So wird klarer was gemeint ist: rechtlich wurde die neue 201a-Kinder-Beratung nach Häuslicher Gewalt zwischen den Eltern bzw Sorgeberechtigten geschaffen über das eAÜ-Landesgesetz und damit auch die rechtliche Grundlage für die Datenweitergabe der Polizei an diese Stellen; die Richtlinie wurde gerade veröffentlicht und das Ausschreibungsverfahren läuft, sodass sich diese neue Struktur mit 1 anerkannten Stelle pro Kreis und kreisfreier Stadt vrs ab dem 1.1.2027 im Aufbau befinden wird.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Frauen und Gleichstellung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Catharina Johanna Nies (KV Flensburg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 02.10.2026, 19:40 |