| Antrag Landtagswahlprogramm: | Frauen und Gleichstellung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND SH (dort beschlossen am: 03.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 21:46 |
1.4-2614: Frauen und Gleichstellung
Von Zeile 2613 bis 2614 einfügen:
konsequent weiterentwickeln und insbesondere im ländlichen Raum ausbauen, um schnelle Interventionen und verlässlichen Zugang zu Schutz sicherzustellen. Desweiteren setzen wir uns für landesweite, intersektionale Auflagen ein, um auch spezielle Plätze für TINA*-Personen sicherzustellen.
Männliche Machtstrukturen prägen unsere Gesellschaft bis heute – in der
Verteilung von Einkommen, Vermögen und Rente, bei der Sorgearbeit, auf dem
Arbeitsmarkt, in der Politik. Frauen machen zwar etwa die Hälfte der Bevölkerung
Schleswig-Holsteins aus, doch ihre Perspektiven, Interessen und Bedürfnisse
werden noch immer viel zu oft übersehen. Für uns GRÜNE ist die Gleichstellung
aller Geschlechter seit unserer Gründung ein zentrales politisches Anliegen und
wir setzen uns seit jeher ein, dass diese auch zur politischen und gesetzlichen
Realität werden. Wir wollen mehr Frauen in den Parlamenten auf allen Ebenen und
wir sorgen als GRÜNE auch dafür, dass Frauen nicht nur repräsentiert sind,
sondern auch in entscheidenden Positionen mit am Verhandlungstisch sitzen und
dieses Land prägen und gestalten und zwar in allen Themenbereichen, denn wir
verstehen Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe: Von der Wirtschafts-
und Haushaltspolitik über Bildung, Gesundheit und Innere Sicherheit bis hin zu
Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung. Denn finanzielle Gleichstellung, die
paritätische Besetzung von Entscheidungsgremien und die gleichen Zugänge zu
Wohnraum und Mobilität sind nach wie vor nicht gegeben. Und politische
Entscheidungen wirken sich auf FLINTA* (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche,
nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen) und Männer oft
unterschiedlich aus. Dabei denken wir Gleichstellung intersektional: Geschlecht
wirkt nicht unabhängig von anderen Faktoren wie sozialer Herkunft, Behinderung,
Alter, rassistischer Zuschreibung, sexueller Orientierung oder
Aufenthaltsstatus. Mehrfachdiskriminierungen können bestehende Ungleichheiten
verstärken und den Zugang zu Teilhabe, Schutz und Chancen zusätzlich erschweren.
Wer diese Unterschiede ignoriert, verfehlt die Lebensrealität eines großen Teils
der Gesellschaft.
Aber uns ist auch der Einsatz für explizite Frauenpolitik wichtig. Wir haben
dafür gesorgt, dass nach über dreißig Jahren das Gleichstellungsgesetz
überarbeitet und auf die Höhe der Zeit gebracht wurde.
Gerade Gewalt gegen Frauen ist ein massives Problem in unserer Gesellschaft. Und
deshalb haben wir einen bewussten Fokus auf den Gewaltschutz. Wir wollen nicht,
dass es für Frauen Normalität ist, dass sie Gewalt erfahren. Von sexistischen
Sprüchen auf der Straße, über Belästigungen auf dem Arbeitsplatz oder
partnerschaftlicher Gewalt, bis hin zu Femiziden, erleben Frauen alle Formen von
Gewalt. Wir wollen nicht hinnehmen, dass Frauen Gewalt erleben und werden uns
weiterhin massiv dafür einsetzen, dass diese Form der Gewalt aufhört durch die
Unterstützung von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Aber es braucht darüber
hinaus auch das Bekenntnis zu übergeordneten Zielen und Maßnahmen, wie der
Istanbulkonvention. Mit ihrem Inkrafttreten im Jahre 2018 hat Deutschland und
damit auch Schleswig-Holstein sich dazu verpflichtet, die Schutz- und
Präventionsstrukturen bei Gewalt an Frauen deutlich zu stärken. Das tun wir
tagtäglich und werden das auch weiterhin mit aller Kraft bewegen!
