| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wohnen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LaVo GJ SH (dort beschlossen am: 30.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 02.10.2026, 22:15 |
4.5-9789: Wohnen
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Darüber hinaus setzen wir uns für separate Wohneinheiten für wohnungslose Frauen und Menschen mit Behinderungen ein. Viele von ihnen sind von Gewalt betroffen – sie brauchen geschützte Räume,
Wohnen ist ein Menschenrecht. Zu wenig bezahlbarer Wohnraum, überhöhte Mieten,
prekäre Wohnbedingungen und Wohnungslosigkeit dürfen Chancengleichheit und
gleichwertige Lebensverhältnisse nicht verhindern. Wir fordern mehr bezahlbaren,
sozialen Wohnungsbau, konsequenten Mieter*innenschutz und innovative Bau- und
Wohnformen auf allen Ebenen. Daran werden wir gemeinsam mit Genossenschaften,
Bauträger*innen und Kommunen arbeiten.
Wir werden:
eine landesweite Mietpreisbremse (wieder)einführen.
den sozialen Wohnungsbau stärken, indem wir die Landesförderung in Höhe
von jährlich mindestens 400 Millionen Euro fortführen und die
Mietpreisbindung verlängern.
bezahlbaren Wohnraum durch die Gründung einer
Landeswohnungsbaugesellschaft schaffen.
nach dem „Worst-first"-Prinzip die energetisch schlechtesten Gebäude
zuerst sanieren und dabei Warmmietenneutralität sicherstellen.
Wohnungsbaugenossenschaften sowie generationenübergreifende Wohnprojekte
gezielt fördern.
4.5.1 Mieter*innen konsequent schützen
Immer mehr Menschen finden keinen bezahlbaren Wohnraum. Hohe Mieten und
steigende Immobilienpreise treiben die soziale Spaltung im Land voran und
gefährden Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt: Junge Menschen können
sich den Schritt in ein selbstbestimmtes Leben kaum leisten; Familien mit nur
einem Haushaltseinkommen, Alleinstehende und Rentner*innen finden oft keinen
passenden, bezahlbaren Wohnraum. Wohnungsnot kann alle Altersgruppen betreffen.
Wir wollen Mieter*innen wirksam vor massiven Kostensteigerungen schützen –
besonders Menschen mit geringem Einkommen, junge Familien oder Menschen in
Ausbildung und Studium. Dafür braucht es kluge Regulierung und effektive
Anreize.
Mit dem in dieser Legislaturperiode eingeführten Wohnraumschutzgesetz und der
neuen Kappungsgrenzenverordnung haben wir den Mieter*innenschutz konsequent
gestärkt: Mindeststandards für Wohnraum und ein wirksamer Schutz vor
unverhältnismäßigen Mietpreiserhöhungen sollen prekäre Wohnbedingungen
verhindern und würdige Lebensverhältnisse garantieren. Die bevorstehende
Evaluation werden wir nutzen, um das Gesetz in der kommenden Legislatur
landesweit weiterzuentwickeln.
Zusätzlich setzen wir GRÜNE uns für die Wiedereinführung der Mietpreisbremse im
Land ein, um auch bei Neuvermietung von Wohnraum wirksam gegenzusteuern. Auf
Bundesebene unterstützen wir die Schaffung rechtlicher Grundlagen für einen
Mietendeckel, damit Länder und Kommunen noch zielgenauer handeln können.
4.5.2 Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Mit Unterstützungsangeboten, Investitionsanreizen und innovativen Ansätzen
setzen wir uns für einen sozialgerechten Wohnungsmarkt ein, der gleichwertige
Lebensverhältnisse und Teilhabe sichert – in der Stadt wie auf dem Land.
Damit Mieteinnahmen nicht vor allem in fremde Renditen fließen, wollen wir
Kommunen besser in die Lage versetzen, aktiv Wohnungspolitik zu gestalten. Für
uns ist klar: Spekulation mit Wohnraum darf sich nicht lohnen; öffentliches
Eigentum muss öffentlichem Nutzen dienen.
