgleiche. Wir sorgen für
flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Landschaftspläne.
2.2.1.4 Flächen sichern und aufwerten
Über den Erwerb von zum Verkauf stehenden Flächen kann das Land den Schutz und
die nachhaltige Entwicklung in Natura-2000-Gebieten sowie in angrenzenden
Mooren, in Nationalparks, Naturschutzgebieten und in Bereichen mit
Vorranggewässern sicherstellen.
Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz wollen wir deshalb erhalten und für
private Stiftungen öffnen; wir wollen es auf sämtliche naturschutzfachlich
relevante Kulissen ausweiten und die bestehenden Begrenzungen bei der
Flächengröße und dem Finanzrahmen aufheben. Flächen mit hohem Naturschutzwert
sollen vorrangig in die Hand der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
übergehen. Wir wollen die Stiftung verstärkt als Renaturierungsdienstleister
etablieren, so dass Naturschutzmaßnahmen beispielsweise auch auf
landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden können, wo dies gewünscht ist. Das
erhöht den Rückhalt in der Landwirtschaft und beschleunigt die Umsetzung von
Renaturierungsprojekten. Weit über 1.000 landwirtschaftliche Betriebe wirken
schon heute ganz konkret an der Umsetzung der Naturschutzziele des Landes mit.
Diese wichtige Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft wollen wir
weiter ausbauen.
Mit Unterstützung der Landgesellschaft Schleswig-Holstein und weiterer
beteiligter Akteur*innen wollen wir anstehende Flurbereinigungsverfahren zur
Neuordnung von Flächen konsequent für die ökologische Aufwertung der Landschaft
nutzen.
2.2.1.5 Ranger*innen, Freiwillige und Umweltbildung
Die Ranger*innen in den Nationalen Naturlandschaften sind gemeinsam mit
Schutzgebietsbetreuer*innen wichtige Pfeiler im Naturschutz und in der
Umweltbildung. Wir wollen als Land weitere Ranger*innen in die Fläche bringen
und eine dauerhafte Finanzierung der Ausbildung der Schutzgebietsbetreuer*innen
sicherstellen. Auch in den Meeresschutzgebieten sollten künftig Ranger*innen
aktiver werden.
Schleswig-Holstein lebt von dem Engagement und der Leidenschaft junger Menschen
im Umwelt- und Naturschutz. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Freiwilligen
Ökologischen Jahr (FÖJ) setzen wir uns auf Bundesebene für eine Erhöhung der
FÖJ-Mittel ein und stellen ausreichend Landesfinanzen sicher.
Natur- und Umweltschutz beginnt mit Wissen und Begeisterung – deshalb wollen wir
Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) weiter strukturell verankern: von der
frühkindlichen Bildung über die Schulen bis zur Erwachsenenbildung. Im
Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) sind die BNE-
Agentur, die Akademie für Artenkenntnis und die Bildungsinitiative Biodiversität
vereint. So können wertvolle Synergien und Netzwerke genutzt und ausgebaut
werden. Das BNUR leistet mit seinen vielfältigen Veranstaltungen und
Exkursionen, der Ehrenamtsförderung und Netzwerktreffen sowie mit
Qualifizierungen einen elementaren Beitrag zum Schutz und zum Erhalt der
Lebensräume in Schleswig-Holstein — und für ein gutes Miteinander: Daher sind
uns der Erhalt und die Weiterentwicklung des BNURs und seiner Angebote ein
zentrales Anliegen.
Kulturelle Formate wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstler*innen und
Jugendgruppen wollen wir da stärken, wo sie nachhaltig wirken und Teil eines
größeren Bildungsansatzes sind.
2.2.2 Schutzgebiete
Indem wir Lebensräume in ihrer Gesamtheit schützen, leisten wir immer auch einen
Beitrag zum Schutz der in ihnen lebenden Arten. Eine vielfältige Tier- und
Pflanzenwelt ist kein „Nice-to-have“, sondern die notwendige Grundlage für
resiliente Naturräume und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dort,
wo sich viele verschiedene Arten einen Lebensraum teilen und nicht wenige
einzelne Arten dominieren, können Veränderungen von Klima- und Umweltbedingungen
und menschliche Einflüsse besser abgefedert werden. Mit dem Erhalt und der
Stärkung unserer Schutzgebiete sichern wir daher nicht nur den Fortbestand der
natürlichen Schönheit in all ihrer Vielfalt, sondern insbesondere die Grundlagen
für ein gutes Leben zukünftiger Generationen.
Konkret bedeutet das für uns GRÜNE: Mehr Fläche, mehr Qualität, mehr
Umsetzungskraft. Wir wollen Nord- und Ostsee besser schützen und Schleswig-
Holsteins Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem an Land vergrößern und
weiterentwickeln. Wir gehen den in der aktuellen Legislaturperiode begonnenen
Pfad weiter, zügig, bürokratiearm und unter Mitwirkung aller Beteiligten neue
Naturschutzgebiete auszuweisen. In bestehenden Naturschutzgebieten setzen wir
uns für die konsequente Erhaltung und Verbesserung des Schutzstatus ein. Mit der
Durchsetzung von Naturschutzrecht sichern wir die Qualität der
Naturschutzgebiete zusätzlich ab.
Wir wollen Schleswig-Holsteins Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem an Land
auf mindestens 20 Prozent der Landesfläche weiterentwickeln. Mit 4.000 Hektar
weiteren Naturschutzgebieten wollen wir das Ziel der Biodiversitätsstrategie
erreichen, 3,6 Prozent der Landesfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. 2045
sollen 10 Prozent des Landes unter Naturschutz stehen.
Wir verfolgen konsequent das Ziel, mindestens 2 Prozent der Landesfläche als
Wildnis zu sichern.
2.2.2.1 Nationalparke
Nationalparke sind die höchste Schutzkategorie, mit der wir bedrohte Lebensräume
schützen können. Getreu dem Motto „Natur Natur sein lassen“ wollen wir
insbesondere unsere Meere mit diesem Instrument besser schützen und dort
Rückzugs- und Erholungsräume für Tier- und Pflanzenarten schaffen. Die
Nationalparkverwaltung wollen wir stärken.
2.2.2.2 Natura 2000
Die Überarbeitung und Fortschreibung der Managementpläne für Natura 2000-Gebiete
werden wir vorantreiben und damit die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
intensivieren. Um die ökologische Qualität der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
innerhalb des Natura 2000-Systems zu sichern, wollen wir den Einsatz von
Düngemitteln und Pestiziden in diesen Schutzgebieten schrittweise deutlich
verringern.
2.2.2.3 Naturparke
Die sechs Naturparke Schleswig-Holsteins spielen als Teil der Nationalen
Naturlandschaften eine große Rolle für den Biotopverbund und den Artenschutz.