Mit großer Sorge beobachten wir antifeministische Bestrebungen im Netz, die Hass
und Rollen- und Besitzdenken gegenüber Frauen anheizen wollen. Rechtsextreme
Stimmen äußern sich rassistisch, frauen- und queerfeindlich. Wir werden uns
nicht nur in der Migrationspolitik, sondern auch mit unserer Gleichstellungs-
und Antidiskriminierungspolitik dem gefährlichen Populismus am rechten Rand
entgegenstellen und konsequent für die Absicherung unserer
Gleichstellungsbeauftragten, die Umsetzung eines starken Gleichstellungsgesetzes
und die Durchsetzung von Gewaltschutz eintreten.
Gleichstellung ist ein zentraler demokratischer Wert, der verteidigt und dort,
wo sie noch nicht erreicht ist, errungen werden muss. Wir werden als
feministische Partei dafür sorgen, dass bei politischen Entscheidungen,
Gesetzgebungsverfahren und Förderprogrammen des Landes die unterschiedlichen
Lebensrealitäten und Bedarfe aller Geschlechter systematisch berücksichtigt
werden.
In dem sich verändernden politischen Klima sagen wir ganz klar: Wir geben der
Gleichstellungs- und Gewaltschutzarbeit auf Landesebene und vor Ort ohne
Kompromisse Rückendeckung.
Wir werden:
mehr Frauenhausplätze schaffen.
sexualisierte Gewalt, auch im digitalen Raum, konsequent weiter bekämpfen.
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
das Gleichstellungsgesetz weiterentwickeln und Gleichstellungsbeauftragte
weiter stärken.
uns auf Bundesebene für die Abschaffung von §218 einsetzen.
1.4.1 Politik und Verwaltung
1.4.1.1 Mehr Frauen in die Politik
Wenn Frauen nicht mit am Tisch sitzen, dann werden ihre Interessen nicht
ausreichend und im schlimmsten Fall gar nicht vertreten. Deshalb setzen wir uns
dafür ein, dass auf kommunaler und auf Landesebene mehr Frauen in der Politik
sind. Konkret wollen wir, dass das Land Organisationen und Vereine weiterhin
oder neu fördert, die explizit demokratische Kommunalpolitiker*innen
unterstützen in Form von z. B. Mentoringprogramme oder Kampagnen.
Die Debatte um ein Paritätsgesetz hat in den vergangenen Jahren an Schwung
verloren, auch weil verfassungsrechtliche Bedenken formuliert wurden. Wir wollen
an dieser Debatte aber weiter festhalten und wollen unter Einbeziehung von
Expert*innen im Rahmen einer Kommission darüber beraten, wie man gesetzlich auf
Landes- oder Bundesebene mehr Frauen in der Politik verankern könnte.
1.4.1.2 Gleichstellungsgesetz
Wir sind davon überzeugt: Ohne gesetzliche Grundlagen gibt es keine verbindliche
Gleichstellung. Das Land hat für seine öffentliche Verwaltung deshalb 1994 ein
Gleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht, um die Gleichstellung voranzubringen
und festzuschreiben. In der aktuellen Legislatur ist es uns GRÜNEN gelungen,
dass das Gleichstellungsgesetz nach über 30 Jahren modernisiert wurde. Wir haben
dadurch unter anderem die Stärkung der Arbeit unserer
Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene durch ein neues
Klagerecht bei Nichteinhaltung von Gleichstellung auf den Weg gebracht.
Wir haben verankert, dass bei der Personalentwicklung und Vorbereitung auf
Führungsfunktionen Frauen stärker gefördert werden sollen und Führung in
Teilzeit als Erprobung auf den Weg gebracht. Wir wollen aber in der nächsten
Legislatur weiter an dem Gleichstellungsgesetz arbeiten und beispielsweise dafür
sorgen, dass gerade Führung in Teilzeit verbindlich geregelt wird und die
Gleichstellungsbeauftragten ein Recht darauf haben, ab einer bestimmten
Dienststellengröße auch personell entlastet zu werden.
1.4.1.3 Gleichstellungsbeauftragte
Die Arbeit unserer Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene
ist fester Bestandteil demokratischer Infrastruktur und Stabilität/ Resilienz.
Ihre Stärkung ist uns wichtig. Gleichstellung ist für uns ein zentraler
demokratischer Wert, der verteidigt und dort, wo sie noch nicht erreicht ist,
errungen werden muss.
1.4.2 Gewalt gegen Frauen bekämpfen – Selbstbestimmung
stärken
Ein wichtiger Erfolg für uns GRÜNE ist, dass das Thema Gewalt gegen Frauen als
zentrales Thema der inneren Sicherheit in der Landespolitik verankert wurde.
