| Antrag Landtagswahlprogramm: | Gesundheit und Pflege |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Alexandra Königshausen (KV Flensburg) Helmut Müller-Lornsen (KV Lübeck) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | Gestern, 09:11 |
1.3-1801: Gesundheit und Pflege
Nach Zeile 1801 einfügen:
Gesundheitsvorsorge muss für alle zugänglich sein. Wir setzen uns für barrierefreie Arztpraxen, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen ein, baulich wie kommunikativ. Dazu gehören barrierefreie medizinische Geräte, Informationen in leichter Sprache.
Gebärdensprachdolmetschung und barrierefreie digitale Angebote. Barrierfreiheit ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsvorsorge.
Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für Lebensqualität, gesellschaftliche
Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Für uns GRÜNE ist Gesundheitspolitik weit
mehr als die Organisation von Krankenhäusern und medizinischer Versorgung. Sie
umfasst die Frage, wie wir gesund aufwachsen, gesund leben und gesund altern
können – unabhängig von Wohnort, Einkommen, Geschlecht oder Herkunft.
Wir GRÜNE setzen uns für ein Gesundheitswesen und eine Pflege ein, die den
Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht wirtschaftliche Interessen. Gute
Gesundheitsversorgung muss für alle erreichbar, bezahlbar und von hoher Qualität
sein – in der Stadt und auf dem Land. Dabei werden wir Prävention,
Gesundheitsförderung und Früherkennung stärken, denn Krankheiten zu verhindern
oder früh zu erkennen ist wirksamer und kostengünstiger, als sie später
behandeln zu müssen.
Gleichzeitig steht unser Gesundheitssystem und die Pflege vor großen
Herausforderungen: dem Fachkräftemangel, einer älter werdenden Gesellschaft, den
gesundheitlichen Folgen der Klimakrise sowie wachsenden sozialen Ungleichheiten.
Diesen Herausforderungen begegnen wir GRÜNE mit einer Politik, die Versorgung
sichert, Prävention stärkt und gesundheitliche Chancengleichheit fördert. Unser
Ziel ist ein solidarisches und zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegesystem, das
allen Menschen in Schleswig-Holstein ein selbstbestimmtes und
gesundheitserhaltendes Leben ermöglicht.
Wir werden:
eine bedarfsgerechte Krankenhausstruktur und den Erhalt der Geburtshilfe
in der Fläche sichern.
das UKSH als Motor für Forschung, Lehre und eine moderne
Gesundheitsversorgung stärken.
das Gesundheitswesen als Arbeitsplatz attraktiver machen, indem wir den
Pakt für Gesundheits- und Pflegefachberufe neu aufstellen und gute,
tarifgebundene Arbeitsbedingungen sichern.
die Landespräventionsstrategie dauerhaft finanziell absichern und
Schwerpunkte auf frühe Kindheit, Ernährung, Bewegung und psychische
Gesundheit setzen.
Verlässliche Strukturen in der Pflege schaffen und das Landespflegegesetz
grundlegend überarbeiten.
1.3.1 Prävention stärken
Die Landespräventionsstrategie werden wir dauerhaft finanziell absichern und
bestehende Angebote bündeln. Inhaltlich setzen wir Schwerpunkte auf frühe
Kindheit, gesunde Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit. Dabei nehmen
wir auch chronische Erkrankungen und Multimorbidität stärker in den Blick. Früh
zu handeln ist wirksamer als später zu behandeln.
Dabei verstehen wir es als zentrale Aufgabe, mit unseren Präventionsangeboten
gerade diejenigen zu erreichen, die gesundheitsfördernde Maßnahmen am
dringendsten brauchen. Gemeinsam mit Kommunen, der Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung Schleswig-Holstein wollen wir gezielt benachteiligte
Gruppen besser erreichen. Die Wirksamkeit von Maßnahmen wollen wir
wissenschaftlich begleiten und evaluieren.
Die ersten 1.000 Tage eines Kindes stellen wichtige Weichen für Gesundheit,
Entwicklung und spätere Lebensverläufe. Deshalb wollen wir die frühkindliche
Prävention in Schleswig-Holstein gezielt stärken. Schwangerschaftsberatung,
Frühe Hilfen, Gesundheitsversorgung und sozialpädagogische Angebote sollen enger
verknüpft werden, um Familien frühzeitig, niedrigschwellig und verlässlich zu
begleiten. Unser Ziel ist es, Eltern von Anfang an zu unterstützen,
gesundheitliche Risiken früh zu erkennen und Belastungen zu reduzieren, damit
jedes Kind einen gesunden Start ins Leben erhält.
In Würde Altern bedeutet für uns einen gleichberechtigten Zugang für ältere
Menschen, auch und gerade in ländlichen Regionen. Gemeinsam mit der
Kassenärztlichen Vereinigung wollen wir aufsuchende Hausbesuche über geschulte
MFAs oder Physicians Assistants ermöglichen, um mobilitätseingeschränkte
Menschen nicht allein zu lassen. Die Bekämpfung von Einsamkeit in allen
Lebenslagen wird zentraler Bestandteil unserer Gesundheitspolitik.
Gesundheitsvorsorge muss für alle zugänglich sein. Wir setzen uns für barrierefreie Arztpraxen, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen ein, baulich wie kommunikativ. Dazu gehören barrierefreie medizinische Geräte, Informationen in leichter Sprache.
Gebärdensprachdolmetschung und barrierefreie digitale Angebote. Barrierfreiheit ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsvorsorge.
Umweltbelastungen wirken sich direkt auf die Gesundheit aus und sind daher Teil
ganzheitlicher Prävention. Schadstoffe in Luft, Wasser, Boden und
Alltagsprodukten wie Mikroplastik oder PFAS (per- und polyfluorierte
Alkylverbindungen, oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet) erhöhen
gesundheitliche Risiken, insbesondere für vulnerable Gruppen. Deshalb verstehen
wir Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucher*innenschutz als untrennbar miteinander
verbunden.
Zunehmende Hitzewellen im Zuge der Klimakrise belasten insbesondere vulnerable
Gruppen und Berufsgruppen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. Deshalb
setzen wir uns für deutlich mehr Grünflächen, Kältezonen und Trinkwasserspender
in besonders versiegelten Regionen ein. Für Menschen in schlecht isolierten und
Dachgeschosswohnungen wollen wir die Nutzung von Klimaanlagen erleichtern. Zum
Schutz von Patient*innen und Mitarbeitenden in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen setzen wir uns für vollständig klimatisierte Neubauten und
Förderprogramme zur Nachrüstung im Bestand mit erneuerbar betriebenen
Klimaanlagen ein.
Weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und individueller Gesundheit werden
wir im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie und Landespräventionsstrategie
ressortübergreifend entwickeln und fortschreiben.
1.3.2 Einsamkeit bekämpfen und Zusammenhalt stärken
Einsamkeit ist eine der meist unterschätzten Gesundheits- und Sozialkrisen
unserer Zeit. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen: Chronische Einsamkeit ist
für den Körper so schädlich wie das Rauchen von zehn Zigaretten täglich. Sie
betrifft Menschen aller Generationen, aller Geschlechter, Menschen auf dem Land
wie in der Stadt. Wir GRÜNE nehmen diese Entwicklung ernst und stellen ihr eine
aktive Politik für sozialen Zusammenhalt entgegen.
