| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:25 |
2.1: Klimaschutz und Energiewende
Text
Weltweit ist die Klimakrise längst Realität. Ihre Auswirkungen verändern das
Leben in Schleswig-Holstein schon heute. Die Folgen betreffen unser tägliches
Leben unmittelbar: Unsere Gesundheit, unsere wirtschaftliche Stärke, unsere
Natur, die Ernährungssicherheit und damit den Schutz unserer Lebensgrundlagen –
und damit auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die soziale
Gerechtigkeit. Klimaschutz und Klimaanpassung sind keine in der Zukunft
liegenden Aufgaben mehr. Wir setzen sie konkret um. In Schleswig-Holstein sind
wir seit fast 15 Jahren in Regierungsverantwortung. Für uns ist dabei klar, dass
soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz kein Widerspruch sind, sondern zusammen
gehören. Wir stehen für einen sozialen Klimaschutz ein.
Die internationale Staatengemeinschaft hat sich mit dem Pariser Klimaabkommen
von 2015 völkerrechtlich bindend dazu verpflichtet, den globalen
Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad
Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Wir bekennen uns
zu unserer Verantwortung, zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels unseren Beitrag zu
leisten und werden um jedes Zehntelgrad kämpfen.
Wir haben im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Klimaneutralität bis
2040 gesetzlich festgeschrieben. Unter GRÜNER Führung hat das Umweltministerium
in dieser Legislaturperiode mit großen Industrieunternehmen und zahlreichen
Stadtwerken in Schleswig-Holstein Realisierungsvereinbarungen zur
Dekarbonisierung erfolgreich verhandelt und unterzeichnet. Auch mit der
Wohnungswirtschaft und Sozialverbänden hat die Landesregierung zuletzt eine
Realisierungsvereinbarung zur klimaneutralen Transformation des
Wohnungsbestandes unterzeichnet. Das sind wichtige Schritte, denn der Weg zur
Klimaneutralität geht nur gemeinsam, wenn wir alle an einem Strang ziehen und
unserer Verantwortung gerecht werden. Für uns ist klar: Wir stellen uns jedem
Versuch, das Zieljahr 2040 aufzuweichen, entschieden entgegen. Das Jahr 2040 ist
für uns bereits ein politischer Kompromiss, denn wir wissen, dass jedes Jahr und
jedes Zehntelgrad einen Unterschied macht, weshalb wir weiter für eine
frühestmögliche Klimaneutralität kämpfen. Wir sorgen dafür, dass Schleswig-
Holstein seiner globalen Verantwortung gerecht wird und den Weg der
Dekarbonisierung konsequent und ambitioniert weitergeht.
Klimaschutz und Energiewende sind für Schleswig-Holstein nicht nur Vorsorge für
künftige Generationen, sondern längst ein rentierliches Projekt und zentraler
Bestandteil unserer Sicherheitspolitik: Die klimaneutrale Stromerzeugung führt
zu Milliardeninvestitionen, Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen in
Millionenhöhe. Erneuerbare Energien machen unser Stromsystem weniger anfällig
für fossile Preiskrisen und geopolitische Erpressung. Wärmepumpen sind im
Betrieb und über die Gesamtdauer deutlich günstiger als fossile Heizungen.
Elektroautos, Elektro-LKW, Elektrobusse und elektrisch betriebene Züge fahren
günstiger als Verbrenner.
Dank uns GRÜNEN ist die Energiewende heute das Schleswig-Holstein-Projekt
schlechthin. Unser Land ist Energiedrehkreuz für Nordeuropa und essenziell für
die nationale Energiesicherheit. Unser Land ist attraktiv für alle, die
klimaneutral wirtschaften wollen, denn mit den erneuerbaren Energien, den
Stromnetzen und Energiespeichern haben wir in unserem Land einen klaren
wirtschaftlichen Infrastrukturvorteil geschaffen. Diesen Standortvorteil wollen
wir ausbauen und setzen uns dafür ein, dass die Vorteile der erneuerbaren
Energien noch stärker bei Unternehmen und Verbraucher*innen ankommen.
Wir GRÜNE sind die einzige Partei, die Wirtschaftskraft, Klimaschutz und soziale
Gerechtigkeit nicht gegeneinander ausspielt. Wir sorgen vielmehr für Synergien.
Wir stärken Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt mit Klimaschutz. Wir bauen
soziale Ungerechtigkeiten mit erfolgreichem Klimaschutz ab. Dafür verbinden wir
Klimaschutz konsequent mit wirtschaftlicher Stärke, Versorgungssicherheit und
sozialer Verantwortung. So schaffen wir heute schon die Voraussetzungen dafür,
dass auch künftige Generationen in Schleswig-Holstein ein selbstbestimmtes Leben
führen können.
Wir machen enkeltaugliche Politik – denn Klimaschutz bedeutet Verantwortung
gegenüber allen Menschen und zwar auch für die, die nach uns kommen. Schleswig-
Holstein hat als Energiewendeland eine besondere Verantwortung: Wir zeigen, dass
es möglich ist, gut zu leben, ohne auf Kosten künftiger Generationen Raubbau zu
betreiben.
Erneuerbar erzeugter Strom aus Wind, Sonne, Biomasse oder grüner Wasserstoff
sind die zentrale Voraussetzung für Klimaschutz und Energiewende in den weiteren
Sektoren wie Verkehr, Gebäude oder Industrie. Und sie sind längst zu einem
wichtigen Wirtschaftsfaktor Schleswig-Holsteins geworden. Die Branche zeigt, was
möglich ist, wenn Klimaschutz, Innovation und wirtschaftlicher Erfolg zusammen
gedacht werden. Wir sorgen weiter dafür, dass Schleswig-Holstein
Energiewendeland Nummer eins ist und bleibt. Kein anderes Land hat pro
Quadratkilometer so viele erneuerbare Energien installiert. Kein anderes Land
hat den Netzausbau so erfolgreich vorangetrieben. In keinem anderen Land konnte
das Abschalten von erneuerbaren Anlagen erfolgreicher reduziert werden. Dank
unserer Vorschläge sind die Netzentgelte im Norden gesunken. Erneuerbar
erzeugter Strom ist heute der günstigste bei uns erzeugte Strom. Das alles ist
Voraussetzung dafür, dass wir bei der Energiewende mit gutem Vorsprung in die
zweite Halbzeit starten.
