| Antrag Landtagswahlprogramm: | Kultur, Religion und säkulare Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND (dort beschlossen am: 03.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 21:55 |
1.7-3935: Kultur, Religion und säkulare Vielfalt
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sollen 14- bis 18-jährige für alle kulturellen Angebote einlösen können, von Clubs und Konzerten über Theater und Museen bis zu Buchläden und Kinos. Desweiteren fordern wir, dass Museen, Ausstellungen und ähnliche Bildungs- und Kulturstätten für Schüler*innen, Studierende, Auszubildene, Senior*innen sozialhilfebeziehende Personen sowie Freiwilligendienstleistende kostenfrei zugänglich sind. Bildung und Kultur müssen allen offenstehen und dürfen keine finazielle Hörde darstellen. Kultureinrichtungen und -betriebe unterstützen wir dabei, technisch
Schleswig-Holstein lebt von seiner kulturellen, religiösen und weltanschaulichen
Vielfalt. Als Land zwischen den Meeren und als Heimat von nationalen
Minderheiten verstehen wir kulturelle Vielfalt als Stärke. Kultur schafft Räume
für Bildung, Erinnerung, Begegnung und demokratische Auseinandersetzung – vom
soziokulturellen Zentrum bis zur Oper, vom Festival bis zur Kunsthalle. Ob
Wacken oder das Schleswig-Holstein Musikfestival: Unser Land hat viel zu bieten.
Wir stärken die kulturelle Vielfalt in unserem Land und sorgen dafür, dass mehr
Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Uns sorgt, dass unsere
kulturelle Vielfalt zunehmend bedroht wird und Rechtsextreme Kultureinrichtungen
und -verbände sowie Künstler*innen und die freie Kulturszene angreifen. Wir
schützen sie dagegen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Glauben sicher
und gleichberechtigt in Schleswig-Holstein leben können. Wir unterstützen die
Religionsgemeinschaften in unserem Land und stärken die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit ihnen.
Wir werden:
den KulturPass 2.0 für 14- bis 18-Jährige einführen.
Science-, Musik- und Kunstmobile fördern, die gezielt in strukturschwache
Regionen fahren und dort niedrigschwellig Begegnung mit Wissenschaft,
Kunst und Musik ermöglichen.
uns für eine faire Bezahlung von Künstler*innen einsetzen und machen
verbindliche Honoraruntergrenzen zur Voraussetzung der Kulturförderung des
Landes.
Musikschulen finanziell stabilisieren.
einen Landesfonds für Festivals, kleine Musikspielstätten und Clubs
schaffen.
1.7.1 Kultur als Daseinsvorsorge gesetzlich absichern
Kultur ist mehr als ein Freizeitangebot. Sie ist ein unverzichtbarer Teil des
gesellschaftlichen Zusammenhalts und des öffentlichen Lebens in Schleswig-
Holstein, ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir GRÜNE wollen ihre
Bedeutung für Land und Kommunen mit einer Kulturgesetzgebung für Schleswig-
Holstein verbindlich festschreiben. Das in dieser Wahlperiode verabschiedete
Musikschulfördergesetz war ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen
müssen. Eine umfassende Kulturgesetzgebung schafft Rechtssicherheit von der
Soziokultur über die Musikschulen bis hin zur freien Szene. Sie garantiert
kulturelle Teilhabe, sichert künstlerische Freiheit und faire Arbeitsbedingungen
und stärkt die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen.
Wir erneuern den Kulturpakt zwischen Land und Kommunen und stellen ihn auf eine
verlässliche, faire und partnerschaftliche Basis: dazu gehören planbare
Strukturen, eine faire Verantwortungsteilung und die Sicherung kultureller
Angebote in Städten und ländlichen Regionen gleichermaßen. Unser Ziel ist, dass
kulturelle Angebote und Einrichtungen nicht länger als Erstes unter Sparzwang
geraten. Denn Theater, Musikschulen, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren und
Gedenkstätten sind keine entbehrlichen Zusatzangebote, sondern unverzichtbare
Orte des öffentlichen Lebens. Eine starke und nachhaltige kulturelle
Infrastruktur sichert Teilhabe, schafft Zusammenhalt und macht Schleswig-
Holstein als demokratisches und lebenswertes Land stärker. Dabei kommt dem
landesweiten Kulturdialog sowie der Stärkung und Weiterentwicklung der
Kulturknotenpunkte als regionalen Beratungs- und Vernetzungsstrukturen eine
Schlüsselrolle zu, denn unser Schwerpunkt liegt auf der Kulturentwicklung in
ländlichen Regionen.
Wir fordern, die Förderlogiken bei der Kulturförderung zu überarbeiten. Wir
vereinfachen Förderverfahren, machen sie transparenter und richten sie stärker
auf mehrjährige Struktur- und Prozessförderung aus. Kultur- und
Wirtschaftsförderung sollen für die elf Teilbranchen der Kultur- und
Kreativwirtschaft besser zusammenpassen, damit auch EU-Mittel verstärkt in die
Kulturförderung fließen können.
Auch Festivals aller Sparten brauchen verlässliche, transparente und möglichst
mehrjährige Förderperspektiven. Ein Ausgangspunkt könnte ein niedrigschwelliger
Festivalförderfonds sein. Zentrale Kriterien sind dabei eine regionale
Verankerung, kulturelle Bildung und Vermittlung, Barrierefreiheit und faire
Honorare.
1.7.2 Kultur für alle: Teilhabe und kulturelle Bildung
ermöglichen
Wir wollen allen Menschen in Schleswig-Holstein einen einfachen und bezahlbaren
Zugang zu Kunst, Kultur und Bildung ermöglichen – unabhängig von Einkommen,
Alter, Wohnort oder Lebenssituation. Kulturelle Teilhabe darf keine Frage des
Geldbeutels sein.
Kulturelle Bildung gehört in jede Bildungsbiografie – von der Kita bis zur
Erwachsenenbildung. Wir bauen verlässliche Kooperationen zwischen Kitas,
Schulen, Ganztag, Volkshochschulen, Musikschulen, Theatern, Museen, Bibliotheken
und der freien Szene aus. Kulturvermittlung soll in der Aus- und Weiterbildung
pädagogischer Fachkräfte sowie in Qualifizierungsangeboten für Künstler*innen
stärker verankert werden, und wir führen das Programm „Kultur trifft Schule –
Schule trifft Kultur“ fort.
Wir wollen insbesondere jungen Menschen den Besuch kultureller Einrichtungen
erleichtern. Deshalb setzen wir uns für die Wiedereinführung und dauerhafte
finanzielle Absicherung des Kulturpasses auf Bundesebene ein. Gleichzeitig
wollen wir in Schleswig-Holstein nicht auf eine Bundeslösung warten. Daher
führen wir den KulturPass 2.0 in Schleswig-Holstein ein. Diesen KulturPass
sollen 14- bis 18-jährige für alle kulturellen Angebote einlösen können, von
Clubs und Konzerten über Theater und Museen bis zu Buchläden und Kinos. Desweiteren fordern wir, dass Museen, Ausstellungen und ähnliche Bildungs- und Kulturstätten für Schüler*innen, Studierende, Auszubildene, Senior*innen sozialhilfebeziehende Personen sowie Freiwilligendienstleistende kostenfrei zugänglich sind. Bildung und Kultur müssen allen offenstehen und dürfen keine finazielle Hörde darstellen.
Kultureinrichtungen und -betriebe unterstützen wir dabei, technisch
niedrigschwellige Voraussetzungen zu schaffen, um entsprechende Angebote
vorzuhalten. Perspektivisch entwickeln wir den KulturPass weiter, um Kultur auch
für andere finanziell benachteiligte Gruppen besser zugänglich zu machen und so
kulturelle Teilhabe für alle zu ermöglichen.
Der Freiwilligendienstausweis soll bei kulturellen Angeboten den gleichen Status
wie Schüler*innen- und Studierendenausweise erhalten.
Bestehende Instrumente wie Kulturtafeln, soziale Eintrittsmodelle und
Familientickets, Restkartenangebote und mobile Formate wollen wir besser
vernetzen und stärken. Für Senior*innen in Pflegeeinrichtungen und
vergleichbaren Wohnformen fördern wir Programme, die den Besuch kultureller
Veranstaltungen erleichtern und kulturelle Angebote direkt in die Einrichtungen
bringen.
Kultureinrichtungen sind Orte gesellschaftlicher Transformation. Wir erhalten
die Servicestelle Kultur & Nachhaltigkeit und erweitern ihre Arbeit über
ökologische Fragen hinaus auf weitere der 17 Nachhaltigkeitsziele wie soziale
und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe. So sichern wir eine
gemeinsame Wissensbasis, Unterstützung für die Kulturszene und ein
kontinuierliches Monitoring.
Kulturelle, wissenschaftliche und musikalische Angebote konzentrieren sich in
urbanen Zentren – Menschen in ländlichen und strukturschwachen Regionen bleiben
dabei oft außen vor. Das wollen wir ändern. Wir setzen uns für mobile Bildungs-
und Kulturangebote ein: Science-, Musik- und Kunstmobile sollen gezielt in
strukturschwache Regionen fahren und dort niedrigschwellig Begegnung mit
Wissenschaft, Kunst und Musik ermöglichen. Bestehende Angebote wie
Fahrbibliotheken und Bücherbusse unterstützen und bauen wir aus. Kultur und
Wissen gehören in alle Teile unseres Landes.