Außerdem setzen wir auf eine aktive Bodenpolitik, die Spekulationen verhindert
und bezahlbares Wohnen strukturell absichert: Durch die erleichterte Vergabe von
Grundstücken an Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen oder Privatpersonen zur
Eigennutzung im Erbbaurecht, die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte und
landesseitige Beratung, Bürgschaften und Fördermittel. Kommunale
Wohnungsbaugesellschaften wollen wir gezielt unterstützen, damit bezahlbarer
Wohnraum dort entsteht, wo er tatsächlich gebraucht wird.
Wir wollen, dass Wohnraum stärker in gemeinwohlorientierte Hände kommt. Deshalb
unterstützen wir auf Bundesebene ausdrücklich die neue Wohngemeinnützigkeit, die
wir GRÜNE seit Langem fordern: Durch steuerliche Anreize und Investitionszulagen
sollen gemeinnützige Wohnungsunternehmen mehr und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum
anbieten und Preisstabilität langfristig sichern. Auf Landesebene werden wir
entsprechende Initiativen aktiv vorantreiben.
4.5.3 Sozialer Wohnungsbau und Wohnraumförderung
Bezahlbarer Wohnraum ist keine Frage, die nur Städte betrifft, auch wenn die
Herausforderungen hier häufig besonders groß sind. Wir GRÜNE wollen den sozialen
Wohnungsbau flächendeckend weiter ausbauen und dabei gezielt die ländlichen
Räume in den Blick nehmen.
Aktuell fördern wir als Land den sozialen Wohnungsbau jährlich mit 400 Millionen
Euro. Wir werden das erfolgreiche Wohnraumförderungsprogramm mindestens auf
diesem Niveau fortführen und weiterentwickeln. Besonders kleine Ein- und
Zweizimmerwohnungen für Alleinerziehende, Singles, ältere Menschen und Menschen
in Ausbildung oder Studium wollen wir fördern, da hier der Bedarf besonders hoch
ist.
Durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde bereits erreicht,
dass kleine Wohnungen weniger stark auf das Entwicklungspotenzial einer Kommune
angerechnet werden. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.
Aktuell wird die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft vorbereitet.
Damit haben wir GRÜNE in dieser Legislaturperiode ein zentrales Instrument
angestoßen, um Kommunen und Kreise bei der Schaffung von mehr bezahlbarem
Mietwohnraum und der Gründung von Genossenschaften und kommunalen
Wohnbaugesellschaften zu unterstützen – besonders dort, wo private Investitionen
ausbleiben.
Um die Ziele der Landesentwicklungsgesellschaft umzusetzen, muss das Land zum
aktiven Partner werden und sicherstellen, dass die Bedarfe von benachteiligten
Gruppen am Markt konsequent berücksichtigt werden. Die
Landesentwicklungsgesellschaft werden wir zu einer Landeswohnungsbaugesellschaft
weiterentwickeln.
Sozialwohnungen müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deshalb werden
wir die Kommunen bei der Nachverfolgung von Belegungsbindungen unterstützen. Um
sicherzustellen, dass geförderter Wohnraum bei denen ankommt, die ihn am
dringendsten benötigen, empfehlen wir den Kommunen die Einführung einer
Fehlbelegungsabgabe. Dabei ist uns wichtig, dass das Instrument einfach und
bürokratiearm ausgestaltet wird: Wer eine Sozialwohnung bewohnt, obwohl das
Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen der Fördervoraussetzungen deutlich
überschreitet, zahlt einen einkommensgestaffelten Ausgleichsbetrag. Die
Einnahmen aus dieser Abgabe sollen als zweckgebundene Mittel für den sozialen
Wohnungsbau verwendet werden, indem sie der Gegenfinanzierung der Zinskosten des
Landes im Zusammenhang mit einer verstärkten Förderung des sozialen Wohnbaus
dienen.
