Solche Anreize gegenüber Eigentümern sollten derart ausgestaltet sein, dass vor vielen Jahren mit Fördermitteln geschaffener Wohnraum, der aktuell und in den kommenden Jahren aus der Bindung läuft, erhalten bleibt. Es müssen Verhandlungen zur Verlängerung der Bindefristen geführt und die Investoren auch entsprechend „entschädigt“ werden, wenn die gebundenen Mieten für einen weiteren Zeitraum erhalten bleiben. Diese Investitionen haben im Vergleich zum Neubau viele Vorteile:
- Der Wohnraum steht sofort zur Verfügung (kein mehrjähriger „Zeitverzug“ durch Baurechtschaffung, Planung, Genehmigungsprozesse, Bauphasen…)
- Der Wohnraum hat eine etablierte Quartiersentwicklung mit gefestigten Nachbarschaften
hinter sich (keine Gentrifizierung durch komplett neue Strukturen)
- Der Wohnraum steht wirklich „bezahlbar“ zur Verfügung (er ist schon inkl. Fördergelder
finanziert und errichtet, nötige Sanierungsmaßnahmen sind mit deutlich niedrigerem
Baukostenrisiko kalkulierbar) – aktuell ist unter dem herrschenden Preisniveau kaum eine
Wirtschaftlichkeit und damit keine günstigen Mieten darstellbar. Die Fördertöpfe sind
permanent überzeichnet (pro Kommune ca. 1 Projekt pro Jahr), sodass wir die Differenz zwischen „aus der Bindung laufenden Wohnungen“ zu Wohnungsneubau aktuell nicht kompensieren können.
- Vormals als geförderte Wohnungen errichtete Flächen sind persé bedarfsgerecht.
- Die Kalkulation des Lebenszyklus („graue Energie“/Fußabdruck) hat in der Sanierung eine
positive Ökobilanz im Vergleich zum Neubau (auch im Hinblick auf Flächenverbrauch),
sodass die „Offensive zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ eher der „Erhaltung und
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum“ durch Sanierung und Umverteilung der
vorhandenen Flächen dienen sollte.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wohnen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Schulte (KV Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 21:15 |