Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke als Angehörige bestimmter gesetzlich geregelter Kammerberufe sind für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung pflichtversichert. Die zugehörigen Berufsguppen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, psychologische Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure) zählen zumeist zu den „Besserverdienenden“ und sollten das Rentensystem solidarisch stärken.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Gesundheit und Pflege |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Schulte (KV Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 14:27 |