So schaffen wir Gerechtigkeit im Bestand, ohne Menschen unter Druck zu setzen –
und gewinnen gleichzeitig Mittel, um das dringend benötigte Angebot an
bezahlbaren Wohnungen auszubauen.
Neue und innovative Modelle, wie „Sozialwohnungen mit 100 Jahren
Mietpreisbindung”, wie sie in Hamburg bereits erprobt werden, wollen wir auch
für Schleswig-Holstein wagen.
Statt der pauschalen Senkung der Grunderwerbsteuer setzen wir uns für ein
einkommensabhängiges Landesprogramm für Eigenheimförderung ein. So wollen wir
gezielt Familien und Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen dabei
unterstützen, Eigentum zu erwerben.
4.5.4 Barrierefreier Wohnraum
Auch im Wohnbereich gilt für uns: Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für
Teilhabe und Inklusion. Wir GRÜNE werden uns für mehr Barrierefreiheit bei
Neubau und Sanierung einsetzen. Unser Ziel ist, dass mithilfe von öffentlichen
Fördermitteln gebaute oder sanierte Wohngebäude sowohl barrierefrei als auch
bezahlbar sind.
Um mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, werden wir eine stärkere
Integration von barrierefreien Projekten in den sozialen Wohnungsbau umsetzen
und wollen die bestehenden Quoten schrittweise erhöhen. Dadurch werden inklusive
Projekte auch weiterhin gezielt Vorrang erhalten. Über die Landesbauordnung
werden wir zudem realistische Quoten für barrierefreie Wohnungen in
Neubaugebieten verankern. Um einer Explosion der Baukosten vorzubeugen und
Anreize zu erhalten, braucht es einen angemessenen Ausgleich. Auch deswegen muss
das Land hier finanziell unterstützen.
Als GRÜNE stehen wir für eine praxisnahe und barrierefreie Baupolitik. Deshalb
wollen wir uns gemeinsam mit den Kommunen dafür einsetzen, dass Menschen mit
Behinderungen rechtzeitig und umfassend an kommunalen Bauprojekten mitwirken
können. Menschen mit Behinderungen sollen als Expert*innen ihrer Lebensrealität
an Bauvorhaben beteiligt werden und ihre Erfahrungen direkt einfließen – von der
Planung bis zur Umsetzung. Dazu wollen wir die etablierten Beiräte und
Beauftragten stärken und uns für ihre flächendeckende Einrichtung einsetzen.
4.5.5 Sanierung in Neubau und Bestand vorantreiben
Der Gebäudebestand in Schleswig-Holstein ist eine der größten Baustellen der
Energiewende – und zugleich eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Der Mangel an
Wohnraum sowie steigende Warmmieten erfordern eine neue Logik am Wohnungsmarkt:
Wo immer es möglich ist, fordern wir Sanierung statt Abriss und Neubau. Nach dem
Prinzip „worst first“ sollen die energetisch schlechtesten Gebäude zuerst
saniert werden, besonders dort, wo Menschen mit geringen und mittleren Einkommen
leben. Außerdem nehmen wir die Sanierung von Asbestdächern in den Blick: Wir
setzen uns dafür ein, dass alle verbleibenden Asbestdächer in Schleswig-Holstein
schrittweise saniert werden. Eine finanzielle Mehrbelastung von Mieter*innen
lehnen wir ab: Erforderliche Sanierungen sollen warmmietenneutral erfolgen.
Bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz müssen kein Widerspruch sein – wir denken
beides zusammen. Klimaneutrale Gebäude reduzieren die laufenden Betriebskosten
und ermöglichen dadurch eine geringere Warmmiete. Deshalb wollen wir die
bestehenden Förderprogramme der Sozialen Wohnraumförderung um gezielte Anreize
für Nachhaltigkeit und Innovation erweitern.
