Das bisherige Religionskapitel wird der zunehmenden religiösen und weltanschaulichen Vielfalt Schleswig-Holsteins nicht ausreichend gerecht. Dieser Vorschlag für eine Neufassung stellt deshalb Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates klarer ins Zentrum und berücksichtigt ausdrücklich auch Menschen ohne Religionszugehörigkeit. Zugleich werden die Zusammenarbeit mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, der interreligiöse Dialog und der Schutz religiösen Lebens auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt.
Mit eigenen Abschnitten zu jüdischem und muslimischem Leben trägt das Kapitel zugleich aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung. Es verbindet den Schutz vor Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus mit dem Anspruch, jüdisches und muslimisches Leben nicht allein aus der Perspektive von Bedrohung und Diskriminierung zu betrachten, sondern ihre religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt sichtbar zu machen und Teilhabe zu stärken. Dazu werden unter anderem der Landesaktionsplan gegen Antisemitismus, Beratungs- und Monitoringstrukturen, Bildungsarbeit sowie die Zusammenarbeit des Landes mit muslimischen Religionsgemeinschaften konkretisiert.
Darüber hinaus greift die Neufassung konkrete Zukunftsfragen auf: den Umgang mit Sakralbauten, religiöse Träger in der öffentlichen Daseinsvorsorge, vielfältigere Seelsorgeangebote, die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts sowie einen zeitgemäßen Umgang mit religiösen und nichtreligiösen Feiertagen. Damit wird aus dem bisherigen Religionskapitel ein umfassenderer Rahmen für das gemeinsame Leben in einer pluralen Gesellschaft.