Abschnitt 4.5.4 setzt richtig auf Quoten und Beteiligung, bleibt aber bei einem allgemeinen Begriff von Barrierefreiheit stehen. In der Praxis fehlen vor allem rollstuhlgerechte Wohnungen, und selbst vorhandene barrierefreie Wohnungen werden häufig nicht an Menschen mit Bedarf vermietet. Zudem fehlt der Bezug zu Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention: das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen mit Vorrang ambulanter Unterstützung vor stationären Einrichtungen. Der Antrag verbindet das Wohnungskapitel mit dem Inklusionskapitel und macht die Zusage „Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für Teilhabe" konkret und überprüfbar.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wohnen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Helmut Müller-Lornsen (KV Lübeck) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.09.2026, 13:43 |