Hier wäre gar kein zutun nötig, wenn die LBO entsprechend schärfer formulieren würde (eine Festlegung/ Verankerung gibt es ja schon). Hinsichtlich der geforderten bauordnungsrechtlichen Barrierefreiheit gehen jedoch andere Länder voran. Aktuell wird im Wohnungsbau ab 3 Wohnungen „ein bf Geschoss“ gefordert – in der Umsetzungspraxis der Behörden ist dieser Passus bei einem Dreigeschosser mit 50 Wohnungen mit Garage im EG erfüllt, sobald noch eine bf Wohnung im EG errichtet wurde. Diesen Spielraum kennen natürlich auch Investoren. Hier sollte mindestens das Hessische Äquivalent: 20% der WE (statt „ein Geschoss“) oder besser noch das Pendant aus Niedersachsen (alle Wohnungen ab 5 sind barrierefrei!) in die Novellierung der LBO Eingang finden.
Untersuchungen z.B. der ETH Zürich stellen dar, dass eine von vorn herein mitgedachte Barrierefreiheit keine Mehrkosten verursacht – eine „Kostenexplosion“ ist also nicht darauf zurückzuführen.
Die erwähnte finanzielle Unterstützung des Landes sollte eher an anderer Stelle greifen: Eine konsequente Schaffung von bf Wohnraum erfordert in den überwachenden Baubehörden mehr Fachwissen sowie Kapazitäten in der Planungsprüfung und Umsetzungskontrolle (viele Neubauten der Vergangenheit haben trotz der gesetzlichen Regelungen in LBO und DIN keine normativ barrierefreien Wohnungen!). Hier wäre angeraten und durch die Landesbeauftragte fMmB dringend empfohlen, analog zu anderen Ländern eine „Landesfachstelle Barrierefreiheit“ zu initiieren, die Beratung und Hilfestellung für Planende und Behörden bietet und gegebenenfalls auch das wichtige Instrument eines „Katasters für barrierefreien Wohnraum“ koordiniert. Aktuell gibt es für Betroffene keine Auskunftmöglichkeit bei der Suche von geeigneten Wohnungen…