Wer günstig und gleichzeitig klimafreundlich baut, soll stärker gefördert werden
als bisher. Besondere Förderung soll dabei die Wohnraumschaffung im Bestand
erhalten: Sanierung und Umbau bestehender Gebäude schonen Flächen, reduzieren
Ressourcenverbrauch und sind oft klimafreundlicher als der Neubau auf der grünen
Wiese. Wir wollen deshalb die Fördersätze für Bestandsmaßnahmen gegenüber dem
Neubau erhöhen und damit einen klaren Anreiz für flächensparendes Bauen setzen.
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, die besonders nachhaltigen und innovativen
sozialen Wohnungsbau realisieren wollen, sollen durch diese erweiterten
Fördermöglichkeiten gezielt unterstützt werden. Sie sind wichtige Partner bei
der Schaffung von Wohnraum, der dauerhaft bezahlbar, klimafreundlich und
zukunftsfähig ist.
Zugleich sehen wir den Bund in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für die
Wärmewende sozialverträglich zu gestalten. Verfügbare EU- und Bundesfördermittel
werden wir auf Landesebene konsequent für eine sozialverträgliche
Sanierungsoffensive nutzen, damit alle Menschen gesund und klimafreundlich
wohnen können.
4.5.6 Leerstand nutzen, Wohnraum schaffen
Leerstand von Wohnraum und Grundstücken verschärft die Wohnungsnot. Wer
Wohnungen oder Grundstücke aus Spekulationsgründen dauerhaft leer stehen lässt,
handelt auf Kosten derer, die dringend bezahlbaren Wohnraum suchen. Das wollen
wir nicht länger hinnehmen.
Wir GRÜNE wollen das bestehende Wohnraumschutzgesetz weiterentwickeln und
Kommunen eine wirksame landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage an die Hand
geben, damit sie Leerstand aktiv bekämpfen können. Wir setzen uns dafür ein,
dass Kommunen Abgaben auf dauerhaften, spekulativen Leerstand von Wohnraum und
Grundstücken erheben können. Leerstand darf sich nicht lohnen – wer Wohnraum dem
Markt entzieht, muss dafür einen finanziellen Beitrag leisten.
Dabei werden wir die verfassungsrechtlichen Grenzen konsequent beachten: Solche
Instrumente sind nur dort verhältnismäßig, wo ein nachgewiesener Wohnraummangel
besteht. Genau dort aber brauchen Kommunen die Möglichkeit, schnell und wirksam
zu handeln. Die Zweckentfremdungssatzung als bestehendes Instrument wollen wir
stärken und ihre Nutzung durch die Kommunen aktiv fördern.
Auch leerstehende Gewerbeimmobilien entziehen unseren Städten und Gemeinden
wertvolle Flächen und damit Chancen für neuen Wohnraum. Es ist nicht hinnehmbar,
dass Eigentümer*innen steuerlich davon profitieren können, Gebäude ungenutzt
stehen zu lassen, während gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum fehlt. Steuerliche
Abschreibungsmöglichkeiten dürfen kein Anreiz dafür sein, nutzbare Flächen dem
Wohnungsmarkt zu entziehen.
Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene mit einer Bundesratsinitiative dafür ein,
Steuervorteile durch Leerstand bei Wohn- und Gewerbeimmobilien abzuschaffen.
Diese Fehlanreize wollen wir beenden – für mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr
Gerechtigkeit und eine kluge Nutzung der bestehenden Bausubstanz.
Wir wollen Kommunen beim Aufbau und der Pflege eines digitalen Baulücken- und
Leerstandskatasters unterstützen. Das bestehende Flächenmanagementkataster
Schleswig-Holstein bietet vielfältige Anknüpfungspunkte: Wir wollen es
systematisch weiterentwickeln und Kommunen ein niedrigschwelliges und
praxisnahes Werkzeug an die Hand geben, um den Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“ konsequent umzusetzen.
