| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:49 |
4.6: Nachhaltig Bauen – Boden schützen, Bestand stärken
Text
Jeden Tag werden in Schleswig-Holstein rund 3,6 Hektar Fläche neu versiegelt.
Das ist zu viel – für das Klima, für die Artenvielfalt und für kommende
Generationen. Wir wollen den Flächenverbrauch konsequent senken, langfristig
eine Netto-Null-Flächenversiegelung erreichen und halten am Ziel der Reduzierung
der Flächeninanspruchnahme auf unter 1,3 ha/d bis 2030 fest. Perspektivisch
sollen neue Versiegelungen durch Entsiegelung an anderer Stelle ausgeglichen
werden. Unser Grundsatz lautet: Die grüne Wiese bleibt grün – Wachstum findet im
Bestand statt. Um dem Druck auf den Wohnungsmarkt sinnvoll zu begegnen, braucht
es passgenaue Lösungen, die Klimaeffizienz, modernes Leben und Ökologie zusammen
denken.
Wir setzen auf den Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das bedeutet
in Städten die konsequente Nutzung von Baulücken, Aufstockung von Gebäuden und
Dachgeschossausbau sowie Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum. Dafür werden
wir die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern und uns auch im Bund für
entsprechende Änderungen der Musterbauordnung stark machen. Wir werden Gemeinden
außerdem beim Aufbau von Baulücken- und Leerstandskatastern unterstützen. So
werden vorhandene Potenziale sichtbar gemacht und genutzt, bevor neue Flächen in
Anspruch genommen werden. Bereits versiegelte Flächen wollen wir ökologisch
aufwerten.
Wir wollen den Flächenkonsum beim Wohnen reduzieren und gemeinschaftliche,
flächensparende Wohnformen stärken – vom Mehrfamilienhaus über
Wohngemeinschaften bis hin zu innovativen Projekten wie Tiny Houses oder
Gemeinschaftswohnprojekten auf Brachflächen. Klimaschutz braucht auch
Suffizienz. Neben Effizienz und dem Umstieg auf erneuerbare Energien werden wir
in der kommenden Legislaturperiode das Prinzip des bewussten Weniger – weniger
Flächenverbrauch, weniger Ressourcenverbrauch – gleichberechtigt in unsere
Nachhaltigkeitspolitik integrieren. So kommen wir unserem Klimaziel 2040 näher
und leisten unseren Beitrag zur EU-Wiederherstellungsverordnung.
Wir werden Anreize schaffen, um bereits versiegelte Flächen ökologisch wertvoll
zu gestalten: durch Begrünung, Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung im
privaten wie im öffentlichen Raum. Initiativen wie „Grön Dörp“ oder
„Abpflastern“, die Kommunen und Bürger*innen zur ökologischen Aufwertung ihres
Umfelds motivieren, unterstützen wir aktiv und entwickeln sie weiter. Darüber
hinaus werden wir in engem Austausch mit den Kommunen lokale Initiativen
stärken, die den öffentlichen Raum lebenswerter und klimaresilienter gestalten –
von entsiegelten Plätzen bis zu grünen Dächern und Fassaden. Wir setzen dabei
auf breit wirksame Programme, die ökologische Aufwertung dort ermöglichen, wo
sie den größten Mehrwert für Mensch und Natur entfalten.
