| Antrag Landtagswahlprogramm: | Familien, Kinder und Jugend |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND SH (dort beschlossen am: 03.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 22:01 |
1.2-1664: Familien, Kinder und Jugend
Von Zeile 1663 bis 1665 einfügen:
Beteiligungsmöglichkeiten informieren können. Wir wollen außerdem das Recht auf Gründung eines Jugendbeirats auf kommunaler Ebene verbindlich verankern. Dazu gehört auch Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht in Gremien, eigene Bufgets, sowie verpflichtende Erklärungen bei Ablehnung ihrer Vorhaben.Zudem wollen wir sicherstellen, dass Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landes- und Kreisebene
Wir wollen Schleswig-Holstein zu einem der familienfreundlichsten Bundesländer
machen. Wir wollen Menschen unterstützen, die füreinander Verantwortung
übernehmen und sie entlasten, wo sie dies wünschen oder benötigen. Insbesondere
die Bedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, wollen wir positiv gestalten.
Dafür müssen Eltern unterstützt werden, dafür soll Gesellschaft überall
kinderfreundlich gedacht und gemacht werden und dafür muss Schleswig-Holstein
Chancen und Angebote schaffen.
Kinder, Jugendliche und Familien sind keine Randnotiz – sie stehen im Zentrum
einer zukunftsgerichteten Politik. Was heute für junge Menschen entschieden
wird, prägt die Gesellschaft von morgen. Wir GRÜNE wollen sicherstellen, dass
ihre Perspektiven, Bedarfe und Rechte bei allen politischen Entscheidungen
systematisch mitgedacht werden.
Das dialogische Vorgehen, das wir in den Bereichen Kindertagesbetreuung und
Kinder- und Jugendbeteiligung in dieser Wahlperiode betrieben haben, wollen wir
auf die Familienpolitik als Ganzes übertragen. Wir wollen mit den
unterschiedlichsten Familien Schleswig-Holsteins in den Austausch gehen und ihre
Wünsche und Ideen zusätzlich zu unseren aufnehmen, um eine familienpolitische
Strategie zu erarbeiten und deren Ergebnisse auch auf die Bundesebene zu tragen,
wo zentrale Entscheidungen getroffen und Weichen gestellt werden.
Wir werden
Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen und das Kindeswohl zum
verbindlichen Maßstab für alle politischen Entscheidungen machen.
Kinderschutzzentren ausbauen und das Modellprojekt „Kommunale
Präventionsketten“ landesweit ausweiten.
uns für eine Kindergrundsicherung starkmachen und den Unterhaltsvorschuss
verteidigen.
das Recht auf einen kommunalen Jugendbeirat verbindlich verankern
Jugendhäuser und offene Jugendtreffs mit einem Landesförderprogramm
stärken.
1.2.1 Rahmenbedingungen für Kinder und Familien gestalten
Kinder und Jugendliche sind Träger*innen eigener Rechte. Die in der schleswig-
holsteinischen Landesverfassung verankerten Kinderrechte sind für uns deshalb
Maßstab. Kinder und Jugendliche müssen als eigenständige Rechtssubjekte
anerkannt und in Entscheidungen, die sie betreffen, wirksam beteiligt werden.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Kinderrechte auch in das Grundgesetz
aufgenommen werden. Wir wollen sicherstellen, dass das Kindeswohl bei allen
politischen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, als
verbindlicher Maßstab berücksichtigt wird – von der Bildungspolitik über die
Jugendhilfe bis hin zur Stadt- und Verkehrsplanung.
Wir setzen uns dafür ein, Kinder, Jugend und Familien ressortübergreifend zu
stärken. Politik für Familien bedeutet für uns Teilhabe, Schutz,
Selbstbestimmung und die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft für alle
Generationen.