Darüber hinaus haben wir das Hochrisikomanagement eingeführt, das nun
flächendeckend gilt. Es soll dafür sorgen, dass das Risiko für Frauen von ihrem
(Ex-)Partner rechtzeitig eingeschätzt wird durch die Sicherheitsbehörden,
Justiz, Frauenberatungsstellen und weiteren Beteiligten und Femizide und
Gewalttaten verhindert werden.
Wir haben als eines der ersten Bundesländer im Jahr 2025 die Fußfessel nach dem
spanischen Modell für besonders heikle Fälle als weiteres Instrument der
Interventionskette aufgenommen.
Kinder sind von der Gewalt, die vor allem ihre Mütter erfahren, mitbetroffen.
Deshalb haben wir erfolgreich umgesetzt, dass auch sie berücksichtigt werden in
Beratungsstrukturen und rechtlichen Bestimmungen wie z. B. im
Landesverwaltungsgesetz im neu geschaffenen Paragraf 201a.
Hinzu kommt, dass wir das „Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt“
neu geschaffen haben, das die unterschiedlichen Akteur*innen von Intervention,
die Beratungsstrukturen und präventive Ansätze unter einem Dach vernetzt hat.
Dieses Kompetenzzentrum wurde im Laufe der Legislatur weiter ausgebaut.
1.4.2.1 Frauenhäuser und Beratungsstellen stärken
Leider gelingt es nicht jede Frau vor Gewalt zu schützen. Deshalb braucht es
Frauenhäuser und ausreichend Plätze. In Schleswig-Holstein haben wir 17
Frauenhäuser an 18 Standorten mit 426 Frauenhausplätzen. Dafür stehen im Land
Schleswig-Holstein rund 10 Millionen Euro jährlich bereit. Diesen Ausbau haben
wir massiv vorangetrieben, um Frauen und ihren Kindern den notwendigen Schutz zu
gewähren. Allein in dieser Legislatur haben wir über 60 neue Plätze für rund 2
Millionen Euro neu geschaffen. So viele wie noch nie in einer Legislatur.
Darüber hinaus haben wir zusätzliche 30 Millionen Euro Investitionsmittel für
200 zusätzliche Frauenhausplätze bereitgestellt. Diese werden bereits umgesetzt.
Alle Plätze sollen in dieser Legislatur zügig in Zusammenarbeit mit den Kommunen
im ganzen Land umgesetzt werden.
Auch die Frauenberatungsstellen, haben wir mit über 2 Millionen Euro weiter
gestärkt. Denn auch diese leisten einen wichtigen und unerlässlichen Beitrag, um
Frauen (und ihre Kinder) vor Gewalt zu schützen und rechtzeitig Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie man sich aus der Gewalt lösen kann. Keine Frau mit ihrem
Schutzbedarf darf abgewiesen werden. Daher werden wir diese Schutzinstrumente
konsequent weiterentwickeln und insbesondere im ländlichen Raum ausbauen, um
schnelle Interventionen und verlässlichen Zugang zu Schutz sicherzustellen. Desweiteren setzen wir uns für landesweite, intersektionale Auflagen ein, um auch spezielle Plätze für TINA*-Personen sicherzustellen.
Ausgehend von der Bedarfsanalyse werden wir dabei insbesondere die besonderen
Bedarfsgruppen berücksichtigen. Frauen mit Behinderungen, mit psychischen
Erkrankungen und suchtbetroffene Frauen haben einen besonderen
Unterstützungsbedarf. Diesen werden wir bei dem Ausbau der Unterbringung in
Frauenhäusern und den Beratungsangeboten berücksichtigen und so eine bestehende
Versorgungslücke schließen.
