Rechte auf Teilhabe müssen auch praktisch und zeitnah durchsetzbar sein. Lange Bearbeitungszeiten bei der Feststellung des Grades der Behinderung können den Zugang zu Nachteilsausgleichen und weiteren Unterstützungsleistungen verzögern und werden damit selbst zur Teilhabebarriere. Deshalb braucht das zuständige Landesamt ausreichende personelle Ressourcen und effiziente Verfahren.
Auch in der Eingliederungshilfe dürfen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen bei unklaren Zuständigkeiten, stockenden Verfahren oder Konflikten nicht allein gelassen werden. Eine unabhängige und niedrigschwellige Beschwerde- und Clearingstruktur kann frühzeitig vermitteln, Orientierung schaffen und dazu beitragen, dass berechtigte Leistungen schneller bei den Menschen ankommen.