Kinder und Jugendliche verdienen von Anfang an echte Chancen – unabhängig davon,
wie viel Geld ihre Eltern haben, woher sie kommen oder ob sie in der Stadt oder
auf dem Land aufwachsen. Kinderarmut ist kein Einzelschicksal, sondern
strukturell verfestigt: Kinder aus einkommensarmen Haushalten, Kinder mit
Migrationsgeschichte und Kinder mit alleinerziehenden Eltern oder vielen
Geschwistern tragen die Hauptlast wachsender sozialer Ungleichheit. Das ist
nicht hinnehmbar. Auch Kinder und Jugendliche, die sich schon als Minderjährige
um erkrankte oder pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, sind noch zu
wenig im Blick staatlicher Unterstützung. Wir wollen das ändern.
Ein System, das erst handelt, wenn Krisen eskaliert sind, ist kein präventives
System – es ist ein teures und zu spätes. Wir wollen das ändern. Frühzeitige
Unterstützung ist nicht nur wirksamer, sie ist auch kostengünstiger als spätere
Hilfen zur Erziehung. Deshalb setzen wir auf Prävention und
Sozialraumorientierung als politische Priorität. Kinder und Familien sollen eine
der Hauptzielgruppen der Landespräventionsstrategie werden. Die Korrelation von
Armut und erhöhtem Gesundheitsrisiko muss genauso durchbrochen werden, wie der
negative Zusammenhang von Herkunft und Bildungschancen.
Aus Schleswig-Holstein heraus unterstützen wir alle Maßnahmen, die den Zugang
von Familien zu unterstützenden Leistungen und bessere Startchancen ab Geburt
erleichtern. Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung von
Verwaltungsabläufen und die Vereinfachung des Sozialstaates durch das
Zusammenführen von Leistungen, einheitliche Tools und eine Ebenen- und
rechtskreisübergreifende Förderung sollen Familien das Leben erleichtern. Wir
setzen uns auf Bundesebene weiter für die Einführung einer Kindergrundsicherung
ein.
Das Absenken von Elterngeldmonaten, das Streichen des Kindersofortzuschlags oder
der Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss Jugendlicher lehnen wir strikt ab. Wir
werden solche Rückschritte im Bundesrat nicht mittragen. Sparmaßnahmen sollten
sich an Vermögende wenden und diejenigen adressieren, die Steuern hinterziehen
oder die Zahlung von Unterhalt verweigern. Vorschläge allerdings, die
Antragsverfahren beschleunigen, automatisieren und im Sinne eines one-stop-
government bündeln, erhalten unsere Unterstützung.
In Schleswig-Holstein wollen wir vor allem für gleichwertige Lebensverhältnisse
eintreten. Dafür wollen wir die Landesjugendhilfeplanung verbessern und – gerade
angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels – örtliche Träger, Ämter und
Gemeinden konzeptionell und mit Daten unterstützen. Wir wollen landesweite
Fortbildungsangebote weiterentwickeln und wo möglich gemeinsam mit der
kommunalen Ebene Landesstrukturen stützen, die wiederum die Qualität vor Ort
erhöhen. Dies betrifft eine landesweite Struktur für die Offene Kinder- und
Jugendarbeit, aber auch weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Das
Landesjugendamt soll die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Kreise und
kreisfreien Städte noch besser unterstützen und gemeinsame Qualitätsentwicklung
in der Jugendhilfe vorantreiben. Dabei setzen wir auch auf die Expertise und
Unterstützung des Landesjugendhilfeausschusses.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auf Bundesebene enthält wichtige
Weichenstellungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Wir begleiten
kritisch, dass der Bund es möglicherweise erneut nicht schafft, die
versprochenen nächsten Schritte zu gehen und das Achte Sozialgesetzbuch
insgesamt inklusiv auszugestalten und werden die Forderung aufrecht erhalten.
Wir wollen das Ausführungsgesetz auf Landesebene konsequent auf Inklusion
ausrichten und damit sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen –
unabhängig von Behinderung oder besonderem Förderbedarf – gleichberechtigten
Zugang zu Unterstützung, Förderung und Teilhabe erhalten.
