| Antrag Landtagswahlprogramm: | Migration, Asyl und Integration |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND SH (dort beschlossen am: 03.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 21:43 |
1.6-3562: Migration, Asyl und Integration
Von Zeile 3562 bis 3568:
Die reguläre Rückführung in Kriegs- und Krisengebiete lehnen wir ab, dennoch führen die bundespolitischen Entwicklungen dazu, dass wir als Land diesen übergeordneten Entscheidungen und Rahmen folgen müssen. Abschiebungen bleiben für uns eine Maßnahme mit erheblicher Härte und dürfen nicht eingeleitet werden, ohne dass aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten geprüft wurden. Freiwillige Rückkehr hat Vorrang., sowie an Orte, an denen Menschen Hunger leiden und von einer unsicheren Lebensperspektive bedroht sind, lehnen wir ab! Außerdem lehnen wir Rückführungen aus Schulen, KiTas, aus dem Beruf und während der Ausbildung grundsätzlich ab. Abschiebungen bleiben für uns eine Maßnahme mit erheblicher Härte und dürfen nicht eingeleitet werden, ohne dass aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten geprüft wurden. Das Non-Refoulement-Prinzip gilt uneingeschränkt. Die Abschiebebeobachtung werden wir ausweiten und stärken.
Geflüchtete und zugewanderte Menschen sind ein selbstverständlicher Teil der
vielfältigen Gesellschaft in Schleswig-Holstein. Flucht und Migration prägen
unser Land seit jeher. Unabhängig davon, aus welchen Gründen Menschen zu uns
kommen – sie bereichern unsere vielfältige Gesellschaft. Wir wollen, dass alle
Menschen hier würdig und fair ankommen können und ihnen Wege eröffnet werden, um
sich von Beginn an einzubringen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.
Schleswig-Holstein steht für eine humanitäre Asyl- und Geflüchtetenpolitik, eine
offene Einwanderungspolitik und faire Integrationsbedingungen. Und wir wollen,
dass das auch so bleibt.
Wir GRÜNE werden uns weiterhin dafür stark machen, diesen Kurs – unabhängig von
europäischer und bundespolitischer Entwicklungen – zu halten. Dazu gehört für
uns auch eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform (Gemeinsames
Europäisches Asylsystem) in Schleswig-Holstein. Wir begegnen Schutzsuchenden und
zugewanderten Menschen mit Respekt, Offenheit und Menschlichkeit und haben ein
besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen. Wir wollen, dass Menschen in
Schleswig-Holstein die Möglichkeit auf ein gutes Leben haben – egal, woher sie
kommen.
Ein demokratischer Rechtsstaat prüft jeden Asylantrag einzeln und schützt, wer
Schutz braucht. Wir sind überzeugt, dass es im öffentlichen Interesse einer
Volkswirtschaft mit unserer demografischen Entwicklung ist, eine progressive
Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung zu gestalten und gleichzeitig hier lebenden
und neu ankommenden Geflüchteten die Chance auf berufliche und soziale Teilhabe
und einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen.
Die Migrationspolitik in Schleswig-Holstein soll auch in den nächsten Jahren
ruhig, sachlich und mit einem klaren Wertekompass gestaltet werden – immer in
einem Schulterschluss mit den aufnehmenden Kommunen, mit Haupt- und Ehrenamt.
Die Geflüchtetenpolitik als Ablenkungsmanöver innen- und finanzpolitischer
Herausforderungen zu nutzen, schadet der Demokratie. Und gesellschaftliche
Gruppen gegeneinander auszuspielen, stärkt nur eine Seite, nämlich rechtsextreme
Kräfte. Einer populistischen Politik und Rhetorik stellen wir uns entgegen, weil
Angst, Unsicherheit und Überforderung die größten Integrationsverhinderer sind.
Dies gilt sowohl für die aufnehmende Gesellschaft als auch für die Personen, die
zuwandern oder bei uns Schutz suchen.
Mit der Integrationsstrategie und der Überarbeitung des Integrations- und
Teilhabegesetzes haben wir verbindliche Strukturen in Schleswig-Holstein
erneuert und um die Themen, Bildung, Gesundheit und Arbeit erweitert. Die dort
beschriebenen Ziele und Maßnahmen wollen wir konsequent umsetzen.
Integration verstehen wir nicht einseitig, sondern als gesamtgesellschaftlichen
und wechselseitigen Prozess.
Sie gelingt dort, wo Zugänge offen sind und Vorbehalte abgebaut werden, dort wo
Behörden proaktiv und integrationsorientiert beraten und Menschen an Bildung,
Sprache, Arbeit und gesellschaftlichem Leben teilhaben können – unabhängig von
Herkunftsland und Aufenthaltsstatus.
Wir werden:
ein neues humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders
schutzbedürftige Gruppen einrichten.
Kommunen eine Opt-Out Option bei der Bezahlkarte ermöglichen.
ein landesweites digitales Antragssystem für Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnisse und die Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen einführen.