Auch der Übergang aus einem Frauenhaus zurück in das eigenständige Wohnen muss
verbessert werden, um die Verweildauer deutlich zu verringern. Nach einem
Aufenthalt im Frauenhaus braucht es verlässliche Perspektiven für ein
selbstbestimmtes und dauerhaft sicheres Leben. Wir GRÜNEN wollen den Übergang in
eine eigenständige Lebenssituation strukturell stärken und den Zugang zu
bezahlbarem und sicherem Wohnraum verbessern. Das Projekt „Frauen_Wohnen“, das
wir finanziell gestärkt haben und sich inzwischen auf eine Million Euro jährlich
beläuft, wollen wir beibehalten. Mit dem ergänzenden Pilot-Projekt „NeuStart“
sind erste eigene Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
entstanden. Diesen Ansatz wollen wir weiter ausbauen. Ergänzend stärken wir die
Unterstützung bei Wohnungssuche, finanzieller Stabilisierung sowie sozialer und
psychosozialer Nachsorge. Ziel ist ein nahtloser Übergang aus dem Schutzsystem,
der erneute Abhängigkeiten und Rückkehr in Gewaltverhältnisse wirksam
verhindert. Außerdem werden wir einen Aktionsplan „Sicherheit für Frauen und
Kinder“ auflegen, der das Hilfesystem barrierefrei weiterentwickeln und Schutz-
und Unterstützungsstrukturen dauerhaft absichern und stärken wird. Wir wollen
außerdem Maßnahmen fördern, die Frauen in ihrem Sicherheitsgefühl und ihrer
Selbstbestimmung stärken. Dazu gehören niedrigschwellige analoge und digitale
Angebote zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung.
Es ist uns außerdem gelungen, die vertrauliche Spurensicherung als
Kassenleistung der Krankenkassen für die Opfern von häuslicher oder
sexualisierter Gewalt kostenlos zugänglich zu machen. Damit werden die
Betroffenen dabei unterstützt, ihre Verletzungen zu dokumentieren, auch ohne
direkt eine Anzeige zu stellen. Wir wollen die regionalen Zugänge erhalten und
Kooperationen mit Krankenhäusern dauerhaft absichern. Praxen sollen in die
Kooperationsstrukturen einsteigen können. Die öffentlichen Informationen zu
Vertraulicher Spurensicherung und zu den Gefahren von K.O.-Tropfen im Kontext
häuslicher Gewalt wollen wir ausbauen.
Mit dem Gewalthilfeausführungsgesetz ab 2027 und dem Rechtsanspruch auf Schutz
und Beratung ab 2032 kommen wir dem Ziel näher, die Vorgaben der Istanbul-
Konvention konsequent umzusetzen. Bis das geschafft ist, liegt allerdings noch
ein langer Weg vor uns: Unsere Ärmel sind hochgekrempelt und wir wollen weiter
vorankommen. Für uns ist wichtig auf diesem Weg besonders schutzbedürftige
Gruppen fest im Blick zu haben. In der nächsten Legislatur werden wir deshalb –
neben dem weiteren Ausbau der regulären Schutzstrukturen – einen besonderen
Fokus auf Frauen mit Behinderungen legen, auf FLINTA*, auf Frauen mit
Fluchthintergrund und auf Kinder, die von der häuslichen Gewalt zwischen ihren
Eltern mitbetroffen sind. Mit der Fachstelle für inklusiven Gewaltschutz
(„Inge“) und der proaktiven Kinderberatung nach häuslicher Gewalt haben wir
erste Weichen gestellt, die weiter ausgebaut werden sollen.
1.4.2.2 Gewaltschutz für alle Frauen
Frauen, die aufgrund mehrerer Merkmale diskriminiert werden, beispielsweise
wegen einer Behinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung, ihres
Alters, ihres Wohn- und Pflegekontexts oder ihrer Flucht- und
Migrationsgeschichte oder sexuellen Identität, sind besonders häufig von
häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen.
Eine gewaltbetroffene Frau, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus
ihres Ehemannes oder Partners abhängt, soll im Fall einer Trennung von ihrem
gewaltausübenden Partner auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel
unabhängig von der Dauer der Ehe oder Beziehung erhalten können. Aus diesem
Grund haben wir im Jahr 2025 den Leitfaden zur Berücksichtigung von häuslicher
und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen im Aufenthaltsrecht
überarbeitet.
Allerdings müssen wir feststellen, dass der Bund die hierfür erforderlichen
Änderungen im Aufenthaltsgesetz nur teilweise umgesetzt hat.
Daher werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die noch bestehende
Regelungslücke der Istanbul-Konvention geschlossen und Frauen mit ihren Kindern
ein Aufenthaltsrecht unabhängig von dem ihres Partners erhalten.
