| Antrag Landtagswahlprogramm: | Inklusion, Queer und Antidiskriminierung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Helmut Müller-Lornsen (KV Lübeck) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 10:15 |
1.5-2988: Inklusion, Queer und Antidiskriminierung
Von Zeile 2987 bis 2989 einfügen:
Die Leistungen müssen bei den Menschen mit Behinderungen ankommen und Gelder dürfen nicht in den Strukturen hängenbleiben. Ein zentrales Instrument für selbstbestimmte Teilhabe ist das Persönliche Budget nach dem SGB IX. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ihre Teilhabeleistungen eigenverantwortlich zu gestalten, statt allein auf Sachleistungen angewiesen zu sein. Die Bedarfsermittlung ist in Schleswig-Holstein mit dem SHIP-Verfahren personenzentriert geregelt. In der Praxis scheitert das Budget deshalb seltener am Bedarf als am Zugang und an der Umsetzung. Wir wollen den Zugang erleichtern, indem wir bestehende unabhängige Beratungsangebote, wie die EUTB, besser bekannt machen und vernetzen. Und wir wollen die Umsetzung verbessern: durch verlässliche, entbürokratisierte und einheitliche Verfahren bei den Leistungsträgern in Land und Kommune sowie durch zügige Bescheidung im Sinne der Teilhabe und der Menschen mit Behinderungen, damit ein bewilligtes Budget im Alltag auch tatsächlich ankommt. Wir sind der Überzeugung, dass Verwaltungs- und Bürokratiekosten gesenkt werden müssen. Das bedeutet für uns
Die gleichberechtigte Teilhabe und der Schutz aller Menschen in Schleswig-
Holstein gehören zu den unverhandelbaren Grundsätzen GRÜNER Politik. Wir wollen,
dass Menschen unabhängig von Behinderungen, chronischen Erkrankungen,
Geschlechtsidentitäten oder Lebensweisen gleichberechtigt und sicher leben
können – in einem Land, das allen Bürger*innen gerecht wird. Dafür werden wir
Barrieren abbauen, Selbstbestimmung stärken und Vielfalt fördern: Rechtlich,
baulich, sprachlich und in den Köpfen der Menschen.
Eine Gesellschaft auf Augenhöhe braucht Selbstbestimmung und Teilhabe. Wir GRÜNE
werden dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für Inklusion im Land – entgegen
dem Bundes-Kürzungstrend – nachhaltig verbessert werden und nicht an der
Teilhabe von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gespart wird: Durch die
Fortschreibung des Landesaktionsplanes, die Weiterentwicklung des
Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und gezielte Anreize für Kommunen, um
Inklusion vor Ort voranzubringen. Wir wollen Menschen und ihre Kompetenzen in
alle relevanten Prozesse einbeziehen und aktiv zur Mitbestimmung befähigen –
immer unter Beteiligung der Betroffenen. Denn Teilhabe ist ein Menschenrecht und
dazu gehört immer die Partizipation derjenigen, die es betrifft.
Inklusion bedeutet für uns Zusammenhalt in Vielfalt. Mit unserem Vielfaltsstatut
haben wir GRÜNE in Schleswig-Holstein uns daher einen klaren Auftrag gegeben:
Gelebte Vielfalt und echte Inklusion auf allen Ebenen. Weil Menschen Barrieren
allzu häufig mehrfach und zeitgleich erleben, etwa aufgrund von Behinderung und
Geschlechtsidentität, verstehen wir Inklusion umfassend und intersektional: Wir
fordern eine Politik, die die Vielfalt von Lebensrealitäten einbezieht,
respektiert und wirksam vor Diskriminierung und Gewalt schützt. Wir GRÜNE setzen
uns aktiv für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein, in der jeder Mensch
gesehen wird.
Für uns ist außerdem klar: Echte Barrierefreiheit heißt mehr als Rampen und
rollstuhlgerechte Eingänge. Wir wollen Barrierefreiheit zum Standard machen, ob
im Wohnungsbau, im öffentlichen Raum, in der Verwaltung oder in digitalen
Angeboten. Barrierefreiheit ist für uns nicht nur eine Option, sondern
Selbstverständlichkeit. Menschen mit chronischen und psychischen Erkrankungen
oder Behinderungen bleiben zu oft außenvor – für uns sind sie mittendrin. Wir
verstehen daher Barrierefreiheit umfassend und wollen physische wie auch
sensorische und kognitive Hürden in unserer Gesellschaft hinterfragen und
überall abbauen.
In dieser Legislaturperiode haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass aus
den Ansprüchen zunehmend Wirklichkeit wird. Deshalb haben wir das
Landesantidiskriminierungsgesetz durchgesetzt und werden Betroffenenrechte
wirksam durch eine neue Ombudsstelle stärken. Wir haben das Kompetenzzentrum
gegen geschlechtsspezifische Gewalt für Menschen mit Behinderungen erweitert und
die Stelle der Zuwanderungsbeauftragten als Hauptamt verstetigt.