Arbeitsmarktintegration von Menschen Geflüchteten weiter verbessern und
Sprachkurse ausbauen.
uns auf Bundesebene weiterhin für den Familiennachzug und ein Bleiberechte
für Menschen in Schule, Ausbildung und Arbeit einsetzen.
1.6.1 Ankommen in Würde
1.6.1.1 Geflüchtetenaufnahme und -unterbringung
Wir wollen, dass asylsuchende Menschen in den Landesunterkünften weiterhin
sicher und würdig ankommen können in Schleswig-Holstein. Auch unter den engen
europäischen und bundespolitischen Vorgaben werden wir unsere Spielräume nutzen,
um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Besonders verletzliche Gruppen wie queere Geflüchtete, Opfer von Menschenhandel,
Frauen, Ältere, Kinder und Menschen mit körperlichen oder psychischen
Behinderungen benötigen gezielte Unterstützung und von Beginn an spezifische
Beratung und sichere Räume. Dafür halten wir an unserem Schutzkonzept fest.
Dabei wurden feste Ansprechpersonen an den Standorten, Fortbildungsstrukturen
für Mitarbeitende und Dolmetschende, Beschwerdestrukturen und ein festes
Begleitgremium geschaffen. Außerdem haben wir die rechtliche Beratung
geflüchteter Frauen myriam abgesichert und die Fachstelle gegen Frauenhandel
Contra gestärkt. Auch in der kommenden Legislatur wollen wir die Beratung und
Begleitung vulnerabler Gruppen erhalten und bei Bedarf anpassen. Die
Vulnerabilitätsprüfung im Screeningverfahren soll weiterhin von Fachkräften
durchgeführt werden. Das 2023 entwickelte Schutzkonzept wollen wir entsprechend
der GEAS-Vorgaben fortentwickeln.
Der Vorrang des Kindeswohls ist jederzeit im Asylverfahren und in der Aufnahme
und Unterbringung sicherzustellen. Und es bleibt dabei: keine restriktiven
Sekundärmigrationszentren in Schleswig-Holstein.
Wir haben in dieser Legislatur bewiesen, dass wir den Herausforderungen
unterschiedlicher Zugangsgeschehen gewachsen sind. Mit dem flexiblen
Standortkonzept sind wir in der Lage, auf die unterschiedlichen Bedarfe zu
reagieren und Schutzsuchenden ein Ankommen in Sicherheit und Würde zu
ermöglichen. Gleichzeitig ermöglichen wir im Land und in den Kommunen die
größtmögliche Planungssicherheit.
Asylsuchende brauchen von Anfang an eine Gesellschaft, die ihnen offen begegnet
und Zugänge eröffnet. In den Landesunterkünften werden die ersten Schritte in
ein selbstbestimmtes Leben gegangen: Dazu gehören menschenwürdiges Wohnen,
medizinische Versorgung, verlässliche Beratung, Zugang zu Sprachkursen,
frühkindlicher Bildung, Schule und Arbeit ab dem ersten Tag. Wir wollen, dass
Teilhabe bereits von Tag 1 an bei der Ankunft beginnt. Deshalb haben wir das
Grundkompetenzscreening, die Erstorientierung, Sprachkurse und
Arbeitsmarktberatung in den Landesunterkünften fest etabliert. Diese Struktur
werden wir erhalten und stetig verbessern, z. B. im Bereich der psychosozialen
Begleitung. Dabei verstehen wir das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
als moderne Aufnahmebehörde.
Wir GRÜNE wollen, dass geflüchtete Menschen möglichst früh aus
Sammelunterkünften in regulären Wohnraum wechseln können. Dezentrale
Unterbringung stärkt soziale Einbindung, erleichtert den Zugang zu Bildung,
Arbeit und Nachbarschaft und verhindert Isolation. Bereits gelingende Projekte
wie „Frauen_Wohnen“ und „NeuStart“ wollen wir übertragen, um den Übergang
geflohener Menschen in eigenständigen Wohnraum zu unterstützen. Damit wollen wir
Kommunen aktiv vor Ort unterstützen. Gleichzeitig ist klar: Ohne zusätzlichen
bezahlbaren Wohnraum ist dieses Ziel nicht erreichbar. Eine effektive Sozial-
und Wohnraumpolitik ist auch für geflohene Menschen ein wichtiger Faktor.
Besonders im ländlichen Raum wollen wir bestehende Strukturen stärken, die
Ankommen praktisch ermöglichen: lokale Vereine, Ehrenamt und kommunale
Koordination. Diese Orte sind oft der entscheidende Unterschied zwischen bloßem
Untergebrachtsein und tatsächlichem Ankommen.
1.6.1.2 Gesundheit und Psychosoziale Versorgung: Trauma
ernst nehmen, Zugang sichern
Viele geflüchtete Menschen kommen mit Erfahrungen schwerer Gewalt, Krieg und
Verlust nach Schleswig-Holstein. Diese Belastungen wirken lange nach und
beeinflussen Gesundheit, Teilhabe und Integration. Wir GRÜNE setzen uns deshalb
für eine bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung ein, die früh ansetzt,
mehrsprachig und niedrigschwellig zugänglich ist.