Wir werden den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze und Speicher
konsequent fortführen. Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in
Schleswig-Holstein 2030 rund 45 TWh (Terawattstunden) Strom aus erneuerbaren
Energien an Land erzeugt werden. Wir werden dieses Ziel für 2040 auf eine
Erzeugung von 90 TWh fortschreiben. Denn zukünftig brauchen wir mehr Strom für
Wärme, Verkehr, Wasserstoff, Industrie und Rechenzentren sowie den Export nach
Hamburg und in andere Bundesländer. Wir setzen uns dafür ein, dass der
regulatorische Rahmen – insbesondere mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) –
für einen langfristigen Ausbau der erneuerbaren Energien Planungssicherheit
bietet.
Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen an Land ist das Rückgrat der
Energiewende. Und Schleswig-Holstein ist die Wiege der Windenergie. Wir haben in
dieser Wahlperiode das Ziel von über 10 Gigawatt installierter Leistung erreicht
und rund 3 Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie als
Vorranggebiete ausgewiesen. Damit sorgen wir für Planungssicherheit. Wir werden
an den Flächenzielen festhalten. So schaffen wir die Grundlage zur Erreichung
unserer Ausbauziele bis 2040 und zugleich Planungssicherheit für Unternehmen und
Kommunen. Wir unterstützen ein zügiges Repowering alter Windkraftanlagen.
Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne haben
wir dafür gesorgt, dass die Städte und Gemeinden einen klaren
Orientierungsrahmen haben, wo sie im Rahmen ihrer Planungshoheit weitere
Windkraftanlagen in Potenzialflächen ermöglichen können. Dabei haben wir dafür
gesorgt, dass vielfältige Schutzkriterien planungsrechtlich abgesichert werden.
So wahren wir auch bei ambitioniertem Ausbau weiterhin die berechtigten
Schutzinteressen von Umwelt, Natur, Mensch und Infrastruktur. Wir setzen uns
auch künftig dafür ein, dass der Ausbau der Windkraft über klare planerische
Regeln im Rahmen der Regionalplanung gesteuert wird.
Für uns ist klar: Zu einem erfolgreichen Energiewendeland gehört es auch, Räume
zu haben, die im Sinne von Mensch und Natur von Windkraftanlagen freigehalten
werden, wie etwa Ortschaften, Naturschutzgebiete, das Seeadlerdichtezentrum, der
internationale Vogelzugkorridor und wichtige Wiesenvogelbrutgebiete.
Antikollisionssysteme sind ein Beispiel für Innovationen made in Schleswig-
Holstein, die die Vereinbarkeit von Erneuerbare-Energien-Ausbau und Naturschutz
verstärken. Antikollisionssysteme sind technische Anlagen, die Vögel in Echtzeit
erkennen und bei Annäherung die Windenergieanlage abregeln. Wir werden auch in
Zukunft die Entwicklung entsprechender innovativer Ansätze unterstützen.
Wir haben in den vergangenen Jahren für zügige, funktionierende und verlässliche
Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land gesorgt. Das werden wir auch
in Zukunft sicherstellen, uns dabei weiter verbessern und damit eine wichtige
Voraussetzung für den weiteren ebenso zügigen wie gut geplanten Ausbau von
Windkraftanlagen an Land schaffen.
Schleswig-Holstein wird zunehmend auch zum Land der Sonnenenergie. Über 5
Gigawatt an Photovoltaik-Leistung sind mittlerweile im Land installiert, davon
mehr als die Hälfte auf bereits versiegelten Flächen, wie z. B. Dächern,
Parkplätzen oder Gewerbeflächen. Wo heute ein Gebäude neu errichtet wird, müssen
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern installiert werden. Dies ist ein GRÜNER Erfolg
aus dieser Legislaturperiode. Das gilt für private Wohngebäude, die öffentliche
Hand und Unternehmen. Die Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze werden wir
anpassen, sodass sie künftig schon ab 30 Stellplätzen greift.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass weiterhin mindestens die Hälfte der
installierten Photovoltaik-Leistung auf bereits versiegelten Flächen entsteht.
Dafür soll die Vergütung für Aufdach-Photovoltaik-Anlagen nicht abrupt enden, so
wie es das Bundeswirtschaftsministerium derzeit plant, sondern über einen
längeren Zeitraum schrittweise und planbar abgebaut werden. Hochwertige
Agrarböden, Wildwege und Naturschutzflächen sollten von Photovoltaik-Anlagen
möglichst freigehalten werden. Wenn nötig greifen wir hier steuernd ein.
Gleichzeitig sollen auch in Schleswig-Holstein innovative Ansätze für Moor-PV,
Biodiversitäts-PV oder Agri-PV ausgebaut werden.
Die Bioenergie ist ein unverzichtbarer Baustein unserer klimaneutralen
Energieversorgung. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass
Biogasanlagen mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anreize zur
Überbauung und Flexibilisierung erhalten. Damit können sie künftig Strom
erzeugen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. In Kombination
mit zusätzlichen Stromspeichern sorgen sie dafür, dass Schleswig-Holstein keine
neuen Gaskraftwerke benötigt und sich künftig vollständig aus erneuerbaren
Energien versorgen wird. Wir setzen uns weiterhin für eine gleichberechtigte
Teilnahme von Biogasanlagen am Kapazitätsmarkt ein.