Trotzdem bestehen noch immer zu viele Barrieren, die Teilhabe und Inklusion
erschweren. Um das zu ändern, werden wir als GRÜNE Strukturen aktiv neu
gestalten und Lebensrealitäten sichtbar machen. Inklusion ist für uns eine
gemeinsame Aufgabe, die unsere Gesellschaft bereichert. Wir wertschätzen die
Vielfalt in unserem Land und setzen uns konsequent dafür ein, dass Schleswig-
Holstein zum Land der Vielfalt wird.
Wir werden
den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention fortschreiben und
die Eingliederungshilfe effizienter und effektiver gestalten.
die Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Behinderungen verbessern.
eine Minderheiten- und Sprachenstrategie 2030 entwickeln.
das Landesantidiskriminierungsgesetz auf kommunale Ebene ausweiten.
queeres Leben stärken und den Aktionsplan „Echte Vielfalt“
weiterentwickeln.
1.5.1 Inklusion
1.5.1.1 Inklusive Demokratie leben, Landesaktionsplan
fortschreiben
Menschen mit Behinderungen sind noch nicht ausreichend an politischen Prozessen
beteiligt. Deshalb wollen wir den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention fortschreiben und die Anregungen von Menschen mit
Behinderungen schon in der Erarbeitung in den Mittelpunkt stellen. Dabei fordern
wir, dass Maßnahmen konkret und messbar sind, z. B. durch klare Zielgruppen,
regelmäßiges Controlling und Dokumentationspflichten. Leerstellen müssen offen
benannt werden, was von Fachverbänden bisher zu Recht kritisiert wurde.
Wir wollen genauer wissen, wie Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein
wirklich leben und wie sie leben wollen. Deshalb unterstützen wir
zivilgesellschaftliche Initiativen, die unabhängige Schattenberichte zur
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erstellen. Solche Berichte machen
sichtbar, wo die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stockt und geben
den Betroffenen eine starke Stimme im politischen Prozess. Wir werden dafür
sorgen, dass diese Berichte in die Fortschreibung des Landesaktionsplanes
einfließen und im Landtag diskutiert werden. Vorbild ist Hamburg, wo ein solcher
Schattenbericht bereits erfolgreich erarbeitet wurde.
Wir wollen außerdem, dass es einen Fonds für Menschen mit Behinderungen gibt,
der gezielt dafür genutzt wird, dass Veranstaltungen zur politischen Teilhabe
organisiert werden.
1.5.1.2 Eingliederungshilfe entbürokratisieren
Voraussetzung für Teilhabe ist, dass Menschen mit Behinderungen die
Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht – nicht nur auf dem Papier, sondern im
echten Leben. Die Eingliederungshilfe ist für uns ein zentrales Instrument, um
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Die steigenden Kosten
dürfen jedoch nicht nur auf die Länder und Kommunen abgeladen werden. Und auf
keinen Fall dürfen sie zu Lasten der Menschen gehen, die Hilfe benötigen.
Die Leistungen müssen bei den Menschen mit Behinderungen ankommen und Gelder
dürfen nicht in den Strukturen hängenbleiben. Ein zentrales Instrument für selbstbestimmte Teilhabe ist das Persönliche Budget nach dem SGB IX. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ihre Teilhabeleistungen eigenverantwortlich zu gestalten, statt allein auf Sachleistungen angewiesen zu sein. Die Bedarfsermittlung ist in Schleswig-Holstein mit dem SHIP-Verfahren personenzentriert geregelt. In der Praxis scheitert das Budget deshalb seltener am Bedarf als am Zugang und an der Umsetzung. Wir wollen den Zugang erleichtern, indem wir bestehende unabhängige Beratungsangebote, wie die EUTB, besser bekannt machen und vernetzen. Und wir wollen die Umsetzung verbessern: durch verlässliche, entbürokratisierte und einheitliche Verfahren bei den Leistungsträgern in Land und Kommune sowie durch zügige Bescheidung im Sinne der Teilhabe und der Menschen mit Behinderungen, damit ein bewilligtes Budget im Alltag auch tatsächlich ankommt. Wir sind der Überzeugung, dass
Verwaltungs- und Bürokratiekosten gesenkt werden müssen. Das bedeutet für uns
konkret eine konsequente Entbürokratisierung und niedrigschwellige Verfahren auf
allen Ebenen und kann auch die Bündelung von Aufgaben umfassen.
Unverhältnismäßige Auskunftspflichten im ambulanten Bereich, die Versorgung
verhindern, wollen wir im Rahmen von landesgesetzlichen Möglichkeiten
verringern. Durch unabhängige Beratung, qualifizierte Antragsbearbeitung und
qualitätssichernde Maßnahmen wollen wir garantieren, dass alle Menschen mit
Behinderungen direkten Zugang zu den Hilfen bekommen.