1.7.3 Soziokultur, freie Szene und offene Kulturorte
Soziokulturelle Zentren und Initiativen verbinden Kultur, Demokratiearbeit und
soziale Teilhabe. Gerade in ländlichen Regionen schaffen sie Begegnung und
ermöglichen eigenes Gestalten. Sie stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt
vor Ort und wirken in die Breite der Gesellschaft. Wir sichern die
Strukturförderung für die Soziokultur ab.
Kultur im öffentlichen Raum bietet einen großen Mehrwert an Lebensqualität,
Zusammenhalt und Identität. Leerstehende Immobilien, Schulen, Bibliotheken und
Dorfgemeinschaftshäuser können wir zeitweise oder dauerhaft zu offenen
Kulturorten umfunktionieren. Das Land soll Kommunen und Zivilgesellschaft dabei
beraten, Nutzungshürden abbauen und vorhandene Förderprogramme bündeln. Offene
Jugendkulturangebote nach dem Vorbild dänischer Streetmekkas wollen wir zunächst
modellhaft und ressortübergreifend erproben.
Freie Kultureinrichtungen spielen eine herausragende Rolle für unsere
Kulturlandschaft. Sie schaffen Raum für unterschiedliche Kultur und ermöglichen
Teilhabe. Wir legen die Investitionsförderung für die freie Szene und kleinere
Kultureinrichtungen wieder auf.
Für nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine streben wir eine
Entlastung durch einen Pauschalvertrag mit der GEMA (Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nach dem
Vorbild Niedersachsens an, bei voller Wahrung der Vergütung für Musikschaffende.
1.7.4 Bibliotheken, Archive und digitale Kultur als offene
Wissensorte
Bibliotheken sind offene Lern-, Kultur- und Begegnungsorte. Wir entwickeln sie
nach skandinavischem Vorbild zu Dritten Orten weiter. Wir unterstützen ihre
digitale und energetische Modernisierung ebenso wie längere Öffnungszeiten –
perspektivisch bis hin zu rund um die Uhr nutzbaren Bibliotheken. Mit dem Umbau
des Landesarchivs zum Kulturspeicher ist ein erstes Modellprojekt auf diesem Weg
bereits realisiert worden. Diese Erfahrungen wollen wir nutzen, um gemeinsam mit
Kommunen und der Zivilgesellschaft ähnliche Einrichtungen im ganzen Land
aufzubauen – insbesondere im ländlichen Raum, wo öffentliche Begegnungsorte oft
fehlen. Bibliotheken und Maker-Spaces denken wir mit Dritten Orten zusammen. Wir
stärken die Zusammenarbeit mit Schulen, Volkshochschulen sowie weiteren
Bildungs- und Kultureinrichtungen. Auch familienfreundliche und barrierefreie
Angebote in Bibliotheken bauen wir aus.
Wir wollen Schleswig-Holstein zum Vorreiter digitaler Kulturvermittlung im
Norden machen. Digitale Kultur erweitert analoge Kulturorte und eröffnet
Menschen Zugänge, die ihnen sonst verschlossen bleiben. Die Schleswig-
Holsteinische Landesbibliothek (SHLB) mit ihrem Digitalen Zentrum hat sich
bereits als Zentrum für Digitalisierung und Kultur etabliert. Sie und den
Verbund digiCULT, ein Netzwerk für digitale Kulturarbeit, stärken wir als
Kompetenzstrukturen für Digitalisierung, digitale Vermittlung und den
verantwortungsvollen Einsatz von KI. Digitale Kunst und interaktive Medien
erkennen wir als vollwertige Kunstformen an.
Wir richten bei der SHLB eine Beratungsstelle „KI in Kunst und Kulturmanagement“
ein, um Künstler*innen bei der Auseinandersetzung mit künstlicher Intelligenz zu
unterstützen. Die Stelle soll Wissen vermitteln, ethische und rechtliche Fragen
klären sowie den Erfahrungsaustausch zwischen Künstler*innen fördern.
Archive, Sammlungen und Kulturgüter sind einzigartige Quellen für das
Verständnis vergangener Epochen. Sie spiegeln als kulturelles Gedächtnis des
Landes gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Realitäten wider und
sind unverzichtbar für Forschung, Bildung und demokratische Erinnerungskultur.
Deshalb erschließen wir sie schrittweise digital und sichern sie dauerhaft.
Digitale Bestände lassen sich durchsuchbar machen und ermöglichen so Recherchen,
die mit gedruckten Ausgaben unverhältnismäßig aufwendig wären.
1.7.5 Lebendige Musiklandschaft von der Musikschule bis zur
Live-Szene SH
Die Musikschullandschaft in Schleswig-Holstein haben wir in dieser Legislatur
maßgeblich durch das Musikschulfördergesetz gestärkt. Trotzdem ist die Existenz
einiger Musikschulen im Land nach wie vor akut bedroht. Wir stabilisieren die
öffentlichen Musikschulen finanziell, ermöglichen sozial gerechte Zugänge und
gewinnen bzw. bilden ausreichend qualifizierte Lehrkräfte aus.
