Selbstbestimmtes Wohnen ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und verpflichtet dazu, die dafür notwendigen Unterstützungsangebote bereitzustellen.
In der Praxis wird diese Wahlfreiheit jedoch durch fehlenden bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum sowie nicht ausreichend flexible Unterstützungsangebote eingeschränkt. Schleswig-Holstein fördert Menschen mit Behinderungen bereits ausdrücklich als Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung. Wir wollen darauf aufbauen und Barrierefreiheit im Neubau und Bestand konsequenter voranbringen sowie die Förderung stärker für vielfältige inklusive Wohnformen öffnen. Denn Assistenz-, Pflege- oder Unterstützungsbedarf darf nicht darüber entscheiden, ob ein Mensch selbstbestimmt in der eigenen Wohnung oder einer selbst gewählten gemeinschaftlichen Wohnform leben kann.