Wir fordern den Bund auf, sich bei den Kosten der Eingliederungshilfe zu
beteiligen. Er muss außerdem Verantwortung in der bundesgesetzlichen
Ausgestaltung übernehmen und auf die Rückmeldungen der Länder, Kommunen und
Beteiligten reagieren. Länder und Kommunen können diese Kosten nicht dauerhaft
alleine tragen. Wir wollen, dass der Gedanke des Bundesteilhabegesetzes
umgesetzt wird. Dort, wo zehn Jahre nach dem Beschluss dieses Gesetzes
Überarbeitungen nötig sind, muss der Bund tätig werden.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf schnelle und für
sie passende würdevolle Unterstützung wie alle anderen jungen Menschen auch. Je
nach Art der Behinderung landen Familien heute in unterschiedlichen
Hilfesystemen. Wir unterstützen ein inklusives System der Kinder- und
Jugendhilfe. Aber wir sind nicht mit allen Entscheidungen, die auf Bundesebene
getroffen wurden, einverstanden. Unterstützenswert finden wir hingegen, dass ein
systemischer Ansatz in Kita und Schule gewählt wird, um die notwendige
Unterstützung sicherzustellen. Zeitgleich muss klar sein, dass individuelle
Hilfen nach wie vor als Rechtsanspruch gelten müssen, wenn Kinder mit
Behinderungen den Bedarf haben.
Auf Landesebene wollen wir, anknüpfend an die Reformen auf Bundesebene,
Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems der Eingliederungshilfe und damit der
Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Das
Geld, das das Land in diesem Bereich investiert, muss besser und als
bestmögliche Unterstützung zur Teilhabe bei den Menschen ankommen.
Wir werden Betreuungsvereine als zentrale Infrastruktur von gesetzlicher
Betreuung weiterhin bedarfsgerecht fördern, denn sie leisten einen wichtigen
Beitrag zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Betreuer*innen.
Wir wollen in allen Bereichen sogenannte „Peer to Peer“-Ansätze umsetzen und
somit auch auf die Stärken und Ressourcen von Menschen mit Behinderungen setzen,
die bei der Unterstützung ihrer Peers wichtige – und oft gänzlich andere –
Beiträge leisten können.
1.5.1.3 Inklusiven Arbeitsmarkt und Wahlfreiheit fördern
Wir GRÜNE wollen einen Arbeitsmarkt auf Augenhöhe, der Arbeit und Menschen
wertschätzt und berufliche Wahlfreiheit ermöglicht. Menschen mit Behinderungen
können als Fachkräfte tätig sein – mit Fähigkeiten, Potenzialen und dem Recht
auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben. In der Realität sind wir jedoch
noch weit von einem inklusiven Arbeitsmarkt entfernt. Das wollen wir ändern und
die Voraussetzungen für selbstbestimmte Arbeit und echte Wahlfreiheit schaffen.
Wir haben in der aktuellen Wahlperiode die Zusammenarbeit zwischen Sozial-,
Arbeits- und Bildungsministerium forciert, denn nur durch ein gemeinsames Wirken
können wir einem inklusiven Arbeitsmarkt näher kommen. Schulbildung muss auf
eine Beteiligung am allgemeinen Arbeitsmarkt abzielen, wo immer dies möglich und
von den Kindern mit Behinderungen gewünscht ist, und über Berufswegekonferenzen
und andere Mittel frühzeitig Wege aufzeigen, bahnen und Menschen unterstützen,
diese Wege zu beschreiten. Über das Landesprogramm Arbeit wollen wir spezifische
Maßnahmen entwickeln, fördern und die Mittel der Ausgleichsabgabe auch künftig
zielgerichtet einsetzen, um echte Teilhabe an Arbeit zu ermöglichen.
Die erfolgreiche Arbeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen
(EEA) zur Begleitung von jungen Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt
wollen wir fortführen. Wir wollen sie aber auch in den Unternehmen noch
bekannter machen, denn sie bieten zielgerichtete und kenntnisreiche
Unterstützung statt Bürokratie.
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten einen wichtigen Arbeitsrahmen.
Wer dort arbeiten möchte, soll das auch weiterhin können. Werkstätten dürfen
keine Einbahnstraße sein. Oft bleiben Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
beschäftigt, obwohl sie mit der richtigen Unterstützung in regulären Betrieben
arbeiten könnten. Wer den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen
möchte, darf nicht durch bürokratische Hürden aufgehalten werden. Wir GRÜNE
fordern deshalb vom Bund eine umfassende Reform des Systems, das würdige
Arbeitsbedingungen, echte Partizipation, eine faire Entlohnung, die auch bei den
Menschen ankommt, und eine Absicherung im Alter sicherstellt – gemeinsam mit den
Betroffenen. Gleichzeitig muss diese Reform eine Teilhabe am allgemeinen
Arbeitsmarkt wo immer möglich befördern.
