Autobahnprojekte müssen der Prüfung standhalten, dass:
- sie vereinbar sind mit Klima-/Arten-/Wasser- und Naturschutz
- die Trasse nicht durch ökologisch wertvolle Moor- und Marschgebiete führt
- dort keine unnötig hohen Kosten anfallen, die wiederum bei Erhalt des Bestandes fehlen
- die Kompensationsmaßnahmen auch in der Region geleistet werden, wo der Schaden entsteht
Die bisherigen Formulierung sollten also m.E. konkretisiert werden. Danke!