Frauen mit Behinderungen, die in Wohn- und Betreuungseinrichtungen leben, sind
besonders abhängig von anderen Menschen und können daher Gewalt und
Machtmissbrauch besonders schutzlos ausgeliefert sein. Gleichzeitig fehlen
häufig unabhängige Beschwerdewege, wirksame Schutzmechanismen und barrierefreie
Unterstützungsangebote. Gewaltschutz muss verbindlich, überprüfbar und
konsequent an den Rechten der Betroffenen ausgerichtet sein. Wir setzen uns für
verbindliche Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX
(Sozialgesetzbuch) sowie deren verbindliche Verankerung im Landesrahmenvertrag
nach § 131 SGB IX als Qualitäts- und Finanzierungsbestandteil ein.
Wir haben in dieser Legislaturperiode das Kompetenzzentrum gegen
geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet und um den Aspekt Menschen mit
Behinderungen erweitert. Gleichzeitig wurden die Mittel für das Projekt SuSe
(Sicher und selbstbestimmt) aufgestockt. Mit diesen Maßnahmen stellen wir
sicher, dass bei der zukünftigen Planung von Beratungsstrukturen die Belange von
Menschen mit Behinderungen noch besser in den Blick genommen werden, und ganz
besonders Frauen und Mädchen die Form von Beratung erhalten, die sie benötigen.
Für uns GRÜNE ist aber auch klar, dass es nicht dabei bleiben darf. Wir wollen,
dass Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen gar nicht erst entsteht.
Gewalt in Einrichtungen ist kein internes Problem und darf nicht „pädagogisch“
oder informell bearbeitet werden, sondern ist konsequent als strafrechtlich
relevante Gewalt zu behandeln. Wir haben in den letzten Jahre die spezifischen
Beratungs- und Anlaufstellen wie Mixed Pickles und das Suse-Netzwerk finanziell
gestärkt. Seit 2026 wird die neue Fachstelle inklusiver Gewaltschutz beim
Landesverband Frauenberatung aufgebaut, um Schutzlücken zu identifizieren und
Bedarfe Betroffener zu identifizieren.
Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen müssen gestärkt und
direkter mit dem bestehenden Hilfe- und Schutzsystem bei häuslicher und
sexualisierter Gewalt vernetzt werden. Wir fordern erweiterte
Mitbestimmungsrechte, ausreichende Ressourcen sowie den Zugang zu qualifizierter
fachlicher Beratung und Begleitung.
Wir fordern daher die konsequente Stärkung der Prävention gegen sexualisierte
Gewalt und haben bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes besonders Frauen mit
Behinderungen und ihre Kinder fest im Blick. Dabei setzen wir auf die
Zusammenarbeit mit den etablierten Fach- und Betroffenenverbänden, wie z. B. dem
PETZE-Institut.
TINA*-Personen (Trans-, intergeschlechtliche, nonbinäre und agender Personen)
müssen im Gewalthilfegesetz ausdrücklich benannt und ihre besonderen Schutz- und
Unterstützungsbedarfe verbindlich berücksichtigt werden. Schutzunterkünfte,
Beratungsangebote und Hilfesysteme müssen so gestaltet sein, dass sie allen
Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offen stehen und tatsächlich
zugänglich sind. Deshalb setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene dafür ein,
dass das Gewalthilfegesetz intersektional weiterentwickelt wird und TINA*-
Personen nicht länger unsichtbar bleiben.
1.4.2.3 Sexualstrafrecht auf Bundesebene reformieren
Wir wollen das Sexualstrafrecht – auch für den digitalen Raum – deutlich
verschärfen. Bei einer Vergewaltigung soll das Opfer nicht länger nachweisen
müssen, Gegenwehr deutlich zum Ausdruck gebracht zu haben. Denn „nur Ja-heißt-
Ja“. Wir setzen uns außerdem für eine besonders schwere strafrechtliche
Bewertung von Sexualdelikten ein, bei denen sogenannte K.O.-Tropfen als
Tatmittel zum Einsatz kommen. Wir wissen, dass Gisèle Pelicot kein Einzelfall
war und wollen, dass die Strafermittlungsstrukturen gegen digitale Netzwerke, in
denen Frauen sediert, missbraucht und gefilmt werden, systematisch ausgebaut
werden. „Catcalling“ sowie weitere Formen der sexuellen Belästigung ohne
Körperkontakt gehören endlich ins Strafgesetzbuch.
