| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:39 |
3.4: Verwaltung
Text
Ob Bauantrag, Elterngeld oder Gewerbeanmeldung: Für viele Menschen ist die
Verwaltung der erste und oft einzige direkte Kontakt zum Staat. Läuft hier etwas
schief, wächst der Frust. Läuft es gut, wächst das Vertrauen. Wir GRÜNE wollen
deshalb eine Verwaltung, die schnell, verständlich und digital arbeitet. So
sollen Menschen und Unternehmen unkompliziert Kontakt aufnehmen können.
Nur eine leistungsfähige, moderne Verwaltung kann ihren Aufgaben gerecht werden
– für die Bürger*innen, die sie täglich in Anspruch nehmen und für die
Beschäftigten, die für sie arbeiten. Wir entwickeln Schleswig-Holsteins
Verwaltung konsequent weiter, damit sie effizienter, offener und von Anfang bis
Ende digital arbeitet.
Unser Ziel ist es, Verwaltungsprozesse vollständig von Anfang bis Ende zu
digitalisieren. Das bedeutet, nicht nur einzelne Schritte zu digitalisieren,
sondern ganze Abläufe von der Antragstellung bis zum Bescheid neu zu denken.
Damit das gelingt, müssen wir Digitalisierung bereits bei der Gesetzgebung
mitdenken. Neue Regelungen dürfen keine analogen Insellösungen produzieren,
sondern müssen von Anfang an auf bestehende digitale Infrastrukturen aufbauen.
Dennoch berücksichtigen wir auch gesellschaftliche Gruppen, die aus
unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zu digitalen Endgeräten haben oder denen
digitale Kompetenzen fehlen. Wir werden sicherstellen, dass auch sie weiterhin
Zugang zur öffentlichen Verwaltung haben.
Die föderalen Strukturen zwischen Bund, Land und Kommunen sind in vielen
Bereichen noch immer unübersichtlich und ineffizient. Wir wollen die
Zuständigkeiten konsequent entflechten und gemeinsam mit den Kommunen
einheitliche, praxistaugliche Lösungen entwickeln. Dabei beziehen wir die
Kommunen von Anfang an als gleichberechtigte Partner*innen ein – sie sollen
Digitalisierungsprozesse mitgestalten, statt nur vorgefertigte Lösungen zu
empfangen.
Wir stellen die Struktur der Kommunen in Schleswig-Holstein und den Zuschnitt
der Verwaltungen auf den Prüfstand. Dafür setzen wir eine gemeinsame Kommission
aus Land und Kommunen ein. Sie soll Empfehlungen entwickeln, wie wir die
Aufgabenteilung zwischen den Ebenen und Verwaltungen bis 2030 neu ausrichten und
umsetzen. Unser Ziel ist es dabei, Verfahren und Aufgaben mithilfe der
Digitalisierung möglichst effizient und wirkungsorientiert zu organisieren.
Neue oder veränderte staatliche Leistungen sollen vorhandene Strukturen nutzen,
statt neue Bürokratieebenen zu schaffen. Auch intern müssen wir Verwaltung neu
denken. Quereinsteiger*innen bringen neue Perspektiven und Kompetenzen mit, die
wir gezielt nutzen wollen. Dafür flexibilisieren wir das Laufbahnrecht. Wir
passen Studium und Ausbildung für die Verwaltung konsequent an das digitale
Zeitalter an und machen sie modularer. Alte Prozesse stellen wir auf den
Prüfstand, hinterfragen überkommene Abläufe und setzen sie neu auf. Wir stärken
Eigenverantwortung und Teamarbeit, auch in geteilten Führungsrollen anstelle
klassischer Verwaltungshierarchien. Gleichzeitig bauen wir eine Wissenskultur
auf, damit Erfahrung geteilt wird und bei personellen Wechseln nicht verloren
geht.
Wir wollen eine Verwaltung, die nicht nur effizienter, sondern auch
demokratischer arbeitet. Sie soll ihre Entscheidungen transparenter treffen, für
Bürger*innen zugänglicher sein und Beteiligung ermöglichen. Digitale Angebote
müssen dabei für alle Menschen nutzbar sein – barrierefrei, mehrsprachig und
niedrigschwellig.
Damit staatliche Dienstleistungen für alle Menschen in Schleswig-Holstein
zugänglich sind, egal, ob sie in einer Stadt oder einer ländlichen Gemeinde
leben, unterstützen wir Kommunen dabei, Bürger*innenbüros auszubauen und
weiterzuentwickeln. Diese sollen als zentrale Anlaufstellen dienen, an denen
Bürger*innen unkompliziert Zugang zu Verwaltungsleistungen, Beratungsangeboten
und demokratischer Teilhabe erhalten. Ein Vorbild ist das Tiny-Rathaus, das die
KielRegion bereits umgesetzt hat. Solche Konzepte, die Gemeinschaft und
Beteiligung einfach und bedarfsorientiert näher an die Menschen bringen, fördern
wir in allen Kreisen Schleswig-Holsteins.