Wir werden prüfen, ob wir bei der musikalischen Bildung durch eine Erweiterung
des Bildungs- und Teilhabepakets oder Stipendienvergabe eine verbesserte
Bildungsgerechtigkeit erreichen können.
Gemeinsam mit Kommunen und Trägern streben wir eine ausgewogene Finanzierung an
und stärken Ausbildung, Festanstellung und gute Arbeitsbedingungen. Langfristig
ist es unser Ziel, die von den Verbänden geforderte Drittelfinanzierung durch
Land, Kommunen und Elternbeiträge zu erreichen.
Daneben ist die Live-Musik-Szene ein wichtiger Standortfaktor für regionale
Identität und wirtschaftliche Entwicklung. Eine starke regionale Musikszene
bietet Alternativen, insbesondere durch Verflechtungen mit Film, Games, Design
und Veranstaltungswirtschaft. Sie gibt zudem Raum für Kultur abseits des
Mainstreams und großer Streamingplattformen.
Mit der Finanzierung des Programms Popnet SH haben wir einen ersten wichtigen
Schritt getan. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter: Wir verstetigen die
Finanzierung von Popnet und etablieren das kmb.sh als zentrale Struktur für
Nachwuchsförderung, Vernetzung und Professionalisierung der Popmusik.
Für die überwiegend ehrenamtlich getragene Amateurmusikszene startet das Land
eine Qualifizierungsoffensive. Wir fördern Aus- und Fortbildung, vereinfachen
die Antragstellung für Projektmittel und vernetzen die Szene stärker mit
professionellen Strukturen.
Clubs, Livemusikorte, Bars und andere Orte des Nachtlebens sind Begegnungsräume,
Freiräume und unverzichtbare Bausteine lebendiger Innenstädte. Gleichzeitig
stehen viele dieser Orte wirtschaftlich, planungsrechtlich und ordnungspolitisch
unter zunehmendem Druck. Wir wollen das ändern. Nachtkultur zu stärken ist für
uns auch Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und gesellschaftliche Teilhabe.
Schleswig-Holstein braucht als Tourismus- und Kulturland eine aktive Strategie,
die das Nachtleben schützt, weiterentwickelt und konfliktärmer organisiert. Im
Bundesrat setzen wir uns für einen stärkeren Schutz bestehender Clubs und
Musikspielstätten vor verdrängenden Nutzungskonflikten ein. Wir verankern
Nachtkultur im Kulturpakt des Landes und schaffen dafür einen Landesfonds für
kleine und mittlere Musikspielstätten, Clubs und experimentelle
Nachtkulturformate.
Kommunen, die integrierte Nachtleben- und Nachtkulturkonzepte entwickeln – mit
lokalen Nachtforen, Konzepten für sichere Heimwege und Strategien gegen
Nutzungskonflikte – unterstützen wir.
Schleswig-Holstein hat nach der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz im
Gaststättenrecht. Diese wollen wir endlich aktiv nutzen und ein modernes,
praxistaugliches und unbürokratisches Landesgaststättenrecht schaffen.
Zu einer modernen Nachtleben-Politik gehört für uns auch Sicherheit für alle.
Awareness, Antidiskriminierung, Gewaltprävention und Schutz vor sexualisierter
Gewalt im Nachtleben haben für uns Priorität. Ein lebendiges Nachtleben muss ein
sicheres und offenes Nachtleben sein – für alle Menschen, unabhängig von
Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität oder Behinderung.
1.7.6 Tanz und Theater in Schleswig-Holstein stärken
Schleswig-Holstein ist Theaterland. Die Theater in Kiel und Lübeck, das
Schleswig-Holsteinische Landestheater mit seinen Standorten in Schleswig,
Rendsburg und Flensburg sowie freie und private Theater sichern kulturelle
Vielfalt und Teilhabe in Stadt und Land. Der stärkere Fokus auf junge Menschen
und Mitmachangebote trägt erste Früchte. Wir entwickeln unsere Theater gemeinsam
mit Kommunen, Beschäftigten und freier Szene langfristig weiter – mit
verlässlicher Finanzierung, fairen Arbeitsbedingungen und einem Investitionsplan
für Sanierung, Barrierefreiheit und ökologische Modernisierung.
Die freien darstellenden Künste stehen für Innovation und vielfältige
Perspektiven. Wir gestalten die Produktions- und Konzeptionsförderung
verlässlich und wenden Honoraruntergrenzen an. Zeitgenössischen Tanz und
Performance stärken wir als eigenständige Kunstformen; das Netzwerk tanz.nord
sichern und entwickeln wir dauerhaft weiter.