1.4.2.4 Femizide ins Strafgesetzbuch
Der Begriff Femizid beschreibt die Tötung von Mädchen und Frauen allein aufgrund
ihres Geschlechts. Durchschnittlich gibt es deutschlandweit jeden Tag eine
solche Tat. Wir wollen über den Bundesrat Femizide als eigenständigen
Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern, ihn einheitlich in der
polizeilichen Kriminalstatistik ausweisen und das Tatmotiv Eifersucht konsequent
aus der strafmildernden Bewertung herausnehmen. Gleichzeitig setzen wir uns
dafür ein, dass im Strafgesetzbuch der Femizid als Bestandteil der Mordmerkmale
aufgenommen wird.Darüber hinaus setzen wir uns für einen bundesweiten
Aktionsplan gegen Femizide ein, der Prävention, Schutz und gesellschaftliche
Sensibilisierung verbindet. Als sichtbares Zeichen der Anerkennung und des
Gedenkens setzen wir uns im Landtag für die Einführung einer Schweigeminute für
jedes Femizid-Opfer in Schleswig-Holstein ein.
1.4.2.5 Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren
Der Schwangerschaftsabbruch soll endlich raus aus dem Strafgesetzbuch. Wir
setzen uns weiterhin – auch aus Schleswig-Holstein heraus – für eine
Entkriminalisierung ungewollt Schwangerer ein und wollen die Versorgung und den
medizinischen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen absichern. Für beides benötigt
es dringend eine bundesweite Anpassung des Strafgesetzbuches. Wir setzen uns
weiterhin für die Abschaffung von §218 auf Bundesebene ein.
1.4.2.6 Digitale sexualisierte Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt findet zunehmend auch digital statt – etwa durch
Stalking, Bildmissbrauch oder organisierte sexualisierte Gewalt im Netz. Diese
Formen sind reale Gewalt und erfordern denselben Schutz wie analoge Übergriffe.
Mit dem „10-Punkte-Plan gegen digitale sexualisierte Gewalt“ haben wir in dieser
Legislatur erste wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht und den Grundstein für
eine stärkere Bekämpfung digitaler Gewalt gelegt.
Daran knüpfen wir an: Wir bauen bestehende Schutzstrukturen gegen digitale
Gewalt weiter aus und verankern verpflichtende Fortbildungen für Polizei und
Justiz zur geschlechtsspezifischen digitalen Gewalt.
Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt
(BKA) zur Bekämpfung digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt ein und wollen
Ermittlungszuständigkeiten insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen klar
regeln.
1.4.2.7 Täterarbeit stärken – Prävention ausbauen
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, Verantwortung dort zu verorten, wo Gewalt
überwiegend ausgeübt wird. Gewalttätiges Verhalten ist erlernt und die Mehrheit
der gewaltausübenden Personen ist männlich.
Von Männer geht unverhältnismäßig oft Gewalt aus. Sie stehen daher besonders in
der Pflicht, Gewalt nicht zu reproduzieren und Normen zu hinterfragen. Aus
diesem Grund werden wir GRÜNE uns dafür einsetzen, die Täterarbeit beim
Gewaltschutz stärker in den Fokus zu nehmen.
Täter, die gegenüber ihrer Familie Gewalt ausüben, müssen konsequent von den
Betroffenen ferngehalten werden, solange sie ein Risiko für ihre Familie
darstellen. Dazu gehört neben dem Aufenthaltsverbot, den Maßnahmen aus dem
Hochrisikomanagement und der Fußfessel auch der Verweis aus dem häuslichen
Umfeld. Auch wenn seit über 20 Jahren der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“
verankert ist, sieht die Realität so aus, dass Frauen diejenigen sind, die ihr
häusliches Umfeld verlassen und den Weg in ein Frauenhaus suchen.
Als GRÜNE wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten Behörden und Institutionen
die Täterarbeit ausbauen. Wir wollen im Kompetenzzentrum gegen
geschlechtsspezifische Gewalt die bessere Vernetzung von Opferschutzstrukturen
und täterorientierter Beratung fördern. Wir wollen außerdem, dass Männer
zukünftig in bestimmten Fällen bei einer Wohnungsverweisung in einem Männerhaus
untergebracht werden, in dem sie sich verpflichtend Maßnahmen zur Reflexion, des
eigenen Gewaltverhaltens unterziehen müssen. Dabei werden wir uns an bereits
bewährten Modellen in Frankreich orientieren.