Das Land als Arbeitgeber trägt eine besondere Verantwortung: Schleswig-Holstein
muss bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst
noch vorbildhafter agieren und aktiv vorangehen – durch inklusive Standards und
tragfähige Modelle in Verwaltung und Einrichtungen.
Wir haben das Landesprogramm „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ ausgebaut
und werden auch künftig die Module gezielt und bedarfsbezogen im Austausch mit
den Fachverbänden gezielt weiterentwickeln, und ihre Ausrichtung regelmäßig im
Vergleich mit der Praxis überprüfen und weiterentwickeln.
Zudem fördern wir die Kooperation zwischen Sozialträgern und Unternehmen für
regelmäßige Jobmessen, Kennenlerntage und neue digitale Schnupperformate, um die
Suche nach Praktika und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen zu
erleichtern. Besonders engagierte Unternehmen wollen wir als Vorbild für andere
auszeichnen und unterstützen. Darüber hinaus braucht es klare Anreize: Wir
wollen die Förder- und Beratungsprogramme kontinuierlich und unter Einbeziehung
der Arbeitgeber*innen weiterentwickeln.
1.5.1.4 Barrierefreiheit in Verwaltungen konsequent umsetzen
Verwaltungen sollen Menschen helfen, sich im Teilhabedschungel zurechtzufinden.
Doch noch immer stellt Sprache für viele Menschen eine große Hürde dar, wenn es
um Teilhabe und den notwendigen Zugang zu Informationen und Dokumenten geht – ob
in der digitalen oder analogen Welt. Das gilt besonders für die Behördensprache.
Klar ist, dass Sprache in Verwaltungsentscheidungen rechtliche Präzision
erfordert. Klar ist aber auch, dass Formulare, Hinweise und Anträge für viele
Menschen, ob mit Behinderung, Lese- und Schreibschwierigkeiten oder für Menschen
mit Deutsch als Zweitsprache, oft unverständlich sind. Sprache darf nicht
verhindern, dass Leistungen in Anspruch genommen werden können und bei den
Menschen ankommen.
In Schleswig-Holstein wollen wir die gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung (BITV) umsetzen und als Land gezielt vorangehen:
Durch Formulare und Informationen für Bürger*innen in leichter Sprache, digitale
Zugänge und klare Standards innerhalb der Landesverwaltung. Dafür brauchen wir
vom Bund finanzielle Mittel, um die Kommunen mit Schulungen und Musterlösungen
zu unterstützen.
Wir fordern die Einführung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, nach dem
Vorbild anderer Bundesländer, wie z. B. Bayern, als zentrale Anlauf- und
Koordinierungsstelle für inklusive Teilhabe. Diese kann allen Beteiligten
helfen, barrierefrei zu bauen, barrierefrei zu kommunizieren und Mobilität zu
erleichtern.
Außerdem wollen wir den Fonds für Barrierefreiheit in der nächsten Legislatur
fortführen.
1.5.1.5 Barrierefreie öffentliche Räume
Barrierefreiheit reicht weit über körperliche Behinderungen hinaus und endet
nicht bei Sprache und Behörden. Sie muss sich auf alle öffentlichen Räume und
Einrichtungen erstrecken und auch für Menschen mit Autismus, ADHS
(Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung), Menschen mit
Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen gelten.
Wir setzen uns für eine stärkere Entwicklung hin zu barrierefreien öffentlichen
Räumen ein und verfolgen dabei einen umfassenden Begriff der Barrierefreiheit,
der physische, sensorische und kognitive Aspekte umfasst.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, touristische Angebote, öffentliche Grünanlagen
und Spielplätze für alle Menschen nutzbar zu machen – unabhängig von Alter,
Behinderung, Pflegebedarf oder Neurodiversität. Dafür werden wir gemeinsam mit
den zuständigen Selbstvertretungen ein Leitbild für barrierefreien und
inklusiven Tourismus in Schleswig-Holstein entwickeln, das Hilfestellung für
barrierefreie touristische Infrastruktur definiert.
Auch wenn das Land den Rahmen für mehr Barrierefreiheit vorgibt, liegt die
konkrete Umsetzung in kommunaler Hand. Um die Kommunen bei der Umsetzung vor Ort
zu unterstützen, soll das Land zum aktiven Partner werden – mit unbürokratischen
Vorgaben und praktischer Umsetzungshilfe.
1.5.1.6 Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen
strukturell verankern
Wir wollen, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein sicher leben und ihre
Rechte voll und ganz wahrnehmen können. Die Realität sieht anders aus: Menschen
mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt und insbesondere
sexualisierter Gewalt betroffen und haben es vielfach schwer, sich im
Rechtssystem Gehör zu verschaffen.
