Dieser Ansatz ist dringend geboten, aktuell aber in vielen Orten Regionen nicht umsetzbar. Ein „angespannter Wohnraummarkt“ herrscht gemäß §201a BauGB und dem Gutachten von 2023 vor allem in Ballungsräumen (Kiel, Lübeck, Hamburger Umland…) und Tourismusregionen, gleichwohl auch Mittelstädte wie z.B. Eckernförde v.a. als attraktiver Tourismusort (Zweckentfremdung Ferienwohnungen) und Altersruhesitz einen erheblichen Druck auf den Wohnraummarkt verspürt. Diese nicht "identifizierten" Kommunen haben aktuell nur die Wahl, über Bauleitplanungen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit von Ferienwohnungen zu nehmen, was aber die Bauverwaltungen kapazitativ enorm hemmt für wichtige wohnraumschaffende Projekte… Insofern ist absolut wünschenswert, hier die Mittel des Wohnraumschutzgesetzes und des Zweckentfremdungsgesetzes auch in den ländlichen
Räumen einsetzen zu können. Dies erfordert jedoch einen für Kommunen transparenter zu
erlangenden Nachweis über die Mangellage.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wohnen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Schulte (KV Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 21:42 |