1.2.2 Wenn es mal herausfordernd wird – Hilfsangebote
stärken
Kein Kind darf zurückgelassen werden. Frühe und wirksame Prävention ist der
Schlüssel, um Chancenungleichheit zu durchbrechen und Kinder von Anfang an in
ihrer Entwicklung zu stärken. Zudem braucht es nicht nur gute Einzelangebote,
sondern ein funktionierendes Netz, das wirklich trägt. Bestehende Strukturen
wollen wir dabei konsequent nutzen, vernetzen und weiterentwickeln, anstatt sie
zu ersetzen. Besonders in ländlichen Regionen und strukturschwachen Kommunen
schaffen wir damit verlässliche Grundlagen für gleiche Chancen. Das
Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“, das in der nun endenden Legislatur
in Flensburg und im Kreis Rendsburg-Eckernförde erprobt wurde, zeigt, wie
unterschiedliche Akteur*innen und deren Angebote – von der Kita über die Schule
bis hin zu Gesundheitsversorgung und Jugendamt – gebündelt und koordiniert
werden können, um Familien früh und passgenau zu unterstützen.
Wir wollen dieses Projekt nach den Erfahrungen aus den Modellkommunen
schrittweise landesweit ausweiten. Dabei muss eine Ausweitung mit echten
strukturellen Verbesserungen verbunden sein: Wir setzen uns für angepasste
datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen ein, die einen verlässlichen und
vertrauensvollen Informationsaustausch zwischen Kita, Schule, Ärzt*innen,
Begleitungsangeboten und Jugendamt ermöglichen.
Auch wollen wir die Gesundheit von Familien und die ersten 1.000 Tage eines
Kindes von der Schwangerschaft an in den Fokus unserer
Landespräventionsstrategie stellen.
1.2.3 Familien entlasten
Wir begrüßen, wenn Menschen sich für ein Leben mit Kindern entscheiden. Aktuell
bekommen viele Menschen jedoch weniger Kinder als sie sich laut Umfragen
wünschen würden. Die Gründe hierfür sind vielfältig – von wirtschaftlichen
Zwängen, der Überlastung durch das Leben mit Kindern bis hin zu einer
Ungewissheit über die Welt der Zukunft, in der Kinder aufwachsen werden. Im
Rahmen dessen, was wir in Schleswig-Holstein beeinflussen können, wollen wir
Menschen darin unterstützen, die Anzahl von Kindern zu bekommen oder in ihre
Familie zur Pflege oder durch Adoption aufzunehmen, die sie sich wünschen.
Wenn ein Kind zur Welt kommt, beginnt für Familien nicht nur ein neuer
Lebensabschnitt – oft beginnt auch ein bürokratischer Parcours. Wir wollen, dass
Eltern in der ersten Zeit entlastet werden, gut informiert starten können und
Elterngeldanträge schneller bearbeitet werden. Deshalb haben wir als Land auch
eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Familien sollen
von Beginn an wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht, und diese auch
tatsächlich in Anspruch nehmen können. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass
der Staat immer proaktiver handelt und sowohl Informationen als auch
Familienleistungen automatisch und antragslos zur Verfügung stellt. Wir möchten,
dass Familien bei der Geburt ihres Kindes ein Baby-Willkommenspaket nach
finnischem Vorbild erhalten. Dies soll eine erste Grundausstattung sowie ein
Willkommensschreiben enthalten, das übersichtlich und niedrigschwellig über alle
relevanten Leistungen informiert – von Kindergeld und Elterngeld bis hin zum
Kita-Portal und weiteren Familienangeboten. Digitale Zugänge, etwa über QR-
Codes, sollen den direkten Weg zu Antragsportalen erleichtern und Hemmschwellen
abbauen.
Mittelfristig wollen wir jedoch weiter gehen: Unser Ziel ist ein proaktiver
Sozialstaat, der Leistungen automatisch auslöst, sobald ein Anspruch entsteht –
ohne dass Eltern in belastenden Lebensphasen aufwändige Anträge stellen müssen.
