Die Beschränkung der Düngung in roten Gebieten ist eine notwendige Maßnahme zum Grundwasserschutz und somit nicht ungerechtfertigt. Die pauschalen Beschränkungen auch für nachhaltig agierende Betriebe sind als Maßnahme allerdings wenig gerecht.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 15.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 02.10.2026, 17:59 |