Sie sind wichtige Orte der naturverträglichen Erholung, Umweltbildung und
nachhaltigen Regionalentwicklung. Wir wollen die Naturparke dabei unterstützen,
sich als Qualitäts-Naturparke zu zertifizieren und Naturpark-Partner-Programme
mit lokalen Betrieben, Vereinen und Bildungseinrichtungen auf- bzw. auszubauen.
Es soll mehr Möglichkeiten zum Naturerleben für Radfahrende und Wandernde,
Aussichtsplattformen und Hides zur Vogelbeobachtung sowie ein breites Touren-
Angebot mit qualifizierten Naturführer*innen geben. Wir setzen uns deshalb für
eine langfristig gesicherte, auskömmliche personelle und finanzielle
Grundausstattung der Naturparke ein.
2.2.2.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete
In den Biosphärenreservaten „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen“
und „Flusslandschaft Elbe“ stehen sowohl die biologische Schutzwirkung als auch
eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung im
Vordergrund. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt der Schönheit der
Landschaft und des Erholungswertes. Beide Schutzkategorien wollen wir weiter
ausbauen und stärken und so Modellräume für ein nachhaltiges Miteinander von
Mensch und Umwelt schaffen. Wir setzen uns aktiv für eine weitere Entwicklung,
Stärkung und Vergrößerung des Biosphärenreservats Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer ein – u. a. durch maßvolle Umsteuerung bestehender Förderprogramme.
2.2.2.5 Biotopverbund
Um die Wanderung von Arten und den genetischen Austausch zwischen einzelnen
Schutzgebieten zu fördern, verfolgen wir weiter das in der
Biodiversitätsstrategie des Landes festgehaltene Ziel, den Biotopverbund zu
stärken und mehr Verbindungskorridore zu schaffen und zu schützen.
Das sogenannte Grüne Band – 1.400 Kilometer wertvolle Lebensräume entlang der
ehemaligen innerdeutschen Grenze – trägt als ökologisches Rückgrat zum
Biotopverbund in Deutschland bei. Wir wollen dieses einzigartige Naturerbe und
Geschichtsdenkmal in Schleswig-Holstein im Dialog mit den Menschen der Region
als Nationales Naturmonument ausweisen.
Straßen und Autobahnen zerschneiden Lebensräume und isolieren Tierpopulationen.
Wir wollen einen Wildwegeplan mit Grünbrücken und Querungshilfen für Wildtiere,
aber auch Insekten, Reptilien und Kleintiere erarbeiten und konsequent umsetzen.
Bestehende Grünbrücken verbessern wir durch eine angepasste Bepflanzung, die
Reduzierung von Störquellen und eine bessere Einbindung in angrenzende
Lebensräume. Wir verbinden Naturschutz mit Verkehrssicherheit, denn Grünbrücken
senken nachweislich auch die Zahl von Wildunfällen.
2.2.3 Meeresschutz
Gesunde Meere sind die Voraussetzung für deren Nutzung – sei es durch Tourismus,
Fischerei oder zur Erholung. Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Riffe, Muschel-
und Sandbänke sowie Salzwiesen schützen die Küsten, beherbergen eine enorme
Artenvielfalt und speichern CO₂. Sie zu erhalten und wiederherzustellen ist
Klima- und Meeresschutz zugleich. Leider sind unsere Küstenmeere in keinem guten
Zustand. Nährstoff- und Schadstoffwerte sind zu hoch, die Folge sind
Eutrophierung und das Absterben von Seegraswiesen und anderen Unterwasser-
Lebensgemeinschaften, was sich wiederum auf die gesamte Nahrungskette auswirkt.
In der Ostsee breiten sich sauerstoffarme Zonen aus, in denen tierisches Leben
nicht mehr möglich ist. Als Land zwischen den Meeren muss es unser Anliegen
sein, diese Lebensräume zu retten und langfristig zu erhalten.
Um dies zu erreichen, werden wir die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, den
Aktionsplan Ostseeschutz sowie Schutzmaßnahmen in der Nordsee konsequent
umsetzen und bauen ein langfristiges Biodiversitätsmonitoring auf, das uns
verlässliche Daten über den Zustand unserer Meeresökosysteme liefert.
An unseren Küsten sehen wir direkt, was die Klimakrise bedeutet und wie wichtig
Klimaschutz und Klimaanpassung sind. Hier wird besonders deutlich, dass es um
unser Land, unsere Städte und Gemeinden, unsere Wirtschaft, unsere Infrastruktur
und letztlich um uns geht – bis hin zum Schutz von Menschenleben. Dabei gilt:
Vorsorge ist immer deutlich günstiger als die Reparatur von Schäden. Bei der
Klimaanpassung unserer Küsten legen wir wann immer möglich den Fokus auf
naturnahen Küstenschutz: Wir wollen Küstenschutz und Naturschutz verbinden und
gemeinsam planen, Sandaufspülungen gegenüber Verbauungen priorisieren, mehr
Retentionsräume schaffen sowie natürliche Küstenniederungen und Salzwiesen
schützen und – wo möglich – wiederherstellen. Denn Salzwiesen sind nicht nur
überlebenswichtige Brutgebiete für den Austernfischer und andere Küstenvögel –
sie sind auch hocheffiziente Kohlenstoffspeicher, deren Zerstörung
klimaschädliche Treibhausgase freisetzt. Mit dem Klimadeichkonzept
berücksichtigen wir den Meeresspiegelanstieg. Außerdem sind wir gewappnet, bei
Bedarf die Deiche weiter zu verstärken. Der Generalplan Küstenschutz mit seinen
Grundsätzen für den Schutz von Menschen und Siedlungen ist dabei für uns
maßgebliche Handlungsanleitung.
Vom Meer sehen die meisten Menschen nur die Oberfläche. Was sich unter dieser
abspielt oder abspielen könnte, wenn das Meer in einem guten Zustand wäre, sehen
wir nicht. Die Schönheit und Vielfalt der Unterwasserwelt wollen wir den
Menschen im Land zwischen den Meeren an einem konkreten Ort zugänglich machen.
Wir setzen uns deshalb für ein für Einheimische sowie für Tourist*innen
attraktives Meeresvisualisierungszentrum in der Landeshauptstadt ein.
2.2.3.1 Nordsee
Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist UNESCO-Weltnaturerbe,
Zwischenstation und Nahrungsquelle für Millionen von Zugvögeln und Lebensraum
einzigartiger mariner Artenvielfalt. Aber der Klimawandel mit steigendem
Meeresspiegel, zunehmenden Sturmfluten und veränderten Sedimentdynamiken setzt
das Wattenmeer unter Druck. Hinzu kommt eine starke Nutzung durch Fischerei,
Schifffahrt, Wirtschaft und Tourismus.
Deshalb: Wo Nationalpark draufsteht, muss Nationalpark drin sein: Nach
internationalen IUCN- (International Union for Conservation of Nature) und
national anerkannten Qualitätskriterien muss über die Hälfte der Fläche
nutzungsfrei und ungestört bleiben – im Nationalpark Wattenmeer sind es heute 3
Prozent. Wir wollen das Nationalparkgesetz so fortentwickeln, dass bis 2030
mindestens 51 Prozent der Fläche des Nationalparks gesetzlich als Ruhezone
ausgewiesen werden.