Wir setzen uns für geschlechterreflektierte Bildung und eine vielfältige,
positive Vorstellung von Männlichkeit ein – in Schulen, Jugendarbeit und
politischer Bildung. So wollen wir junge Menschen frühzeitig gegen
antifeministische und antidemokratische Radikalisierung stärken und Räume
schaffen, in denen Identität jenseits überholter Geschlechterrollen
selbstbestimmt entwickelt werden kann. In dieser Legislaturperiode haben wir das
Projekt „OMÄGA – Für eine Gesellschaft ohne Männergewalt“ eingerichtet und
inzwischen als Bestandteil im Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische
Gewalt etabliert. Wir wollen „OMÄGA“ als dauerhafte Koordinierungs- und
Vernetzungsstelle einrichten, die eng mit dem Landespräventionsrat
zusammenarbeitet. Ziel ist es, ein landesweites Konzept zur Gewaltprävention
allgemein, aber ganz besonders zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer
Gewalt zu erarbeiten.
1.4.3 Wirtschaftliche Gleichstellung
Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für echte
Gleichstellung und Selbstbestimmung. Frauen verdienen in Deutschland im
Durchschnitt immer noch weniger als Männer, sie tragen die Hauptlast der
unbezahlten Sorgearbeit und sind häufiger in Teilzeit oder schlechter bezahlten
Berufen beschäftigt. Diese strukturellen Ungleichheiten wirken sich bis ins
Rentenalter aus und führen zu einem erheblichen Gender Pay und Pension Gap. Wir
GRÜNE werden diese Benachteiligungen konsequent abbauen und die wirtschaftliche
Teilhabe und finanzielle Gleichstellung von Frauen stärken.
1.4.3.1 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Es ist an der Zeit, dass gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
endlich Realität wird. Für uns ist untragbar, dass Berufe im Sozial- und
Erziehungsbereich trotz ihrer enormen gesellschaftlichen Bedeutung noch immer
strukturell finanziell unterbewertet werden. Um hier entgegenzuwirken und die
Ausbildung attraktiver zu gestalten, haben wir die Erzieher*innen-Ausbildung in
den letzten Jahren gestärkt und die neue PiA-Ausbildung ausgebaut, sodass die
Vergütung durch Landesmittel gefördert wird. Gleichzeitig ist es wichtig,
frühzeitig die Weichen dafür zu stellen, dass Mädchen und Jungen ihre
Berufsvorstellungen frei von Geschlechterzuschreibungen wählen können und Frauen
der Weg in MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
weiter erleichtert wird.
Um das Bewusstsein für gleiche Bezahlung zu stärken, sollten transparente
Vergütungsstrukturen und regelmäßige Berichterstattung nicht nur im öffentlichen
Dienst Standard sein. Wir setzen uns für eine tarifliche Aufwertung von Care-
Berufen und den Abbau bestehender Ungleichgewichte in den Tarifstrukturen des
öffentlichen Dienstes ein. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden wir
Gender Mainstreaming konsequent anwenden. Das bedeutet, die unterschiedlichen
Auswirkungen von Entscheidungen auf die Geschlechter mitzudenken und die
Gleichstellung verbindlich zu verankern. Entgeltgleichheit wird zu einem
Vergabekriterium. So setzen wir GRÜNE öffentliche Mittel gezielt ein, um faire
Arbeitsbedingungen, gleiche Bezahlung und die gleichgestellte Teilhabe von
Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Bundesregierung muss die europäische Entgelttransparenzrichtlinie endlich
ambitioniert umsetzen. Wir kritisieren, dass Bundesfrauenministerin Karin Prien
die Umsetzung bislang blockiert. Schleswig-Holstein wird über den Bundesrat und
die zuständigen Fachminister*innenkonferenzen Druck für eine zeitnahe und
wirksame Umsetzung machen. Dabei setzen wir uns für echte Entgelttransparenz,
verbindliche Auskunfts- und Berichtspflichten sowie wirksame Rechtsmittel bei
Entgeltbenachteiligung ein. Schleswig-Holstein soll dort, wo es selbst handeln
kann, mit gutem Beispiel vorangehen.
1.4.3.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Noch immer übernehmen Frauen den überwiegenden Teil der Sorgearbeit. Fehlende
Betreuungsangebote und unzureichende Pflegeinfrastruktur erschweren vielen
Frauen eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit oder beruflichen Aufstieg.