Wir haben in dieser Legislatur eine Studie gegen Einsamkeit im Alter
durchgeführt und uns an der bundesweiten Entwicklung von Maßnahmen gegen
Einsamkeit beteiligt.
Die Ergebnisse zeigen uns, dass nicht nur ältere Menschen von Einsamkeit
betroffen sind, sondern auch junge Menschen. Aus diesem Grund werden wir die
Erkenntnisse, die wir aus der Studie, aber auch die Erkenntnisse, die wir aus
Gesprächen und Veranstaltungen gewinnen konnten, für eine langfristige Strategie
nutzen. Mit unserem 12-Punkte Plan zur Stärkung des Ehrenamtes haben wir an
vielen Stellen die Mittel aufgestockt, um gerade mit Blick auf die Bekämpfung
von Einsamkeit bestehende Angebote zu bündeln, dauerhaft abzusichern und
Versorgungslücken zu schließen. Begleitend dazu unterstützen wir bereits jetzt
schon eine landesweite Sensibilisierungskampagne, die das Thema Einsamkeit
enttabuisiert und die vorhandenen Unterstützungsangebote bekannter macht. Hierzu
nehmen wir das soziale Umfeld in den Blick, um niedrigschwellig
Einsamkeitsgefährdung erkennen zu können.
Mehrgenerationenhäuser spielen bei der Bekämpfung von Einsamkeit eine zentrale
Rolle. Wir haben daher die Mittel in dieser Legislatur erheblich aufgestockt, um
ein flächendeckendes Angebot zu ermöglichen und insbesondere die Öffnungszeiten
an die bestehenden Bedarfe anzupassen.
Dorfkümmerer*innen sind wichtige Ansprechpersonen vor Ort und leisten einen
wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung von Einsamkeit. Wir haben deshalb die
Akademie für Ländliche Räume finanziell besser ausgestattet, damit mehr
Dorfkümmerer*innen ausgebildet werden können.
Für Menschen, die von sozialer Isolation bedroht sind, stehen viele aufsuchende
Angebote bereits jetzt schon zur Verfügung. Wir wollen dieses Angebot durch
kommunale Träger und freie Wohlfahrtspflege ausbauen und eng mit Präventions-
und Krisenstrukturen der psychischen Gesundheit, der Suizidprävention sowie
gemeinschaftlichen Wohnformen verzahnen.
Auch die geschlechtsspezifische Dimension von Einsamkeit nehmen wir in den
Fokus. Gerade bei Männern wird durch traditionelle Rollenbilder und patriarchale
Erwartungshaltungen emotionale Isolation verstärkt und der Zugang zu Hilfe
erschwert. Deshalb setzen wir uns für gezielte Angebote ein, die Männer aller
Altersgruppen besser erreichen, soziale Beziehungen stärken und neue Formen von
Verbundenheit fördern.
1.3.3 Psychische Gesundheit stärken
Psychische Gesundheit ist keine Privatangelegenheit, sondern eine
gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe über Ressorts hinweg. Psychische
Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für individuelles Leid,
Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Gleichzeitig sind lange Wartezeiten,
Versorgungsengpässe und Stigmatisierung für viele Betroffene weiterhin Realität.
Versorgungslücken sind für Menschen in psychischen Krisen eine ernst zu nehmende
Gefahr. Frühe Diagnose und verlässliche Therapie retten Leben. Noch immer
scheitert Unterstützung allzu oft an den Zuständigkeitsgrenzen zwischen
Gesundheitswesen, Sozialhilfe, Kommunen und Justiz. Die Folgen sind vermeidbare
Krisen, wiederholte Klinikeinweisungen und fehlende Perspektiven nach einer
Behandlung.
Gemeinsam mit Akteur*innen aus Gesundheitssystem, Wissenschaft, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft werden wir eine landesweite Initiative für psychische
Gesundheit auf den Weg bringen. Sie soll Bewusstsein schaffen, Wissen stärken
und insbesondere in Betrieben, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen zu
einem besseren Umgang mit psychischen Belastungen beitragen.
Erkenntnisse aus aktuellen Studien und Landesberichten wie „Psychische
Gesundheit der Menschen in SH“ aus dem Jahr 2024 werden wir in eine langfristig
angelegte Landesstrategie überführen. Dabei setzen wir auf messbare Ziele,
verlässliche Strukturen und eine stabile Finanzierung.
Wir GRÜNE wollen die psychosoziale Krisenversorgung in Schleswig-Holstein
ausbauen. Dazu gehören mobile Krisendienste, aufsuchende Hilfen und eine enge
Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Einrichtungen, sozialpsychiatrischen
Diensten und ambulanten Angeboten. Dafür werden wir die Vernetzung der
Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) ausbauen und uns gemeinsam mit den
Kommunen für eine verlässliche und langfristige Absicherung der psychosozialen
Nachsorge einsetzen.
Wir setzen uns auf Bundesebene für die Einführung einer bundesweit einheitlichen
Notrufnummer 113 für psychische Krisen ein. Schleswig-Holstein soll sich aktiv
an der Ausgestaltung eines solchen Systems beteiligen und seine bestehenden
Krisenangebote eng daran anbinden.
Die in der aktuellen Legislatur neu geschaffene Landeskoordinierungsstelle für
Suizidprävention bei Lichtblick e. V. werden wir weiter stärken und durch
zielgruppenspezifische Angebote erweitern. Insbesondere queere Menschen,
Jugendliche und bestimmte Berufsgruppen brauchen eine besondere Unterstützung,
die flächendeckend sichergestellt werden muss.
Neurodivergente Menschen sind eine große gesellschaftliche Gruppe. Dennoch
stoßen sie im Alltag auf Hindernisse und im Gesundheitswesen noch immer auf
lange Wartezeiten, fehlende Fachangebote und unzureichend auf ihre Bedarfe
abgestimmte Versorgungsstrukturen. Besonders bei Frauen und Mädchen sowie bei
queeren Menschen wird Neurodivergenz häufig spät oder gar nicht erkannt. Deshalb
wollen wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die diagnostischen und
therapeutischen Angebote in Schleswig-Holstein ausbauen und Wartezeiten
verkürzen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die frühe Diagnostik von
Kindern und Jugendlichen. Je früher Neurodivergenz erkannt wird, desto früher
können passgenaue Unterstützung und individuelle Förderung beginnen.
1.3.3.1 Kinder und Jugendliche – psychische Gesundheit früh
absichern
Immer mehr junge Menschen erleben psychische Belastungen. Etwa jede*r vierte
Jugendliche ist davon betroffen. Die Folgen von Pandemie, Krieg, Klimakrise
sowie sozialer Unsicherheit und Zukunftsängste treffen auf den ohnehin bereits
bestehenden Druck in Schule, Ausbildung und Alltag. Gleichzeitig reagiert unser
Hilfesystem oft zu langsam: Psychisch belastete Kinder und Jugendliche müssen im
Durchschnitt etwa zweieinhalb Monate auf ein Erstgespräch und ein halbes Jahr
auf einen Therapieplatz warten. Entscheidend ist für uns GRÜNE, dass psychische
Erkrankungen früh erkannt und professionell behandelt werden. Programme wie
Mental Health First Aid (MHFA-YOUTH) wollen wir schrittweise in Schulen,
Jugendverbänden und Ausbildungskontexten etablieren, um die Handlungssicherheit
im Umgang mit psychischen Krisen zu erhöhen.