Die Erdölförderung auf der Mittelplate ist ein ökologischer Widerspruch im
Herzen des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. 2024 konnten wir
GRÜNEN in der Landesregierung erreichen, dass das Förderende auf 2041 vorgezogen
wurde. Sollte energiewirtschaftlich oder bundesrechtlich ein früheres Ende der
Ölplattform möglich werden, werden wir einen früheren Rückbau der Anlage nach
Kräften unterstützen. Neuen Öl- und Gasbohrungen in der Nordsee erteilen wir
eine klare Absage.
Mit einem Aktionsplan für den Schutz der Nordsee wollen wir klare Ziele,
verbindliche Maßnahmen und einen konkreten Zeitplan festlegen sowie die enge
Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden im trilateralen Wattenmeer-
Schutzprogramm befördern.
Wir planen, im Nationalpark Wattenmeer ein dauerhaftes Team von marinen
Ranger*innen aufzubauen. Das Land hat dafür zusammen mit Niedersachsen und
Hamburg einen Antrag bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gestellt. Das
Ranger*innenteam soll für eine Vernetzung der bundesweiten Meeresschutzgebiete
sorgen und die Gebiete betreuen, Besucher*innen lenken und informieren sowie
Monitoring und Schutzmaßnahmen umsetzen.
2.2.3.2 Ostsee
Die Ostsee ist als kleines, flaches Meer besonders von den Folgen des
Klimawandels, aber auch von Nährstoffeinträgen, Fischereidruck und
Umweltverschmutzung betroffen. Wir wollen die Ostsee als lebendigen
Sehnsuchtsort auch für zukünftige Generationen erhalten.
In dieser Legislaturperiode haben wir mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030
(APOS) das größte Ostseeschutzpaket der Landesgeschichte auf den Weg gebracht.
Zusammen mit dem wissenschaftlichen Beirat werden wir den APOS kontinuierlich
weiterentwickeln und als Vorbildregion im Ostseeraum fungieren. Die
Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins etwa bei der Bergung von Munitionsaltlasten
und der Schaffung von Meeresschutzgebieten in der Ostsee werden wir
weiterverfolgen und ausbauen. Wir setzen uns weiterhin für die deutliche
Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen ein und schaffen echte
Rückzugsräume für Schweinswale, Tauchenten, Fische und andere Arten. Durch
Bildungsarbeit und Partnerprogramme schaffen wir mehr Bewusstsein und eine echte
Allianz für den Ostseeschutz. Unser Ziel bleibt die Schaffung eines
Nationalparks Ostsee.
Wir werden aktive Wiederherstellungsmaßnahmen, beispielsweise Steinriffe, in der
Ostsee ergreifen und so die Umsetzung der europäischen
Wiederherstellungsverordnung vorantreiben. Seegraswiesen sind Hotspots der
Meeresbiodiversität und als natürliche Kohlenstoffspeicher auch 1A-
Klimaschützer. Wir unterstützen weiterhin die Pflanzung neuer Seegraswiesen als
Natur- und Klimaschutzmaßnahme.
Die in Eckernförde eingerichtete Meeresschutzstation Ostsee mit dem Fokus auf
Schutzgebietsbetreuung und Umweltbildung wollen wir zu einem Forum des
Ostseeschutzes machen. So wird der einzigartige Lebensraum Ostsee für alle
erlebbar.
2.2.3.3 Munitionsaltlasten im Meer
In der Nord- und Ostsee liegen mindestens 1,6 Millionen Tonnen Bomben,
Brandbomben und andere Munitionsaltlasten, die dort insbesondere nach dem
Zweiten Weltkrieg verklappt wurden. Bereits jetzt lassen sich giftige Substanzen
aus den enthaltenen Sprengstoffen in Muscheln und Fischen nachweisen und können
so in unsere Nahrungskette gelangen. Für die Sicherheit der marinen Ökosysteme,
der Schifffahrt und unserer Gesundheit treiben wir die Bergung und Entschärfung
von Altmunition gemeinsam mit dem Bund und den betroffenen Ländern noch
konsequenter voran.
Als Land, das mit dem Netzwerk MUNIMAR und den Pilotbergungen in der Lübecker
Bucht bundesweit Vorreiter für die Munitionsbergung ist, wollen wir dauerhaft
Mittel für Forschung, Ortung, Kartierung und die Entwicklung neuer
Bergungstechnologien bereitstellen und setzen uns für eine gerechte
Kostenverteilung auf Bund und Länder ein. Begleitend werden wir das
kontinuierliche Umweltmonitoring der austretenden Schadstoffe stärken, um die
Gefahren besser zu verstehen und den Einsatz der Bergungskapazitäten ziel- und
risikoangepasst zu steuern.
2.2.3.4 Fischerei
Der traditionsreiche Wirtschaftszweig der Fischerei steht in Schleswig-Holstein
vor tiefgreifenden Veränderungen. Wir wollen, dass sich die kommerziell
genutzten Fischpopulationen erholen, damit nachhaltige Küstenfischerei eine
Zukunft hat. Auch deshalb setzen wir uns für ein ökosystembasiertes
Fischereimanagement und das Vorsorgeprinzip auf Bundes- und EU-Ebene ein. Wir
unterstützen die Fischerei bei der Umstellung auf selektivere und schonendere
Fangtechniken.
Nullnutzungszonen und Nullfangquoten für besonders bedrohte Arten wie Dorsch und
Hering sind notwendig für eine zukunftsfähige Meeresbewirtschaftung. Schonzeiten
und Schonflächen werden wir ausweiten. Für eine transparente Fischerei soll ein
Tracking für alle Fischereifahrzeuge eingeführt werden – insbesondere in Natura-
2000-Gebieten. Für fischereiliche Nutzungen in europäischen Schutzgebieten muss
es FFH-Verträglichkeitsprüfungen geben.
Tauchende Vögel wie Tauchenten, Lappentaucher und Kormorane sowie Fischotter
geraten und sterben in Reusen und Stellnetzen. Wir wollen die Reusen- und
Stellnetzfischerei in sensiblen Bereichen deshalb einschränken.
Stellnetzfischerei soll durch naturverträgliche Fanggeräte abgelöst werden. Nach
dem Vorbild Dänemarks setzen wir uns für ein verpflichtendes Beifangmonitoring
zu Schweinswalen, Seevögeln und anderen geschützten Tieren in der
Stellnetzfischerei ein.
Die Grundschleppnetzfischerei zerstört Meeresböden, vernichtet Lebensräume und
dezimiert die marine Artenvielfalt. Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene
für eine deutlich restriktivere Regulierungein Verbot einsetzen.
