Ob Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können, entscheidet sich vielfach vor Ort, etwa bei Mobilität, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur oder kommunalen Dienstleistungen. Ihre Interessenvertretung darf deshalb nicht davon abhängen, in welcher Kommune sie leben.
Mit hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten und verbindlich verankerten Beiräten wollen wir professionelle Strukturen und Selbstvertretung miteinander verbinden. Während unabhängige Beauftragte die Verwaltung fachlich begleiten und Barrierefreiheit frühzeitig in kommunale Entscheidungen einbringen, sichern Beiräte die unmittelbare Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Die Gemeindeordnung ermöglicht Beiräten bereits Informations-, Antrags- und Beteiligungsrechte. Diese Möglichkeiten wollen wir für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen verbindlich nutzen und so ihre Beteiligung von Beginn an statt erst nach getroffenen Entscheidungen sicherstellen.