Der barrierefreie Ausbau (Haltestellen, Fahrzeuge, Fahrgastinformationen etc.) ist ein wesentlicher Bestandteil eines zugänglichen und gleichberechtigt nutzbaren öffentlichen Personennahverkehrs. Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Belange von Menschen mit Mobilitätsoder sensorischen Einschränkungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Als Zielzeitpunkt wurde gesetzlich der 1. Januar 2022 bestimmt. Die gesetzliche Zielsetzung ist damit seit mehreren Jahren überschritten. Damit besteht weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Barrieren im ÖPNV systematisch abzubauen.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Mobilität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Schulte (KV Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 20:11 |