Wir setzen uns für Übergangshilfen für betroffene Fischereibetriebe ein und
wollen neue Einkommensperspektiven erschließen. Das SeaRanger-Programm, das
Tätigkeiten in den Bereichen Meeresmonitoring, Wissenschaft und naturnaher
Küstentourismus verbindet, wollen wir ausbauen und als Teil einer Strategie für
eine nachhaltige Küstenwirtschaft in Schleswig-Holstein etablieren.
Die Fischereiausbildung soll inhaltlich insbesondere zu den Themen Meeresschutz,
Artenvielfalt und ökologische Anforderungen weiterentwickelt werden.
Geisternetze – verlorene und oft jahrzehntelang in Nord- und Ostsee treibende
Fischernetze – bedrohen die marinen Ökosysteme. In dieser Legislaturperiode
haben wir dazu ein Pilotprojekt gefördert. Zusammen mit der Fischerei steigen
wir in die dauerhafte und koordinierte Bergung dieser Netze ein. Um Geisternetze
künftig zurückverfolgen zu können, sollen Fischernetze verpflichtend
gekennzeichnet sein.
Der Europäische Aal hat einen faszinierenden und komplexen Lebenszyklus. Dabei
wandert der Aal zwischen den europäischen Binnengewässern und dem Atlantik hin
und her. Wir wollen diese vom Aussterben bedrohte Art weiterhin schützen und
setzen uns für ein Verbot der Aal-Fischerei ein. Wanderungshindernisse wollen
wir beseitigen und natürliche Laich- und Aufwuchshabitate schützen. Das
„Aalutsetten“ – das Aussetzen der an den europäischen Atlantikküsten gefangenen
und großgezogenen Jungaale – wollen wir abschaffen, weil ausgesetzte Aale
zumeist nicht den Weg in ihr natürliches Laichgebiet in der Sargassosee finden.
Die Vergabe von Fischereisubventionen durch das Land werden wir evaluieren und
an Kriterien des Naturschutzes ausrichten.
In bilateralen Vereinbarungen setzen wir uns für klare Schutzmaßnahmen und
Nutzungseinschränkungen beiderseits der Grenze ein. Die grenzübergreifende
Zusammenarbeit mit Dänemark verstehen wir als Chance, den Meeresschutz in der
Ostsee konkret und vorbildhaft voranzubringen. Gemeinsam wollen wir den Zustand
der Flensburger Förde deutlich verbessern. Der Gründung eines
grenzüberschreitenden Biosphärenreservats stehen wir offen und unterstützend
gegenüber, wenn es von den Kommunen vor Ort gewollt wird.
2.2.3.5 Wale schützen
Der Klimawandel, überfischte Meere und die Vermüllung der Ozeane auch durch
Geisternetze bedrohen zunehmend unsere heimischen Schweinswale, aber auch
Großwale und andere Meeressäuger. Verirrte und gestrandete Tiere sind sichtbare
Leidtragende einer tiefgreifenden Meereskrise – und ihre Zahl wird weiter
steigen. Wir wollen vorbereitet und handlungsfähig sein.
Deshalb setzen wir uns für den Aufbau einer länderübergreifenden
Koordinierungsstruktur für Walstrandungen ein – in enger Zusammenarbeit mit
Mecklenburg-Vorpommern, Dänemark und anderen Ostseestaaten. Im Ernstfall wollen
wir schnell, wissenschaftlich fundiert und abgestimmt handeln. Wir werden die
Ursachenforschung zu Walstrandungen intensivieren und aus den gewonnenen
Erkenntnissen gezielte Präventionsmaßnahmen entwickeln. Meeres- und
Umweltbildung sind ein wichtiger Baustein, um das Bewusstsein für den Zustand
unserer Meere zu schärfen und langfristig Verhaltensänderungen zu fördern.
2.2.4 Schutz von Lebensräumen an Land
Auch außerhalb von Schutzgebieten profitieren wir von intakten Ökosystemen durch
ihre zahlreichen Ökosystemdienstleistungen – sei es als Brutstätte für
Bestäuberpopulationen, durch Klimaregulierung und Bindung von Treibhausgasen,
durch Wasserreinigung, Erosionsminderung oder auch als Erholungsort. Wertvolle
Lebensräume wollen wir daher in der ganzen Fläche stärken, nicht nur dort, wo
sie gesetzlich unter Schutz stehen.
2.2.4.1 Moore
Intakte, nasse Moore sind wahre Klimaschützer und Biodiversitäts-Hotspots.
Trockengelegte Moore sind hingegen eine der größten Quellen klimaschädlicher
Emissionen in der Landwirtschaft.
Wir wollen das überragende öffentliche Interesse für Naturschutz und
insbesondere für den Moorschutz festschreiben. Wir stärken diese natürlichen
CO₂-Senken – auch mit dem Ziel, Restemissionen z. B. aus dem Gebäude- oder
Verkehrssektor auszugleichen.
Wir wollen trockengelegte Moore wiedervernässen und dafür auch eine
Landesmoorschutzagentur ins Leben rufen. Das deutschlandweite „Aktionsprogramm
Natürlicher Klimaschutz“ werden wir in Schleswig-Holstein weiter umsetzen und
fordern eine auskömmliche Finanzierung auf Bundesebene. Wir unterstützen die
Stiftung Naturschutz und die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein dabei, das
Programm der „Moor Futures“ auszuweiten, um mehr Drittmittel von Privaten und
Wirtschaftsunternehmen für den Naturschutz zu gewinnen. Das Projekt Klimafarm in
Erfde wollen wir verstetigen. Wir wollen 500 Hektar Feuchtwiesen neu entwickeln.
2.2.4.2 Wälder
Unsere Wälder sind Erholungsort und Artenparadies, Holzlieferant und
Klimaschützer, Wasserspeicher und kühlende Oase. Gleichzeitig sind diese
vielfältigen Funktionen durch die Klimakrise und den wirtschaftlichen
Nutzungsdruck bedroht. Wir verfolgen deshalb eine landesweite Waldstrategie, die
eine zukunftsfähige, klimaresiliente Entwicklung und Nutzung des Waldbestandes
aufzeigt.
Wir wollen den Waldanteil in unserem – deutschlandweit waldärmsten – Bundesland
von 11 auf 15 Prozent der Landesfläche erhöhen und deshalb die Waldentwicklung
mit standortangepassten und klimaresilienten Baumarten fördern. Neue Wälder
dürfen jedoch nicht zulasten von Dauergrünland, Mooren oder anderen wertvollen
Offenlandlebensräumen entstehen.
Laubwälder trotzen Hitze und Trockenheit, Stürmen und Schädlingen besser als
Nadelwälder und speichern zudem mehr Kohlenstoff. Wir unterstützen das Ziel der
Landesforsten (SHLF), den Laubwaldanteil auf 68 Prozent zu erhöhen. Bei der
Neuwaldbildung sollen mindestens 85 Prozent standortheimische Baumarten
verwendet und der natürlichen Waldverjüngung der Vorrang eingeräumt werden.