Damit können bestehende Potenziale von Leerstand und ungenutzten Gebäuden
effektiv für mehr bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, ohne zusätzliche Flächen
zu versiegeln – für sozialgerechten Wohnungsbau, Klimaschutz und lebenswerte
Innenstädte.
Bestehende Gebäude – auch gewerblich genutzte Flächen – bieten durch
Aufstockungen und Nachverdichtungen großes Potenzial für neuen Wohnraum. Wir
wollen die Rahmenbedingungen dafür weiter verbessern, damit solche
Nachverdichtungspotenziale flächendeckend genutzt werden.
Um Leerstand in ehemaligen Büros, Gewerbeimmobilien, Restaurants oder
Industriegebäuden als Wohnraum oder gemeinschaftliche Orte umnutzen zu können,
haben wir mit der Novelle der Landesbauordnung in dieser Legislaturperiode
bereits wichtige Weichen gestellt.
Das wollen wir fortsetzen: Durch den Abbau bürokratischer Hürden und
beschleunigte Genehmigungsverfahren für die Innenentwicklung, Aufstockung und
den Geschosswohnungsbau. Damit wollen wir Kommunen, Wohnungsunternehmen und
Genossenschaften Umnutzungen erleichtern und bei der Umwandlung von Leerstand
unterstützen. Auf Landesebene werden wir GRÜNE dabei unterstützen, hierfür
tragfähige Umnutzungskonzepte zu entwickeln – etwa durch Beratungsangebote der
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Darüber hinaus wollen wir die kreative Neunutzung von Industriebrachen und
anderen Konversionsflächen stärken – als Orte für Wohnen, Kultur, soziale
Infrastruktur, Gewerbe oder gemeinschaftliche Projekte. Modellprojekte, etwa in
Zusammenarbeit mit Architekturhochschulen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen
Initiativen, sollen zeigen, wie eine nachhaltige Nachnutzung in Stadt und Land
gelingen kann.
Denn: Jeder umgenutzte Leerstand ist ein Gewinn für die Innenentwicklung und
schützt Freiflächen und Natur vor unnötiger Bebauung; jeder gut gestaltete
Geschosswohnungsbau schafft nicht nur mehr Wohnraum für mehr Menschen, sondern
stärkt auch lebendige Quartiere, kurze Wege und eine erreichbare Infrastruktur
vor Ort.
4.5.7 Wohnungsbaugenossenschaften stärken
Genossenschaftliches Wohnen stärkt Gemeinschaft, Eigenverantwortung und
demokratische Teilhabe vor Ort. Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützige
Träger*innen sind unverzichtbare Akteure für einen sozialen Wohnungsmarkt, der
dauerhaft bezahlbaren und spekulationsfreien Wohnraum bereitstellt.
Wir werden die Förderung von lokalen gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften
in Schleswig-Holstein über die geplante Landesentwicklungsgesellschaft stärken
und gemeinsam mit den Kommunen gezielt ausbauen – in Stadt und Land. Dazu werden
wir ein Landesprogramm bereitstellen, das neue Wohnungsbaugenossenschaften
mithilfe von vergünstigten Krediten bei der Gründung und durch niedrigschwellige
Angebote in der Konzepterstellung unterstützt.
Besonders im ländlichen Raum wollen wir durch den Aufbau eines landesweiten
Netzwerks für Genossenschaftsgründer*innen dazu beitragen, interkommunale
Kooperationen zu fördern und gemeinschaftlich genossenschaftliche Wohnprojekte
umzusetzen.
Auf Bundesebene werden wir uns aktiv dafür einsetzen, dass gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaften stärker gefördert werden – für mehr soziale
Verantwortung und Mitbestimmung auf dem Wohnungsmarkt.
