Das Land muss als einer der größten Arbeitgeber Schleswig-Holsteins beim inklusiven Arbeitsmarkt mit gutem Beispiel vorangehen. Zwar wird die gesetzliche Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen in der Landesverwaltung insgesamt erreicht, zwischen den Geschäftsbereichen bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Insbesondere im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums besteht deutlicher Handlungsbedarf. Der Landtag hat deshalb bereits 2025 die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsquote beschlossen.
Zugleich verfügt das Land mit seinen öffentlichen Aufträgen über erhebliche wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese wollen wir stärker für Inklusion nutzen. Inklusionsbetriebe schaffen reguläre Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gerade für Menschen, deren Zugang dorthin besonders erschwert ist. Eine inklusionsorientierte Vergabepraxis kann deshalb dazu beitragen, Beschäftigungschancen zu verbessern und öffentliche Mittel gezielt mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verbinden.