Die Verkehrswegesicherung ist heute nicht gesetzlich geregelt. Daher bildet sich Recht über richterliche Urteile heraus. Ohne gesetzliche Regelung der Verkehrswegesicherungspflicht besteht für die Verantwortlichen im Schadenfalle durch einen umstürzenden Baum keine Beschränkung der Haftung. In diesem persönlichen Risiko der Verantwortlichen liegt einer der Gründe, weshalb Bäume nach Begutachtungen eher gefällt als in ihrer Vitalität gestärkt werden. Ein Baum der gefällt ist, kann nicht mehr umfallen und führt halt zu keinem Risiko für die Verantwortlichen.
So werden jedes Jahr Tausende Altbäume vor der Zeit präventiv gefällt.
Wir wissen um die Bedeutung von Bäumen für das Stadtklima und als Lebensraum. Wir wollen Bäume pflanzen wo immer es geht. Da ist es nur logisch, dass wir uns ganz anders um den möglichst langen Erhalt von Altbäumen kümmern.
Eine gesetzliche Regelung der Verkehrswegesicherungspflicht ist lange überfällig.