Zugleich setzen wir auf niedrigschwellige und schnell erreichbare Hilfsangebote.
Dazu gehören Beratungsstellen, Schulpsychologie, Jugendhilfe, Online-Beratung
sowie mobile und aufsuchende Angebote. Diese Strukturen, insbesondere zwischen
Bildungs- und Gesundheitssystem, wollen wir besser vernetzen und so ausbauen,
dass sie im Krisenfall ohne lange Wartezeiten erreichbar sind.
1.3.3.2 Psychiatrische Versorgung neu denken
Wir GRÜNE wollen die psychiatrische Versorgung in Schleswig-Holstein konsequent
sektorenübergreifend weiterentwickeln. Ziel ist eine vernetzte, kontinuierliche
Behandlung, die ambulante, stationäre und komplementäre Angebote verbindet und
Brüche in der Versorgung vermeidet.
Bewährt haben sich dabei insbesondere die Regionalbudgets, die wir dauerhaft
sichern wollen. Den Übergang aus psychiatrischen Einrichtungen und dem
Maßregelvollzug in die Eingliederungshilfe wollen wir über ein verzahntes
Entlassmanagement mit Kliniken und Kommunen sicherstellen.
Dafür braucht es auch ausreichend Personal in der Versorgung. Hierzu gehören
Pflegefachpersonen, psychologisches und ärztliches Fachpersonal. In unserer
Krankenhausplanung im psychiatrischen Bereich werden wir die psychiatrischen
Leistungsgruppen dauerhaft evaluieren und an den Versorgungsbedarf verzahnt mit
dem ambulanten Bereich anpassen. Wir wollen das Zentrum für Integrative
Psychiatrie (ZIP) beim Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)
bedarfsgerecht stärken.
Deshalb werden wir das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz grundlegend
weiterentwickeln. Unser Ziel ist eine Psychiatrie, die Prävention,
Krisenintervention, Nachsorge und soziale Teilhabe konsequent zusammen denkt.
Sozialpsychiatrische Verbünde sollen landesweit ermöglicht werden, damit
Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste, Kommunen und weitere Akteur*innen auch
einzelfallbezogen verbindlich zusammenarbeiten und Menschen bedarfsgerecht vor,
während und nach einer Krise verlässlich begleiten können.
Zwangsmaßnahmen dürfen immer nur das äußerste Mittel sein. Durch bessere
Vorsorge, Krisenbegleitung und Nachsorge wollen wir ihre Anwendung so weit wie
möglich vermeiden. Gleichzeitig setzen wir uns gemeinsam mit den Kommunen für
ausreichend ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Wohnformen ein,
damit Menschen nach einer Behandlung selbstbestimmt leben können und nicht in
instabile Lebenssituationen zurückkehren müssen.
Wir wollen die Kapazitäten des Maßregelvollzugs bedarfsgerecht ausbauen und
gemeinsam mit den Kommunen verlässliche Wohn- und Betreuungsangebote für die
Zeit nach der Entlassung schaffen. Nur wenn Behandlung, Wohnen und soziale
Teilhabe zusammengedacht werden, gelingt nachhaltige Rehabilitation und werden
Rückfälle verhindert.
1.3.3.3 Psychotherapeutische Versorgung sichern
Wir werden uns dafür einsetzen, dass in Schleswig-Holstein genügend
psychotherapeutische Weiterbildungsstellen für Psychologie-Absolvent*innen
geschaffen und verlässlich durch die Kostenträger finanziert werden. Außerdem
setzen wir uns für mehr Masterstudienplätze im Psychologiestudium ein, um
zumindest allen erfolgreichen Absolvent*innen des Bachelorstudiums einen
Masterplatz anbieten zu können.
Der Handlungsdruck wächst: Schon heute fehlen vielerorts Therapieplätze und die
Wartezeiten sind zu lang. Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen auf
Bundesebene mit Sorge. Sie erschweren den Zugang zu psychotherapeutischer
Versorgung und verschärfen den bestehenden Fachkräftemangel. Anstatt die
Versorgung weiter zu verknappen, ist ein bedarfsgerechter Ausbau notwendig. Wir
setzen uns deshalb auf Bundesebene für eine Reform der psychotherapeutischen
Bedarfsplanung mit ausreichend Kassensitzen und einer gesonderten Steuerung der
Kinder- und Jugendpsychotherapie ein. Sprach- und kultursensible Beratungs- und
Therapieangebote für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte wollen wir
gezielt stärken.
1.3.3.4 Suchtpolitik vernetzt denken
Sucht ist eine Krankheit und keine persönliche Schwäche. Sucht entsteht durch
das Zusammenspiel individueller, sozialer und gesellschaftlicher Faktoren.
Menschen werden durch kommerzielle Interessen gezielt zum Konsum verleitet, sei
es durch Alkoholwerbung, Social Media oder Glücksspiel.
Wir werden die Suchtprävention in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Kommunen
und der Landesfachstelle für Suchthilfe Schleswig-Holstein weiter stärken und
sie besser mit Gesundheitsförderung, Bildung und Jugendschutz verzahnen.
Präventionsangebote müssen alle Generationen erreichen und niedrigschwellig
zugänglich sein. Gleichzeitig werden wir Beratungs- und Suchthilfestrukturen
stärken und Kommunen bei der Entwicklung kommunaler Präventionskonzepte
unterstützen.
Außerdem werden wir Kommunen beim Aufbau von Drogenkonsumräumen unterstützen.
Das in dieser Legislaturperiode begonnene Drugchecking werden wir ausweiten.
Gleichzeitig stärken wir die Suchthilfe, damit Konsumräume als Brücke in
Beratung, Therapie und soziale Teilhabe dienen können. Die Cannabislegalisierung
muss durch konsequenten Jugendschutz und über kontrollierte Anbauvereinigungen,
sowie Ausgabestellen in sterilem Umfeld verbessert werden, um den Schwarzmarkt
weiter zu bekämpfen und für einen verantwortungsvollen Umgang zu sorgen.
1.3.3.5 Digitale Sucht wirksam vorbeugen
Digitale Angebote sind ein fester Bestandteil unseres Alltags. Gleichzeitig
nutzen viele Plattformen gezielt manipulative Mechanismen wie Endlos-Feeds oder
intransparente Empfehlungsalgorithmen, um Nutzer*innen möglichst lange zu
binden. Deshalb setzen wir uns auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, solche
Designs einzuschränken, Algorithmen transparenter zu gestalten und
chronologische Feeds als Standard zu etablieren.
Digitale Glücksspielelemente nutzen dieselben psychologischen Mechanismen wie
klassisches Glücksspiel. Sie richten sich häufig gezielt an Minderjährige. Früh
erlernte Glücksspielmechanismen erhöhen das Risiko späterer Suchterkrankungen.
Wir wollen die Aufklärung über Gaming- und Glücksspielsucht an Schulen ausbauen.
Gleichzeitig setzen wir uns auf Bundes- und europäischer Ebene für einen
wirksamen gesetzlichen Rahmen ein, der Glücksspielmechanismen für Minderjährige
konsequent reguliert.