Der Bedarf an Biomethan und Biokraftstoffen wird auch in Schleswig-Holstein in
den nächsten Jahren steigen. Wir setzen uns dafür ein, dass Biomethan und
Biokraftstoffe vorrangig für die Industrie und anderweitig schwer zu
dekarbonisierende Verkehrsanwendungen wie Flugzeuge, landwirtschaftliche
Fahrzeuge und Schiffe eingesetzt werden. Biomethan im allgemeinen Gasnetz und
damit für das Heizen einzusetzen ist eine Verschwendung wertvoller Ressourcen
und zudem viel zu teuer.
Biogasanlagen können mittlerweile dank technologischer Fortschritte insbesondere
auch mit der Verwertung von Reststoffen und einem starken Mix an Input-
Rohstoffen zunehmend auf Mais verzichten. Besonders wichtig ist die Verwertung
von Gülle, die klimaschädliche Lachgasemissionen einspart und das Grundwasser
schützt. Unser Ziel ist es, langfristig ungefähr die Hälfte der Gülle aus
Schleswig-Holstein in Biogasanlagen zu nutzen und den Einsatz von Mais in
Biogasanlagen so gering wie möglich zu halten. Der Maisdeckel im EEG hat sich
diesbezüglich bewährt und darf mit Blick auf Biodiversität und
Ernährungssicherheit nicht aufgegeben oder abgeschwächt werden.
Der Ausbau der Windenergie auf See muss beschleunigt werden, indem endlich ein
sicherer Finanzierungs- und Rechtsrahmen sowie verlässliche neue Regeln für die
Flächenvergabe auf den Weg gebracht werden. Wir begrüßen die Idee, in der
Nordsee an naturschutzfachlich geeigneten Standorten Offshore-Inseln zu
errichten, die der Vermaschung von Windparks, der Wartung und Versorgung sowie
der Erzeugung von Wasserstoff dienen können. Insbesondere in der Kooperation mit
unseren dänischen Partnern liegen hier große Chancen sowohl für die
Energiewirtschaft als auch für den Schutz der Natur.
Die Arbeitssicherheit der Menschen, die Offshore für unsere Energieversorgung
arbeiten, ist uns wichtig. Wir erwarten vom Bund zeitnahe Lösungen für die
rechtssichere Regelung der Rettung von Arbeiter*innen in der ausschließlichen
Wirtschaftszone und werden diese einfordern. So soll auch bei einem weiteren
Ausbau in weiter entfernten Seegebieten die Rettungskette gesichert und die
Finanzierung klar geregelt werden.
Die Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz muss so naturverträglich
wie möglich erfolgen. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass
Leitungstrassen durch küstennahe Gewässer gebündelt werden, um empfindliche
Ökosysteme wie das Wattenmeer so wenig wie möglich zu belasten. Ankerverbote und
andere Schutzmaßnahmen rund um Kabeltrassen wollen wir konsequent nutzen und
wissenschaftlich begleiten lassen, um ihre Wirkung für den Meeresschutz zu
erfassen und weiterzuentwickeln.
Schleswig-Holstein ist historisch auch Land der Gas- und Ölförderung gewesen.
Noch heute wird von der Mittelplate aus Rohöl gefördert. Wir stehen zu dem – von
uns erstmals erwirkten – verbindlichen Ende der Ölförderung auf der Mittelplate
bis 2041 und werden beim Rückbau auf hohe Umweltstandards achten. Sollte
energiewirtschaftlich oder bundesrechtlich ein früheres Ende der Ölplattform
möglich werden, werden wir einen früheren Rückbau der Anlage nach Kräften
unterstützen. Neue Öl- und Gasbohrungen wird es mit uns in Schleswig-Holstein
nicht geben. Sie sind auch für die Versorgungssicherheit nicht erforderlich und
haben in Schutzgebieten keine Zukunft.
Der Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel war aufgrund der Gaskrise, die Putins
Lieferstopp ausgelöst hat, notwendig. LNG (liquefied natural gas) aus den USA
ist aufgrund der Vorkettenemissionen jedoch so klimaschädlich wie Kohle. In der
EU wird außerdem noch immer LNG aus Russland importiert. Ein schnellstmöglicher
Ausstieg aus dem Import von LNG ist daher notwendig. Das wichtigste Mittel dafür
ist die Reduktion des Gasverbrauchs. Wir setzen uns beim Bund dafür ein, dass
das LNG-Terminal in Brunsbüttel so schnell wie möglich auf grüne Gase umgestellt
wird.
Das Ende der Nutzung der Atomenergie in Deutschland ist seit 2011 beschlossen.
In Schleswig-Holstein befinden sich die drei ehemaligen Atomkraftwerke Brokdorf,
Brunsbüttel und Krümmel sowie der Forschungsreaktor in Geesthacht mittlerweile
alle im Rückbau. Wir werden beim Rückbau der Atomkraftwerke auch künftig der
Sicherheit der Bevölkerung höchste Bedeutung beimessen. Deutschland und
Schleswig-Holstein brauchen keine Kernkraftwerke und auch keine kleinen
modularen Reaktoren (sogenannte SMR). Der landesgeschichtlichen Bedeutung der
Atomenergienutzung und ihrer gesellschaftlichen Historie wollen wir im Rahmen
einer Ausstellung Rechnung tragen.
Wir setzen uns dafür ein, das Endlagersuchgesetz verantwortungsvoll zu
novellieren, um den Suchprozess für ein Endlager zu beschleunigen. So können die
Castoren nach dem Rückbau der Kernkraftwerke schneller die heutigen Standorte
verlassen. Für uns ist klar, dass die hochradioaktiven Abfälle in das nach
objektiven Kriterien sicherste Endlager in Deutschland müssen und politische
Einflussnahme hierbei keine Rolle spielen darf.
Wir begrüßen die Fortschritte der Fusionsforschung. Allerdings ist eine
Anwendungsreife auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Zudem entstehen auch bei
Fusionsreaktoren weiterhin radioaktive Abfälle, für deren Entsorgung es in
Deutschland keine dauerhafte Lösung gibt. Wir stehen einer weiteren Forschung
offen gegenüber. Mit dem Campus Schenefeld und der Forschungsinfrastruktur am
European XFEL haben wir in Schleswig-Holstein einen Standort mit
fusionsrelevanter Spitzenforschung.
