Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem November 2025 unterstreicht, dass die EU-Nitratrichtlinie seit über 20 Jahren in Deutschland unzureichend umgesetzt wird und hat der Politik umfangreiche Hausaufgaben ins Stammbuch geschrieben. Die bisherige Düngeverordnung reicht nicht aus, um die EU-Nitratrichtlinie einzuhalten, die einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser vorschreibt.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Silke Backsen (KV Nordfriesland) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 30.09.2026, 22:33 |