1.3.3.6 Alkohol- und Nikotinprävention konsequent stärken
Alkohol- und Tabakkonsum gehören zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken.
Dennoch werden Menschen durch Werbung, hohe Verfügbarkeit und gesellschaftliche
Normalisierung weiterhin zum Konsum verleitet. Auch neue Produkte wie E-
Zigaretten und Vapes führen zu neuen Abhängigkeiten und Gesundheitsschäden und
dürfen den Jugendschutz nicht unterlaufen.
Wir setzen uns für eine konsequente Regulierung von Alkohol und Tabakwaren ein.
Dazu gehören ein umfassendes Werbeverbot für Alkohol, gut sichtbare Warnhinweise
sowie ein Verkaufsverbot im Kassenbereich.
Den Nichtraucher*innenschutz werden wir weiterhin an neue Trends anpassen und
weiterentwickeln. Das EU-weite Verbot von Einweg-Vapes begrüßen wir
ausdrücklich.
Eine besondere Rolle spielen für uns Kinder und Jugendliche von
alkoholabhängigen Eltern, die über die staatlichen Systeme identifiziert und
gezielt unterstützt werden müssen. Kindern mit solchen sogenannten ACEs (Adverse
Childhood Experiences) wollen wir auch im Rahmen unserer
Landespräventionsstrategie eine besondere Unterstützung zukommen lassen.
1.3.4 Gesundheitsversorgung zukunftsfest aufstellen
Eine moderne Gesundheitsversorgung darf nicht an der Grenze zwischen ambulant
und stationär scheitern. Unser Ziel ist eine regional organisierte, landesweit
vernetzte und bedarfsgerechte Versorgungsstruktur in ganz Schleswig-Holstein
nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“. Das bedeutet: Wenn eine
medizinische Leistung sicher digital erbracht werden kann, soll sie auch digital
verfügbar sein. Wo eine persönliche Behandlung notwendig ist, soll diese
möglichst wohnortnah und ambulant erfolgen. Die stationäre Versorgung bleibt
dort, wo sie medizinisch erforderlich ist. Unser Ziel ist es, nicht notwendige
Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, die Ambulantisierung bisher stationärer
Leistungen zu stärken und gleichzeitig weiterhin eine hochwertige stationäre
Versorgung sicherzustellen.
Unsere Landeskrankenhausplanung zentralisiert spezialisierte und hochkomplexe
Versorgung in Fachkliniken und Maximalversorgern und stärkt die Grund- und
Regelversorgung, inklusive Geburtshilfe und Notfallversorgung in der Fläche.
Dabei berücksichtigen wir geographische und demographische Besonderheiten
unseres Landes. Um Personal- wie finanzielle Ressourcen qualitativ hochwertig
und bedarfsgerecht einzusetzen, differenzieren wir weiterhin zwischen
wohnortnahen und landesübergreifenden Leistungsgruppen und setzen uns für eine
aufeinander abgestimmte Krankenhausplanung mit unseren Nachbarbundesländern ein.
Um die Qualität der Gesundheitsversorgung generell zu verbessern und
Sektorengrenzen zu überwinden, setzen wir uns für sektorenübergreifende
Modellprojekte mit Leistungserbringern und Kostenträgern ein.
Neben der Krankenhausplanung muss auch der Krankenhausbau selbst zukunftsfähig
werden. Die Investitionsförderung werden wir dauerhaft in die Krankenhausplanung
des Landes integrieren. Um dem Sanierungsstau und akuten Bedarf an energetischer
Sanierung und Klimatisierung in Hitzewellen gerecht zu werden, wollen wir die
Investitionsfinanzierung unserer Krankenhäuser gemeinsam mit den Kommunen
kreditfinanziert ermöglichen.
Wir setzen uns für eine flächendeckende, bedarfsgerechte Krankenhausstruktur in
Schleswig-Holstein ein, denn kommunale Krankenhäuser sind eine zentrale Säule
der Daseinsvorsorge. Die Gesundheitsversorgung gehört für uns perspektivisch in
öffentliche Hand, bis dahin garantieren wir eine Trägervielfalt und setzen uns
für verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung und gute
Arbeitsbedingungen ein. Besonders wichtig ist die Garantie einer
flächendeckenden Notfallversorgung sowie der Erhalt der Geburtshilfe in der
Fläche.
Patient*innen brauchen darüber hinaus unabhängige Unterstützung im Krankenhaus.
Wir wollen eine ehrenamtliche Patient*innenfürsprache landesweit im
Landeskrankenhausgesetz verankern und uns am Beispiel bestehender Ländergesetze
orientieren.
1.3.4.1 Universitätsmedizin stärken
Wir GRÜNE stehen zum UKSH als Versorgungs-, Forschungs-, Wissenschafts- und
Lehrstandort bei uns in Schleswig-Holstein. Hier wird Spitzenmedizin,
Exzellenzforschung und die Ausbildung unseres Fachpersonals der Zukunft
betrieben. Das UKSH ist damit zentral für die Gesundheitsversorgung von heute
und die Gestaltung unseres Gesundheitssystems von morgen.
Auch im Sinne der Krankenhausreform werden wir das UKSH als Schwerpunktversorger
mit Koordinationsfunktion im Gesundheitswesen weiterhin stärken. Dafür sind gute
Arbeitsbedingungen und nachhaltige Investitionen entscheidend. Wir setzen uns
deshalb weiterhin für die Umsetzung und Maßnahmen der Initiative „Faires PJ“
(Praktisches Jahr) am UKSH als Vorbild für andere Kliniken ein und wollen zu
flacheren Strukturen und konsequenter Bekämpfung sexualisierter Gewalt nicht nur
im UKSH, sondern im gesamten Gesundheitssystem beitragen. Wir setzen uns für den
Ausbau von Robotik-, KI- und Telemedizinischer Infrastruktur im UKSH ein.
Das UKSH ist für uns als Land auch zentraler Akteur, um auf zivile und
militärische Krisensituationen und funktionierenden Bevölkerungsschutz
vorbereitet zu sein. Dafür werden wir auch bereitgestellte Mittel des Bundes an
den Standorten Kiel und Lübeck einsetzen.
Lange Zeit war die Service-Stern-Nord eine Tochtergesellschaft des UKSH, durch
die Servicekräfte am UKSH vom Tarifvertrag der Länder ausgeschlossen wurden.
Diesen Fehler haben wir korrigiert. Im Jahr 2027 wird die Service-Stern-Nord in
das UKSH überführt und die Beschäftigten werden künftig nach TV-L bezahlt. Das
ist ein voller Erfolg, so erhalten alle Mitarbeiter*innen mehr Geld als vorher.
Wir halten an diesem Kurs fest und werden ihn konsequent umsetzen. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Servicedienstleistungen im UKSH von
eigenen Beschäftigten umgesetzt werden und nicht an Drittanbieter vergeben
werden.
1.3.4.2 Ambulante Versorgung flächendeckend sichern
Wir GRÜNE stehen zu einer hausärztezentrierten, ambulanten Versorgung im ganzen
Land. Bereits im Medizinstudium wollen wir Anreize setzen, damit sich junge
Mediziner*innen bei uns im Land niederlassen. Gemeinsam mit den Kommunen und der
Kassenärztlichen Vereinigung wollen wir Medizinische Versorgungszentren
insbesondere dort fördern, wo anders die Versorgung sonst nicht sichergestellt
werden kann.