Wir haben erste Grundlagen im Integrations- und Teilhabegesetz verankert. Darauf
aufbauend werden wir die Versorgung strukturell weiterentwickeln,
Versorgungslücken schließen, wie z. B. bei der Hebammenversorgung in den
Landesunterkünften und die Zusammenarbeit zwischen Unterkünften,
Beratungsstellen, medizinischer Versorgung und Bildungseinrichtungen
verbindlicher gestalten.
Auch eine medizinische Clearingstelle für papierlose Menschen soll in Schleswig-
Holstein endlich etabliert werden. In den letzten Jahren haben wir das
Fachpersonal an Kitas und Schulen mit dem traumapädagogischen Programm „TiK-SH“
gestärkt. Daran wollen wir festhalten und traumapädagogische Ansätze
bedarfsorientiert ausweiten.
1.6.1.3 Bezahlkarte: Restriktionen abbauen, Selbstbestimmung
wiederherstellen
Die Bezahlkarte war nie unsere Idee. Sie ist das Ergebnis bundespolitischer
Kompromisse. Wir haben früh gewarnt: Sie stigmatisiert die Menschen, die sie
benutzen müssen und sie beschert den Kommunen einen Berg neuer Bürokratie. Und
beides ist eingetreten. Wir streben deshalb die Abschaffung der Bezahlkarte in
Schleswig-Holstein an. Denn die Bezahlkarte steht einem selbstbestimmten Leben
im Weg. Wenn uns die Abschaffung nicht gelingt, gilt: Mit uns wird es keine
Ausweitung auf weitere Personengruppen geben. Bestehende Ausnahmen,
beispielsweise für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit
eigenem Einkommen, sind ein erster Schritt, aber nicht ausreichend. Wir setzen
uns auf Landesebene dafür ein, dass die Bezahlkarte ohne Restriktionen wie
Bargeldobergrenzen, Postleitzahlenbegrenzung und Einschränkungen bei
Überweisungen umgesetzt wird. Die Kommunen sollen mehr Spielraum erhalten, um
alternative Regelungen umzusetzen, also eine konkrete Opt-Out-Option.
1.6.1.4 Humanitäre Aufnahme wieder stärken
Wir GRÜNE wollen, dass Schleswig-Holstein seine humanitäre Verantwortung aktiv
wahrnimmt. Wir setzen uns für die Einrichtung eines humanitären
Landesaufnahmeprogramms (LAP) für besonders schutzbedürftige Gruppen ein.
Schleswig-Holstein hat mit früheren Aufnahmeprogrammen, wie dem LAP 500 für
schutzsuchende Frauen und ihre Kinder, die in Ägypten angekommen waren, oder mit
der langjährigen Aufnahme syrischer Angehöriger gezeigt, wie sich humanitäre
Verantwortung auf Landesebene praktisch umsetzen lässt. Daran wollen wir
anknüpfen.
Tatsache ist: Das Bundesinnenministerium hat unsere Bemühungen in den letzten
Jahren immer wieder abgelehnt, so zum Beispiel unseren Antrag auf ein
Aufnahmeprogramm für hier lebende Ezid*innen aus dem Irak oder die Fortführung
der Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer*innen. Wo Bund und EU nicht
ausreichend handeln, müssen Bundesländer im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst
Aufnahmeverantwortung übernehmen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür
einsetzen, dass humanitäre Aufnahmeprogramme wieder umfassend ermöglicht werden.
Die Klimakrise zerstört weltweit Lebensgrundlagen und wird die Migration weiter
verstärken. Besonders betroffen sind Menschen in Regionen, die selbst nur wenig
zur Erderhitzung beigetragen haben. Für Menschen, die aufgrund von Dürren,
Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg oder anderen klimabedingten Folgen ihre
Heimat verlassen müssen, bietet das geltende Flüchtlingsrecht bislang keinen
ausreichenden Schutz. Wir werden uns deshalb auf Bundesebene für die Einführung
eines Klima-Passes als neuen, legalen und sicheren Einwanderungsweg einsetzen.
Dieser soll Menschen, die durch die Folgen der Klimakrise ihre Lebensgrundlage
verlieren oder dauerhaft nicht in ihre Heimat zurückkehren können, eine
verlässliche Aufenthaltsperspektive eröffnen.
1.6.1.5 Abschiebungen, sichere Herkunftsstaaten und return
hubs
Die Bundesregierung hat beschlossen, sichere Herkunftsstaaten künftig über eine
Verordnung einstufen zu können und das Parlament dabei zu übergehen. Das halten
wir für undemokratisch. Über die GEAS-Reform wurde außerdem eine verbindliche
gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten eingeführt. Beide
Entwicklungen betrachten wir kritisch. Denn die Einstufung als sicherer
Herkunftsstaat führt zu Arbeitsverboten, Wohnsitzverpflichtung in
Landesunterkünften und verkürzten Rechtsmittelfristen anstatt der individuellen
Prüfung von Asyl- und Schutzgründen.