Das Schleswig-Holsteinische Landestheater bleibt als Landesbühne unverzichtbar
für ländliche Regionen. Sein Erhalt setzt voraus, dass alle heutigen
Gesellschafter dauerhaft Verantwortung übernehmen und weitere Partner
hinzukommen. Gastspiele, mobile Produktionen und Kooperationen mit
Bildungsinstitutionen bauen wir aus.
1.7.7 Bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum
Der öffentliche Raum ist das größte Kulturhaus, das wir haben. Er gehört allen
und erzählt täglich, wer wir als Gesellschaft sind. Wo Kunst im Stadtraum fehlt,
wo Plätze leer und kalt bleiben, verliert eine Stadt ihr Gesicht. Wir GRÜNE
denken Stadtplanung und Kulturförderung zusammen. Kunst und Kultur sollen fester
Bestandteil der Stadtentwicklung in Schleswig-Holstein sein – in Städten ebenso
wie in ländlichen Räumen. Dafür führen wir die Prozent-für-Kunst-Regelung ein
und planen Kunst im öffentlichen Raum bei Neubau- und Sanierungsprojekten
verbindlich ein.
Wir öffnen Leerstand für Kulturnutzung und unterstützen
Zwischennutzungskonzepte. Straßenfestivals, Freiluftkino und partizipative
Kunstprojekte machen unsere Städte und Dörfer lebendig.
Bildende Kunst eröffnet neue Perspektiven und prägt das kulturelle Gedächtnis
unseres Landes. Wir erhalten die Vielfalt aus Kunstvereinen,
Künstler*innenhäusern, freien Ausstellungsorten, Museen und freischaffenden
Künstler*innen. Ausstellungsvergütungen und Honoraruntergrenzen verankern wir
verbindlich in der Landesförderung. Gemeinsam mit den Kommunen sichern wir
bezahlbare Ateliers und Produktionsräume und stärken Kunst am Bau.
1.7.8 Museen
Museen in Schleswig-Holstein machen unser Land attraktiv für Besucher*innen und
für seine Bewohner*innen, weil sie Orte der Kunst- und Kulturgeschichte, der
Forschung, der Begegnung und der Bildung sind. Sie sind eng mit Teilbranchen der
Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Tourismus verknüpft. Als öffentliche
Orte übernehmen Museen zunehmend neue Funktionen und Rollen. Wir stärken sie
darin, diese auch wahrnehmen zu können und Teil einer kulturellen
Daseinsvorsorge zu sein.
Auch Eisenbahnvereine und technische Museen sind lebendige Orte des Kulturerbes
und der Industriegeschichte Schleswig-Holsteins. Sie machen Geschichte erfahrbar
und begeistern Menschen jeden Alters. Historische Schienenfahrzeuge müssen
erhalten bleiben und auch künftig museal eingesetzt werden können. Deshalb
unterstützen wir Eisenbahnvereine und technische Museen dabei, historische
Fahrzeuge mit modernen Zugsicherungs- und Zugfunksystemen nachzurüsten.
Museen sind Orte der Bewahrung, Forschung, Kultur- und Geschichtsvermittlung und
Begegnung. Besonders regionalgeschichtliche und ehrenamtlich getragene Museen
brauchen verlässliche Beratung. Die Museumsberatung Hamburg–Schleswig-Holstein
leistet eine unverzichtbare Arbeit für die Museumslandschaft auch in der Fläche,
zum Beispiel mit ihrem Zertifizierungsprogramm zur Professionalisierung
ehrenamtlich getragener Strukturen. Deshalb erhalten und stärken wir sie
dauerhaft. Dabei soll der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen eine
verstärkte Rolle zukommen. Auch die Unterstützung von Notfallverbundsystemen für
eine bessere Resilienz der Museen in Krisenfällen sowie bei Maßnahmen der
Klimaanpassung muss dabei eine Rolle spielen. Darüber hinaus wollen wir das
digitale Haus der Landesgeschichte Wirklichkeit werden lassen.
Für bedeutende Künstler*innenvorlässe und -nachlässe schaffen wir eine
koordinierende Beratungsstruktur, die bei Sichtung, Dokumentation,
Digitalisierung und Sicherung unterstützt. So stellen wir auch sicher, dass
Nachlässe bei drohendem Verlust nötigenfalls vorübergehend in der öffentlichen
Hand bleiben.
1.7.9 Den Filmstandort Schleswig-Holstein und die Kinos
weiterentwickeln
Filme erzählen Geschichten und schaffen kulturelle wie wirtschaftliche
Wertschöpfung. Gemeinsam mit der „MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein“
wollen wir mehr Produktionen, Drehtage und innovative audiovisuelle Formate ins
Land holen. Die in dieser Wahlperiode begonnene Förderung filmischer
Studienabschlussarbeiten entwickeln wir zu einer verlässlichen
Nachwuchsförderung von der Hochschule bis zum Berufseinstieg weiter.