An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) wollen wir die Einrichtung
eines Zertifikatsstudiums „Primärärztliche Versorgung“ unterstützen. Weiterhin
stehen wir zum Studiengang „Physicians Assistants“ an der Fachhochschule Heide,
deren Absolvent*innen einen großen Beitrag zur aufsuchenden Versorgung über
Telemedizin in der Fläche leisten werden.
Gemeinsam mit Ärztekammer und Kliniken setzen wir uns für Weiterbildungsverbünde
ein, die eine verlässliche und ausreichende Abdeckung von
Weiterbildungskapazitäten für alle Facharztrichtungen in Schleswig-Holstein
sicherstellen. Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Schleswig-
Holstein werden wir weiter unterstützen.
1.3.5 Für eine starke und wohnortnahe Geburtshilfe
Eine gute Versorgung rund um die Geburt muss überall in Schleswig-Holstein
gewährleistet sein. Wir setzen uns für eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige
und sichere Geburtshilfe in Stadt und Land ein. Hebammengeleitete Kreißsäle
wollen wir als zukunftsweisendes Versorgungsmodell ausbauen und mit einem
Landesprogramm unterstützen. Diese verbinden eine selbstbestimmte Geburt mit der
Sicherheit klinischer Strukturen und entlasten gleichzeitig Hebammen und
Kliniken. Wir wollen die Arbeitsbedingungen von Hebammen verbessern und uns auf
Bundesebene weiterhin für eine strukturelle Entlastung bei den
Haftpflichtprämien einsetzen. Zusätzlich sollen die Studienplätze in den
Hebammenwissenschaften ausgebaut werden. Auch außerklinische Angebote wie
Geburtshäuser in der Nähe zu Geburtskliniken wollen wir unterstützen.
1.3.6 Reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung stärken
Ein unerfüllter Kinderwunsch darf nicht am Einkommen oder an der sexuellen
Orientierung scheitern. Wir setzen uns deshalb auf Bundesebene für eine
bundeseinheitliche Regelung ein, die medizinisch aussichtsreiche
Kinderwunschbehandlungen unabhängig von Familienform und sexueller Orientierung
vollständig finanziert. Bis dahin setzen wir uns im Dialog mit den Krankenkassen
für eine bessere Förderung der Kinderwunschbehandlung ein.
Verhütung ist Teil der körperlichen Selbstbestimmung. Wir wollen sicherstellen,
dass Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen kostenlos zugänglich
sind und setzen uns auf Bundesebene für einen gesetzlichen Anspruch auf
Förderung ein.
Schwangerschaftsabbrüche sind ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Wir
wollen eine ausreichende Versorgung im Land sicherstellen. Dazu setzen wir uns
für eine landesweite Versorgungsplanung sowie für die Stärkung ambulanter und
stationärer Angebote ein. Die Konfliktberatung wollen wir flächendeckend
aufrecht erhalten. Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht kriminalisiert werden.
Wir setzen uns auf Bundesebene für die Streichung von § 218 StGB und eine
Entkriminalisierung ein.
Auch der Umgang mit Fehlgeburten muss verbessert werden. Die Kosten für die
medikamentöse Behandlung sollen vollständig von den Krankenkassen übernommen
werden. Betroffene müssen die freie Wahl zwischen den verschiedenen
Behandlungsformen behalten.
1.3.7 Medizinische Versorgung digital vernetzen
Eine gute Gesundheitsversorgung braucht funktionierende Übergänge zwischen
ambulanter und stationärer Behandlung. Wenn Entlassbriefe, Befunde oder
Medikationspläne nicht rechtzeitig verfügbar sind, entstehen vermeidbare Risiken
für Patient*innen. Wir GRÜNE wollen Gesundheitsversorgung konsequent vom
Menschen her denken, nicht von Zuständigkeiten und Sektorengrenzen.
Digitalisierung ist für uns kein Selbstzweck. Sie muss Versorgung einfacher und
sicherer machen, sowie Gesundheitsberufe spürbar entlasten.
Wir wollen die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein
konsequent ausbauen. KIM-Mail (Kommunikation im Medizinwesen), elektronische
Patientenakte und weitere digitale Anwendungen müssen in Krankenhäusern, Praxen
und medizinischen Versorgungszentren verlässlich genutzt werden. Der
Versorgungssicherungsfonds des Landes soll dabei wieder gezielt Projekte
unterstützen, die bestehende Probleme an diesen Schnittstellen beheben und
effiziente Strukturen schaffen können.
Gleichzeitig werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen im
Landeskrankenhausgesetz weiterentwickeln, um eine sichere und
datenschutzkonforme Nutzung von Patient*innendaten zu ermöglichen und innovative
KI-Anwendungen im Gesundheitswesen zu erproben. Wir unterstützen die Einrichtung
eines KI-Medizin-Hubs in Lübeck an dem neuen KI-Rechenzentrum, um Expertise aus
UKSH, Hochschulen, Deutschem Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz
(DFKI), Fraunhofer Institut und Gesundheitswirtschaft zu bündeln und dadurch die
individualisierte Medizin und Gesundheitsversorgung zu verbessern.
1.3.8 Krisenfestes Gesundheitssystem für Schleswig-Holstein
Ein widerstandsfähiges Versorgungssystem ist zentral für eine krisenfeste
Gesellschaft. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie unverzichtbar ein
leistungsfähiger öffentlicher Gesundheitsdienst für den Schutz der Bevölkerung
ist. Die Gesundheitsämter übernehmen nicht nur in Pandemien und anderen Krisen
zentrale Aufgaben. Sie sind auch in der Prävention, beim Infektionsschutz und in
der gesundheitlichen Versorgung vor Ort unverzichtbar. Wir GRÜNE setzen uns
deshalb dafür ein, dass der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst
dauerhaft fortgeführt wird. Der Bund darf die während der Pandemie aufgebauten
Strukturen nicht wieder auslaufen lassen. Wir erwarten vom Bund eine
verlässliche und dauerhafte Beteiligung an der Finanzierung. Auf Landesebene
werden wir uns für eine langfristige Co-Finanzierung für die notwendigen
Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes einsetzen.
Wir werden die Notfallversorgung weiter stärken und integrierte Strukturen aus
Notfallzentren, Notdienstpraxen, digitalen und telefonischen Angeboten, sowie
ambulanter Versorgung konsequent ausbauen. Die angestrebte Notfallreform auf
Bundesebene muss dabei Zugänge vereinfachen und eine intelligentere
Patient*innensteuerung schaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arzneimittelversorgung. Die Abhängigkeit von
globalen Lieferketten bei lebenswichtigen Medikamenten ist ein erhebliches
Risiko. Deshalb setzen wir uns auf europäischer Ebene für den Ausbau der
Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in der Europäischen Union (EU) und ganz
gezielt auch bei uns in Schleswig-Holstein ein, um Versorgungssicherheit
dauerhaft zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Erhalt einer flächendeckenden
Apothekeninfrastruktur, die neben den Praxen das Rückgrat unserer
Gesundheitsversorgung darstellt.