Wir lehnen die pauschale Einstufung sicherer Herkunftsstaaten weiterhin ab und
werden uns als GRÜNE dennoch weiterhin für klare, transparente und
menschenrechtskonforme Kriterien bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
auf europäischer Ebene einsetzen. Kein Staat darf als sicher gelten, wenn dort
systematische Diskriminierung, Verfolgung oder ein fehlender effektiver
Rechtsschutz bestehen. Angesichts der Weiterentwicklung europäischer Regelungen
setzen wir uns zudem auf EU-Ebene dafür ein, dass gemeinsame Listen sicherer
Herkunftsstaaten strengen menschenrechtlichen Standards unterliegen und
regelmäßig überprüft werden.
Europäische Vorstöße zur Einrichtung von Rückkehrzentren außerhalb der EU,
sogenannte return hubs, werden wir nicht unterstützen. Solche Praktiken führen
zur Aushöhlung des Asylrechts und werden von uns strikt abgelehnt. Auch wenn
nicht jede Person, die ein Asylverfahren durchläuft, auch bleiben kann, muss das
Recht auf ein Verfahren und die individuelle Prüfung von Fluchtgründen Primat
der deutschen und europäischen Asylpolitik bleiben. Die Verschärfungen auf
europäischer und Bundesebene erschweren dies allerdings zunehmend. Wir werden
uns dafür einsetzen, individuelle rechtsstaatliche Asylverfahren zu erhalten.
Dazu gehören eine Sachverhaltsermittlung der Verwaltungsgerichte, eine
Pflichtverteidigung bei Anordnung von Abschiebungshaft, besondere
Verfahrensrechte für vulnerable Personen und eine unabhängige
Asylverfahrensberatung die darüber aufklärt.
Die reguläre Rückführung in Kriegs- und Krisengebiete lehnen wir ab, dennoch , sowie an Orte, an denen Menschen Hunger leiden und von einer unsicheren Lebensperspektive bedroht sind, lehnen wir ab! Außerdem lehnen wir Rückführungen aus Schulen, KiTas, aus dem Beruf und während der Ausbildung grundsätzlich ab. Abschiebungen bleiben für uns eine Maßnahme mit erheblicher Härte und dürfen nicht eingeleitet werden, ohne dass aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten geprüft wurden. Das Non-Refoulement-Prinzip gilt uneingeschränkt. Die
führen die bundespolitischen Entwicklungen dazu, dass wir als Land diesen
übergeordneten Entscheidungen und Rahmen folgen müssen. Abschiebungen bleiben
für uns eine Maßnahme mit erheblicher Härte und dürfen nicht eingeleitet werden,
ohne dass aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten geprüft wurden. Freiwillige
Rückkehr hat Vorrang.
Abschiebebeobachtung werden wir ausweiten und stärken.
1.6.1.6 Bleiberechte stärken
Für uns GRÜNE ist Migration eine Realität und Chance zugleich: Wer in Schleswig-
Holstein lebt, ist Teil unserer Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass
Menschen, die hier leben und sich in die Gesellschaft einbringen– insbesondere
in Ausbildung, Arbeit oder Schule – verlässliche Bleibeperspektiven erhalten und
nicht von Abschiebungen bedroht werden. Der Bund hat im Koalitionsvertrag ein
besonderes Bleiberecht verankert. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den
Beschluss des Bundesrates auf Initiative Schleswig-Holsteins, umzusetzen und
endlich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, damit gerade Menschen mit einem
Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag in Schleswig-Holstein bleiben können. Wir
werden uns darüber hinaus weiterhin für die Stärkung von Bleiberechten, die
Wiederermöglichung des Familiennachzugs und die Abschaffung von Arbeitsverboten
einsetzen. Denn insbesondere die Situation, monate- oder gar jahrelang mit
unsicherem Aufenthalt in Deutschland zu leben, von Familienmitgliedern getrennt
zu sein und sich beruflich nicht betätigen zu können, führt dazu, dass die
seelischen Belastungen nach der Ankunft anhalten.
1.6.2 Integration
Echte Teilhabe und Integration ist ein langfristiger Prozess. Deshalb wollen wir
bestehende Unterstützungsangebote besser vernetzen, transparenter machen und
aufeinander abstimmen. Ziel ist ein zusammenhängendes System aus Beratung,
Sprachförderung und Teilhabeangeboten für Groß und Klein, das niemanden
zurücklässt.
1.6.2.1 Kommunen unterstützen
Integrationsarbeit kann nur vor Ort in unseren Städten und Gemeinden gelingen.
Hierbei sind stabile Strukturen, die unabhängig von schwankenden Aufnahmezahlen
bestehen, eine verlässliche Finanzierung, kultursensible Regeldienste, eine
vollständige Digitalisierung und die gute Erreichbarkeit von Angeboten wichtig.
Eine gute Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr sowie flexible
Mobilitätsangebote sind gerade in den ländlichen Räumen entscheidend für
gleichwertige Teilhabe.