Filmfestivals schaffen Öffentlichkeit für Dokumentar-, Kurz- und Nachwuchsfilme.
Wir sichern ihre Förderung verlässlich ab und berücksichtigen dabei besonders
Filmvermittlung, regionale Verankerung und innovative Formate.
Kinos sind gerade im ländlichen Raum unverzichtbare Kultur-, Bildungs- und
Begegnungsorte. Den deutlich gestärkten Kinopreis verstetigen und entwickeln wir
weiter. Kleine, kommunale und ehrenamtlich getragene Kinos sowie Filmclubs mit
wertvoller Programmarbeit berücksichtigen wir dabei besonders.
1.7.10 Literatur- und Verlagslandschaft sichtbar machen
Schleswig-Holstein hat eine vielfältige Literatur- und Verlagslandschaft. Das
beweist auch das Literaturhaus mit seinen Literaturpreisen und einem
beeindruckenden Veranstaltungsprogramm. Doch die Sichtbarkeit der Schleswig-
Holsteinischen Literatur- und Verlagslandschaft sowie die Förderung junger
Talente bleiben bislang hinter ihrem Potenzial zurück. Wir wollen das ändern.
Wir stärken das Literaturhaus Schleswig-Holstein als zentrale Struktur für
Vermittlung, Vernetzung und Nachwuchsförderung. Wir bündeln vorhandene
Stipendien, Residenzen und Auszeichnungen besser und machen sie so sichtbarer
und für Autor*innen zugänglicher. Mit einem Schleswig-Holstein-
Literaturförderpreis, der mit einem Stipendium verbunden ist, schaffen wir eine
neue Plattform zur Anerkennung literarischer Arbeit im Land. Besonders junge
Autor*innen sollen in unserem Bundesland die Möglichkeit erhalten, mit ihrer
Arbeit wahrgenommen zu werden, sich weiterzuentwickeln und von einer breiteren
Öffentlichkeit entdeckt zu werden. Uns ist wichtig, dass der Nachwuchs im Land
bleibt und hier Wertschöpfung schafft.
1.7.11 Erinnerungskultur, Gedenkstätten und kulturelles Erbe
Eine lebendige Erinnerungskultur schützt die Demokratie. Wir stärken
Gedenkstätten, Archive, Initiativen und außerschulische Lernorte, sichern ihre
haupt- und ehrenamtliche Arbeit und unterstützen zeitgemäße Vermittlung,
Forschung und Digitalisierung.
Die Aufarbeitung kolonialer und nationalsozialistischer Unrechtsgeschichte ist
für uns eine klare politische Verantwortung. Provenienzforschung und Restitution
– also die Auseinandersetzung mit der Frage, woher Kunstwerke stammen und wie
sie in Besitz von Museen gekommen sind – gehören zu verantwortungsvoller
Museums- und Sammlungspolitik. Museen, Archive und Kultureinrichtungen in
Schleswig-Holstein stehen vor der großen Aufgabe, die Herkunft ihrer Bestände
systematisch zu prüfen, aus nationalsozialistischer Verfolgung heraus entzogenes
und kolonial belastetes Kulturgut zu identifizieren und Rückgaben zu
ermöglichen. Mit dieser anspruchsvollen Arbeit lassen wir sie nicht allein. Auch
die Rolle Schleswig-Holsteins und hier ansässiger Akteur*innen im Kolonialismus
muss weiter erforscht und öffentlich vermittelt werden.
Kunstwerke und Kulturgüter sind kulturelles Erbe. Wir müssen sie professionell
lagern, pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir fördern kommunale
Depots, die als gemeinsam genutzte, professionelle Infrastruktur dienen. Gerade
kleinere Kommunen und Einrichtungen können so von Synergien profitieren und ihre
Bestände dauerhaft sichern. Wir knüpfen dabei an die in dieser Wahlperiode
entstandenen Notfallverbünde der Kultureinrichtungen an und stärken die
Zusammenarbeit weiter – durch aktive Unterstützung des Landes und durch
Fördermodelle, die auch Kofinanzierungen durch Kommunen ermöglichen.
Der 27. Januar erinnert als seit 1996 bestehender deutscher Gedenktag an die
Opfer des Nationalsozialismus und an die Befreiung von Auschwitz am 27. Januar
1945. Der 8. Mai steht für das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und die
Befreiung vom Nationalsozialismus. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich
2020 fraktionsübergreifend dazu bekannt, ihn als Gedenktag würdig zu begehen.
Beide Tage wollen wir im öffentlichen Bewusstsein und in der politischen
Bildungsarbeit stärker verankern.