Dabei orientieren wir uns am skandinavischen Modell, in dem die
Geburtsregistrierung die Auszahlung von Familienleistungen automatisch anstößt.
Die Einführung von Bürger*innenkonten soll diesen Schritt in Schleswig-Holstein
ermöglichen.
Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern stehen oft vor großen
Herausforderungen – besonders in Belastungssituationen brauchen sie schnelle,
verlässliche und unbürokratische Unterstützung. Dabei denken wir Frühe Hilfen,
Familienhebammen und weitere familienfördernde Angebote zusammen, um ein
verlässliches Unterstützungsnetz zu weben. Wir wollen niedrigschwellige
Hilfsangebote wie das Programm „Wellcome“ stärken, das belastete Familien in den
ersten Wochen nach der Geburt durch ehrenamtliche Begleitung entlastet.
Entscheidend ist dabei nicht nur die Existenz dieser Angebote, sondern ihre
Bekanntheit und Erreichbarkeit für alle Familien im Land.
In Schleswig-Holstein gibt es viele sehr gute Angebote wie die Frühen Hilfen,
Familienzentren, Familienbildungsstätten mit bewährten Angeboten wie „Wellcome“.
Diese wollen wir stärken, ausbauen und wo es Sinn ergibt zusammen denken. Sie
sollen vermehrt auch aufsuchend arbeiten und damit noch mehr Familien erreichen.
Gerade im ländlichen Raum, in sozial belasteten Quartieren und für Familien in
besonderen Lebenslagen sind mobile und niedrigschwellige Angebote unverzichtbar.
Unser Ziel ist ein dichtes, gut erreichbares Netz an Angeboten für alle Familien
– unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Herkunft. Denn frühe Unterstützung ist
die beste Investition in starke Familien und gesunde Kindheiten.
1.2.3.1 Alleinerziehende nicht alleine lassen!
Alleinerziehende stemmen Enormes: Sie leisten täglich Familien- und
Erwerbsarbeit oft unter schwierigen Bedingungen und tragen dabei ein erhöhtes
Armutsrisiko. Wir wollen, dass sie dabei nicht alleingelassen werden. Wir haben
die professionelle Beratung Alleinerziehender in dieser Legislatur ausgebaut und
wollen diese weiter stärken. Wir setzen uns für den Ausbau praktischer
Unterstützungsangebote vor Ort ein – etwa durch niedrigschwellige
Beratungsangebote, flexible und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote sowie
die Förderung lokaler Anlaufstellen und Vernetzungsprojekte für
Alleinerziehende. Eine flexible Betreuung sowie Früh- und Spätdienste in KiTa
und Schule sind für Alleinerziehende enorm wichtig. Gemeinsam mit Kommunen und
Kreisen wollen wir dafür sensibilisieren und wohnortnah Angebote schaffen, die
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser unterstützen.
Auch die Schaffung von Wohnraum für Alleinerziehende hat für uns eine hohe
Priorität: denn Wohnraum muss gerade für Alleinerziehende bezahlbar und
erreichbar sein, damit die Familien entlastet werden. Daher werden wir bei der
sozialen Wohnraumförderung die besondere Situation von Alleinerziehenden künftig
stärker berücksichtigen.
Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses war eine zentrale familienpolitische
Errungenschaft der vergangenen Jahre und darf nicht zurückgedreht werden. Dieser
soll durch die nur hälftige Anrechnung des Kindergeldes gestärkt werden, damit
Kindergelderhöhungen auch endlich ankommen. Eine Streichung von Ansprüchen
lehnen wir ab! Wir setzen auf Maßnahmen der besseren Nachverfolgung
unterhaltspflichtiger Elternteile statt Alleinerziehenden und ihren Kindern die
Mittel zu streichen. Der Staat muss härter bei nicht zahlenden Elternteilen
durchgreifen. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene schärfere
Sanktionen erfolgen.
