Die bisherige Fassung setzt bereits wichtige Schwerpunkte für den Erhalt und die Förderung von Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch. Die Neufassung entwickelt diesen Ansatz weiter und konkretisiert, wie Minderheiten- und Regionalsprachen dauerhaft als Alltags- und Bildungssprachen gestärkt werden können.
Dabei wird insbesondere der Bildungsbereich stärker ausdifferenziert. Sprachförderung soll nicht bei einzelnen Unterrichtsangeboten stehen bleiben, sondern entlang der gesamten Bildungsbiografie gedacht werden. Dafür braucht es aufeinander abgestimmte Angebote sowie ausreichend qualifizierte Lehrkräfte. Unsere Europa-Universität Flensburg nimmt hierbei als zentraler Standort der Lehrkräftebildung und Sprachvermittlung eine besondere Rolle ein. Neben der grundständigen Ausbildung sollen deshalb auch zusätzliche Sprachqualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für bereits tätige Lehrkräfte gestärkt werden.
Gleichzeitig konkretisiert die Neufassung die Nutzung von Minderheiten- und Regionalsprachen im öffentlichen Raum und in der Verwaltung. Mehrsprachigkeit soll insbesondere in den traditionellen Sprachgebieten nicht nur sichtbar sein, sondern im Kontakt mit öffentlichen Stellen tatsächlich genutzt werden können.
Die vorgesehene „Minderheiten- und Sprachenstrategie für Schleswig-Holstein 2030“ wird gegenüber der bisherigen Formulierung verbindlicher ausgestaltet. Sie soll auf dem bestehenden Handlungsplan Sprachenpolitik aufbauen, bestehende und neue Maßnahmen zusammenführen und mit konkreten, überprüfbaren Zielen hinterlegen. Durch eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und die gemeinsame Weiterentwicklung mit Minderheiten, Sprachgruppen und Kommunen soll aus einer allgemeinen strategischen Zielsetzung ein dauerhaftes und nachvollziehbares Instrument der schleswig-holsteinischen Sprachenpolitik werden.