Eine entscheidende Rolle spielt auch, dass Ausländer- und Zuwanderungsbehörden
der Kreise und kreisfreien Städte Menschen proaktiv über aufenthaltsrechtliche
Perspektiven beraten und gut erreichbar sind. Wir sprechen uns für eine gute
Vernetzung mit den bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort aus. Anträge und
Anliegen müssen zügig bearbeitet werden, insbesondere Anträge, die Voraussetzung
dafür sind eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen. Dies haben wir im
Beratungserlass des Landes klargestellt. Und wir werden weiterhin darauf
hinwirken.
Wir gestalten die Migrationspolitik Hand in Hand mit den Kreisen, Städten,
Ämtern und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Dazu hat das Land in dieser
Legislaturperiode in großem Maße finanzielle Mittel bereitgestellt, zum Teil
Aufgaben im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge übernommen, und die
Aufstockung von Personal vor Ort ermöglicht. Um die Kommunen bei ihrer Arbeit
weiter entlasten zu können, ist ein wichtiger Schritt die konsequente
Digitalisierung der Verwaltung in allen Bereichen. Informationen über
Integrationsangebote sollen digital und mehrsprachig zur Verfügung stehen.
Wir stärken die kommunale Integrationsarbeit durch Koordinierungsstellen, die
Migrationsberatungsstellen, das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord“ und die
Ehrenamtsstrategie und geben Anschub für neue Projekte. Den
Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe (KIT-Stellen) kommt dabei
eine besondere Bedeutung zu: Sie kennen die Strukturen vor Ort, können
niedrigschwellige Angebote in den Kommunen vermitteln und so die bestehenden
Beratungs- und Unterstützungsstrukturen stärken. Die Finanzierung der KIT-
Stellen setzen wir daher fort. Daneben sollen die KIT-Stellen in den Kreisen und
kreisfreien Städten als die zentrale Schaltstelle für alle Integrationsaufgaben
genutzt werden und sich stärker beispielsweise mit den
Migrationsberatungsstellen, den örtlichen Volkshochschulen, den Projekten zur
Arbeitsmarktintegration sowie den Behörden vernetzen. Ziel ist ein durchgängiger
Integrationsprozess von der Ankunft bis hin zur Arbeitsmarktintegration.
1.6.2.2 Mitarbeitende in den Behörden stärken und Bürokratie
abbauen
Wartezeiten und unklare Verfahrensstände sind ein zentrales
Integrationshindernis. Viele Zuwanderungsbehörden arbeiten unter hoher
Belastung, während Verfahren für Betroffene schwer nachvollziehbar bleiben. Wir
GRÜNE wollen deshalb ein landesweites digitales Antragssystem für Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnisse, Verlängerungen sowie Anträge auf Ausbildungs- und
Beschäftigungsduldung und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
einführen. So machen wir die Zuwanderungsverwaltung in Schleswig-Holstein
modern, transparent und schneller. Ein Blick in das Portal soll genügen: Wo
liegt mein Antrag, welche Fristen gelten, welches Papier fehlt noch? Das spart
Nachfragen, Nerven und Arbeitszeit. Auch eine unterschiedliche
Entscheidungspraxis in den Kreisen und kreisfreien Städten soll hierdurch
angeglichen werden. Denn für Menschen in Schleswig-Holstein darf die Bearbeitung
aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Fragen nicht vom Wohnort abhängen. Wir GRÜNE
setzen uns weiterhin für verbindliche landesweite Standards ein. Das Land soll
durch Leitlinien, Erlasse und regelmäßige Schulungen eine einheitliche
Rechtsanwendung sicherstellen. Ziel ist eine verlässliche, transparente und
rechtssichere Verwaltungspraxis im gesamten Land. Auch durch die konsequente
Umsetzung des Stufenmodells zur Identitätsklärung sollen Wartezeiten reduziert
werden. Erprobte Verfahrenserleichterungen wie in Hamburg für Menschen aus
Somalia wollen wir übernehmen. Gleichzeitig setzen wir uns beim Bund für eine
Vereinfachung des Aufenthaltsrechts ein.
Wir wissen, dass viele Menschen im Haupt- und Ehrenamt ihr möglichstes tun, um
Verfahren fair und diskriminierungsfrei zu gestalten. Wir sehen auch, dass die
Arbeitsbelastung in den kommunalen Behörden enorm hoch ist und anwächst. Wir
setzen uns deshalb nicht nur für die Veranlassungskonnexität auf Bundesebene
ein, sondern wollen auch erreichen, dass die kommunalen Zuwanderungs- und
Einwanderungsbehörden personell gestärkt und von unnötigen Prüfverfahren
entlastet werden. Für eine Beschäftigungserlaubnis muss die arbeitsrechtliche
Prüfung der Bundesagentur für Arbeit ausreichen. Außerdem sollen Aufgaben im
Bereich Erwerbsmigration und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
dort gebündelt werden, wo dies Verfahren beschleunigt und Qualität erhöht.
Digitalisierung und standardisierte Prozesse sollen die Verwaltung zusätzlich
entlasten.