Gemeinsam mit den Kommunen werden wir ein Programm auf den Weg bringen, um
Schulhöfe zu entsiegeln. Bundesweit gibt es bereits zahlreiche gute Beispiele
dafür, wie zum Beispiel mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe
Entsiegelung, naturnahe Gestaltung und Umweltbildung auf dem Schulhof
ineinandergreifen können. Dies ist außerdem ein wichtiger Baustein zur
Klimaanpassung, denn entsiegelte, begrünte Schulhöfe können Starkregen besser
aufnehmen heizen sich im Sommer weniger stark auf.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität stehen wir zu unserer Verantwortung,
Klimaschutz und Naturschutz konsequent zusammenzudenken – statt sie
gegeneinander auszuspielen. Wir lehnen das Narrativ ab, dass Energiewende und
Artenvielfalt zwangsläufig in Konkurrenz stehen. Diesen scheinbaren Widerspruch
lösen wir, indem wir beim Ausbau erneuerbarer Energien kluge Prioritäten setzen:
Dachflächen, Parkplätze, Lärmschutzwände und bereits versiegelte Flächen haben
Vorrang vor dem Verbrauch wertvoller Agrar- oder Naturflächen. Dort, wo
Freiflächen-Photovoltaik eingesetzt wird, wollen wir Agri-PV und
naturverträgliche Ausgestaltung konsequent fördern, sodass Energieerzeugung,
landwirtschaftliche Nutzung und Biodiversität miteinander vereinbar sind. Der
Anbau von Energiepflanzen wie Mais für Biogasanlagen kann zugunsten der Nutzung
von Reststoffen, Gülle, Dauergrünland und biodiversitätsfördernden Strukturen
wie Blühstreifen reduziert werden. So entlasten wir wertvolle Ackerflächen und
schaffen Raum für ökologisch wertvolle Nutzungen. Wir bekennen uns zu einer
ehrlichen Abwägung: Auch unsere eigenen Klimaschutzziele beanspruchen Fläche und
Ressourcen. Deshalb setzen wir uns für eine integrierte Flächenplanung ein, die
Klimaschutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsziele von Beginn an gemeinsam
betrachtet. Ein landesweites Boden- und Flächenkataster kann dabei helfen,
Potenziale sichtbar zu machen, Ausschlussgebiete zu definieren und Konflikte
frühzeitig zu vermeiden – gemeinsam mit den Kommunen vor Ort. Der Flächenfraß
durch neue Straßen, Industrie- und Gewerbegebiete bleibt dabei das größte
Problem für den Naturschutz – dem treten wir entschieden entgegen und setzen auf
flächensparende Mobilität und eine kompakte, gemischte Siedlungsstruktur.
Das Projekt Nachhaltiges Flächenmanagement werden wir wiederbeleben und
dauerhaft verankern. Flächeneinsparung wird ein eigenes Ziel im
Landesentwicklungsplan, das messbar gesteuert wird. Der Flächenzertifikate-
Handel ist ein vielversprechendes Instrument. Wir setzen uns auf Bundesebene für
eine Umsetzung ein und prüfen, welche Bausteine bereits auf Landesebene
vorbereitet und erprobt werden können.
Kommunen wollen wir bei einer vorausschauenden Bodenpolitik aktiv unterstützen:
Durch Beratungsangebote, durch die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte und durch
die Entwicklung einer landesweiten Gewerbeflächendatenbank, die Transparenz über
Angebot und Nachfrage schafft. Möglichst viel Boden soll in kommunaler oder
gemeinwohlorientierter Hand bleiben, denn Boden darf keine Spekulationsware
sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergabe von Pachtflächen der öffentlichen
Hand künftig nicht mehr vorrangig am Höchstgebot ausgerichtet wird. Stattdessen
sollen erbrachte und nachgewiesene Gemeinwohlleistungen – wie ökologische
Bewirtschaftung, Beiträge zur Biodiversität, regionale Versorgung und Tierwohl –
als maßgebliche Kriterien bei der Flächenvergabe gelten. Dafür werden wir
transparente Vergaberichtlinien entwickeln und dabei Beratung und Unterstützung
bereitstellen.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein landeseigene
Grundstücke bevorzugt im Erbbaurecht vergibt. Das Erbbaurecht ermöglicht es,
Boden und Immobilie zu trennen, Bodenpreise langfristig zu stabilisieren und
Wohnraum dauerhaft für gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Zwecke zu
sichern. Gleichzeitig setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, einen
Bundesbodenfonds einzurichten, um Bodenspekulationen strukturell zu begegnen.
In der Stadt setzen wir auf eine nachhaltige Quartiersentwicklung nach dem
Prinzip der Stadt der kurzen Wege. Elementar sind außerdem ausreichend
Grünflächen zur Anpassung an den Klimawandel. Regenwasser muss versickern können
und Bäume senken die Temperaturen im Sommer in der Stadt und spenden Schatten.