1.3.9 Versorgungslücken bei chronischen Erkrankungen
schließen
Nicht jede Erkrankung wird früh erkannt und nicht jede Beschwerde ausreichend
ernst genommen. Für Betroffene bedeutet das häufig jahrelange Diagnostikwege,
Unsicherheit und fehlende passende Behandlung. Besonders bei Krankheitsbildern,
die wenig erforscht sind oder deren Symptome häufig bagatellisiert werden,
bestehen erhebliche Versorgungslücken. Wir GRÜNE wollen, dass Menschen mit ihren
Beschwerden ernst genommen werden und unabhängig von ihrem Krankheitsbild Zugang
zu guter, bedarfsgerechter Versorgung erhalten. Zwei Beispiele verdeutlichen
diese Versorgungslücke stellvertretend:
Schätzungsweise jede zehnte Person mit Gebärmutter ist von Endometriose
betroffen. Dennoch vergehen häufig viele Jahre bis zur Diagnose. Starke
Menstruationsschmerzen werden oft bagatellisiert oder als „normal“ eingestuft –
mit gravierenden Folgen für die Betroffenen. Wir wollen von Endometriose
Betroffenen eine bedarfsgerechte gynäkologische Behandlung ermöglichen.
Gleichzeitig stärken wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung im medizinischen
Bereich, um Endometriose früher zu erkennen und besser zu behandeln. Eine
Beteiligung Schleswig-Holsteins an einer nationalen Endometriosestrategie
unterstützen wir.
Long- und Post-Covid sowie ME/CFS (myalgische Enzephalomyelitis, auch
chronisches Fatigue-Syndrom) sind schwere chronische Erkrankungen, die die
körperliche, kognitive und soziale Teilhabe der Betroffenen massiv einschränken.
Viele Betroffene stehen nach wie vor vor langen Diagnostikwegen,
Versorgungslücken und mangelndem Verständnis im Gesundheitssystem. Wir GRÜNE
werden die Aufklärung verbessern, die Fort- und Weiterbildung von medizinischem
Fachpersonal stärken und die Forschung zu Ursachen, Diagnostik und Therapie
gemeinsam mit den Forschungsstandorten in Schleswig-Holstein weiter ausbauen.
Wir werden die flächendeckende Umsetzung der Long-Covid-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses sicherstellen. Auch Selbsthilfeorganisationen
leisten unverzichtbare Arbeit und sollen dauerhaft gestärkt werden.
1.3.10 Gender- und diversitätssensible Medizin
Medizinische Forschung und Versorgung orientieren sich bis heute häufig am
männlichen Körper als Norm, genauso wie Herkunft nachrangig betrachtet wird.
Dadurch werden Symptome bei Frauen, sowie trans und nicht-binären Personen, so
wie Personen mit Migrationsgeschicht teils später erkannt und weniger gezielt
behandelt.
Der sogenannte Gender-Health-Gap führt zu konkreten gesundheitlichen Nachteilen.
Wir GRÜNE wollen Gendermedizin in Forschung, Lehre und Versorgung konsequent
verankern. Den in dieser Legislaturperiode initiierten Landtagsbeschluss zur
gendersensiblen Medizin werden wir konsequent umsetzen und bestehende Lücken
schließen. Mit einer Kampagne über die Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung wollen wir auch in der Bevölkerung über
geschlechtsspezifische Gesundheitsunterschiede besser aufklären. Außerdem
unterstützen wir die Universität zu Lübeck und die CAU Kiel bei der Einführung
verpflichtender Lehrmodule im Bereich gender- und diversitätssensible Medizin.
Außerdem sehen sich Menschen mit Migrationsgeschichte oft mit sprachlichen und
kulturellen Hürden konfrontiert, die den Zugang zu medizinischer Versorgung und
gesundheitsfördernden Maßnahmen erschweren. Deshalb wollen wir die
Sprachmittlung durch qualifizierte Sprachmittler*innen in therapeutischen
Settings und den Abbau sprachlicher Barrieren auch durch neue technische
Möglichkeiten ausbauen. Interkulturelle Kompetenz soll systematisch in
Ausbildung, Studium und Fortbildung verankert werden.
Auch transgeschlechtliche, inter- und nicht-binäre Menschen erleben im
Gesundheitssystem noch immer erhebliche Barrieren: Mangelnde Fachkenntnisse und
fehlende Anlaufstellen haben dabei zum Teil gravierende Folgen, die ihre
Gesundheit gefährden. Das wollen wir ändern.
Queere Gesundheitsthemen, die medizinische Versorgung von Trans*, Inter* und
nicht-binären Menschen sowie geschlechtsangleichende Maßnahmen müssen
verpflichtend in die medizinische und therapeutische Ausbildung von
Gesundheitsfachkräften und Ärzt*innen integriert werden. Dabei gilt es, noch
stärker für die spezifischen Lebensrealitäten von trans* Personen zu
sensibilisieren und den Zugang zu spezialisierten Versorgungangeboten und
niedrigschwelliger Beratung zu ermöglichen – besonders im ländlichen Raum.
Über eine Bundesratsinitiative werden wir uns dafür einsetzen, dass die
notwendigen Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen vollständig von den
Krankenkassen übernommen werden.
Menschen mit Behinderungen stoßen im Gesundheitssystem weiterhin auf
strukturelle Hürden, obwohl eine gleichberechtigte Teilhabe nach der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtend ist. Viele Arztpraxen, Krankenhäuser
und Reha-Einrichtungen sind nicht barrierefrei zugänglich, und medizinisches
Personal ist oft nicht ausreichend auf unterschiedliche Bedürfnisse vorbereitet.
Wir werden bestehende medizinische Einrichtungen beim Abbau von Barrieren
gezielt unterstützen. Den Fonds für Barrierefreiheit wollen wir fortsetzen. In
dieser Legislatur haben wir das erste Medizinische Zentrum für Erwachsene mit
Behinderungen (MZEB) in Lübeck geschaffen. Nach diesem Vorbild wollen wir
mindestens einen weiteren Standort in Schleswig-Holstein schaffen. Zudem setzen
wir uns auf Bundesebene für eine angemessene Vergütung von Behandlungen ein, die
aufgrund einer Behinderung mehr Zeit und Ressourcen erfordern.
1.3.11 Pflegeinfrastruktur stärken
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und braucht endlich eine
nachhaltige, solidarische und generationengerechte Finanzierung. Die
Pflegereform der Bundesregierung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Sie
beantwortet weder die großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel
und den Fachkräftemangel noch die wachsenden Finanzierungslücken. Als GRÜNE
haben wir uns deshalb bereits auf Bundes- und Landesebene für eine nachhaltige
Reform eingesetzt und werden uns auch weiterhin dafür starkmachen, dass
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht die Lasten struktureller
Fehlentscheidungen tragen müssen.
Gleichzeitig handeln wir in Schleswig-Holstein. Mit der von uns im
Sozialministerium initiierten Landespflegestrategie haben wir gemeinsam mit den
Akteur*innen der Pflege 30 konkrete Maßnahmen entwickelt. Im Mittelpunkt stehen
die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, die Entlastung pflegender
Angehöriger und die Digitalisierung der Pflege. Diese Strategie werden wir
fortsetzen und bedarfsgerecht weiterentwickeln.