1.6.2.3 Die Migrationssozialarbeit braucht nachhaltige und
verlässliche Strukturen
Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote für Menschen, die nach
Schleswig-Holstein fliehen oder neu zuwandern sind ein zentraler Bestandteil der
sozialen Infrastruktur. Wir werden diese Angebote dauerhaft sichern und aus der
Logik befristeter Projektförderung herauslösen.
Nach der Absicherung der Koordinierungsstellen zur Integration und Teilhabe in
den Kreisen und kreisfreien Städten über das Finanzausgleichsgesetz, konnten wir
mit der Reform unseres Landesintegrations- und Teilhabegesetzes erreichen, die
Migrationsberatungsstellen in Schleswig-Holstein als wichtige Regelstruktur
gesetzlich zu verankern. Im nächsten Schritt wollen wir sie finanziell stärken
und bedarfsgerecht ausbauen.
Eine unabhängige Asylverfahrens- und Rechtsberatung bleibt ebenfalls
unverzichtbar. Dies zeigen auch die Erkenntnisse der Evaluation durch den Bund.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Bund seiner gesetzlichen Verantwortung
nachkommt und die Finanzierung der Bedarfe in Schleswig-Holstein weiterhin
übernimmt. Sowohl die unabhängige Asylverfahrensberatung als auch die
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und Jugendliche (JMD) sollten
bundesgesetzlich abgesichert werden. Hierfür werden wir uns einsetzen. Die
Vormundschaftsvereine für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen weiter
gestärkt werden.
1.6.2.4 Migrant*innenselbstorganisationen
Migrantische Selbstorganisationen stärken wir als gleichberechtigte Akteur*innen
der sozialen Infrastruktur. In dieser Legislatur haben wir sie bereits als
Mitglieder im Beirat des Integrations- und Teilhabegesetzes verankert, die
Gründung eines Dachverbandes unterstützt und die Mittel für den Aufbau einer
eigenen Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Im nächsten Schritt wollen wir
eine stärkere politische Beteiligung erreichen und ihren Zugang zu
Förderstrukturen stärken. Wir brauchen engagierte Menschen mit
Migrationsgeschichte mit ihrer Expertise und kulturellen Erfahrung, als
Vorbilder, Brückenbauer*innen und Partner*innen unserer Migrationspolitik. Nur
so können wir den Zugang migrantischer Familien zur frühkindlichen Bildung
erhöhen, politische Partizipation stärken und die Öffnung des Gesundheitswesens
vorantreiben. Migrantische Vereine sollen außerdem als Partner*innen gewonnen
werden, um die Diversität im Landesdienst voranzutreiben und mehr junge Menschen
mit Migrationsgeschichte für die Ausbildung zu gewinnen oder um die
Praktikumsprämie im Handwerk bekannter zu machen.
1.6.2.5 Sprache als zentraler Schlüssel von Teilhabe
Sprache ist für uns GRÜNE der zentrale Schlüssel zur Teilhabe. Wir werden uns
deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt
und Integrationskurse für alle Gruppen zur Verfügung stellt und Einschränkungen
auf bestimmte Personengruppen zurücknimmt. Das ergänzende landesgeförderte
Sprachkursangebot sichern wir ab. Angebote müssen weiterhin niedrigschwellig,
flexibel und lebensnah sein – mit Kinderbeaufsichtigung, dezentralen Formaten
und digitalen Ergänzungen. Alle Integrationsangebote müssen auch für Frauen
zugänglich sein. Allgemein werden wir die besondere Situation von Frauen auch
künftig berücksichtigen.
Wir wollen stärken, was gut gelingt. Aus diesem Grund haben wir die
berufsbezogenen Sprachtrainings mit Kinderbeaufsichtigung landesweit ausgerollt.
Wir wollen das Angebot weiter absichern und bedarfsgerecht ausbauen.
Es dauert oft mehrere Jahre, um sicher Deutsch zu lernen. Sprachmittlung ist
deshalb unverzichtbar für Teilhabe. Professionelle Dolmetsch- und
Sprachmittlungsangebote werden wir ausbauen, auch im Gesundheitswesen, in
Schulen und Behörden. Sie sind die Grundlage für eine sichere Diagnostik, eine
verständliche Aufklärung und einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen.
Dabei werden wir digitale und telefonische Sprachmittlung als Ergänzung
ausbauen, um auch kurzfristig und im ländlichen Raum eine verlässliche
Versorgung sicherzustellen.
Auch die ganz Kleinen sollen früh gefördert und in ihrer Sprachbildung
unterstützt werden. Wir GRÜNE haben uns für die Einführung des neuen Verfahrens
„Entwicklungsfokus Viereinhalb“ in Schleswig-Holstein eingesetzt. Mit der neuen
strukturierten Kompetenzerfassung bei den Viereinhalbjährigen durch Kita und
kooperierende Grundschule soll es ermöglicht werden, Kinder frühzeitig vor
Schulbeginn in ihrer Sprachentwicklung zu unterstützen und bei Bedarf ein
intensives wöchentliches Sprachförderangebot zu machen.