Wir wollen die Landesforsten als Vorbild für naturnahe Forstwirtschaft
etablieren und streben eine Naturland-Zertifizierung an. Wir stärken die SHLF
als Ausbildungsbetrieb, insbesondere von Fachkräften mit Klimaresilienz-
Kompetenz.
Wir werden die Zuschüsse für Gemeinwohlleistungen sichern und stärker auf
ökologisch wertvolle Leistungen fokussieren – darunter den Erhalt von
Buchenwäldern, die Renaturierung von Moor- und Bruchwäldern sowie den Aufbau von
Wildnis- und Naturwäldern. Mindestens 10 Prozent der öffentlichen Waldflächen
nehmen wir dauerhaft aus der wirtschaftlichen Nutzung. Zusätzlich zur
Naturwaldkulisse wollen wir 1.000 Hektar Altbaumrefugien schaffen.
Mit einer Bundesratsinitiative setzen wir uns dafür ein, den Wald-Klima-Fonds
wieder einzuführen, um Forschung und Beratung von Waldbesitzenden sowie den
Waldumbau dauerhaft zu finanzieren. Waldentwässerungsanlagen sollen zurückgebaut
und Waldmoore wiedervernässt werden.
Für Buchenwälder trägt Schleswig-Holstein besondere Verantwortung, weil es eine
der wenigen Regionen in Europa ist, in denen Buchen im Tiefland auch unter den
Bedingungen des fortschreitenden Klimawandels noch gesund wachsen können. Wir
setzen uns dafür ein, den Holzeinschlag auf maximal 60 Prozent der Zuwachsrate
zu begrenzen. Buchenwälder sollen extensiv bewirtschaftet und alte
Buchenwaldstandorte ab 140 Jahren mit hohem Totholzanteil besonders geschützt
werden.
Wir verbinden Naturschutz, Klimaanpassung und regionale Wirtschaftskraft: Weil
die Klimakrise nadelholzlastige Forst- und Verarbeitungsketten zunehmend unter
Druck setzt, wollen wir regionale Wertschöpfung mit Laubholz stärken. Wir
unterstützen Forschung, Entwicklung und Investitionen, damit Sägewerke,
Handwerk, Bauwirtschaft und Industrie heimisches Laubholz besser nutzen können.
Der Einsatz von Pestiziden in Wäldern soll auf ein absolutes Minimum reduziert
werden und der Holzeinschlag nur außerhalb der Brutsaison möglich sein. Wir
werden Mindestanteile von starken Habitatbäumen und von Totholz in der
Waldstrategie verankern. Artenreiche Waldränder und Säume wollen wir gezielt
entwickeln und die traditionelle Waldweide zur Pflege und Entwicklung von
Lichtwäldern zulassen und fördern. Wo immer möglich, sollen ausreichend große
Abstände zwischen den Rückegassen gehalten und waldbodenschonende Forsttechnik
eingesetzt werden.
Wir wollen Stadtwälder erhalten und, wo es möglich ist, neu anlegen. Kommunen
sollen unterstützt werden, Tiny-Forest-Projekte unbürokratisch umzusetzen:
kleinflächige, dicht bepflanzte Mikroforste nach wissenschaftlichem Vorbild, die
auf begrenztem Raum ökologisch wertvolle Lebensräume schaffen, die Luftqualität
verbessern und bei Hitze abkühlen.
2.2.4.3 Strände und Küstenstreifen
Unsere Küsten sind für uns Sehnsuchts- und Erholungsort. Und sie sind Lebensraum
für Vögel, wie zum Beispiel Möwen, Seeschwalben und Watvögel, die gerade in der
Brutzeit besonders geschützt werden müssen. Wir wollen in sensiblen
Küstengebieten, und hier besonders an den Ostseestränden, während der Brutzeit
verstärkt zeitlich begrenzte Ruhezonen – sogenannte Strandinseln – einrichten.
Wir setzen uns dafür ein, dass mindestens 60 Prozent der Salzwiesen an der
schleswig-holsteinischen Westküste unbeweidet bleiben und sich natürlich
entwickeln können. Das bestehende Salzwiesenmanagement im Vorland des
Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wollen wir stärken.
Steilufer erfüllen an der Ostseeküste gemeinsam mit den ihnen vorgelagerten
Abrasionsflächen eine wichtige Ökosystemleistung für den Küstenschutz. Sie sind
eine natürliche Sedimentquelle für die Stabilisierung der sandigen Küsten bei
verstärkt steigendem Meeresspiegel. Dadurch wirken sie als natürlicher
Küstenschutz. Steilufer müssen deshalb im Regelfall von Sicherungsbauwerken
freigehalten bleiben. Nur wenn Siedlungen, wichtige Infrastrukturanlagen oder
hohe Sachwerte durch Erosion massiv gefährdet sind, sollen Steilufer gesichert
werden können.
2.2.4.4 Kiesgruben: Rohstoffgewinnung und Naturschutz
zusammen denken
Ausgeförderte Kies- und Sandgruben sind wertvolle Rückzugsräume für seltene, auf
magere und trockene Standorte angewiesene Tier- und Pflanzenarten. Die Gruben
sollen nach dem Ende des Abbaubetriebs nicht wiederverfüllt oder bepflanzt
werden, sondern sie sollen durch gezielte Pflegemaßnahmen und ein aktives
Flächenmanagement erhalten bleiben. Diese Maßnahme soll als verbindliche
Ausgleichsmaßnahme in Kiesabbaugenehmigungen festgeschrieben werden.
2.2.4.5 Stadtnatur für Hitzeschutz und ökologische Vielfalt
Stadtnatur kühlt überhitzte Straßen, bindet CO₂, fördert Biodiversität und
verbessert die Lebensqualität aller Menschen vor Ort. Wir sorgen für grüne,
lebendige und naturnahe Städte. Mit den kreisfreien Städten schmieden wir
deshalb ein Bündnis für mehr Stadtnatur. Wir setzen uns dafür ein, dass alle
Kommunen verpflichtende Baumschutzsatzungen einführen. Bäume im Siedlungsbereich
erfüllen unverzichtbare ökologische Funktionen – ihr Schutz muss verbindlich
sein. Wir starten eine Entsiegelungsoffensive, auch für Schottergärten, und
unterstützen Stadt- und Dorfgrün sowie die naturnahe Anlage von Grünflächen und
Gärten. So schaffen wir auch in besiedelten Gebieten wieder Platz für wichtige
Arten wie Wildbienen oder Gartenschläfer.
2.2.5 Artenschutz
Durch wirksame Schutzgebiete und durch den gezielten Schutz von Lebensräumen und
biologischen Hot-Spots zu Wasser wie an Land schützen wir nicht nur konkret die
dort lebenden Arten, sondern die gesamten Ökosysteme und damit auch unsere
natürlichen Lebensgrundlagen. Wir haben in dieser Legislatur als erstes
Bundesland die Aufnahme der Artenvielfalt als eigenständiges Schutzgut in die
schleswig-holsteinische Landesverfassung auf den Weg gebracht und damit einen
historischen Schritt für den Natur- und Artenschutz im Land vollzogen. Behörden
und Gerichte sind angehalten, den Schutz der Artenvielfalt als
verfassungsrechtlich verbindliche Leitlinie in ihre Entscheidungen
einzubeziehen.