Besonders im ländlichen Raum setzen wir auf Orte, die verschiedene Angebote
unter einem Dach bündeln: von Behördengängen über Sozialberatung bis hin zu
Räumen für bürgerschaftliches Engagement und digitale Teilhabe. Kurze Wege zu
ermöglichen und vorhandene Räume und Mittel gut zu nutzen, stehen für uns nicht
im Widerspruch zueinander, sondern sind Voraussetzung für eine bürger*innennahe
Demokratie, die niemanden zurücklässt.
Eine zukunftsfähige Verwaltung stellt sich frühzeitig strategisch und
strukturell auf künftige Herausforderungen ein. Wir wollen Instrumente der
strategischen Vorausschau in die Arbeit der Ministerien in Schleswig-Holstein
integrieren. Dazu soll jedes Ministerium eine*n Zukunftsbeauftragte*n bekommen.
Wir wollen Förderpolitik in Schleswig-Holstein einfacher, schneller und
wirksamer machen. Teilweise sind Förderprogramme zu kompliziert und zu
bürokratisch. Das ändern wir, soweit es die bundes- beziehungsweise
europarechtlichen Fördervorgaben zulassen. Wir setzen vor allem auf digitale,
leicht zugängliche Antragsverfahren und klare, verständliche Bedingungen für
Antragsteller*innen. Wir führen das Once-Only-Prinzip ebenenübergreifend ein.
Unser Ziel: weniger Aufwand, mehr Wirkung. Wir schaffen Leitplanken für einfache
Verfahren, klare Kriterien und digitale Prozesse. Wo es sinnvoll ist, bündeln
wir Programme künftig und führen ein modernes, datenbasiertes Fördercontrolling
ein, das Transparenz schafft, Wirkung messbar macht und gezielte Steuerung
ermöglicht. So stellen wir sicher, dass Fördermittel effizient ankommen dort, wo
sie den größten Unterschied machen.
Darüber hinaus richten wir auf dem Förderportal des Landes einen digitalen
Förderlotsen ein – etwa in Form eines Chatbots, der auf Künstlicher Intelligenz
(KI) basiert. Er soll Betriebe schnell und unbürokratisch zu passenden
Fördermöglichkeiten und deren Kombinierbarkeit führen. Wir stellen sicher, dass
künftig alle Förderangebote des Landes über eine einheitliche Förderplattform
laufen. Ergänzend müssen aber immer menschliche Ansprechpartner*innen zeitnah
erreichbar sein, denn digitale Unterstützung kann Beratung vereinfachen, aber
nicht ersetzen.
Das Land Schleswig-Holstein spielt als Auftraggeber beispielsweise von Bau- und
Dienstleistungen eine zentrale Rolle im Land. Diese Verantwortung nutzen wir, um
Klima, Ressourcen, Menschenrechte und gute Arbeit zu stärken. Für uns ist das
günstigste Angebot nicht automatisch das beste, sondern das, das über den
gesamten Lebenszyklus ökologisch, sozial und finanziell überzeugt.
Wir gehen den Weg der nachhaltigen Beschaffung in allen Landesbehörden
konsequent weiter. Unter GRÜNER Leitung im Finanzministerium hat sich Schleswig-
Holstein bereits auf diesen Weg gemacht und geht mit dem Kompetenzzentrum für
nachhaltige Beschaffung und Vergabe (KNBV) mit gutem Beispiel voran. Diesen Weg
werden wir auch für große Investitionsprojekte konsequent umsetzen. Vor größeren
Beschaffungen prüfen wir künftig, ob Reparatur, Wiederverwendung, Miete, Leasing
oder gebrauchte Produkte sinnvoller sind als ein Neukauf. Der Leitfaden für
nachhaltige Beschaffung und Vergabe soll künftig verbindlich gelten.
Wir unterstützen die kommunalen Verwaltungen noch stärker dabei, Beschaffung
entlang ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Standards auszurichten.
Dazu gehört, das Beratungsangebot des Kompetenzzentrums für Nachhaltige
Beschaffung und Vergabe (KNBV) auszubauen und den Zugang zu entsprechenden
Produkten und Anbietern zu verbessern.
Demokratie lebt davon, dass Bürger*innen informiert sind – nicht erst dann, wenn
Entscheidungen bereits gefallen sind. Wenn Informationen transparent und
frühzeitig zur Verfügung stehen, können Menschen Entscheidungen besser treffen
und nachvollziehen. Kommen Behörden ihren Informationspflichten nur verzögert
nach, schwächt dies das Vertrauen in Politik und Verwaltung und entzieht der
Bürgerbeteiligung ihre Substanz. Das wollen wir ändern.
Damit Informationsfreiheit nicht vom Durchhaltevermögen Einzelner abhängt,
vereinfachen wir den gerichtlichen Rechtsschutz. Dafür schaffen wir spezielle
Eilverfahren im Informationszugangsrecht, senken Gerichtsgebühren und
erleichtern Verbandsklagen. Transparenz darf kein Privileg für diejenigen sein,
die Zeit und Ressourcen für jahrelange Prozesse haben.