4.5.8 Wohnraum für Auszubildende und Studierende
In Schleswig-Holstein fehlt noch immer ausreichend bezahlbarer Wohnraum für
Studierende und Auszubildende. Im Vergleich der Bundesländer steht das Land
sogar auf einem der letzten Plätze. Das müssen wir ändern: Deshalb werden wir
GRÜNE die Anzahl an Wohnheimplätzen für junge Menschen in Studium und Ausbildung
gezielt ausweiten.
Das in dieser Legislatur mit rund 7 Millionen Euro beschlossene Azubiwerk ist
ein wichtiger erster Schritt, um Fachkräfte im Land zu gewinnen. Wir wollen es
konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Außerdem setzen wir uns für den Bau
von Wohnheimen an allen Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) ein und wollen
gezielt Förderprogramme für Azubi-WGs und Wohnheime erarbeiten – besonders für
den ländlichen Raum. Dabei sollen auch gemeinnützige Träger*innenmodelle, etwa
durch Stiftungen und Genossenschaften, mitgedacht werden.
Gemeinsam mit dem Studentenwerk Schleswig-Holstein und den Hochschulstädten
wollen wir ein Ausbauprogramm für studentischen Wohnraum auflegen, das schnell
wirkt und langfristig bezahlbare Wohnheimplätze sichert. Dazu werden wir auch
geeignete EU- und Bundesfördermittel einwerben.
4.5.9 Innovative und gemeinschaftliche Wohnformen fördern
Gemeinschaftliche Wohnformen wie Wohngruppen und Wohngemeinschaften bieten
Menschen aller Generationen die Möglichkeit, soziale Isolation zu überwinden,
Ressourcen zu teilen und bezahlbar zu wohnen. Wir GRÜNE wollen gemeinsames
Wohnen aktiv stärken – von der Senior*innen-WG über inklusive Wohngemeinschaften
bis hin zu generationenübergreifenden Wohnprojekten. Denn Wohnen ist mehr als
ein Dach über dem Kopf.
Auch für Privatpersonen und zivilgesellschaftliche Initiativen sollen diese
Wohnprojekte einfacher umsetzbar sein. Wohnformen, die bezahlbaren Wohnraum und
soziale Orte des Miteinanders schaffen, wollen wir konsequent fördern: Durch
vereinfachte Regelungen im Landesbaurecht und konkrete Beispielprojekte in der
Praxis.
Menschen mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Beeinträchtigungen
haben das Recht, selbstbestimmt zu leben – auch mit angemessener Assistenz.
Daher wollen wir inklusive Wohnprojekte, wie Mehrgenerationenhäuser und
(ambulant) betreute Wohn- oder Pflegewohngemeinschaften mit Hilfe von
Bundesmitteln gezielt fördern. Inklusive Wohn- und Sozialräume, in denen
Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam leben und sich gegenseitig
unterstützen können, halten wir für wichtig. Ihre Entstehung wollen wir aktiv
fördern: Durch Investitionsanreize, feste Standards und Mitsprache.
Dabei nehmen wir auch Senior*innen in den Blick: Ältere Menschen sollen in ihrer
vertrauten Umgebung selbstbestimmt, sicher und mit Würde leben können.
Gleichzeitig muss das direkte Wohnumfeld so gestaltet sein, dass es barrierefrei
und demenzsensibel ist.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass Menschen in unserem Land so lange wie
möglich eigenständig und gut vernetzt leben können – in einer Wohnform, die zu
ihren Bedürfnissen passt. Senior*innen-WGs, gemeinschaftliche Wohnprojekte oder
altersgerechte Wohneinheiten, die ambulante Dienste flexibel einbinden, sollen
selbstbestimmtes Leben und niedrigschwellige Unterstützung im vertrauten
sozialen Umfeld erhalten.
Mehrgenerationenhäuser und -quartiere, in denen Jung und Alt voneinander lernen
und sich gegenseitig unterstützen, sind ein Gewinn für die Gesellschaft.
