Ein Verschotterungsgebot besteht in SH schon seit mehr als 60 Jahren. Nur - bewirkt es bisher irgendetwas? Die Landkreise verfolgen übermäßige Verschotterungen aus einem Bündel von Gründen nicht Einesr davon ist, dass es in der Abwägung mit anderen Aufgabwen als minderwichtig bewertet wird. Ein weiterer Grund ist die hohe Widerspruchswahrscheinlichkeit und die Schwierigkeit Verschotterungsverbote gerichtlich bestätigt zu bekommen.
Es fehlt somit kein Verschotterungsverbot, sondern es mangelt an wirksamen Instrumenten diese durch die unteren Bauaufsichtsbehörden zu anden. Diese Instrumente m üssen vom Land geschaffen und den Landkreise an die Hand gegeben werden.