Kommunen haben bereits jetzt die Möglichkeit, Stellplätze vollständig abzulösen, Dafür bedarf es einer örtlichen Stellplatzssatzung. Die Regelung des § 49 LBO zur Schaffung von Stellplätzen greift damit bereits jetzt hauptsächlich für Kommunen ohne Satzung. Auch hier ist ein vollständiger Verzicht grundsätzlich sinnvoll, sollte aber definitiv weiter nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen und nicht einzig im Verfahren durch die untere Baubehörde. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass bei Stellplatzsatzungen grundsätzlich eine Ablöse notwendig wird.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass eine Entpflichtung der Bauherren auch dazu führt, dass sich ein Parkdruck in den öffentlichen Raum entwickeln kann - dies steht im Konflikt mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung und einer fairen Nutzung öffentlicher Flächen. Dies soltle somit grundlegend vermieden werden. Hamburg fordert hierzu einen Mobilitätsnachweis ein.
Gelder für Ablösen sind aktuell nur für die Schaffung öffentlicher Stellplätze zu verwenden. Wir sollten dies deutlich lockern und entsprechende Gelder vielmehr für die Stärkung des Umweltverbundes einsetzen. Zudem sollten wir die Regelung für barrierefreie Stellplätze unangetatstet lassen.