Wir werden deshalb den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagsangebote
und der Pflegeinfrastruktur weiter vorantreiben. Gleichzeitig unterstützen wir
Unternehmen dabei, familienfreundliche Arbeitsbedingungen auszubauen und gute
betriebliche Modelle schneller in die Fläche zu bringen. Beratungs- und
Unterstützungsangebote wie die Kontaktstellen Frau und Beruf, das Frauennetzwerk
zur Arbeitssituation oder auch die Angebote des Arbeitsmarktnetzwerks „Alle an
Bord“ mit Kinderbeaufsichtigung werden wir stärken und absichern. Einen
besonderen Fokus werden wir dabei auf den Wiedereinstieg nach der Elternzeit
legen.
1.4.3.3 Frauen als Fachkräfte und Unternehmerinnen stärken
Traditionelle Rollenbilder beeinflussen nach wie vor den Zugang zu Berufen und
Karrierewegen. Frauen sind in technischen Berufen, im Handwerk sowie bei
Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen nach wie vor unterrepräsentiert.
Dabei bleiben wertvolle Fachkräfte- und Innovationspotenziale ungenutzt.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass Mädchen und Frauen frühzeitig für
Unternehmertum wie auch Handwerk, Technik und Digitalisierung begeistert werden.
Wir werden bestehende Angebote wie WIDA (Women in Digital Areas) gezielt
ausbauen. Wir werden die Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in MINT-
Studiengängen weiter vorantreiben. Dafür bauen wir erfolgreiche Angebote wie
MILeNa.SH, lüttIng. und die MINT-Studienorientierung an unseren Hochschulen aus.
Insbesondere wollen wir Angebote stärken, die Mädchen und junge Frauen
frühzeitig für MINT begeistern. Dabei setzen wir auf eine klischeefreie Studien-
und Berufsorientierung sowie praktische Einblicke in Forschung und Technik.
Zugleich werden wir dafür sorgen, dass Frauen dort gute und
diskriminierungsfreie Studienbedingungen vorfinden. Dazu wollen wir Mentoring-,
Vernetzungs- und Unterstützungsangebote für Studentinnen ausbauen und
Hochschulen dabei unterstützen, wirksam gegen Sexismus, sexuelle Belästigung und
Machtmissbrauch vorzugehen. So schaffen wir Studienbedingungen, unter denen
Frauen nicht nur ein MINT-Studium beginnen, sondern es auch erfolgreich
abschließen.
Wir werden bestehende Netzwerke und Programme zur Frauenförderung im Handwerk
ausbauen, erfolgreiche Initiativen verstetigen und ihre Sichtbarkeit erhöhen.
Wir werden das Gründungs- und Nachfolgepotenzial von Frauen stärker nutzen.
Deshalb werden wir Frauen gezielt bei Unternehmensgründungen und
Betriebsnachfolgen unterstützen und die Förderprogramme des Landes entsprechend
weiterentwickeln.
Um geschlechtergerechte Innovationen zu fördern, unterstützen wir zudem
Professuren mit dem Schwerpunkt Geschlechterforschung in den
Technikwissenschaften. So wollen wir dazu beitragen, Technikentwicklung
diskriminierungsfrei zu gestalten und unterschiedliche Lebensrealitäten von
Anfang an mitzudenken.
1.4.3.4 Mehr Frauen in Führungspositionen
Frauen sind hochqualifiziert und daher in Führungspositionen in Wirtschaft und
im öffentlichen Dienst unverzichtbar, aber immer noch unterrepräsentiert. Das
gilt auch für Bereiche, in denen Frauen längst die Mehrheit der Nachwuchskräfte
stellen.
Wir GRÜNE werden strukturelle Aufstiegshürden abbauen und Frauen gezielt auf
ihrem Weg in Führungsverantwortung unterstützen. Im öffentlichen Dienst des
Landes werden wir mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem novellierten
Gleichstellungsgesetz haben wir die Rahmenbedingungen für familienfreundliche
Karrierewege, die Weiterentwicklung von Ausbildung und Personalentwicklung
geschaffen. Nur so werden Führungspositionen für Frauen selbstverständlich
erreichbar.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass zukünftig auch die Führung in Teilzeit
umgesetzt wird. Dazu werden wir geeignete Modelle entwickeln, die wir nach einer
Erprobungsphase in allen Landesbehörden einführen werden.
Unterstützer*innen
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)