Neben dem Schutz der Artenvielfalt insgesamt und besonderer Ökosysteme im
Speziellen gibt es aber auch immer wieder Konflikte und Herausforderungen, die
vorrangig einzelne Arten oder Artengruppen betreffen und die durch bestimmte
menschliche Handlungen oder Eingriffe entstehen. Wir GRÜNE stehen dafür, unserer
Verantwortung gegenüber den Lebewesen, mit denen wir den Lebensraum teilen,
gerecht zu werden und diese bestmöglich zu schützen und in unserem Handeln zu
berücksichtigen.
2.2.5.1 Schutz von Meeressäugern
Wir wollen Meeressäuger, insbesondere den Schweinswal, bei Sprengungen in der
Ostsee und bei Baumaßnahmen unter Wasser besser schützen. Die Weiterentwicklung
bestehender Schutzmaßnahmen wie z. B. Lärmminderung oder Vergrämung werden wir
unterstützen und die bessere Abstimmung zwischen Naturschutz und Bundeswehr bzw.
Bauunternehmen einfordern.
Die für Schutzmaßnahmen bei Sprengungen notwendigen finanziellen Mittel sind
dauerhaft im Wehretat zu verankern.
2.2.5.2 Schutz von Tieren an Land
Rehkitze, Junghasen und bodenbrütende Vögel wollen wir bei der Mahd der Wiesen,
Weiden und Ackergrasflächen besser schützen. Wir begrüßen, dass viele
Landwirt*innen bereits Maßnahmen ergreifen und auch Vereine und Verbände bereits
aktiv Rehkitz- und Bodenvogelschutz betreiben. Dies wollen wir ausbauen,
unterstützen und fördern.
Für den Schutz der deutschlandweit gefährdeten und nachtaktiven Igel wollen wir
das Fahren von Mährobotern in der Dämmerung und in der Nacht verbieten und
Kommunen bei der Umsetzung eines solchen Verbots durch eine Mustervorlage
unterstützen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass für Mähroboter technische
Mindestanforderungen zur zuverlässigen Erkennung kleiner Wildtiere, zum
automatischen Stopp und zur automatischen Nachtabschaltung eingeführt werden.
Fledermausschutz ist praktischer Artenschutz vor Ort: Er verbindet
Gebäudeschutz, Insektenschutz, Gewässerschutz, Waldnaturschutz und den Schutz
der Nacht. Durch Straßen- und Siedlungsneubauten werden allerdings immer mehr
wichtige Flug- und Jagdrouten versperrt. Wir wollen den Fledermausschutz
stärken: durch bessere Sicherung und Neuschaffung von Quartieren an Gebäuden,
Brücken, Bunkern, Kirchen, Dachstühlen und alten Bäumen, durch den Erhalt von
Höhlenbäumen und Altbaumstrukturen sowie durch fledermausfreundliche Sanierungs-
und Baukonzepte. Bei öffentlichen Gebäuden, landeseigenen Liegenschaften und
Förderprogrammen soll der Fledermausschutz von Anfang an mitgeplant werden. Die
Facharbeit zu Fledermäusen, die Fledermausforschung und die Beratung von
Kommunen, Eigentümer*innen, Kirchen, Wohnungswirtschaft und
Naturschutzakteur*innen sollen langfristig gesichert und ausgebaut werden. Die
in dieser Legislaturperiode geschlossene Vereinbarung über die Gründung einer
Stiftung Fledermausschutz, die mit einem Stiftungskapital von 14 Millionen Euro
ausgestattet werden soll, wird hierbei eine wichtige Rolle einnehmen.
Insekten sind als gesamte Artengruppe extrem durch menschliches Handeln
beeinträchtigt. Der Wegfall von Lebensräumen, der starke Einsatz von Pestiziden
und der Klimawandel haben zu einem starken Rückgang der Bestände geführt.
Gleichzeitig leisten Insekten Unschätzbares für uns bei der Bestäubung, beim
Nährstoffrecycling oder der Schädlingskontrolle. Deshalb wollen wir ein
„Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ auflegen. Damit bauen wir die
insektenfreundliche Bepflanzung mit regionalen, standortangepassten Wildpflanzen
im öffentlichen Raum aus: an Straßenrändern, in Grünanlagen, auf Schulhöfen und
an öffentlichen Gebäuden.
Weil beim Insektenschutz alle mitmachen können, wollen auch wir Gamification-
Ansätze nutzen: Wettbewerbe für insektenfreundliche Kommunen, digitale
Mitmachkarten für Blühflächen und Kleingewässer, Schul- und Vereins-Challenges,
Citizen-Science-Projekte zur Erfassung von Insekten sowie niedrigschwellige
Belohnungssysteme für entsiegelte, pestizidfreie und artenreiche Flächen. So
entsteht ein positiver sichtbarer Wettbewerb um mehr naturnahe Gärten, Balkone,
Schulhöfe, Firmengelände und öffentliche Flächen.
Schleswig-Holstein ist das Land des Vogelzugs und das Wattenmeer ist dessen
Drehscheibe. Nicht zuletzt für den Tourismus ist der Reichtum unserer Vogelwelt
ein echtes Aushängeschild. Wir setzen uns weiterhin für den Schutz unserer
Wildvögel ein und stehen hinter der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Wir wollen den Gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutz ausbauen und unterstützen,
denn hier arbeiten Landwirtschaft und Naturschutz erfolgreich zusammen und
schützen Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe. Wir wollen mit allen
Akteur*innen vor Ort zusätzlich ein Pilotprojekt „Eiderstedter Blockland“ im
Vogelschutzgebiet Eiderstedt starten und u. a. auch dafür eine Integrierte
Station Eiderstedt einrichten.
Schleswig-Holstein ist als Brut- wie Rastgebiet für Gänse bekannt. Zur Reduktion
von Konflikten mit der Landwirtschaft setzen wir auf „Go- und NoGo-Areas“,
anstelle von Vergrämungsmaßnahmen oder der Bejagung geschützter Arten. Dabei
sollen die Tiere gezielt in bestimmte Gebiete gelenkt werden.
2.2.5.3 Weiterentwicklung von Artenschutz und Jagd
Die öffentliche Debatte über Arten, bei denen es zu Konflikten mit menschlichen
Interessen kommt, hat in den vergangenen Jahren leider erheblich an
Emotionalität gewonnen. Dabei geht es um unser Naturverständnis an sich und ganz
grundsätzlich um das Verhältnis von Menschen zur Natur. Wenn einzelne Tierarten
und damit die Natur reguliert werden sollen, müssen immer die Folgen für die
Biodiversität, die Natur und damit auch für uns Menschen mitgedacht werden.
Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ihren Niederschlag in
unseren Gesetzen findet. Gesellschaft, Artenschützer*innen und Jäger*innenschaft
können und sollen wirkungsvoll gemeinsam am Schutz der Biodiversität arbeiten.
Dabei muss es darum gehen, dauerhafte Lösungen unter Berücksichtigung
ökologischer, ethischer wie auch landwirtschaftlicher und sonstiger
Nutzungsinteressen zu finden. Diese können und sollen auch ein punktuelles
Eingreifen des Menschen beinhalten. Wir GRÜNE stehen für Kooperation und für die
Unterstützung der Betroffenen, aber zugleich für einen glaubwürdigen und
wissenschaftlich begründeten Artenschutz, der gemäß EU-Recht den Abschuss als
letztmögliches Mittel nur nach nachgewiesenem Misserfolg anderer, weicherer
Maßnahmen befürwortet.
Wir wollen die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten kritisch überprüfen
und – wo sinnvoll – deutlich verringern. Wir stellen uns gegen eine Aufnahme von
Arten wie Goldschakal, Biber, Fischotter oder Kegelrobbe ins Jagdrecht bzw.
setzen uns für deren Wieder-Herausnahme ein.
Der Wolf erfüllt in unserer Natur eine wichtige ökologische Funktion. Wir setzen
weiterhin auf ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement mit
Herdenschutzmaßnahmen, Monitoring und transparenten Entscheidungen. Eine
regelhafte Bejagung unauffälliger Tiere lehnen wir ab.
2.2.6 Umweltschutz
Fruchtbare Böden und eine saubere Luft, intakte Meere und Gewässer sowie ein
stabiles Klima: Eine gesunde Umwelt ist unsere Lebensgrundlage und die
Voraussetzung für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Mit der Klimakrise und dem
Schwund von Arten und Lebensräumen gehen die lebensnotwendigen
Ökosystemleistungen, wie sie Wasser und Böden für uns erbringen, aber weiter
zurück. Diesen Trend wollen wir aufhalten und umkehren: mit dem konsequenten
Schutz unseres Wassers und der Gewässer, mit besserer Luftreinhaltung und
Lärmminderung, durch einen achtsamen Umgang mit unseren Böden und den
Ressourcen. Dafür brauchen wir wirksame Regeln und praktikable Lösungen. Mit
GRÜNER Umweltpolitik wollen wir Belastungen und Gefahren möglichst schon an
ihrer Quelle vermeiden und unsere Ökosysteme widerstandsfähig gegen die
Klimaveränderungen machen. So schaffen wir ein Schleswig-Holstein, das
Lebensqualität, Nachhaltigkeit und damit auch wirtschaftliche Stärke miteinander
verbindet.
2.2.6.1 Gewässerschutz
Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren, ist auch ein Land der Flüsse,
Bäche, Moore, Gräben, Tümpel und Kleingewässer. Unsere Fluss- und Seenlandschaft
bietet Raum zum Wandern und Spazieren, zum Baden, für Sport und zum Denken und
Träumen. Ökologisch dienen Flüsse und Bäche als Vorfluter dem Transport
gereinigter Abwässer und regulieren den Wasserhaushalt in der Fläche. Sie bilden
durch ihre zahlreichen Verbindungen einen natürlichen Biotopverbund und sind
einzigartiger Lebensraum für Insekten, Vögel, Amphibien und Reptilien, Fische,
Sumpf- und Wasserpflanzen.
Viele unserer Gewässer erreichen nicht den guten ökologischen Zustand, der für
ihren Erhalt wichtig ist, sie stehen unter Druck: durch Nährstoffeinträge,
Pestizide, Begradigung, Entwässerung, fehlende Uferstrukturen sowie Belastungen
durch Arzneimittelrückstände, Mikroplastik und Ewigkeitschemikalien wie PFAS.
Wir setzen uns daher weiter dafür ein, Nährstoff- und Schadstoffeinträge zu
senken, Bäche, Flüsse und Auen zu renaturieren und vermehrt unter Schutz zu
stellen. So schaffen und erhalten wir artenreiche und gesunde Erholungsräume für
Mensch und Natur.
Wir werden die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) konsequent umsetzen.
Mit einer neuen Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis
2035 setzen wir einen klaren Schwerpunkt und werden Verbände, Landwirtschaft,
Kommunen und Unternehmen einladen, daran mitzuwirken, dass es unseren Gewässern
besser geht.
2.2.6.2 Niederungsstrategie und Landschaftswasserhaushalt
Rund ein Viertel Schleswig-Holsteins liegt unter dem Meeresspiegel (unter
Normalhöhennull) und ist deshalb von der Klimakrise besonders bedroht. Deshalb
setzen wir uns für ein ressourcen- und klimaschonendes Wassermanagement ein, um
das Leben und Wirtschaften in den Niederungen weiterhin zu ermöglichen.
Dafür braucht es auch Retentionsräume, die erhöhte Wassermengen aufnehmen können
und in denen Moore Treibhausgase speichern. Im Rahmen der Niederungsstrategie
wollen wir in den kommenden Jahren mindestens 8.000 Hektar Flächen
wiedervernässen und Entwässerungsstrukturen dort zurückbauen, wo es ökologisch
sinnvoll ist.
Altarme sollen wieder an Fließgewässer angebunden und Flüssen mehr Raum auch
durch Deichrückverlegungen und Renaturierung von Auen gegeben werden.
Die Wasser- und Bodenverbände sind unsere Partner zur Schaffung einer
zukunftsfähigen Infrastruktur für eine nachhaltige, klimaschonende und
klimaangepasste Wasserwirtschaft.
Die Eider-Treene-Sorge-Region liegt besonders tief und ist von den
wasserwirtschaftlichen Veränderungen sehr geprägt. Wir wollen eine gute Zukunft
für diese Region – und dazu gehören wirtschaftliche Perspektiven. Wir wollen
dort die Wasserwirtschaft nachhaltig aufstellen, Infrastrukturen sichern, den
Moorklimaschutz stärken und die Kommunen lebendig halten. Um diese Ziele gut
miteinander in Einklang zu bringen, werden wir notwendige landesrechtliche
Freiräume schaffen und Ressourcen zur Verfügung stellen. Wir unterstützen die
regionalen Aktivitäten in der Eider-Treene-Sorge-Region, ein Leuchtturmprojekt
des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz auf den Weg zu bringen.
In der Geltinger Birk werden wir neue Schöpfwerke und den Bau eines
regulierbaren Staus in Gang setzen, mit dem eine unterschiedliche
Wasserstandshaltung innerhalb des Gebietes gesteuert werden kann. Damit passen
wir uns an die Klimafolgen an und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum
biologischen Klimaschutz.