Gewalt und Missbrauch müssen zuverlässig erkannt, gemeldet und konsequent
verfolgt werden. Gemeinsam mit Fachstellen werden wir verbindliche Fortbildungen
weiterentwickeln für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonal, um
Vorurteile, etwa zur Glaubwürdigkeit oder Aussagefähigkeit von Menschen mit
Lernschwierigkeiten, abzubauen.
Zudem wollen wir, dass assistive Kommunikationsformen in der Beweisaufnahme
verankert und fachlich qualifizierte, behinderungssensible Gutachten
sichergestellt werden. Die Angebote stehen auch dem KIK-Netzwerk (Koordinations-
& Interaktionskonzept) offen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der
diskriminierungsfreie Umgang mit Menschen mit Behinderungen fest in der Aus- und
Fortbildung von Verwaltung und Sicherheitsbehörden verankert wird.
Wir fordern ein, dass die Justizminister*innenkonferenz bundesweit verbindliche
Standards in Ermittlungsverfahren setzt, die den Bedürfnissen von Menschen mit
Behinderungen gerecht werden – im Einklang mit der UN-
Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention. Dazu gehören konkrete
Anpassungen der Richtlinien für das Strafverfahren und der Strafprozessordnung.
1.5.2 Minderheiten
1.5.2.1 Minderheiten stärken
Schleswig-Holstein ist das Land der Vielfalt und in seiner Minderheitenpolitik
weltweit Vorbild. Mit der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, den
Sinti und Roma haben wir Verantwortung für drei nationale Minderheiten und
autochthone Volksgruppen. Dazu kommt die deutsche Minderheit in Nordschleswig.
Wir setzen uns für die Förderung und Gleichstellung ein. Minderheitenpolitik ist
allumfassend. Dazu gehört auch, das Wissen über Minderheiten in allen Teilen
unserer Gesellschaft zu fördern, insbesondere im Bildungsbereich. Dafür werden
wir Institutionen wie das Minderheiten-Forschungszentrum ECMI (European Centre
for Minority Issues), das Minderheitenkompetenznetzwerk und das Dialog Forum
Norden stärken.
Aufgrund der besonderen Rolle der Minderheiten in unserem Land haben wir z. B.
die dänischen KiTas immer besonders in den Blick genommen und entsprechend ihrer
eigenen Bedarfe unterstützt. Das wollen wir fortführen. Zudem fördern wir die
Regional- und Minderheitensprachen schon in den KiTas, damit diese auch
dauerhaft erhalten bleiben.
1.5.2.2 Minderheiten- und Regionalsprachen
Sprache und Bildung sind wichtige Bausteine für Teilhabe, regionale Identität
und grenzüberschreitende Verständigung. Gemeinsam mit den Kommunen im Grenzland
und an der Westküste wollen wir Dänisch, Niederdeutsch und Friesisch gezielt als
Alltags- und Unterrichtssprachen fördern – durch Unterrichtsangebote,
Lehrkräftequalifizierung und digitale Lernformate. Wir werden Friesisch als
anerkannte Wahlsprache im Abitur stärken und Sprachkompetenz in Friesisch und
Dänisch offensiver in Lehramtsausbildung und Studienangebot bewerben.
Wir unterstützen Kommunen bei der Einführung mehrsprachiger Orts- und
Straßenschilder oder digitaler Verwaltungsangebote zuverlässig mit Beratung und
landesrechtlichen Rahmenbedingungen, um Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum zu
verankern.
Auf Landesebene wollen wir gemeinsam mit den Betroffenen eine „Minderheiten- und
Sprachenstrategie für Schleswig-Holstein 2030“ auf den Weg bringen, die
einheitliche Ziele für Sprachkompetenzen, die Sichtbarkeit von Sprachen im
öffentlichen Raum und die Rolle von Minderheiten in Bildung und Verwaltung
definiert.
1.5.2.3 Minderheitenorganisationen
Eine gute Minderheitenpolitik braucht starke Strukturen und organisiertes
Engagement, um Austausch, Verständigung und Selbstbestimmung in der Gesellschaft
zu fördern. Vereine, Jugendorganisationen, Sprachinitiativen und kulturelle
Träger sind dafür besonders wichtig. Ehrenamtliches Engagement und kleinere
Strukturen wollen wir verlässlich unterstützen: durch dauerhafte Jugendbudgets,
niedrigschwellige Förderinstrumente und Hilfsangebote bei der
Organisationsentwicklung und Digitalisierung.