Die Bürger*innenenergie hat die Windkraft in Schleswig-Holstein groß gemacht und
ist entscheidender Faktor der hohen Zustimmung unserer Gesellschaft zur
Energiewende. Heute sind es Bürger*innenenergiegesellschaften, die auch bei der
Wärmewende oder der Wasserstofferzeugung wieder vorangehen. Wir wollen, dass
Schleswig-Holstein das Land der Bürger*innenenergie bleibt.
Den Bürger*innenenergiefonds haben wir eingeführt und mittlerweile auf über 15
Mio. Euro wachsen lassen. Wir werden ihn fortführen und auch bedarfsorientiert
weiter stärken. Damit unterstützen wir die Bürger*innenenergieprojekte im Land
und entlasten sie von zu hohen Risiken in der Startphase. Das gilt auch für
lokale Genossenschaften, die Energie- und Wärmeprojekte umsetzen.
Damit Bürger*innen auch über die einzelnen Bürger*innenenergiegesellschaften
hinaus finanziell an der Energiewende teilhaben können, werden wir einen
Schleswig-Holstein-Fonds einrichten. Er soll aus Landesmitteln gestützt werden,
offen sein für institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Rentenkassen und
auch Bürger*innen Anlageoptionen ermöglichen.
Stromspeicher sind inzwischen ein selbstverständlicher Teil unseres
Stromsystems. Sie stabilisieren den Strommarkt und glätten Preisspitzen. Als
Vor-Ort-Speicher im Wind- oder Solarpark verbessern sie Geschäftsmodelle und
stärken die Versorgungssicherheit, beispielsweise von Gewerbebetrieben oder
Rechenzentren. In Schleswig-Holstein haben wir die ersten Batterie-Großspeicher
Wirklichkeit werden lassen.
Wir haben gemeinsam mit Branche und Netzbetreibern die Voraussetzungen für die
bessere und schnellere Integration von Batteriespeichern ins Netz mit Hilfe von
sogenannten flexiblen Netzanschlussverträgen (kurz: FCAs, also flexible
connection agreements) geschaffen. Wir werden eine Flexibilitäts-Offensive
starten und gemeinsam mit der Erneuerbare-Energien-Branche, den Netzbetreibern,
Kommunen und Wirtschaft auf Bundes- und Landesebene für die Umsetzung von
Maßnahmen zur besseren Nutzung von Flexibilitäten werben.
Neben klassischen Batteriespeichern braucht das Energiesystem der Zukunft auch
weitere Energiespeicher. Ein besonders innovativer Speicher wird als
Hochtemperaturspeicher für die Industrie in Brunsbüttel errichtet. Das zeigt,
welches Standortpotenzial die Erneuerbaren mit sich bringen. Darüber hinaus
entstehen in Schleswig-Holstein erste Projekte für Wasserstoffspeicher, die wir
nach Kräften unterstützen.
Wir haben den Netzausbau in Regierungsverantwortung entschieden vorangebracht.
Davon profitieren heute unsere Bürger*innen sowie Unternehmen. Jeder vierte in
Deutschland in Landeszuständigkeit genehmigte Kilometer Stromnetz aus dem
Netzentwicklungsplan wurde in Schleswig-Holstein verwirklicht. Die
Redispatchgebühren sind um über 70 Prozent gesunken. Dank unserer Vorschläge zur
gerechteren Verteilung der Verteilnetzentgelte in Deutschland werden
Stromkund*innen jetzt Jahr für Jahr um mehrere hundert Millionen Euro entlastet.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass flexible Netzanschlussverträge (FCAs) und
Überbauungen am Netzverknüpfungspunkt ermöglicht und das Windhund-Verfahren bei
der Vergabe von Netzanschlüssen überarbeitet werden. FCAs sollen künftig zum
Standard werden. Bei der Weiterentwicklung der Netzanschlussverfahren werden wir
uns dafür einsetzen, dass Bestandsunternehmen eher einen Anschluss erhalten und
Netzanschlüsse nicht zum Spekulationsobjekt werden.
Die Energiewende macht unser Stromnetz sicherer und intelligenter. Den Smart-
Meter-Roll-Out wollen wir beschleunigen und uns dafür einsetzen, dass
bidirektionales Laden im ganzen Land ermöglicht wird. Immer dann, wenn
öffentliche Förderung für Bau und Sanierung in Anspruch genommen wird, wollen
wir den Einbau von Smart Metern zur Voraussetzung machen. Gemeinsam mit dem
Handwerk wollen wir Schleswig-Holstein zum Smart-Meter-Vorreiter machen.
Schleswig-Holstein geht auch bei der Wärmewende voran. Klimaneutrale
Wärmelösungen machen Haushalte unabhängiger von Öl oder Gas aus fragwürdigen
Quellen und schützen damit auch vor fossilen Preisrisiken. Wer heute
klimaneutral heizt, heizt bereits vielerorts günstiger. Eine ambitionierte
Wärmewende ist eine soziale Wärmewende. Über 75 Prozent der Heizungen in
Neubauten sind vollständig klimaneutral – ein Großteil von ihnen sind
Wärmepumpen.
Für über 60 Prozent der Schleswig-Holsteiner*innen liegt bereits eine
abgeschlossene Wärmeplanung vor. In der neuen Wahlperiode werden alle Kommunen
eine Wärmeplanung vorgelegt haben. Damit besteht Planungssicherheit bezüglich
der vor Ort angestrebten und möglichen Wärmeversorgung. Wir sorgen dafür, dass
die vorgeschlagenen Maßnahmen auch zügig umgesetzt werden, egal ob Wärmenetz
oder dezentrale Wärmequelle: mit leichteren Regeln für Eigenkapital bei
Stadtwerken auch über Kommunalkredite, einem Energiewendefonds für Schleswig-
Holstein, einem neuen Kreditprogramm Wärmenetze der Investitionsbank,
Quartierswärmemanager*innen und einem Wärme-Kredit für die Wohnungswirtschaft im
Austausch für eine Begrenzung der Mietkosten.