Auf dem Land wollen wir eine nachhaltige Planung fördern: Nicht nur Ein- und
Zweifamilienhäuser, sondern auch kleine Wohnungen, für junge Leute, die Zuhause
ausziehen, aber im Ort bleiben wollen – und für Ältere, denen ihr Haus zu groß
geworden ist, die aber ihr gewohntes Umfeld nicht verlieren wollen. Wir setzen
uns deshalb auch beim Bund dafür ein, das Programm „Jung kauft Alt“ deutlich
auszubauen und für mehr Menschen attraktiv zu machen.
Wir wollen weg von der Abriss-und-Neubau-Logik, hin zu einer echten Umbaukultur,
die Ressourcen schont, Bestand wertschätzt und Emissionen konsequent reduziert.
Dafür werden wir die Landesbauordnung (LBO) grundlegend ökologisch ausrichten.
Wir werden noch in dieser Legislaturperiode darin verankern, dass Klimaschutz
bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus wollen wir eine
verpflichtende Abbruchgenehmigung für Gebäude und Gebäudeteile einführen, um
Abrisse nicht länger als Selbstverständlichkeit zu behandeln, sondern einer
kritischen Prüfung zu unterziehen. So schützen wir Wohnraum und schonen
wertvolle Ressourcen. In angespannten Wohnungsmärkten wollen wir zudem die
Stellplatzpflicht für Pkw abschaffen, wenn ein anderes schlüssiges
Mobilitätskonzept vorgelegt wird.
Darüber hinaus setzen wir uns für Kreditprivilegien und erleichterten Zugang zu
Förderprogrammen für Sanierung, Umbau und Bauen im Bestand ein. Um ältere
Mietwohngebäude zu sanieren und klimaneutral umzurüsten, ohne dass die
Warmmieten dadurch steigen, bauen wir ein Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen
Krediten auf. Es hilft Unternehmen, Sanierungsmaßnahmen vorzufinanzieren.
Solange Abriss und Neubau wirtschaftlich attraktiver sind als der Erhalt und die
Ertüchtigung bestehender Gebäude, werden die notwendigen Klimaziele im Bausektor
nicht erreicht. Wir wollen die ökonomischen Anreize so setzen, dass Klimaschutz
und wirtschaftliches Handeln sich nicht widersprechen, sondern ergänzen.
Auch bei großflächigen Einzelhandels- und Fachmärkten kann über
Mehrgeschossigkeit der Flächenverbrauch reduziert und neue Nutzung ermöglicht
werden. Wir wollen Anreize schaffen, die oberen Etagen für Wohnen, Büros oder
anderes Gewerbe zu öffnen. Dabei sollen klug konzipierte Gebäude entstehen, die
sich in die Umgebung einpassen und multifunktional nutzbar sind.
Ungenutzte Industrie-, Gewerbe- und Bahnflächen – sogenannte Konversionsflächen
– bieten enormes Potenzial für neue wirtschaftliche Räume, ohne zusätzliche
Natur- und Landwirtschaftsflächen zu versiegeln. Wir unterstützen Kommunen
weiter dabei, Konzepte für die Umnutzung von Konversionsflächen zu entwickeln.
Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument, um Ortschaften und Städte
nachhaltig und klimaresilient zu entwickeln – dieses Potenzial wollen wir
konsequent nutzen. Wir werden die Förderrichtlinien so weiterentwickeln, dass
städtebauliche Fördermittel künftig nur noch für Vorhaben gewährt werden, die
etwa das Schwammstadtprinzip umsetzen. Der sparsame und intelligente Umgang mit
Flächen ist für uns außerdem Voraussetzung für jede Förderung. Neue Gebäude
fördern wir ausschließlich dann, wenn sie klimaneutral betrieben werden und beim
Bau auf den Einsatz nachhaltiger, ressourcenschonender Rohstoffe geachtet wird.
Damit knüpfen wir öffentliche Mittel konsequent an ökologische Mindeststandards
und schaffen Anreize für zukunftsfähiges Bauen. Städtebauliche Verkehrsplanungen
müssen grundsätzlich auf nachhaltige Mobilität ausgerichtet sein – in Städten
ebenso wie im ländlichen Raum: durch die Stärkung des Umweltverbunds – also Fuß-
und Radverkehr sowie ÖPNV –, ausreichend Radwege und Ladesäulen an Parkflächen.