Als der Bund das Sprach-Kitas-Programm abschaffen wollte, sind wir als Land mit
6,5 Millionen Euro eingesprungen. Die 230 Sprach-KiTas und die 175 neuen
Perspektiv-KiTas ermöglichen zusätzliches Personal für die sprachliche
Fortbildung der Fachkräfte und die sprachliche Förderung der KiTa-Kinder. Beide
Ressourcen stärken unsere KiTa-Arbeit für Kinder mit und ohne
Migrationshintergrund und sollen weiter ausgebaut werden.
1.6.2.6 Gesellschaftliche Teilhabe stärken
Integration bedeutet für uns GRÜNE auch, politische und gesellschaftliche
Teilhabe zu ermöglichen. Wir wollen politische Bildung mehrsprachig zugänglich
machen. Zudem setzen wir uns für eine stärkere politische Repräsentanz von
Menschen mit Einwanderungsgeschichte in politischen Gremien ein. Migrantische
Selbstorganisationen sind dabei zentrale Partner*innen und sollen weiterhin
strukturell gefördert werden.
Schulen sind ein zentraler Ort, an dem junge Menschen demokratische Werte,
Mitbestimmung und den respektvollen Umgang mit Vielfalt lernen und erleben
können. Wir wollen die politische Bildung an den DaZ-Zentren stärken und von
Beginn an in den Unterricht einbinden.
Gesellschaftliche Teilhabe gelingt dort, wo Menschen einander begegnen.
Ehrenamtliche Pat*innen, Nachbar*innen und Initiativen schaffen Vertrauen,
öffnen Türen und begleiten Menschen beim Ankommen, mit persönlichem Engagement
und über einen längeren Zeitraum hinweg. Diese Beziehungsarbeit ist
unverzichtbar und ergänzt staatliche Angebote dort, wo die Verwaltung an ihre
Grenzen stößt. Wir werden dieses Engagement im Zuge der Ehrenamtsstrategie des
Landes durch Qualifizierung, Vernetzung, Sprachmittlung und verlässliche
Unterstützung weiter stärken. Gleichzeitig bleibt für uns klar: Der Staat darf
seine Verantwortung nicht auf Ehrenamtliche verlagern. Hauptamtliche Beratungs-
und Unterstützungsstrukturen müssen dauerhaft finanziert und abgesichert werden.
1.6.2.7 Arbeitsmigration stärken und berufliche Integration
geflohener Menschen ermöglichen – Fachkräfte willkommen
heißen!
Arbeit bedeutet mehr als nur Einkommen. Sie ermöglicht Selbstständigkeit,
gesellschaftliche Teilhabe und die Chance, die eigenen Fähigkeiten einzubringen.
Wer nach Schleswig-Holstein kommt, soll seine Qualifikationen einbringen und
seinen Berufsweg fortsetzen können.
Mit dem Maßnahmenpaket zur Stärkung der Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete
haben wir das Grundkompetenzscreening in unseren Landesunterkünften fest
verankert, verbindliche Übergangsstrukturen bei der Verteilung in die Kommunen
geschaffen und die Maßnahmen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
verbessert.
Für uns gilt: Wir brauchen schnelle Anerkennungsverfahren, gute Sprachförderung
und faire Arbeitsbedingungen. Wir sehen zugewanderte Menschen nicht nur als
Fach- und Arbeitskräfte, sondern als Menschen, die hier ankommen, leben und
bleiben wollen, Menschen, die Teil einer Familie sind und Perspektiven suchen.
Neben der Fachkräfteeinwanderung ist es uns ebenso wichtig den hier lebenden
Menschen einen qualifikationsnahen Berufseinstieg zu ermöglichen.
Um Zuwanderung zu erleichtern, Verfahren zu beschleunigen und Unternehmen gut zu
begleiten, wollen wir die Zentralstelle für Fachkräftezuwanderung beim Landesamt
für Zuwanderung und Flüchtlinge weiter stärken. Ihre Zuständigkeit soll auf
bereits eingereiste Personen erweitert werden.
Gemeinsam mit den Kommunen, den Job-Centern und der Arbeitsagentur wollen wir
die Zusammenarbeit vor Ort verbessern, damit Wartezeiten bei Anträgen zu
reduziert und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Die konsequente
Digitalisierung in der Verwaltung ist hierbei unverzichtbar.
Die Praktikumsprämie im Handwerk soll noch gezielter auch für neuzugewanderte
Personen genutzt werden. Gemeinsam mit Migrant*innenselbstorganisationen sollen
daneben Strategien entwickelt werden, um junge zugewanderte Menschen für eine
Ausbildung im öffentlichen Dienst zum Beispiel bei der Polizei, im Lehramt oder
in der Verwaltung zu begeistern. Denn wir wollen, dass sich der öffentliche
Dienst diverser und kultursensibler aufstellt.