Pflegeeltern, die ein Kind aufnehmen, übernehmen von einem Moment auf den
anderen eine große Verantwortung – oft für Kinder, die besondere Zuwendung,
Stabilität und Zeit benötigen. Mit ihrer Arbeit leisten sie einen
unverzichtbaren Beitrag für den Kinderschutz und ermöglichen es Kindern, in
einem familiären Umfeld statt in einer Einrichtung aufzuwachsen. Diese Leistung
verdient gesellschaftliche Anerkennung und konkrete Unterstützung.
Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Pflegeeltern Anspruch auf
Elterngeld erhalten und gleichzeitig die Möglichkeit haben, Elternzeit in
Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine prägende
Lebensphase, die Zeit und Verlässlichkeit erfordert. Pflegeeltern müssen die
Chance haben, in dieser Phase für ihr Kind da zu sein, ohne dafür finanzielle
Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Elterngeld und Elternzeit für Pflegeeltern
sind daher ein logischer Schritt, um alle Familienformen tatsächlich
gleichzustellen. Wir werden uns auf Bundesebene für eine entsprechende Anpassung
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) einsetzen und dieses
Anliegen aktiv in die bundespolitische Diskussion einbringen.
1.2.4 Freiraum und Erholung für Familien und für Kinder aus
und in Schleswig-Holstein
Familien sind heute im Alltag oft großen Herausforderungen ausgesetzt. Zumeist
tragen – trotz Careverpflichtungen – beide Elternteile zum Familieneinkommen
bei. Kinder sind mehr in externer Betreuung als dies früher der Fall war und
wenn sie zu Hause sind, sind häufig alle Familienmitglieder erschöpft. Dies
trifft zusammen damit, dass immer mehr Menschen angesichts von Preissteigerungen
Schwierigkeiten haben, kostenpflichtige Angebote und Urlaube zu finanzieren.
Bestehende Fördermöglichkeiten wollen wir wieder bekannter machen und diese
weiterentwickeln. Das Land Schleswig-Holstein fördert über die Jugendämter vor
Ort und den Landesjugendring bereits Urlaube für Familien in herausfordernden
Situationen und Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus Familien mit wenig
Geld oder vielen Geschwistern. Das wollen wir ausweiten und mehr Familien
Urlaube ermöglichen.
Im Urlaubsland Schleswig-Holstein wollen wir zudem ganz bewusst Familienurlaube
hier vor Ort ermöglichen und unterstützen. Wir wollen Familien- und
Jugendtourismus eigenständig aufstellen und Maßnahmen zu diesem Zweck auf den
Weg bringen. So sind z. B. Jugendherbergen unverzichtbare Orte der Begegnung,
Bildung und bezahlbaren Freizeit für junge Menschen und Familien – unabhängig
vom Geldbeutel der Eltern. Sie bieten Raum für Familienauszeiten,
Klassenfahrten, Jugendreisen und gemeinschaftliche Erlebnisse, die für Kinder
und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien – ob mit oder ohne ihre Eltern
– oft die einzige Möglichkeit darstellen, Gemeinschaft außerhalb des Alltags zu
erleben.
Wir setzen uns dafür ein, Jugendherbergen als gemeinwohlorientierte
Einrichtungen gezielt zu fördern und zu modernisieren. Wir haben im Rahmen des
Sondervermögens 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um bestehende
Einrichtungen zu modernisieren und somit Erholungsräume für Familien, Ziele für
Klassenfahrten und auch den Jugend- und Familientourismus in Schleswig-Holstein
zu stärken. Wir wollen die bereitgestellten Mittel aufstocken und auf
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausweiten. Bei der
Modernisierung legen wir besonderen Wert auf energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und eine zeitgemäße Ausstattung. Zudem wollen wir
Landesförderungen gezielt für gemeinwohlorientierte Träger einsetzen, um diesen
wichtigen Teil der Jugend- und Freizeitinfrastruktur dauerhaft zu sichern und
weiterzuentwickeln. Von diesen Maßnahmen profitieren Menschen und auch die
Wirtschaft bei uns im Land.