Wir unterstützen die Idee, mit kommunalen Energieversorgungsunternehmen ein
Wärmepumpen-Contracting für alle anzubieten. Damit setzen wir öffentliche Gelder
wirkungsvoller ein, schaffen günstige Wärmepreise unabhängig vom eigenen
Geldbeutel für alle und machen unsere Bürger*innen unabhängig von fossilen
Preisrisiken.
Wir beschleunigen die Dekarbonisierung der Wärmenetze auf Grundlage
verbindlicher Fahrpläne und haben mit der Einführung der Fernwärmeplattform die
Preistransparenz und das Kartellrecht gestärkt. Wärmenetzbetreiber, deren Preise
zu hoch sind oder zu stark steigen, sind nun zur Vorlage eines
Sanierungsfahrplans verpflichtet. In Neustadt in Holstein steht die erste
Meerwasserwärmepumpe, und auch in Kiel und Flensburg werden Meerwasser-
Großwärmepumpen errichtet.
Schon seit 2021 gilt in Schleswig-Holstein beim Heizungstausch oder erstmaligen
Einbau einer Heizung ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 15 Prozent. Diesen
Anteil werden wir im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holsteins
(EWKG) schnellstmöglich auf 65 Prozent erhöhen. Das schützt nicht nur das Klima,
sondern auch die Verbraucher*innen – insbesondere Mieter*innen, die nicht über
ihre Heizung entscheiden, aber die Nebenkosten tragen müssen. Gasheizungen sind
schon jetzt viel teurer als Wärmepumpen: zukünftig werden sie zur Kostenfalle.
Bürger*innen, Kommunen, Unternehmen und das Handwerk brauchen Planungssicherheit
bei der Wärmewende. Wir werden deshalb eine Verpflichtung zum klimaneutralen
Betrieb von Heizungen ab 2040 im EWKG festhalten. Das ist technologieoffen.
Der deutsche Strommarkt funktioniert nicht mehr und ist mit der Energiewende
nicht kompatibel. Ein funktionierender Markt muss in der Preisgestaltung Angebot
und Nachfrage abbilden. Wir begrüßen Vorschläge zur Neuaufteilung der
einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone und setzen uns für
regionale Preissignale ein. Die Idee einer gemeinsamen Gebotszone von Schleswig-
Holstein mit Hamburg und West-Dänemark wäre eine sinnbildliche und sinnvolle
Umsetzung der europäischen Marktintegration und ein starkes Signal
nordeuropäischer Kooperation. Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen von den
erneuerbaren Energien künftig konkret profitieren. Unser Ziel ist ein günstiger
Schleswig-Holstein-Strompreis.
Auch darüber hinaus bleibt ein niedriger Strompreis zentrales politisches Ziel,
denn Strom ist inzwischen der mit Abstand klimaschonendste Energieträger. Die
Stromsteuer muss deshalb endlich auf das europäische Mindestmaß abgesenkt
werden. Uns ist wichtig, dass Steuern und Abgaben räumlich und zeitlich die
richtigen Anreize setzen, statt weiterhin einen starren Verbrauch zu belohnen,
der am Marktvorbeigeht. Wir haben es in der laufenden Legislatur geschafft, mit
Schleswig-Holstein die bundespolitische Diskussion zum Strommarkt zu prägen. Wir
wollen den Druck auf den Bund erhöhen, denn eins ist klar: so wie es ist, geht
es nicht weiter.
Wir wollen, dass Energie direkt dort verbraucht werden kann, wo sie erzeugt
wird. Das sogenannte Energy Sharing, Mieterstrom, Nachbarschaftsstrom und
weitere Modelle des lokalen Stromdirektbezuges unterstützen wir. Entsprechende
Lösungen sollen für Bürger*innen erleichtert und auch für Kommunen und
Unternehmen nutzbar gemacht werden. Wir nehmen die Netzbetreiber in die Pflicht,
die Abrechnung dieser Modelle flächendeckend zu ermöglichen. Wir unterstützen
die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Energiegemeinschaften und setzen uns für den
Aufbau von Beratungs- und Vernetzungsstrukturen ein.
Schleswig-Holstein hat beste Ausgangsbedingungen für die Erzeugung von grünem
Wasserstoff. Im Land haben wir die Voraussetzungen für einen Erfolg des
Wasserstoffhochlaufs geschaffen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser
auch gelingt: mit der Schaffung grüner Leitmärkte, einem staatlich gestützten
Intermediär für den Handel mit Wasserstoff, einem verlässlichen regulatorischen
Rahmen und der Schaffung der erforderlichen Infrastruktur.
Das Wasserstoffkernnetz befindet sich in Schleswig-Holstein bereits im Bau. In
der kommenden Wahlperiode wird es fertiggestellt. Damit wird die Erzeugung und
Nutzung von Wasserstoff im großen Maßstab sowie der Import von Wasserstoff aus
Dänemark, über den Seeweg und unsere Häfen ermöglicht. Das ist auch ein Erfolg
von uns GRÜNEN in Schleswig-Holstein. Für den Aufbau eines
Wasserstoffverteilnetzes braucht es nun einen Unterstützungsrahmen des Bundes.
Wir wollen die Wasserstoffpotenziale in der gemeinsamen Grenzregion mit
Süddänemark noch besser heben. Dafür verstärken wir die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und werden auf Basis des Gutachtens zu den Potenzialen der
Wasserstoffwirtschaft in der Grenzregion entsprechende Empfehlungen umsetzen.
