Menschen mit Sinensbehinderungen haben aufgrund ihrer Behinderung regelmäßig zusätzliche Aufwendungen, die durch bestehende Unterstützungssysteme nicht vollständig ausgeglichen werden. Gleichzeitig unterscheiden sich die finanziellen Nachteilsausgleiche zwischen den Bundesländern erheblich. Langfristig braucht es deshalb eine bundesweit einheitliche und angemessene Regelung. Bis diese geschaffen ist, darf Schleswig-Holstein notwendige Verbesserungen jedoch nicht aufschieben. Mit der Einführung eines Landesgehörlosengeldes und einer schrittweisen Verbesserung des Landesblindengeldes wollen wir bestehende Benachteiligungen abbauen und die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen stärken.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Inklusion, Queer und Antidiskriminierung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Annabell Louisa Pescher (KV Flensburg) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 14.09.2026, 18:15 |