Für Familien, die nicht in den Urlaub fahren können, gibt es in vielen Städten
und Gemeinden bereits erfolgreiche Ferienprogramme, zunehmend auch in
Kooperation mit den Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung. Wir wollen
hierbei Lücken identifizieren und einen landesweiten digitalen Ferienpass für
Schleswig-Holstein testen. Auf einer zentralen Plattform könnten Ferienangebote
von Kommunen, Vereinen, Jugendverbänden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
gebündelt und leicht auffindbar sein. Kinder, Jugendliche und Familien könnten
sich dort unkompliziert über Angebote informieren und anmelden. Unser Ziel ist,
dass jedes Kind und jede*r Jugendliche in Schleswig-Holstein unabhängig vom
Wohnort Zugang zu vielfältigen, bezahlbaren und attraktiven Ferienangeboten
erhält.
1.2.5 Jugend braucht Freiraum – und Beteiligung
Wir wollen die Sichtweisen junger Menschen stärker in politische Entscheidungen
einbringen. Ihre Erfahrungen, Ideen und Erwartungen sind unverzichtbar für eine
Politik, die Zukunft gestaltet. Deshalb machen wir uns dafür stark, dass junge
Menschen auf allen politischen Ebenen mehr Gehör und mehr Einfluss erhalten.
Jugendliche sollen nicht nur Versorgte, sondern Gestalter*innen ihrer eigenen
Lebensräume sein.
Wir haben in den letzten Jahren die Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt. Aus
finanziellen Gründen konnte jedoch einiges noch nicht umgesetzt werden. Wir
wollen die Strategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung schrittweise weiter
umsetzen.
In den Hilfen zur Erziehung werden Kinder und Jugendliche, die in stationären
Einrichtungen leben, über die Kinder- und Jugendvertretung Schleswig-Holstein
vertreten. Sie erhalten so eine Stimme und werden an vielen politischen
Prozessen beteiligt. Für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben,
läuft aktuell ein Modellprojekt für ihre Beteiligung. Beides wollen wir weiter
ausbauen bzw. verstetigen und auch weitere Beteiligungsprojekte für Kinder und
Jugendliche aus Hilfen zur Erziehung unterstützen. Insbesondere auch in der
Hilfeplanung soll die Stimme der Kinder bestmöglich einbezogen werden.
Junge Menschen brauchen Orte, die ihnen gehören – Räume, in denen sie selbst
gestalten, mitentscheiden und Gemeinschaft erleben können. Selbstverwaltete
Jugendhäuser und offene Jugendtreffs bieten genau das: Sie stärken
Eigenverantwortung, fördern demokratische Teilhabe und vermitteln Jugendlichen
das Gefühl, ernst genommen zu werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen in Schleswig-Holstein beim Aufbau,
Erhalt und der Modernisierung solcher Jugendhäuser und -treffs gezielt
unterstützt werden. Außerdem soll die offene Kinder- und Jugendarbeit gestärkt
werden. Gemeinsam mit Kommunen, Aktiv-Regionen und freien Trägern wollen wir die
Förderung solcher Treffpunkte und Begegnungsorte gezielt ausbauen. Jugendräume,
offene Jugendtreffs und die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen durch ein
Landesförderprogramm weiter gestärkt, modernisiert und neu geschaffen werden.
Dabei ist uns besonders wichtig, dass Jugendliche selbst an der Gestaltung
dieser Orte beteiligt sind und echte Mitbestimmung erfahren. Gerade in
ländlichen Räumen und strukturschwachen Stadtteilen wollen wir den Zugang zu
diesen Angeboten sichern und weiter ausbauen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist zudem der Zugang zu niedrigschwelligen
Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche auf dem Land. Ob es um psychische
Gesundheit, Ausbildungs- und Berufsorientierung oder persönliche Lebensfragen
geht – Hilfe muss erreichbar sein. Dafür muss auch der öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) so ausgebaut werden, dass Jugendliche diese Angebote
eigenständig und ohne Auto nutzen können. Mobilität ist für junge Menschen im
ländlichen Raum keine Selbstverständlichkeit – wir machen sie zur politischen
Priorität.
