Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, Menschen mit Behinderungen über ihre Selbstvertretungsorganisationen eng in die Umsetzung und Überwachung der Konvention einzubeziehen. Dieser Anspruch muss auch bei der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans konsequent umgesetzt werden.
Beteiligung darf dabei nicht erst beginnen, wenn politische Maßnahmen bereits weitgehend feststehen. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen müssen von der Erarbeitung über die Umsetzung bis zur Evaluation wirksam mitbestimmen können. Dafür braucht es barrierefreie und niedrigschwellige Beteiligungsformate im ganzen Land sowie konkrete und überprüfbare Ziele für die Umsetzung. So wird aus dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ eine verbindliche Grundlage der schleswig-holsteinischen Behindertenpolitik.