Wir GRÜNEN setzen uns für eine grundlegende Überarbeitung unseres
Landespflegegesetzes, sowie des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes auch im Zuge
der Reformen auf Bundesebene ein. Ziel muss eine bessere kommunale
Steuerungskompetenz der pflegerischen Versorgung vor Ort, sowie eine bessere
Verzahnung mit Angeboten für pflegende Angehörige, ambulanten Wohnformen und
weiterer Pflegeinfrastruktur sein. Dafür werden wir gemeinsam mit den Kommunen
bestehende Leistungen wie das Pflegewohngeld und die Hilfe zur Pflege bündeln,
um bürokratische Hürden abzubauen und zielgerichtete Investitionen zu
ermöglichen.
Dabei muss Pflege als integriertes System gedacht werden. Wir wollen starre
Versorgungsgrenzen zwischen ambulanten und stationären Angeboten überwinden und
eine stärkere Verzahnung der Strukturen über Änderungen in Landes- und
Bundesrecht erreichen. Die kommunale Pflegeplanung soll verbindlicher werden und
regionale Bedarfe konsequent abbilden.
Fehlende Transparenz über freie Kapazitäten und eine unzureichende Koordination
erschweren derzeit die Versorgung. Um mehr Klarheit für zu Pflegende, ihre
Angehörigen und die Versorgungslandschaft zu schaffen, werden wir die von uns
neu eingeführten digitalen Instrumente Pflege-Monitor+ und Pflege-Prognose+ bis
Ende 2028 gemeinsam mit der CAU entwickeln und öffentlich zur Verfügung stellen.
Ziel soll eine bessere Darstellung freier Kapazitäten und mittels KI-Einsatz
eine bessere Prognose möglicher Engpässe sein, auf die frühzeitig reagiert
werden kann.
Den Landespflegeausschuss Schleswig-Holstein werden wir geringfügig erweitern
und enger mit dem Landtag verbinden. Ziel ist eine möglichst enge Abstimmung
zwischen Akteuren des Pflegesystems, Kommunen und Landespolitik im Hinblick auf
die großen anstehenden Veränderungen in der Pflegelandschaft.
1.3.11.1 Vernetzung verschiedener Pflegeformen
Eine gute pflegerische Versorgung braucht unterschiedliche, gut verzahnte
Angebotsformen. Wir wollen Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt
in ihrem vertrauten Umfeld und in Gemeinschaft zu leben.
Dabei hat ambulante Pflege Vorrang. Schon heute fördern wir mit jährlich rund
einer Million Euro aus den Mitteln des Pflegeunterstützungs- und -
entlastungsgesetzes (PUEG) den Auf- und Ausbau entsprechender Strukturen. Darauf
wollen wir aufbauen und neue, gemeinwohlorientierte Versorgungsmodelle wie
Caring Communities erproben und fördern. Caring Communities basieren auf
kleinen, lokal verankerten Teams und verbinden Pflege, Beratung und
Gemeinwesenarbeit. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir diese Konzepte in die
Breite tragen. Auf Bundesebene ist es uns in der vergangenen Legislaturperiode
gelungen, das Berufsbild der Community Health Nurse wiedereinzuführen, nun
wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Ausbildungsbedingungen auf
Landesebene dafür schaffen.
Vollstationäre Einrichtungen bleiben ein unverzichtbarer Sicherheitsanker,
insbesondere für Menschen mit hohem Pflegebedarf. Gleichzeitig werden wir
quartiersnahe und kleinere Wohn- und Pflegeformen gezielt stärken. Dazu gehören
gemeinschaftliche Wohnmodelle und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften,
insbesondere für Menschen mit geringerem Pflegegrad.
Die Kurzzeitpflege ist und bleibt eine zentrale Entlastungs- und
Übergangsstruktur. Wir haben in dieser Legislatur mit 10 Millionen Euro den
Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeplätze vorangetrieben und somit neue Kapazitäten
geschaffen. Darauf wollen wir aufbauen und die Kurzzeitpflege bedarfsgerecht
weiter ausbauen. Gleichzeitig setzen wir uns auf Bundesebene für eine
angemessene Ausfinanzierung und attraktivere Rahmenbedingungen in der Vergütung
ein. Außerdem wollen wir das Angebot durch eine landesweite digitale
Echtzeiterfassung sowie Vermittlung freier Plätze besser zugänglich machen.
1.3.11.2 Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige besser
unterstützen
Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt, häufig getragen von
Angehörigen, in vielen Fällen Frauen, die damit eine enorme physische und
psychische Belastung übernehmen. Diese Leistung verdient mehr als Anerkennung:
Sie braucht strukturelle Unterstützung.
Denn wer Pflege organisiert oder selbst pflegt, steht oft vor komplexen Fragen,
Zuständigkeiten und Antragsverfahren. Gute Beratung und verlässliche
Koordination sind daher zentrale Voraussetzung für eine funktionierende
Pflegeinfrastruktur.
Wir wollen gemeinsam mit Pflegekassen und Kommunen die bestehenden
Pflegestützpunkte zu „Pflegestützpunkten Plus“ weiterentwickeln. Sie sollen
nicht nur informieren, sondern als regionale Lotsen auf Kreisebene aktiv
begleiten. Feste Bezugspersonen übernehmen Case-Management-Aufgaben,
koordinieren Leistungen sektorenübergreifend und unterstützen gemeinsam mit den
Betroffenen individuelle Versorgungspläne. Präventive Hausbesuche wollen wir
gemeinsam mit den Kommunen landesweit ermöglichen, um frühzeitig Unterstützung
leisten und so Krisen vermeiden zu können.
Besondere Aufmerksamkeit gilt „Young Carers“ – Kindern und Jugendlichen, die
regelmäßig Pflege- und Betreuungsaufgaben in ihren Familien übernehmen. Sie
tragen oft erhebliche Belastungen, die in Schule und Gesellschaft kaum sichtbar
sind. In dieser Legislatur haben wir bereits wichtige Schritte unternommen: So
können sich Young Carers seit 2023 kostenlos und anonym an das Pflege-Nottelefon
wenden. Dafür wurde das Angebot gezielt erweitert und um digitale Zugänge
ergänzt. Auch Projekte wie „Young Carers” des Kinderschutzbundes Segeberg und
„Young Helping Hands” in Lübeck leisten wichtige Arbeit. Darauf wollen wir
aufbauen. Wir wollen niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für
„Young Carers“ weiter ausbauen und besser vernetzen sowie Schulen stärker für
die Situation junger pflegender Angehöriger sensibilisieren. Denn kein Kind und
kein Jugendlicher darf mit der Verantwortung für die Pflege von Angehörigen
allein gelassen werden.
1.3.11.3 Rente besser aufstellen
Deutschland braucht ein Rentensystem, das zukunftsfest aufgestellt ist und die
Beitragszahler*innen nicht über die Maße belastet. Deshalb fordern wir seit
längerem, dass beispielsweise versicherungsfremde Leistungen nicht aus Mitteln
der Beitragszahler*innen gegenfinanziert werden. Menschen, die ihr ganzes Leben
gearbeitet haben, dürfen im Alte keine Angst davor haben, ob sie eine Rente
bekommen, die zum Leben reicht. Die Rentenpolitik der Bundesregierung
kritisieren wir scharf. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ist für viele
Menschen eine Frage der Gerechtigkeit.