Die Jugendverbände in Schleswig-Holstein leisten für Jugendliche unverzichtbar
wichtige Arbeit. Neben dem Schaffen von Begegnung und dem Überwinden sozialer
Hürden, sind sie wichtige Orte non-formeller Bildung und Orte der
Demokratieförderung. Wir wollen insbesondere die Jugendbildungsreferent*innen
sichern und weiter ausbauen.
Schleswig-Holstein hat mit § 47f der Gemeindeordnung eine der
fortschrittlichsten gesetzlichen Grundlagen für Kinder- und Jugendbeteiligung in
ganz Deutschland geschaffen. In der Realität ist die Umsetzung mancherorts
schwierig. Dem begegnen wir zum einen bereits mit der Möglichkeit, dass Kommunen
einzelne Beauftragte ernennen können, damit Kinder und Jugendliche zumindest
eine Ansprechperson haben, wenn kein Beirat zustande kommt. Zum anderen wollen
wir die Arbeit des Landesbeauftragten für politische Bildung stärken und für
mehr Austausch zwischen Kommunalpolitik und Schulen sorgen, damit Kinder und
Jugendliche sich niedrigschwellig im Unterricht über ihre
Beteiligungsmöglichkeiten informieren können. Wir wollen außerdem das Recht auf
Gründung eines Jugendbeirats auf kommunaler Ebene verbindlich verankern. Dazu gehört auch Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht in Gremien, eigene Bufgets, sowie verpflichtende Erklärungen bei Ablehnung ihrer Vorhaben.Zudem wollen wir
sicherstellen, dass Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landes- und Kreisebene
konsequent ausgebaut wird.
Bereits jetzt dürfen Jugendliche ab 16 bei Kommunalwahlen ihre Stimme nutzen.
Aufbauend darauf wollen wir ermöglichen, dass Fraktionen als bürgerliche
Ausschussmitglieder in kommunalen Gremien auch 16- und 17-Jährige benennen
können und Jugendliche ab 16 für Kommunalparlamente kandidieren dürfen. So
können junge Menschen direkt in die kommunalpolitische Arbeit eingebunden
werden, Entscheidungsprozesse kennenlernen und eigene Perspektiven einbringen.
Wir setzen uns außerdem für das Wahlrecht ab 16 Jahren auch auf Bundesebene ein.
1.2.6 Kinderschutz
Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein verdienen unabhängig von ihrem
Wohnort gleichwertige Unterstützung und Schutz. Die Qualität der Jugendhilfe
darf nicht vom Zufall des Wohnorts abhängen. Das Land soll dabei eine
koordinierende, motivierende und moderierende Rolle übernehmen.
Schleswig-Holstein ist ein Bundesland, in dem sehr vielen jungen Menschen Schutz
gewährt wird, auch Kindern und Jugendlichen aus anderen Bundesländern. Wir
wollen auch diese jungen Menschen stärker in den Blick nehmen. Sie sollen in
allen Fällen, in denen es pädagogisch sinnvoll ist auch Schulen besuchen können.
Dafür braucht es eine Schulpflicht für alle Kinder, die in Schleswig-Holstein
leben. Ein zentraler Baustein für die Umsetzung dessen und für eine gute
Begleitung von Kindern in Jugendhilfeangeboten in Schleswig-Holstein ist, dass
die Jugendämter der Kreise und Städte, in denen sich diese Angebote befinden,
davon wissen, dass die jungen Menschen dort leben. Die Pflicht zur Meldung
dessen durch die abgebenden Jugendämter wollen wir gesetzlich auf Bundesebene
verankern. Zudem wollen wir die abgebenden Jugendämter anderer Bundesländer
verpflichten, regelmäßig Hilfeplangespräche vor Ort hier in Schleswig-Holstein
durchzuführen und somit das Wohlergehen der Kinder selbst regelmäßig in den
Blick zu nehmen.
