Barrierefreier und vor allem rollstuhlgerechter Wohnraum fehlt in Schleswig-Holstein in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Menschen mit Behinderungen finden keine passende Wohnung und landen in stationären Einrichtungen, obwohl sie ambulant leben könnten und wollen – das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und ist teurer. Das Land kann über die Wohnraumförderung verbindliche Quoten für rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 R und deren Belegungsbindung setzen und ambulante Wohnformen gezielt fördern. Der Antrag ergänzt den bestehenden Punkt 5, damit die Struktur des Kapitels mit fünf Schwerpunkten erhalten bleibt. Er ersetzt den Antrag 108266, der wegen des mobilen Editors formal fehlerhaft eingestellt wurde.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wohnen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Helmut Müller-Lornsen (KV Lübeck) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 27.09.2026, 20:50 |