Mit dem Bau des neuen Fehmarnsundtunnels im Zuge der Hinterlandanbindung verändert sich die Funktion der bestehenden Fehmarnsundbrücke. Nach derzeitigem Stand soll die Brücke perspektivisch vom Bund auf das Land und anschließend auf den Kreis Ostholstein abgestuft werden.
Für den Kreis Ostholstein ist damit die Gefahr erheblicher und langfristiger finanzieller Belastungen verbunden. Neben der laufenden Unterhaltung betrifft dies insbesondere die Vorsorge für zukünftige Sanierungsmaßnahmen an einem außergewöhnlich großen und kostenintensiven Infrastrukturbauwerk. Diese Belastungen entstehen nicht aufgrund einer eigenen Entscheidung des Kreises, sondern als Folge eines übergeordneten Infrastrukturvorhabens.
Vor dem Hintergrund zunehmend angespannter kommunaler Haushalte darf die Übertragung solcher Infrastruktur nicht dazu führen, dass erhebliche langfristige finanzielle Risiken einseitig auf die kommunale Ebene verlagert werden. Das im Wahlprogrammentwurf bereits formulierte Prinzip, dass Aufgaben und finanzielle Verantwortung zusammengehören, sollte deshalb auch auf solche Fälle Anwendung finden.
Bund und Land sollten gemeinsam mit dem Kreis Ostholstein eine tragfähige Lösung entwickeln, die den dauerhaften Erhalt der Fehmarnsundbrücke ermöglicht, ohne den Kreis mit unverhältnismäßigen finanziellen Folgelasten zu belasten. Die Fehmarnsundbrücke steht dabei beispielhaft für die grundsätzliche Frage eines fairen finanziellen Ausgleichs bei der Übertragung großer Infrastruktur zwischen den staatlichen Ebenen.