Wir unterstützen die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie für einen
geordneten und zügigen Ausstieg aus den Gasverteilnetzen. Wir werden die
Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen bei der Umsetzung unterstützen. Unsere
Stadtwerke sind für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende und die
Sicherung der Daseinsvorsorge unverzichtbar. Wir werden uns für Markt- und
Rahmenbedingungen einsetzen, die unseren Stadtwerken erfolgreiche
Geschäftsmodelle in Zeiten der Transformation ermöglichen. Dazu gehört auch eine
Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten für unsere Stadtwerke, unter anderem
durch eine Modernisierung des kommunalen Haushaltsrechts, ein gesondertes
Darlehensprogramm der IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) und den
Schleswig-Holstein-Fonds. Die Möglichkeiten zur Finanzierung von Glasfasernetzen
in der Eigenbetriebsverordnung sollen auch für Wärmenetze gelten.
Für die Transformation der Industrie sind auch Leitungen zum Transport von CO₂
erforderlich. Ein erster Baustein dieses CO₂-Netzes wird zwischen Lägerdorf und
Brunsbüttel entstehen. Wir unterstützen dieses Vorhaben. Es ist auch
Voraussetzung dafür, dass CO₂ nicht einfach nur gespeichert, sondern in
industriellen Fertigungsprozessen genutzt und somit einer Kreislaufwirtschaft
zugeführt werden kann.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend müssen auch
in der Landesregierung alle Ressorts ihre Verantwortung beim Klimaschutz tragen.
Wir haben dafür gesorgt, dass Schleswig-Holstein erstmals in einem
Klimaschutzprogramm 2030 konkret dargelegt hat, wie die Klimaschutzziele bis
2030 in den einzelnen Sektoren erreicht werden können und sollen. Wir werden das
Klimaschutzprogramm 2030 fortschreiben und in einem Klimaschutzprogramm 2040 die
Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels für 2040 festhalten. Denn
die notwendigen landespolitischen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels müssen
größtenteils schon in der nächsten Legislaturperiode beschlossen werden.
Das Land Schleswig-Holstein investiert massiv in Klimaschutz. Mit einer
Investitionsquote für Klimaschutz werden wir dafür sorgen, dass mindestens 30
Prozent der Investitionsmittel des Landes für Klimaschutz eingesetzt werden.
Gleichzeitig sichern wir, dass die anderen 70 Prozent der Investitionen
ökologisch gestaltet werden und nicht den Klimazielen des Landes zuwiderlaufen.
Für die Programme EFRE und ELER wollen wir zukünftig eine Quote von mindestens
70 Prozent der Investitionsmittel für Klimaschutz garantieren. Im Sinne einer
„do no significant harm“-Regelung sollen Fördermittel in Schleswig-Holstein
insbesondere keine negativen Wirkungen für Umwelt und Klima haben. Wir setzen
uns weiterhin für den Abbau aller fossilen Subventionen und Investitionen ein.
Wir wollen das Klimaschutzmonitoring weiterhin fortlaufend an neue
wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Erfordernisse anpassen. Dabei
nehmen wir auch das verbleibende CO₂-Restbudget in den Blick. Wir wollen die
Entwicklung regelmäßig anhand des Emissionsrestbudgets evaluieren und
Klimaschutzmaßnahmen dort, wo nötig, nachschärfen. Denn jedes Jahr, das wir
verlieren, macht den Weg zur Klimaneutralität steiler und teurer – für uns alle.
Klimaschutzziele sind nur dann wirksam, wenn ihre Nichteinhaltung Konsequenzen
hat. Wir GRÜNE wollen, dass das Klimaschutzprogramm des Landes weiterhin klare
Steuerungswirkung entfaltet. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei
prognostizierter Zielverfehlung ein verpflichtendes Sofortprogramm ausgelöst
wird – nach dem Vorbild des Bundesklimaschutzgesetzes. Wer Klimaschutzziele
verfehlt, muss unverzüglich Maßnahmen zur Nachsteuerung vorlegen und umsetzen.
Diesen Mechanismus wollen wir im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-
Holsteins (EWKG) verankern. Gesetze, die Rückschritte für den Klimaschutz
bedeuten, werden wir weder im Landtag noch im Bundesrat unterstützen.
Unsere Kommunen tragen eine große Verantwortung bei der Umsetzung des
Klimaschutzes vor Ort. Wir stärken den kommunalen Klimaschutz durch eine
zweckgebundene Schlüsselzuweisung an die Kreise und Gemeinden für Klimaschutz
und Klimaanpassung. Wir stärken und verstetigen die Energiewende- und
Klimaschutzinitiative und führen die Arbeit der Vernetzungsstelle für kommunale
Klimaschutzmanager*innen fort.
Wir können und werden den Ausstoß von Treibhausgasen auch durch Aufforstungs-
und Renaturierungsmaßnahmen verringern. Etwa 16 Prozent der gesamten
Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein entfallen aktuell beispielsweise
auf entwässerte Moore. Dabei wären diese eigentlich gegenteilig in der Lage,
Emissionen aufzunehmen und einzuspeichern. Wir werden dafür sorgen, dass der
natürliche Klimaschutz als Belang von überragendem öffentlichem Interesse
eingestuft wird und der Ankauf von Flächen für den Moorklimaschutz rechtlich
erleichtert und forciert wird. Gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden wollen wir
eine Allianz für den Moorklimaschutz schmieden.
Es zeichnet sich ab, dass selbst bei einer sehr schnellen und starken
Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis zur Mitte des
Jahrhunderts Restemissionen in einzelnen Branchen (Kalk- und Zementindustrie,
thermische Abfallverwertung) verbleiben, die aus heutiger Sicht nicht durch
Substitution, Innovation, erneuerbare Energien oder Effizienzmaßnahmen vermieden
werden können. Diese unvermeidbaren Restemissionen müssen durch CO₂-Senken
ausgeglichen werden. Hierfür sind natürliche CO₂-Speicher wie Wälder, Moore und
Seegraswiesen prädestiniert und müssen erhalten und ausgebaut werden.
