Die Grunderwerbsteuer für ein bebaubares Grundstück fällt nur auf dieses an - für ein Gebäude, welches zu sanieren gedacht wird, ist sie in Gänze inkl. Grundstück fällig. Hier sollte die Grunderwerbsteuer insofern reformiert werden, dass sie im Sinne unseres grünen Programms damit nicht die Sanierung als meist ökologisch, zeitlich und inzwischen auch ökonomisch (aktueller Baupreisindex!) sinnvollste Variante der Wohnraumschaffung künstlich verteuert.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wohnen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Schulte (KV Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 21:20 |