Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik und ein wichtiger Bestandteil sprachlicher und kultureller Vielfalt. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) erkennt DGS bereits als nicht-territoriale Minderheitensprache an. Daran wollen wir auch in Schleswig-Holstein anknüpfen und DGS in der Minderheiten- und Sprachenpolitik des Landes stärker berücksichtigen.
Die Anerkennung muss dabei mit konkreten Verbesserungen für Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Teilhabe verbunden sein. Das betrifft insbesondere Bildung, Kultur, öffentliche Angebote und politische Beteiligung. Im schulischen Bereich bieten die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu DGS als Wahlpflicht- oder Wahlfach eine gute Grundlage, um die Sprache stärker im Bildungssystem zu verankern und entsprechende Kompetenzen bei pädagogischen Fachkräften auszubauen. Gleichzeitig wollen wir durch mehr Angebote in DGS und einen verlässlichen Zugang zu Gebärdensprachdolmetschung kommunikative Barrieren abbauen. Auch das Land selbst sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen und DGS bei politischen Veranstaltungen und Plenardebatten stärker sichtbar und zugänglich machen.