Bestehende institutionelle Förderstrukturen müssen modernisiert und an die
realen Kostenentwicklungen angepasst werden. Wir setzen uns für eine mehrjährige
Förderung ein. Wir setzen uns außerdem für eine engere Verzahnung von
institutioneller und projektbasierter Förderung ein, die innovative Ideen wie in
Digitalisierung oder Nachwuchsarbeit ermöglicht, ohne bestehende Strukturen zu
gefährden.
Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein und die deutsche Minderheit in
Nordschleswig etwa sind gute Beispiele dafür, wie konkrete Verständigungsarbeit
in Bildung, Kultur, Politik und Gesellschaft erfolgreich gelingt. Diese
Brückenbauerfunktion wollen wir durch den Ausbau grenzüberschreitender Programme
in den Bereichen Jugend, Bildung und Kultur fördern und die Minderheiten noch
stärker in strategische Fragen der Grenzlandentwicklung einbeziehen. Denn
Minderheitenpolitik und Grenzlandpolitik gehören für uns untrennbar zusammen.
Für die Gemeinschaft der deutschen Sinti und Roma verfolgen wir bewusst einen
Ansatz, der ihrer besonderen Geschichte und Situation im Land gerecht wird.
Deshalb haben wir den Schutz von Sinti und Roma 2012 in die Landesverfassung
aufgenommen. Ihre selbstbestimmte kulturelle Stärkung, gleichberechtigte
Teilhabe und der Abbau von Diskriminierung stehen dabei für uns im Zentrum. Wir
GRÜNE werden daher die Strukturen zur Bekämpfung von Antiziganismus weiter
ausbauen, Bildungs- und Erinnerungsarbeit stärken und die Perspektiven der Sinti
und Roma systematisch in politische Prozesse einbeziehen.
Unser Ziel ist es, Schleswig-Holstein zu einem zentralen europäischen Standort
für Minderheitenpolitik und Sprachenvielfalt zu machen. Dafür wollen wir die
bestehenden Institutionen und Netzwerke konsequent stärken, internationale
Sichtbarkeit fördern und unser Land als innovativen Impulsgeber für eine moderne
Minderheitenpolitik etablieren, in dem Vielfalt selbstverständlich und
zukunftsfähig ist.
1.5.2.4 Antidiskriminierung stärken
Vielfalt ist keine Bedrohung – sie ist eine Stärke. Wir treten daher konsequent
und auf allen Ebenen dafür ein, den Schutz vor Diskriminierung wirksam
auszubauen, bestehende Lücken zu schließen und Betroffenenrechte zu stärken.
Behörden, Polizei, Schulen und andere öffentliche Institutionen müssen für alle
Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion,
Behinderung oder sozialer Lage gleichermaßen zugänglich und fair sein. Wer in
Schleswig-Holstein eine Wohnung sucht, eine Schule besucht oder auf eine Behörde
angewiesen ist, darf nicht wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung,
Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden.
Trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Menschen in vielen
Alltagssituationen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt, insbesondere
dann nicht, wenn sie im Kontakt mit Behörden Diskriminierung erfahren.
Wir haben in dieser Legislaturperiode erfolgreich dafür gesorgt, dass Schleswig-
Holstein ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bekommt. Das ist
ein wichtiger Schritt, für einklagbaren Schutz vor Diskriminierung durch
staatliche Stellen. Um das Gesetz konsequent auf allen Ebenen anwenden zu
können, werden wir uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, das
LADG auf die kommunale Ebene auszuweiten. Das Gesetz ergänzt die Handlungsfelder
des AGG, schafft klare Beschwerde- und Beratungswege und gibt Betroffenen
effektive Rechtsmittel an die Hand. Wer Diskriminierung erlebt, soll künftig
Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung geltend machen und von einer
Beweiserleichterung profitieren können. Betroffene wollen wir bei der
Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen und anerkannten Verbänden ermöglichen
stellvertretend gegen strukturelle Diskriminierung zu klagen. Außerdem wollen
wir noch bestehende Lücken, insbesondere bei sexueller Belästigung, schließen
und Menschen wirksamen Schutz vor Diskriminierung durch Behörden, öffentliche
Einrichtungen und öffentlich geförderte Organisationen geben. Gleichzeitig
müssen Schulen und Hochschulen für Schüler*innen, Studierende und Lehrkräfte
sicher sein. Deshalb werden wir das Landesantidiskriminierungsgesetz durch
niedrigschwellige Angebote an Schulen verankern.
Wir wollen ein umfassendes Bild zur Situation von Diskriminierung in Schleswig-
Holstein haben und brauchen dafür eine Studie, die darstellt, welche
Diskriminierungserfahrungen gemacht werden.
Außerdem wollen wir eine Landesmeldestelle zu Diskriminierung einrichten, so wie
die zu Antisemitismus.
Auf Bundesebene werden wir uns außerdem für eine umfassende Reform des AGG
einsetzen, damit das Diskriminierungsverbot lückenlos für alle Behörden und auf
dem Wohnungsmarkt gilt.
