Kommunale Handlungsfähigkeit lässt sich nicht dauerhaft auf Kredit finanzieren. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, Bürgschaften und flexible Kreditinstrumente sind wichtig, um notwendige Investitionen zu ermöglichen. Sie lösen jedoch nicht das grundlegende Problem, wenn laufende kommunale Aufgaben dauerhaft schneller wachsen als die dafür zur Verfügung stehenden Einnahmen. Im Gegenteil: Werden strukturelle Finanzierungslücken immer wieder über zusätzliche Verschuldung überbrückt, werden Belastungen lediglich in die Zukunft verschoben und die finanziellen Spielräume kommender Jahre weiter eingeengt.
Deshalb braucht es neben besseren Investitionsbedingungen eine strukturelle Antwort auf die kommunale Finanzlage. Kommunen übernehmen einen großen Teil staatlicher Aufgaben unmittelbar vor Ort. Wenn Kosten für Personal, soziale Leistungen, Sachaufwand oder gesetzlich vorgegebene Standards dauerhaft steigen, muss sich diese Entwicklung auch in ihrer Finanzausstattung widerspiegeln. Das Konnexitätsprinzip darf dabei nicht nur zum Zeitpunkt einer Aufgabenübertragung funktionieren. Entscheidend ist, dass auch die tatsächliche Kostenentwicklung anschließend berücksichtigt wird. Andernfalls kann aus einer ursprünglich auskömmlich finanzierten Aufgabe innerhalb weniger Jahre erneut eine strukturelle Belastung für kommunale Haushalte entstehen.
Kommunale Selbstverwaltung braucht darüber hinaus einen eigenen finanziellen Gestaltungsspielraum. Wenn nahezu sämtliche Einnahmen für Pflichtaufgaben gebunden sind, besteht kommunale Selbstverwaltung zwar formal fort, verliert aber praktisch zunehmend an Bedeutung. Städte, Kreise und Gemeinden müssen auch weiterhin selbst darüber entscheiden können, welche zusätzlichen Schwerpunkte sie vor Ort setzen – etwa bei Kultur, Sport, Mobilität, sozialer Infrastruktur oder Stadtentwicklung.
Gleichzeitig können Land und Kommunen erhebliche Ressourcen sparen, wenn Finanzbeziehungen einfacher organisiert werden. Eine Vielzahl kleinteiliger Förderprogramme erzeugt Antrags-, Nachweis- und Prüfaufwand sowohl in den Kommunalverwaltungen als auch beim Land. Wo keine fachlichen Gründe für eine enge Zweckbindung bestehen, sind pauschale und mehrjährig verlässliche Zuweisungen deshalb effizienter. Sie schaffen Planungssicherheit, reduzieren Bürokratie und stärken zugleich die Verantwortung der kommunalen Vertretungen für die Verwendung öffentlicher Mittel.
Mehr Eigenverantwortung muss sich schließlich auch im Verhältnis zur Kommunalaufsicht widerspiegeln. Die Kommunalaufsicht erfüllt eine wichtige Funktion bei der Sicherung von Rechtmäßigkeit und dauerhafter finanzieller Leistungsfähigkeit. Sie sollte jedoch nicht an die Stelle politischer Prioritätensetzung durch demokratisch gewählte Gemeindevertretungen, Kreistage und Ratsversammlungen treten. Eine risikobasierte Aufsicht ermöglicht es, bei finanziell stabilen Kommunen auf unnötige Genehmigungsvorbehalte zu verzichten und sich dort intensiver einzuschalten, wo tatsächlich strukturelle Risiken bestehen.
Auch bei konsolidierungsbedürftigen Kommunen sollte die Aufsicht deshalb stärker Ziele als einzelne Maßnahmen vorgeben. Wenn ein verbindlicher finanzieller Konsolidierungspfad feststeht, muss es grundsätzlich Sache der gewählten kommunalen Vertretung bleiben zu entscheiden, mit welchen politischen Maßnahmen dieser erreicht wird. So verbinden wir solide öffentliche Finanzen mit kommunaler Demokratie und stärken Verantwortung dort, wo sie hingehört: vor Ort.
Der Änderungsantrag ergänzt damit die bereits im Programmentwurf enthaltenen Instrumente zur Investitionsfinanzierung um eine langfristige Perspektive. Ziel ist nicht weniger Haushaltsdisziplin, sondern ein System, in dem strukturelle Aufgaben strukturell finanziert, Investitionen sinnvoll ermöglicht und Kommunen zugleich stärker in die Verantwortung für ihre eigenen politischen Entscheidungen genommen werden.