Eine mögliche zusätzliche Option, auch vor dem Hintergrund, dass die natürlichen
CO₂-Speicher durch die Folgen des Klimawandels bedroht sind, kann die technische
Abscheidung und anschließende Deponierung von CO₂ in unterirdischen geologischen
Formationen sein. Wir achten bei einer möglichen Anwendung auf umfassenden
Schutz des Wattenmeers sowie der Meeresökologie und lassen nur eine Deponierung
unvermeidbarer Restemissionen zu. Eine Deponierung von CO₂ unter dem schleswig-
holsteinischen Festlandsockel und in Schutzgebieten lehnen wir ab. Für die
Finanzierung des sogenannten Carbon Capture and Storage (CCS) sollte das
Verursacherprinzip gelten: wer verschmutzt, zahlt.
Eine wirksame CO₂-Bepreisung im EU-Emissionshandel (ETS1) und ein
funktionierender CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sind zentrale
Voraussetzungen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Bleiben
diese Instrumente zu schwach oder greifen sie nicht verlässlich, drohen
Investitionszurückhaltung und die Verlagerung energieintensiver Produktion ins
Ausland mit geringeren Klimastandards. Für uns GRÜNE bleibt die CO₂-Bepreisung
das Leitinstrument der Klimapolitik.
Mit dem europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) ab 2027 wird
die CO₂-Bepreisung auch im Wärmebereich eine zentrale Steuerungswirkung
entfalten. Wir werden diesen Übergang frühzeitig begleiten, transparent
kommunizieren und sozialverträglich ausgestalten, damit die Transformation
planbar und akzeptiert erfolgt. Gegenüber dem Bund werden wir uns für die zügige
Vorlage des Klimasozialplans einsetzen. Dies hätte längst passieren müssen.
Mittel aus den Einnahmen des ETS müssen den Bürger*innen zielgerichtet
zurückgegeben werden.
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören für uns untrennbar zusammen. Die
Klimakrise trifft diejenigen besonders hart, die sich steigende
Lebensmittelpreise, hohe Energiekosten, eine neue Heizung oder Schutz vor Hitze
am wenigsten leisten können. Gleichzeitig leiden gerade Menschen mit kleinen und
mittleren Einkommen besonders unter den Preissprüngen bei Öl und Gas. Sozialer
Klimaschutz bedeutet für uns deshalb mehr als einen nachträglichen Ausgleich.
Wir wollen allen Menschen ermöglichen, sich aus der fossilen Kostenfalle zu
befreien und von günstiger erneuerbarer Energie, gut gedämmten Wohnungen,
bezahlbarer Wärme und klimafreundlicher Mobilität zu profitieren. Der Zugang
dazu darf nicht vom Einkommen, vom eigenen Vermögen, vom Wohnort oder davon
abhängen, ob jemand im Eigentum oder zur Miete lebt.
Der CO₂-Preis ist für uns ein wichtiges Leitinstrument der Klimapolitik. Er kann
Klimaschutz aber nicht allein leisten. Wir verbinden ihn mit klaren gesetzlichen
Regeln, guten öffentlichen Angeboten und einer sozial gestaffelten Förderung,
die den Umstieg überhaupt erst möglich macht. Die Einnahmen aus der CO₂-
Bepreisung müssen für Klimaschutz und sozialen Ausgleich eingesetzt werden. Wer
wenig verbraucht und ein geringes oder mittleres Einkommen hat, soll unter dem
Strich besonders profitieren.
Auf europäischer Ebene werden wir uns für einen ambitionierten und verlässlichen
Emissionshandel für Gebäude und Verkehr einsetzen. Eine Abschwächung des ETS2
lehnen wir ab. Gleichzeitig muss der europäische Klimasozialfonds gestärkt,
verlässlich finanziert und über das Jahr 2032 hinaus fortgeführt werden. Diese
Mittel müssen schnell und unbürokratisch bei den Menschen und Einrichtungen
ankommen, die sie benötigen. Dazu gehört für uns ein sozial gestaffeltes
Klimageld für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Es soll automatisch,
direkt und ohne einen zusätzlichen Antrag ausgezahlt werden. Dafür muss der
Direktauszahlungsmechanismus des Bundes zügig voll funktionsfähig werden. Wir
wollen damit insbesondere die energetische Sanierung schlecht gedämmter
Wohnungen, den Umstieg auf klimaneutrale Wärme, sozialen Wohnungsbau sowie einen
bezahlbaren öffentlichen Verkehr fördern. Europäische Vorgaben für die
Gebäudesanierung müssen mit wirksamem Mieter*innenschutz und sozialen
Schutzmechanismen verbunden werden. Einnahmen aus dem europäischen
Emissionshandel müssen konsequent für Klimaschutz und soziale Maßnahmen
eingesetzt werden.
Schleswig-Holstein wird sich aktiv an der Umsetzung des Klimasozialplans des
Bundes beteiligen und die erforderliche Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln
sicherstellen. Wir werden dafür sorgen, dass die Programme zu den
unterschiedlichen Bedingungen in Städten, ländlichen Räumen und auf den Inseln
passen. Sozialer Klimaschutz heißt für uns: Diejenigen, die Unterstützung am
dringendsten benötigen, erhalten sie zuerst. So machen wir Klimaschutz zu einem
Projekt, das Sicherheit schafft, Lebenshaltungskosten dauerhaft senkt und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
Dauerhafte soziale Entlastung entsteht vor allem durch den Zugang zu
klimafreundlichen Alternativen. Auch deshalb fordern wir vom Bund, die
Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken und
Förderprogramme für Heizungen und energetische Sanierungen dauerhaft abzusichern
und konsequent sozial zu staffeln. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
müssen höhere Fördersätze erhalten. Ergänzungskredite sollen verhindern, dass
fehlendes Eigenkapital die Inanspruchnahme einer Förderung unmöglich macht. Die
Kosten energetischer Modernisierungen wollen wir zwischen Vermieter*innen,
Mieter*innen sowie Staat gerecht verteilen. In besonders schlecht sanierten
Gebäuden sollen Vermieter*innen den vollständigen Anteil der CO₂-Kosten tragen.
Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen.
Auch klimafreundliche Mobilität muss für alle bezahlbar und im ganzen Land
verfügbar sein. Wir setzen uns im Bund für ein Deutschlandticket zum Preis von
49 Euro im Jahresabonnement, eine kostenlose Mitnahme von Kindern und eine
bundesweite Lösung für ein Sozialticket ein. Gleichzeitig muss der Bund
ausreichend Mittel für den Ausbau von Bus und Bahn bereitstellen. Menschen, die
insbesondere im ländlichen Raum weiterhin auf ein Auto angewiesen sind, wollen
wir beim Umstieg auf verbrauchsarme und emissionsfreie Fahrzeuge unterstützen.
Dafür setzen wir uns für einkommensabhängige Kaufanreize und Social-Leasing-
Angebote für Elektroautos ein.
Soziale Einrichtungen wie Pflegeheime, Kindertagesstätten, Frauenhäuser,
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Familienzentren, Jugendzentren
oder Beratungsstellen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verfügen häufig über große Gebäude und
Fahrzeugflotten, haben aber nur geringe finanzielle Spielräume für
Investitionen. Aufbauend auf den Erfahrungen des Klimaschutzlotsen beim
Paritätischen werden wir eine dauerhafte Beratungsstelle für alle sozialen
Träger schaffen. Sie soll Einrichtungen aktiv ansprechen, Förderprogramme
bündeln, Best-Practice-Beispiele aufbereiten und die Umsetzung konkreter
Projekte begleiten. In Schleswig-Holstein werden wir die unabhängige Energie-
und Klimaberatung ausbauen.
Wir haben starke Beratungsstrukturen für Energiewende, Klimaschutz und
Klimaanpassung in Schleswig-Holstein aufgebaut. Gleichzeitig haben wir in den
vergangenen Jahren die erforderliche Konsolidierung der bestehenden Strukturen
erfolgreich umgesetzt. Wir werden uns auch künftig für eine starke
Beratungslandschaft für Kommunen, Bürger*innen, Unternehmen, Forschung und
Wissenschaft einsetzen. Dafür werden wir den eingeschlagenen Weg der
Profilschärfung bei EKSH (Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-
Holstein), IB.SH und WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer
Schleswig-Holstein) fortsetzen.
Wir werden einen Fonds für Klimaschutz und die energetische Sanierung sozialer
Einrichtungen einrichten. Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der
Investitionsbank Schleswig-Holstein werden wir Beratung, Planung und
Investitionen unterstützen. Dazu gehören Gebäudedämmung, klimaneutrale
Wärmeversorgung, die Umstellung von Fahrzeugflotten, Photovoltaikanlagen,
energieeffiziente Lüftung und sommerlicher Hitzeschutz. Der Fonds soll
Förderlücken von Bund und EU schließen und fehlende Eigenmittel ersetzen. So
sorgen wir dafür, dass Klimaschutzinvestitionen nicht auf Kosten der sozialen
Arbeit gehen. Sinkende Energie- und Betriebskosten schaffen vielmehr dauerhaft
zusätzlichen Spielraum für die Arbeit mit den Menschen.
Auch die soziale Wohnraumförderung des Landes werden wir konsequent mit
Klimaschutz und Mieter*innenschutz verbinden. Energetische Modernisierungen
sollen die Nebenkosten senken und dürfen nicht zur Verdrängung führen.
Förderungen knüpfen wir deshalb an verlässlichen Mieter*innenschutz und das Ziel
warmmietenverträglicher Sanierungen. Gemeinsam mit Stadtwerken und kommunalen
Energieversorgungsunternehmen wollen wir Wärmepumpen-Contracting und
vergleichbare Modelle voranbringen, die den Umstieg auf klimaneutrale Wärme ohne
hohe eigene Anfangsinvestition ermöglichen. Mieter*innenstrom, Energy Sharing
und Bürger*innenenergie wollen wir so ausgestalten, dass auch Mieter*innen sowie
Menschen ohne eigenes Kapital unmittelbar von der Energiewende profitieren
können.
Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion bei der Transformation. Mit der
Klimaschutzstrategie für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein haben wir dafür
gesorgt, dass die Verwaltung vielerorts bereits vorangeht. Jedes zweite Auto im
Fahrzeugbestand des Landes fährt heute klimaneutral. Bis 2030 werden alle Autos
umgestellt sein. Die Dächer der Gebäude werden mit Photovoltaik-Anlagen bestückt
und die klimaneutrale Wärmeversorgung der Landesliegenschaften wird umgesetzt.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land auch bei der nachhaltigen Beschaffung
künftig vorangeht. Gemeinsam mit dem Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH)
werden wir einen Beschaffungsfahrplan vorlegen, mit dem wir sicherstellen, dass
das Land regionalen und klimaneutralen Produkten in der Beschaffung einen
Vorrang einräumt. Damit schaffen wir auch einen sicheren Absatzmarkt für die
Transformation von Industrie und Gewerbe im Land. Zudem sollen zukünftig
klimapositive Baustoffe wie nachhaltiges Holz genutzt werden und das Recycling
von Baumaterialien beim (Um-)bau mitgedacht werden.
Schleswig-Holstein pflegt bei der Energiewende und beim Klimaschutz eine enge
Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn. Insbesondere mit West-Dänemark haben wir
viele Gemeinsamkeiten: nicht nur landschaftlich, sondern gerade auch
energiewirtschaftlich. Wir vernetzen unsere Infrastrukturen, beispielsweise im
Strom- oder Wasserstoffnetz. Gleiches streben wir mit Hamburg an. Ebenso wollen
wir unsere Märkte weiter vernetzen, beispielsweise in einer gemeinsamen
Stromgebotszone mit Hamburg und West-Dänemark.