1.5.3 Queeres Leben in Schleswig-Holstein
Wir sind in Schleswig-Holstein Vorreiter für gelebte Vielfalt und durch
Maßnahmen wie den Aktionsplan „Echte Vielfalt“ und den jährlich zur Verfügung
stehenden Mitteln, machen wir deutlich, dass Queerpolitik für uns keine
Symbolpolitik ist, sondern echter Maßnahmen und finanzieller Mittel bedarf.
Queere Politik ist für uns ausdrücklich intersektional, also berücksichtigt
Mehrfachdiskriminierung mit.
1.5.3.1 Selbstbestimmungsgesetz auf Bundesebene
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) war ein wichtiger und längst überfälliger
Schritt hin zu echter rechtlicher Selbstbestimmung für trans*,
intergeschlechtliche, nichtbinäre und agender Personen auf Bundesebene, wofür
wir GRÜNE uns in der Ampelkoalition erfolgreich eingesetzt haben. Doch die
Praxis zeigt, dass insbesondere marginalisierte TINA*-Personen nach wie vor auf
erhebliche bürokratische, finanzielle und soziale Hürden stoßen. Wir setzen uns
deshalb weiterhin für eine diskriminierungsfreie und für die Betroffenen
niedrigschwellige Umsetzung des Gesetzes ein und sprechen uns gegen eine
dauerhafte, zentrale Speicherung von Informationen über Menschen, die ihren
Geschlechtseintrag ändern lassen, aus.
Nach dem SBGG können Betroffene für die Änderung des Geschlechtseintrages und
des Vornamens bei den Standesämtern zusätzlich zu ihrem Personalausweis einen
sogenannten DGTI-Ergänzungsausweis beantragen, der die Änderungen offiziell
dokumentiert. Der dgti-Ergänzungsausweis wird von der Deutschen Gesellschaft für
Trans- und Intergeschlechtlichkeit e. V. (dgti) herausgegeben und dient dazu,
Diskrepanzen zwischen offiziellen Ausweisen und der gelebten Identität von
Trans- und Inter-Personen zu überbrücken. Wir GRÜNE fordern, dass Zeugnisse an
Schulen für Menschen künftig auf den selbst gewählten Namen im DGTI-
Ergänzungsausweis ausgestellt werden; damit aus formaler Selbstbestimmung
gelebte Praxis wird.
1.5.3.2 Landesaktionsplan „Echte Vielfalt“
Die Anzahl der queerfeindlichen Gewalttaten hat zuletzt nicht nur bundesweit,
sondern leider auch in Schleswig-Holstein stark zugenommen. Dem stellen wir uns
konsequent entgegen und stehen an der Seite der queeren Community. Für uns ist
klar: Alle Menschen müssen die Möglichkeit für Arbeit, Austausch, Beratung und
Familie haben, ohne Angst vor Gewalt, Verfolgung, Ausgrenzung oder
Diskriminierung.
Der bisherige Aktionsplan „Echte Vielfalt“ diente in erster Linie dazu, die
Lebensrealität der LSBTIQ*-Community bekannt zu machen und hierfür zu
sensibilisieren. Mit dem überarbeiteten Aktionsplan „Echte Vielfalt 2.0“ stärken
wir die bestehenden Strukturen und die Öffentlichkeitsarbeit und haben
zahlreiche Maßnahmen und Handlungsfelder weiterentwickelt. Wir wollen für mehr
Schutzräume für LSBTIQ*-Personen sowie Peer-to-Peer-Ansätze mit
unterschiedlichen Maßnahmen sorgen.
Auch als Arbeitgeber wollen wir im neu ausgearbeiteten Aktionsplan Vorreiter
sein. Wir sind davon überzeugt, dass eine queersensible Arbeitskultur
unerlässlich ist und richten konkrete Maßnahmen an das Land als Arbeitgeber, um
diese stärker innerhalb der Verwaltung zu verankern.
Gerade queere Jugendliche werden besonders in den Blick genommen, denn sie sind
in einer besonders sensiblen Lebensphase. Neben den allgemeinen
Entwicklungsaufgaben der Jugendzeit sind sie häufig zusätzlich mit Fragen der
sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität sowie mit inneren und
äußeren Coming-out-Prozessen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten
konfrontiert. Daher sollen zukünftig mehrere Informations- und Beratungsstellen
eingerichtet werden, die junge Menschen in dieser sensiblen Lebensphase
unterstützen.
Daneben sollen Personen in der Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen und bei
außerschulischen Angeboten kontinuierlich sensibilisiert werden und Bildungs-
und Antidiskriminierungsprojekte gestärkt werden.