2.2.6.3 Nährstoffeinträge
Gewässerrandstreifen halten Nährstoffe zurück, vernetzen Biotope und sorgen bei
entsprechender Ufergehölz- und Buschvegetation für kühle, sauerstoffreiche
Gewässer. Wir wollen sie landesweit auf 10 Meter erweitern, pestizid- und
düngerfrei halten und dortige Drainagen in Retentionsmulden münden lassen. In
Regionen mit besonders engen Gewässernetzen werden wir dabei die
landwirtschaftlichen Belange besonders im Blick behalten.
Wir setzen uns auf Bundesebene für eine verursachergerechte Ausrichtung der
Düngeverordnung ein. Unser Ziel ist eine verpflichtende Stoffstrombilanz (auch
Hoftorbilanz), die eine betriebsgenaue Regulierung von Nährstoffeinträgen
ermöglicht, statt Landwirt*innen pauschal und ungerechtfertigt in sogenannten
Roten Gebieten einzuschränken.
Wir haben in dieser Legislaturperiode das Nitratmessnetz in Schleswig-Holstein
stark ausgebaut und über 200 neue Nitratmessstellen installiert. Nährstoff- und
Nitratmessdaten sollen vereinheitlicht werden und einfach öffentlich abrufbar
sein. Ein jährlicher Nährstoffbericht soll die Fortschritte dokumentieren und
den Handlungsbedarf aufzeigen.
Landwirtschaftliche Betriebe sollen mit gezielten Qualifizierungsangeboten beim
Nährstoffmanagement unterstützt werden – denn guter Gewässerschutz und eine
faire Landwirtschaft bedingen einander.
Wir wollen die Allianz für Gewässerschutz – ein bestehendes Kooperationsformat
zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landesregierung – zu
einem verbindlichen Umsetzungsbündnis machen: mit überprüfbaren Zielen zur
Reduktion von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in Gewässer, einer mehrjährig
abgesicherten Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen und einer stärkeren
Verzahnung mit Bodenschutz, Düngepolitik und Ostseeschutz.
2.2.6.4 Trinkwasserschutz und Abwasser
In Schleswig-Holstein wird Trinkwasser zu 100 Prozent aus dem Grundwasser
gewonnen. Deshalb haben wir eine besondere Verantwortung beim Grund- und
Trinkwasserschutz.
Wir haben in dieser Legislaturperiode in Schleswig-Holstein den Einsatz
bestimmter PFAS-haltiger Pestizide in Trinkwasserschutzgebieten untersagt und
sind damit bundesweite Vorreiter.
Für ein komplettes Verbot bedarf es jedoch einer Regelung auf Bundesebene, denn
die Zulassung von Pestiziden wird auf EU- und Bundesebene geregelt. Wir werden
uns deshalb über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass allen PFAS-
haltigen Pestiziden die Zulassung entzogen wird.
Es gelangen insgesamt zu viele Arzneimittelrückstände, Kosmetika, Pestizide,
Mikroplastik und weitere Spurenstoffe ins Abwasser. Wir wollen die Umsetzung der
EU-Kommunalabwasserrichtlinie in Schleswig-Holstein vorausschauend, zügig und
sozial gerecht voranbringen. Wir werden eine Offensive für die Modernisierung
und Erweiterung von Kläranlagen auf den Weg bringen, um Einträge aus
Kleinkläranlagen zu minimieren.
Kläranlagen sollen dort, wo es für Gewässer- und Trinkwasserschutz besonders
relevant ist, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut werden. Laufende
Pilotprojekte, wie die Anlage in Rendsburg-Eckernförde, sind dabei ein wichtiger
Schritt. Die Kosten der vierten Reinigungsstufe müssen nach dem
Verursacherprinzip und entsprechend der erweiterten Herstellerverantwortung
finanziert werden.
Statt Regenwasser in die Kanalisation zu leiten und Kläranlagen zu belasten,
wollen wir es vor Ort versickern lassen, zwischenspeichern und in den
natürlichen Wasserkreislauf zurückführen.
Um künftig noch sorgsamer mit unserem Grundwasser umzugehen, werden wir ein
Wassersicherungskonzept für die unterschiedlichen Nutzungen entwickeln und
umsetzen. Für uns ist dabei klar: Trinkwasser muss Vorrang vor z. B.
Rechenzentren haben.
Die Wasserabgabe für Industrie und Wirtschaft soll künftig genauso hoch sein wie
für die öffentliche Wasserversorgung. Damit bekommt Trinkwasser einen höheren
Wert und wir setzen Anreize, überall dort Grundwasser zu nutzen, wo
Trinkwasserqualität nicht notwendig ist. Die Einnahmen nutzen wir für
Investitionen in eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft für uns alle.
2.2.6.5 Abfallwirtschaft
Der dauerhafte Export von Abfällen in andere Bundesländer ist für uns keine
akzeptable Lösung, denn er verlagert Verantwortung, statt sie zu übernehmen. Die
Bedarfsplanung muss auf Landesebene koordiniert werden; die konkrete
Standortauswahl verbleibt bei den zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieben und
Behörden. Wir setzen uns für eine transparente und frühzeitige Planung ein, die
regionale Verantwortung stärkt und langfristige Entsorgungssicherheit für
Schleswig-Holstein gewährleistet.
Auf EU-Ebene setzen wir uns dafür ein, dass auf Produkten, die Mikroplastik oder
andere Schadstoffe enthalten, klare Entsorgungsanweisungen angebracht sind.
2.2.6.6 Immissionsschutz
Ein wirkungsorientiert organisierter Immissionsschutz hilft dabei, Mensch und
Umwelt vor erheblichen Gesundheitsrisiken und Umweltgefahren zu bewahren. Egal
ob Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen oder Windkraftanlagen, die
Überwachung von Störfallbetrieben oder die Erstellung von Lärmschutzkonzepten:
Der Immissionsschutz macht unser Leben sicherer.
Gleichzeitig laufen gerade im Immissionsschutz viele Genehmigungsverfahren.
Anders als in anderen Bereichen gibt es im Immissionsschutz klare Fristen, die
zu zügigen Verfahren beitragen. In Schleswig-Holstein haben wir einen gut
funktionierenden Vollzug organisiert, der auf vollständig digitale Verfahren
setzt und die Personalausstattung verbessert. Wir haben dafür gesorgt, dass in
Schleswig-Holstein alle Genehmigungsunterlagen digital eingereicht werden
müssen. Als Nächstes werden wir Automatisierung auch in die
Genehmigungsverfahren selbst Einzug halten lassen.
Wir setzen uns dafür ein, dass bei allen Änderungen am Immissionsschutzrecht die
Vorschläge der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) und des
Normenkontrollrats Berücksichtigung finden. Wir setzen uns dafür ein, den
Vollzug der Gewerbeaufsicht in Schleswig-Holstein deutlich besser abzustimmen,
beispielsweise über eine zentrale Aufsichtsdatenbank. So organisieren wir
behördliche Prozesse effizienter und zielgerichteter und reduzieren den Aufwand
bei Unternehmen.