Das Schleswig-Holsteinische Landestheater erfüllt eine Aufgabe, die weit über die Städte und Kreise hinausgeht, die als Gesellschafter unmittelbar Verantwortung für das Theater tragen. Als Landesbühne bringt es Theater, Musiktheater, Ballett und Konzertangebote in zahlreiche Orte Schleswig-Holsteins und ermöglicht damit kulturelle Teilhabe auch dort, wo keine eigenen Theaterstrukturen bestehen. Eine besondere Bedeutung haben dabei die Gastspiele sowie die Bildungs- und Vermittlungsangebote für Kinder und Jugendliche.
Dieser landesweiten Aufgabe muss auch die Finanzierungsstruktur Rechnung tragen. Bislang erfolgt die Landesfinanzierung für Theater und Orchester wesentlich über Zweckzuweisungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Dadurch tragen insbesondere die kommunalen Gesellschafter, und damit vor allem die Stadt Flensburg, eine erhebliche finanzielle Verantwortung für eine kulturelle Infrastruktur, deren Wirkung und Auftrag weit über ihre eigenen kommunalen Grenzen hinausreichen.
Gerade angesichts der angespannten Haushaltslagen vieler Kommunen braucht das Landestheater eine langfristig verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Das Land selbst versteht Kulturförderung als gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen und konzentriert seine Förderung auf kulturelle Strukturen von landesweiter und überregionaler Bedeutung. Das Schleswig-Holsteinische Landestheater erfüllt diesen Anspruch in besonderer Weise.
Deshalb wollen wir den Finanzierungsanteil des Landes außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs bedarfsgerecht weiterentwickeln. Damit übernimmt das Land stärker Verantwortung für eine landesweite kulturelle Infrastruktur und entlastet zugleich die kommunalen Gesellschafter. Eine verlässliche gemeinsame Finanzierung schafft Planungssicherheit für das Landestheater und sichert insbesondere Gastspiele, kulturelle Bildungsangebote und kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum.