Das Anhörungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte ist in §29 StVO und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geregelt. Geht die Fahrt über den Zuständigkeitsbereich einer Erlaubnisbehörde hinaus, so sind außerdem die Straßenverkehrsbehörden zu hören, durch deren Zuständigkeitsbereich der Fahrtweg führt (vgl VwV-StVO zu §29 Abs. 3 Nr. V) . Jede betroffene Verkehrsbehörde (eines Kreises und/oder Kommune) führt dann wiederum eigenständige Anhörungsverfahren mit Straßenbaullastträgern und anderen Trägern öffentlicher Belange (Bahn oder Schifffahrtsamt) für ihren Streckenabschnitt durch. Dies bindet personelle Ressourcen innerhalb von Verwaltungen und kostet vor allem Zeit.
Auch wenn VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) im Jahr 2004 den ersten Platz im eGovernment-Wettbewerb für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen erlangt hat, gibt es mittlerweile sicherlich neue Verfahrensansätze die eine Bearbeitung beschleunigen und erleichtern können.