Wir wollen Beteiligungsverfahren bei Planfeststellungsvorhaben konsequent
digitalisieren. Eine durchgehende digitale Verfahrensführung beschleunigt
Prozesse, reduziert den bürokratischen Aufwand und macht Beteiligung
niedrigschwelliger erreichbar – auch für Menschen, die weit vom Verfahrensort
entfernt leben. Dabei setzen wir auf erprobte digitale Tools und Plattformen.
Gleichzeitig stellen wir sicher, dass analoge Zugänge für Menschen offenbleiben,
die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.
Schleswig-Holstein hat das Potenzial, zum Vorreiter einer Green Economy auf
Basis nachwachsender Rohstoffe zu werden. Pflanzliche Baustoffe wie Hanf,
Flachs, Stroh, Schilfgras oder Holz sind klimafreundlich, regional verfügbar und
eröffnen neue wirtschaftliche Perspektiven für Landwirtschaft, Bauwirtschaft und
Gründungen. Wir wollen dieses Potenzial endlich entschlossen nutzen, auch wenn
uns bewusst ist, dass dieser Weg lang ist und zunächst teurer erscheint. Wir
setzen uns dafür ein, unnötige bürokratische Hürden beim Anbau und der
Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe abzubauen – auf Landesebene, aber auch
über den Bundesrat. Die enge Zusammenarbeit mit Dänemark bietet dabei besondere
Chancen: Gemeinsam mit unserem Nachbarland wollen wir grenzüberschreitende
Innovationsprojekte und Wertschöpfungsketten im Bereich nachwachsender Rohstoffe
entwickeln und Schleswig-Holstein als europäisches Vorbild für eine biobasierte
Wirtschaft positionieren.
Mit einer verpflichtenden CO₂-Bilanzierung und einer Ökobilanz für alle
Bauprojekte wollen wir sowohl die Nutzung als auch die graue Energie in
Baumaterialien und Bauteilen erfassen und positiv bilanzieren. Wir wollen uns
auf Bundesebene dafür einsetzen, dass für Neubauten eine verpflichtende
Ökobilanz zum Beispiel nach dem Vorbild des niederländischen MPG-Systems
eingeführt wird – damit Käufer*innen und Mieter*innen die ökologische Qualität
eines Gebäudes tatsächlich einschätzen können. Uns ist wichtig, dass dabei
eingespartes CO₂ beim Bau nicht zu höheren Heizkosten für Mieter*innen führt.
Denkmalschutz und Energiewende sind keine Gegensätze. Wir denken diese Bereiche
zusammen und nutzen Synergien. Es dient der Nachhaltigkeit, bestehende Gebäude
aufgrund der gespeicherten „grauen“ Energie zu erhalten und, wo erforderlich,
neuen Nutzungen zuzuführen. Daher ist es richtig und konsequent, zunächst einmal
diejenigen Gebäude vor dem Abriss zu bewahren, die neben ihrem ökologischen Wert
auch noch eine kulturelle, ästhetische oder historische Bedeutung für unsere
Gesellschaft besitzen. Das Denkmalschutzgesetz wurde in der Küstenkoalition
grundlegend modernisiert und wir GRÜNE stehen zu dem, was auch eine externe
Evaluation dem Land Schleswig-Holstein bescheinigt hat: Das Gesetz ist modern
und funktional und besitzt in einigen Bereichen sogar bundesweiten
Vorbildcharakter. Doppelbefassungen von Behörden wurden abgebaut, Verfahren
vereinfacht und kurze, verbindliche Entscheidungsfristen für die Behörden
eingeführt. Wir wollen an diesem modernen Gesetz festhalten und die von der
Evaluation aufgezeigten Vollzugsdefizite abbauen. Wir wollen klare Leitlinien
für den Umgang mit energetischen Sanierungen und zum Beispiel der Installation
von Solarpaneelen und Wallboxen an denkmalgeschützten Gebäuden. Dafür braucht es
neben dem bereits bestehenden Solarleitfaden weitere Leitlinien des Landesamts
für Denkmalpflege. Wir wollen es außerdem personell so aufstellen, dass Beratung
und Vollzug zügig und für die Denkmaleigentümer*innen leicht verständlich und
einfach zu handhaben sind.