1.7.12 Faire Arbeit in Kunst und Kultur
Künstlerische und kulturelle Arbeit muss angemessen bezahlt werden. Deshalb
machen wir für alle Sparten verbindliche Honoraruntergrenzen zur Voraussetzung
der Kulturförderung des Landes. Wir entwickeln ihre Höhe gemeinsam mit
Fachverbänden, überprüfen sie regelmäßig und bilden sie realistisch in den
Förderansätzen ab. So verhindern wir, dass faire Honorare zulasten der Zahl
geförderter Projekte oder kleiner Kulturorte gehen.
Wir stärken soziale Absicherung, Geschlechtergerechtigkeit und gute
Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen, freier Szene und Kulturvermittlung.
Förderentscheidungen sollen Diversität, Barrierefreiheit und Antidiskriminierung
systematisch berücksichtigen.
1.7.13 Religion
In Schleswig-Holstein ist jede Religion, wie auch konfessionslose Menschen
willkommen. Die schleswig-holsteinische Gesellschaft ist religiös und
weltanschaulich plural. Denn jede Person ist unterschiedlich und das macht unser
Zusammenleben interessant. Der Dialog zwischen den Religionen und
Weltanschauungen ermöglicht erst allen, das eigene Leben nach den eigenen
Vorstellungen zu verwirklichen und ist wesentlich für gegenseitiges Verständnis
im gesellschaftlichen Miteinander.
1.7.13.1 Religiöse Vielfalt fördern
Schleswig-Holstein ist eine religiös vielfältige Gesellschaft – Menschen
unterschiedlicher Glaubensrichtungen und ohne Religionszugehörigkeit leben hier
zusammen. Diese Vielfalt ist eine Stärke, die wir aktiv fördern und sichtbar
machen wollen. Wir unterstützen den Austausch zwischen den
Religionsgemeinschaften gezielt; dabei ist uns wichtig, dass wir alle Religionen
gleichberechtigt behandeln. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen unabhängig
von ihrem Glauben diskriminierungsfrei bei uns leben können.
Wir entwickeln die Zusammenarbeit des Landes mit Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften kontinuierlich weiter. Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
eröffnen wir gleichberechtigte Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Land.
Dazu überprüfen wir Staatsverträge und andere Formen der Zusammenarbeit
regelmäßig darauf, ob sie die religiöse und weltanschauliche Vielfalt Schleswig-
Holsteins angemessen abbilden und weiterentwickelt werden sollten.
Christliche Kirchen spielen immer noch eine wichtige Rolle in unserer
Gesellschaft sind. Sie sind oftmals Kitt für unsere Gesellschaft, ein zentraler
Faktor bei der Bereitstellung sozialer Dienste und Impulsgeber für eine offene
und vielfältige Gesellschaft. Die Ethik unseres Staates und unsere
verfassungsmäßigen Werte gründe auch in wesentlichen Teilen auf christlichen
Werten. Daher wollen wir die Leistungen der Kirchengemeinschaften in unserem
Land anerkennen und herausstellen.
Der säkulare Staat, der Religion von staatlichem Handeln institutionell trennt,
ist eine Kernerrungenschaft unserer Gesellschaft. Deshalb ist für uns die
Wahrung eines säkularen Schleswig-Holsteins essenziell. Einer Wiedereinführung
des Gottesbezuges in die Landesverfassung stehen wir skeptisch gegenüber.
Menschen, die aus Religionsgemeinschaften austreten wollen, sollten daran nicht
strukturell gehindert werden. Es ist nicht nur wichtig, dass Personen frei
entscheiden können, welcher Konfession sie vor dem Staat angehören, ohne dass
sie von bürokratischen Hürden daran gehindert werden, es hat auch mitunter
steuerliche Auswirkungen. Daher wollen wir unsere Mittel nutzen, um auch den
Austritt aus Religionsgemeinschaften zu vereinfachen und zu entbürokratisieren
sowie eine Deckelung oder Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr prüfen.
1.7.13.2 Christliche Gemeinschaften
Die Nordkirche als mitgliederstärkste Religionsgemeinschaft im Norden, die
katholische Kirche und andere christliche Gemeinschaften sind in Schleswig-
Holstein wesentliche Partner des Landes für Respekt, Vielfalt und Toleranz, aber
auch für Klimaschutz, die soziale Unterstützung von Menschen aller Art, das
Zuhören und das Zusammenführen. Viele engagieren sich für Geflüchtete, für
soziale Gerechtigkeit und gegen jedwedes Leid, ohne Ansehen der Personen, die
Hilfe benötigen. Diese Kooperation ist essentiell für eine funktionierende
Politik in Schleswig-Holstein.