Wir wollen geschlossene Einrichtungen der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein
möglichst weiterhin verhindern. Damit junge Menschen aber nicht in andere
Bundesländer gebracht werden, wollen wir als Land Angebote für besonders
herausfordernde Jugendliche mit unterstützen und anschieben, die eine
Unterbringung in geschlossenen Angeboten verhindern.
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich in den
Pandemiejahren nachweislich verschlechtert. Wir wollen ein Gesamtkonzept für die
psychosoziale Versorgung junger Menschen initiieren, das die
Unterstützungsangebote der unterschiedlichen Systeme von Kinder- und
Jugendhilfe, Gesundheitsversorgung und Bildung gemeinsam denkt und die richtigen
Wege weist. Bestehende Angebote wie die Schulpsycholog*innen oder das
traumapädagogische Programm „TiK-SH“ für Kita und Schule wollen wir weiterhin
stärken und bedarfsgerecht ausweiten.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und
Vernachlässigung – in jeder Lebenssituation und in jedem Teil unseres Landes.
Damit dieser Anspruch Realität wird, braucht es starke, verlässliche und
flächendeckende Strukturen. Die neue proaktive Kinderberatung nach häuslicher
Gewalt wurde durch unsere GRÜNE Initiative landesgesetzlich verankert und ist
seit kurzem in Schleswig-Holstein im Aufbau. Unabhängige Träger aus dem
Kinderschutz sollen hierdurch betroffene Kinder frühzeitig erreichen und damit
ergänzend zum Jugendamt schützend wirken können. Parallel hierzu ist es uns
gelungen, die vier Kinderschutzzentren um ein fünftes auszuweiten und ihre
Finanzierung zu stärken.
Wir werden die Kinderschutzzentren in Schleswig-Holstein weiter ausbauen und
ihre nachhaltige Finanzierung sicherstellen. Sie sind unverzichtbare
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erlebt haben, sowie für
ihre Familien und Fachkräfte. Gleichzeitig wollen wir den Kinderschutz in
Schulen, im Ehrenamt und in der migrationssensiblen Arbeit stärken.
Schutzkonzepte müssen in allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten,
verbindlich eingeführt und gelebt werden.
Das Umgangsrecht berechtigt und verpflichtet Eltern auch nach einer Trennung zum
Umgang mit dem eigenen Kind und regelt, wie dieser stattfindet. Wir setzen uns
auf Bundesebene für eine Reform des Umgangsrechts ein, bei der der Schutz vor
Gewalt gegenüber dem Umgangsrecht klar Vorrang erhält. Ergänzend wollen wir
sichere Übergabesituationen im Sorge- und Umgangskontext schaffen, etwa an
sicheren Übergabeorten. Dadurch können Eskalationen verhindert und zugleich
sensible Informationen wie der neue Wohnort geschützt werden.
Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, sind immer auch selbst von Gewalt
betroffen, selbst wenn sie nicht unmittelbar körperlich angegriffen werden.
Durch die Neuregelungen des §201a haben wir dafür gesorgt, dass eine proaktive
Kinderberatung frühzeitig ansetzen kann. Nach einem polizeilich bekannt
gewordenen Fall von häuslicher Gewalt nimmt sie Kontakt zu den mitbetroffenen
Kindern und Jugendlichen auf. Sie bietet ihnen eine kindgerechte Beratung und
Unterstützung und eröffnet ihnen einen eigenen Zugang zu Hilfe. Wir werden die
in 2025 neu geschaffene Struktur als eine wichtige Maßnahme zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs für mitbetroffene Kinder bis 2032 fest etablieren,
bedarfsgerecht ausbauen und ihre Wirkung regelmäßig evaluieren. Hierbei stärken
wir die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei, Justiz und
Unterstützungsstrukturen, um gefährdete Kinder frühzeitig zu schützen und
Prävention auszubauen.