Im Rahmen des Aktionsplans „Echte Vielfalt 2.0“ wurde ein Leitfaden erarbeitet,
der die Schulen bei Konzepten, der Umsetzung und Evaluation von Präventions- und
Interventionsmaßnahmen unterstützen wird. Darüber hinaus wurde ein Hilfesystem
entwickelt, das bei diskriminierendem Verhalten sowohl Schüler*innen als auch
Lehrkräften Abläufe und Wege aufzeigt. Dieser Leitfaden steht allen Schulen zur
Verfügung. Wir setzen uns dafür ein, dass auch in den Schulen Ansprechstellen
eingerichtet werden. Das IQSH hat eine Koordinierungsstelle am Zentrum für
Prävention eingerichtet und dort setzen wir uns für den Aufbau von
Fortbildungsangeboten ein.
Einen weiteren Fokus legen wir auf die Sicherheit. Dabei setzen wir die
Maßnahmen zur Sensibilisierung von Polizist*innen konsequent um. Seit 2021 gibt
es bei der Landespolizei eine Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ*. Ergänzend dazu
stehen in allen Polizeidirektionen Ansprechpersonen zur Verfügung, um
Betroffenen niedrigschwellig Unterstützung und Beratung anzubieten. Durch die
Aufnahme von queersensiblen Inhalten in die Lehrpläne der Polizei stellen wir
sicher, dass Polizist*innen bereits zu Beginn ihrer Laufbahn sensibilisiert
werden. Diesen Weg wollen wir weitergehen.
Um queeres Leben sichtbar zu machen, dürfen sich Beratungsangebote und
Anlaufstellen nicht auf die Großstädte beschränken. Niedrigschwellige
Strukturen, diskriminierungsfreie Schutzräume und mobile Angebote sollen auch
für Menschen in Kleinstädten und auf dem Land erreichbar sein.
Wir wollen den Aktionsplan in der kommenden Legislaturperiode daher noch stärker
in die Fläche bringen.
1.5.3.3 Queere Familien
Familien sind selbstverständlicher Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Sie
verdienen volle rechtliche und medizinische Anerkennung. In der Praxis sind
queere Familien jedoch oft benachteiligt. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür
ein, dass queere Familienmodelle sichtbarer werden und Fachkräfte gezielt für
die Bedarfe sensibilisiert und ausgebildet werden.
Die rechtliche Diskriminierung queerer Elternteile lehnen wir als GRÜNE
entschieden ab und fordern auf Bundesebene ihre vollständige Gleichstellung und
wollen es im Rahmen von Bundesratsinitiativen auf den Weg bringen: Nicht
gebärende Mütter in lesbischen Familien soll auch ohne Adoption als Elternteil
anerkannt werden und Trans*, Inter* und nicht-binären Menschen sollen den
gleichen Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten erhalten. Wir werden uns
auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dieser Zustand geändert wird.
Wir setzen uns dafür ein, dass Schleswig-Holstein der Bund-Länder-Kooperation
zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen beitritt. Wir wollen
diese Förderung auch für lesbische Paare und alleinstehende Frauen zugänglich
machen. Denn Kinderwunsch darf keine Frage der Finanzen sein.
Damit queere Familienrealitäten in Kitas, Schulen und Beratungsangeboten zur
Selbstverständlichkeit werden, wollen wir ihre Sichtbarkeit in alltäglichen
Materialien, Fortbildungen und inklusive Strukturen in den Einrichtungen
fördern.
1.5.3.4 Organisationen und Beratungsstellen
Wir GRÜNE bekennen uns aktiv zu den queeren Organisationen und Initiativen in
Schleswig-Holstein und wertschätzen ihre Arbeit für mehr Offenheit und Vielfalt
bei uns im Land. Für uns ist klar: Betroffene brauchen vertrauensvolle und
verlässliche Anlaufstellen und ein bedarfsdeckendes Beratungsangebot – bis in
den ländlichen Raum.
Beratungsstellen und Selbstvertretungsorganisationen wie HAKI e. V., das
Jugendnetzwerk Lambda e. V. oder SCHLAU SH leisten wertvolle Arbeit. Deshalb
haben wir GRÜNE uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Strukturen
finanziell mit über einer halben Million Euro jährlich abgesichert sind.
Die Versorgungslücken im ländlichen Raum wollen wir bedarfsgerecht schließen und
queere Menschen dort erreichen, wo sie leben. Dabei haben wir besonders
ungeoutete Erwachsene, Menschen mit spätem Coming-out sowie FLINTA*-Personen und
queere Jugendliche im Blick.
Wir haben in dieser Legislaturperiode das Checkmobil der Aidshilfe gefördert, um
Menschen im ganzen Land besser erreichen zu können. Gerade für ländliche
Regionen braucht es mobile und digitale Angebote und diese müssen bedarfsgerecht
ausgebaut werden.
Unterstützer*innen
- Alexandra Königshausen (KV Flensburg)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Caroline Sindern (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)