1.7.13.3 Jüdisches und muslimisches Leben
Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein muss auch unabhängig von einer
Erinnerungskultur sichtbar und sicher sein. Der Einsatz gegen Antisemitismus und
für Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein sind Aufgaben, bei
denen wir uns niemals auf dem Erreichten ausruhen dürfen. Der Landesbeauftragte
für jüdisches Leben leistet in diesem Bereich unverzichtbare Arbeit. Wir wollen
das Amt beim Landtag ansiedeln, um die Stelle zu stärken, ihre Unabhängigkeit zu
erhöhen und ihre gesellschaftliche Wirkung zu vergrößern.
Muslimisches Leben ist für uns selbstverständlicher Teil Schleswig-Holsteins.
Wir unterstützen den Dialog sowie den Aufbau nachhaltiger Strukturen
muslimischer Gemeinden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Imame in Schleswig-
Holstein auszubilden.
1.7.13.4 Dialog und Seelsorge
Wir stärken den interreligiösen und weltanschaulichen Dialog und fördern
Projekte, die Begegnung schaffen und unsere Demokratie stärken. Die Nordkirche
ist als mitgliederstärkste Religionsgemeinschaft hierbei ein wichtiger
Kooperationspartner. Um der religiösen Vielfalt auch in unseren
Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern Rechnung zu tragen, setzen wir uns
für eine flächendeckende Versorgung mit Seelsorger*innen aus allen
Glaubensgemeinschaften sowie für entsprechende Angebote für Menschen ohne
Glaubenszugehörigkeit ein.
1.7.13.5 Kirchliches Arbeitsrecht
Das kirchliche Arbeitsrecht ist vielfach aus der Zeit gefallen. Wir fordern von
Bund und Kirchen ordentliche Tarifverträge, Streikrecht und betriebliche
Mitbestimmung für kirchliche Beschäftigte. Bei der Einführung eines
Tariftreuegesetzes achten wir darauf, inwieweit kirchliche Arbeitsvereinbarungen
als tariftreu bewertet werden. Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit
den Kirchen, die selbst ein Interesse an der Besserstellung ihrer
Mitarbeiter*innen haben.
1.7.13.6 Für ein modernes Bestattungsrecht
Wir wollen das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein modernisieren. Trauer und
Erinnerung sind zutiefst persönliche Angelegenheiten. Das Recht sollte den
Menschen dabei mehr Freiheit und Selbstbestimmung lassen. Auf unsere Initiative
wurde bereits die Reerdigung als offizielle Bestattungsart in das
Bestattungsrecht aufgenommen. Als nächsten Schritt setzen wir uns dafür ein,
dass Angehörige die Asche Verstorbener mit nach Hause nehmen dürfen, wie es in
anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz bereits möglich ist. Außerdem schaffen
wir die Sargpflicht ab, sodass zum Beispiel Tuchbestattungen ohne
Ausnahmegenehmigung möglich werden.
Gleichzeitig fördern wir neue Friedhofskonzepte, die ökologische, soziale und
kulturelle Gesichtspunkte verbinden. Friedhöfe können mehr sein als Orte der
Trauer – sie sind grüne Oasen in der Stadt, Orte der Begegnung und der Ruhe, die
auch einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt leisten können. Wir unterstützen
Kommunen dabei, ihre Friedhöfe zukunftsweisend und bedürfnisorientiert
weiterzuentwickeln – insbesondere auch in ländlichen Räumen, wo Friedhöfe
wichtige Orte der Gemeinschaft und Begegnung sein können. Diesen Prozess
gestalten wir gemeinsam mit den kirchlichen Trägern.
1.7.13.7 Religionsunterricht
Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ist in der Verfassung
festgeschrieben. Wir wollen aber, dass alle Kinder unterschiedliche
Weltanschauungen und Religionen kennenlernen können. Deshalb entwickeln wir
gemeinsam mit allen Beteiligten einen Unterricht, der die Konfessionen und
Glaubensrichtungen zusammenführt und das Verständnis für unterschiedliche
Weltanschauungen und säkulare Werte stärkt. Um die konfessionsungebundene Lehre
zu stärken, setzen wir uns für die Einführung des Studienfachs
„Religionswissenschaften“ für Schleswig-Holsteinische Lehramtsstudierende ein.
Unser Ziel ist, den Philosophieunterricht zu einem bekenntnisunabhängigen
Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ weiterzuentwickeln
1.7.13.8 Feiertage
Seit 2018 ist der Reformationstag (31.10.) landesweiter Feiertag. Zusätzlich zu
den primär christlichen Feiertagen führen wir den internationalen Frauentag am
8. März als Feiertag ein. Alternativ ist für uns auch der 8. Mai (Tag der
Befreiung) denkbar.
Schleswig-Holstein hat das Tanzverbot an stillen Feiertagen 2016 leicht
gelockert. Wir wollen uns auf Bundesebene daran beteiligen, das Tanzverbot an
stillen Feiertagen abschzuaffen oder es auf Landesebene weiter eingrenzen.