Wir wollen verhindern, dass die Beiträge für junge Menschen zu hoch werden und
gleichzeitig sicherstellen, dass die Rente im Alter Armut verhindert. Besonders
Frauen und junge Menschen fragen sich oft, ob sie sich auf die gesetzliche Rente
noch verlassen können.
Wir wollen Altersarmut verhindern und fordern auf Bundesebene eine
unbürokratische Garantierente. Wer 30 Jahre in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt hat, soll vor Armut abgesichert werden. Wir
wollen, dass mehr Menschen – gerade auch die mit höheren Einkommen – in die
gesetzliche Rente einzahlen, wie zum Beispiel Abgeordnete, neue Beamt*innen und
Selbstständige. Aber auch die Arbeitgeber*innen von Mini-Jobber*innen sollen
regelhaft mehr für deren Rente einzahlen.
Indem wir z.B. Frauen und Zugewanderten den Arbeitsmarktzugang und die
Rahmenbedingungen für Arbeit erleichtern, wollen wir dass es mehr Menschen
möglich ist, mehr zu arbeiten und somit auch mehr Beiträge zur gesetzlichen
Rente zu zahlen. Wir unterstützen verlässliche Modelle, bei denen der
Kapitalmarkt genutzt wird, um eine weitere Säule der Absicherung für künftige
Rentner*innen zu schaffen.
Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Menschen flexibel und
selbstbestimmt länger arbeiten können, wenn sie dies möchten. Dafür muss auch
Prävention und Rehabilitation gestärkt werden, damit Menschen länger gesund
bleiben.
1.3.11.4 Demenzversorgung in Schleswig-Holstein ausbauen
Die Zahl der Menschen, die in Schleswig-Holstein an Alzheimer und Demenz
erkranken, steigt zunehmend an. Wir GRÜNE legen deshalb weiterhin einen Fokus
auf den Ausbau demenzsensibler und präventiver Angebote, wie der Bekämpfung von
Einsamkeit und ausreichend sozialen Angeboten für ältere Menschen. Die gute
Arbeit des Kompetenzzentrums für Demenz in Norderstedt werden wir weiter
unterstützen, sowie die Novellierung des Demenzplanes inklusive klarer Ziele und
Evaluationsmechanismen fortsetzen. Wir streben eine flächendeckende Versorgung
für Demenzpatient*innen, eine ausreichende Unterstützung der Familien, sowie die
Umsetzung modernster medizinischer Erkenntnisse an.
1.3.11.5 Palliativ- und Hospizversorgung stärken
Gute Versorgung begleitet Menschen von den ersten bis zu den letzten Momenten
des Lebens. Auch am Lebensende haben alle Anspruch auf eine verlässliche,
würdevolle und wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung. Den Hospiz-
und Palliativverband Schleswig-Holstein e. V. (HPVSH) werden wir dafür weiter
fördern und strukturell in den Landespflegeausschuss einbeziehen.
Wir werden mobile palliative Versorgungsstrukturen weiter fördern, insbesondere
in ländlichen Regionen und unterversorgten Quartieren. Spezialisierte Fachkräfte
und Ärzt*innen sollen Hausbesuche koordinieren und schwerkranke Menschen sowie
ihre Angehörigen eng begleiten. Diese Strukturen sollen bestehende Angebote
ergänzen und eng mit Hausarztpraxen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung
verzahnt sein.
Ehrenamtliche Sterbebegleitung werden wir weiter stärken und durch
niedrigschwellige Schulungsangebote wie „Letzte Hilfe“-Kurse unterstützen.
Koordiniert werden diese Strukturen über ambulante Pflegedienste und lokale
Netzwerke. Ziel ist eine flächendeckende palliative Versorgung, die allen
Menschen unabhängig vom Wohnort ein würdevolles Lebensende ermöglicht.
1.3.12 Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Karrierewege im
Gesundheitswesen gemeinsam stärken
Das Gesundheitssystem wird von der Vielfalt seiner Akteur*innen getragen, die
auf Augenhöhe miteinander arbeiten. Auch Gesundheitsfachkräfte wie
Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Podolog*innen
leisten selbstverständlich einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung in
Schleswig-Holstein und verdienen Ausbildungsvergütungen wie einheitliche
Berufsgesetze auf Bundesebene. Das muss sich auch in guten Ausbildungswegen,
kontinuierlicher Weiterbildung und attraktiven Arbeitsbedingungen widerspiegeln.
Dafür werden wir den von uns initiierten Pakt für die Gesundheits- und
Pflegefachberufe weiterentwickeln und neu aufstellen.
Auf Landesebene stärken wir die Ausbildung, sowie die Akademisierung in den
Gesundheitsfachberufen. Sie muss weiterhin für Auszubildende wie Studierende
kostenfrei bleiben, um soziale Zugangsbarrieren zu vermeiden. Zusätzlich setzen
wir uns für eine angemessene Ausbildungsvergütung ein, damit diese Berufe von
Beginn an attraktiv sind und die gesellschaftliche Anerkennung auch finanziell
abgebildet wird. Auf Bundesebene setzen wir uns darüber hinaus für einheitliche
Berufsgesetze, sowie die Möglichkeit eines Direktzugangs in die
Gesundheitsversorgung ein.
Die Pflege ist ein zentraler Bestandteil des Versorgungssystems, der besonders
stark vom Fachkräftemangel betroffen ist. Deshalb setzen wir uns für eine
flächendeckende Weiterentwicklung der Pflegeausbildung ein. Wir wollen die
Hochschulen in Schleswig-Holstein dabei unterstützen, Studiengänge in
Pflegewissenschaften, Pflegemanagement, Advanced Practice Nursing und Community
Health Nursing auf- und auszubauen. Akademisch qualifizierte Pflegekräfte sollen
verstärkt in der direkten Patient*innenversorgung eingesetzt und angemessen
vergütet werden.
Gleichzeitig wollen wir durchlässige Bildungswege schaffen. Berufliche und
akademische Qualifikationen sollen besser miteinander verzahnt und systematisch
angerechnet werden. Das an der CAU Kiel entwickelte Modell zur
Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland (BAPID) soll die Grundlage einer
landesweiten Weiterbildungsstruktur bilden und eine konsequente Anerkennung
bereits erworbener Kompetenzen ermöglichen.
Für Pflegekräfte sind gute Arbeitsbedingungen entscheidend. Dazu gehören
planbare Arbeitszeiten, angemessene Personalschlüssel, Tarifbindung und eine
stärkere berufliche Selbstvertretung der Pflege als Profession.
Auch die internationale Fachkräftegewinnung muss fair geregelt sein. Wir setzen
uns für eine Gleichstellung von ambulanten Pflegediensten und stationären
Einrichtungen bei der Finanzierung von Anwerbekosten ein. Gleichzeitig legen wir
GRÜNE einen besonderen Fokus auf Sprachförderung, Integration und Schutz vor
Ausbeutung. Es braucht transparente Rekrutierungsprozesse, verbindliche
Standards für Arbeitgeber*innen und unabhängige Beratungs- sowie
Beschwerdestrukturen.
Unterstützer*innen
- Alexandra Königshausen (KV Flensburg)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Caroline Sindern (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Pascal Schenk (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)