Das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord“ und seine bestehende Angebotsstruktur
wollen wir finanziell absichern. Wir stellen die berufsbezogenen Sprachtrainings
auch zugewanderten Menschen ohne Fluchthintergrund zur Verfügung und stärken so
die Fachkräfteeinwanderung. Auch die gezielte Kooperation mit Unternehmen, die
Inhouse-Angebote für Auszubildende oder Beschäftigte aufbauen, soll es künftig
geben. Das neue Förderprogramm zur Fachkräftesicherung für geflüchtete und
zugewanderte Personen wollen wir bedarfsgerecht weiterentwickeln.
Entbürokratisierung muss auch im Aufenthaltsrecht und der
Arbeitsmarktintegration zur Zielmarke werden, um Behörden, Unternehmen und
Menschen nachhaltig zu entlasten. Die frei werdenden Ressourcen werden in
anderen Bereichen der Integrationsarbeit dringend gebraucht.
Zum einen werden wir auf Bundesebene vorschlagen, in Verwaltungsverfahren
künftig mit einer “Fiktion der Ausreise” zu arbeiten, um die nahtlose
Fortführung von Beschäftigung und Ausbildung zu gewährleisten. Hiermit wollen
wir den Spurwechsel in Aufenthaltstitel für Ausbildung und Beschäftigung
erleichtern und unnötige Aus- und Wiedereinreisen vermeiden. Berufliche
Integration muss sich aufenthaltsrechtlich widerspiegeln. Insbesondere junge
Menschen, die als unbegleitete Minderjährige aus einem sogenannten sicheren
Herkunftsstaat einreisen und nach der Jugendhilfe von Abschiebung bedroht sind,
sollen mit einem Schulabschluss und einem Ausbildungsplatz hier bleiben können,
ohne ausreisen zu müssen.
Wir setzen uns außerdem auf Bundesebene dafür ein, die Verfahren zur Erteilung
von Arbeitserlaubnissen von den örtlichen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden
wegzuverlagern, um diese zu entlasten und Wartezeiten deutlich zu verringern.
Der Beitrag zur Entbürokratisierung wäre enorm. Eine Prüfung der Bundesagentur
für Arbeit ist ausreichend.
Drittens wollen wir – ähnlich wie in anderen Bereichen bereits erfolgreich
eingeführt – eine Genehmigungsfiktion einsetzen, wenn Anträge zur Aufnahme von
Ausbildung oder Beschäftigung nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet
werden. Die Mitteilung an die Antragstellenden soll automatisiert und ohne
weitere Verzögerungen erfolgen. Damit werden Zuständigkeiten klarer, Verfahren
verkürzt und Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte erhöht.
Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht soll stärker miteinander verzahnt werden.
Menschen in Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung brauchen verlässliche
Bleibeperspektiven.
1.6.2.8 Mitgebrachte berufliche Qualifikationen anerkennen!
An verschiedenen Stellen wurde das Anerkennungssystem in Schleswig-Holstein
gestärkt: mit dem Grundkompetenzscreening können die Verfahren bereits nach
Ankunft eingeleitet werden, das SHIBB bündelt nun die Verfahren für die
gesundheitlichen Berufe und die Erstellung von Gutachten wurde gestärkt. Aber
wir wissen, dass das nicht ausreichend ist.
Gemeinsam mit Kammern und Unternehmen wollen wir bestehende Lücken in den
Verfahren rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und
Nachqualifizierung identifizieren. Kammern, berufsbildende Schulen und
Hochschulen wollen wir als Partner gewinnen, um wichtige
Nachqualifizierungsangebote in Schleswig-Holstein anzubieten – im ersten Schritt
in den Bereichen Erziehung, Gesundheit und Pflege. Wir werden die
Rahmenbedingungen weiter verbessern, um zu erreichen, dass die Wartezeiten bei
den Landesanerkennungsstellen reduziert werden. Anerkennungs- und
Berufserlaubnisverfahren müssen besser aufeinander abgestimmt, personell
ausreichend ausgestattet und digitalisiert werden. Auch hier können unnötige
Prüfschritte bei kommunalen Zuwanderungsbehörden abgebaut werden. Wir
ermöglichen vorläufige Berufserlaubnisse dort, wo dies fachlich vertretbar ist,
damit qualifizierte Menschen bereits während laufender Anerkennungsverfahren
unter angemessener fachlicher Begleitung arbeiten können. Wir setzen uns auf
Bundesebene dafür ein einheitliche Standards bei der Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse auszuweiten und wollen die Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) personell stärken.
Außerdem werden wir unser neu konzipiertes Förderprogramm für die Anerkennung
und Nachqualifizierung umsetzen. Wo Prüfungen, Sprachkurse und
Anpassungsqualifizierung notwendig sind, um eine volle Anerkennung zu erreichen,
sollen diese nicht an den Kosten scheitern.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Gewinnung
internationaler Fachkräfte. Deshalb werden wir bestehende Beratungs- und
Vermittlungsstrukturen weiterentwickeln und das Grundkompetenzscreening in den
Landesunterkünften dauerhaft etablieren. So können vorhandene Qualifikationen
früh erkannt und Menschen schneller in Ausbildung und Arbeit vermittelt werden.