Besonders im ländlichen Raum stärken solche Projekte den Zusammenhalt und bieten
auch Zugezogenen und Geflüchteten wichtige Anknüpfungspunkte. Wir wollen diese
Projekte systematisch fördern und ihre Verknüpfung mit anderen Einrichtungen der
Daseinsvorsorge aktiv unterstützen – etwa durch die Kombination von Kita und
Seniorentreff unter einem Dach. Kommunen unterstützen wir dabei, eine
verbindliche Pflegebedarfsplanung vorzunehmen. Diese soll vielfältige ambulante
und gemeinschaftliche Wohnformen in der Quartiersentwicklung verankern, damit
Selbstbestimmung und Gemeinschaft auch im Alter gelebt werden können.
Wohnen muss sich an veränderte Lebensumstände anpassen können. Gemeinsam mit
Kommunen, Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Träger*innen werden wir
Tausch- und Beratungsstrukturen aufbauen, die Menschen dabei unterstützen, ihre
große Wohnung oder ihr Eigenheim zugunsten gemeinschaftlicher oder
altersgerechter Wohnformen aufzugeben.
Den demografischen Wandel denken wir dabei ganzheitlich: Gerade in den
ländlichen Räumen braucht es gemeinschaftliche Wohnformen und Quartierslösungen,
die Altersarmut vorbeugen, ambulante Pflege und Versorgung mitdenken und
Wohnraum bedarfsgerecht umverteilen. Die Erfahrungen aus Vorbildprojekten im
Land wie dem Projekt KIWA wollen wir nutzen, um durch landesweite Strukturen
neuen und bedarfsgerechten Wohnraum für alle Generationen zu schaffen.
4.5.10 Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Das Recht auf Wohnen ist für uns GRÜNE nicht verhandelbar. Wir stehen dafür,
dass alle Menschen in Schleswig-Holstein ein sicheres Zuhause haben.
Wohnungslosigkeit ist keine Randerscheinung, sondern ein strukturelles Problem,
das entschlossenes Handeln fordert – für würdige Wohnverhältnisse, Teilhabe und
Chancengerechtigkeit. Als GRÜNE setzen wir uns deshalb dafür ein, dass sich
Schleswig-Holstein der Zielsetzung des Bundes anschließt, Wohnungslosigkeit bis
zum Jahr 2030 zu beenden.
Deshalb setzen wir auf das Prinzip „Housing First": Wohnungslose Menschen
erhalten zuallererst eine Wohnung – ohne Vorbedingungen. Housing-First-Projekte
haben sich bewährt: Sicherheit und Stabilität sind wichtige Grundlagen, um
weitere persönliche Herausforderungen wirksam anzugehen. Wer ein stabiles Dach
über dem Kopf hat, kann sein Leben wieder aktiv in die Hand nehmen.
Auf Landesebene wollen wir die Förderung von Housing-First-Projekten in
Schleswig-Holstein weiter ausbauen, die wir inzwischen über das
Wohnraumförderprogramm des Landes abdecken. Da die Umsetzung vorrangig auf
kommunaler Ebene stattfindet, werden wir Kommunen mit Unterstützung und
Fördermitteln beim Ausbau weiter unterstützen.
Für uns gilt: Nicht warten bis Menschen auf der Straße stehen, sondern handeln,
bevor es so weit kommt. Aufsuchende Beratungsangebote müssen Betroffene schnell
und niedrigschwellig erreichen, bevor eine Zwangsräumung angeordnet wird und
zwar flächendeckend. Gemeinsam mit Betroffenen, sozialen Träger*innen und
Kommunen setzen wir uns für Lösungen ein, die Obdachlosigkeit frühzeitig und
konsequent verhindern.
Besonders dringend ist die Situation wohnungsloser Menschen mit psychischen
Erkrankungen. Für sie braucht es niedrigschwellige stationäre und langfristige
Einrichtungen, die spezialisierte Betreuung mit einem sicheren Wohnort
verbinden. Wir wollen Hamburg als Vorbild nehmen und solche Angebote auch in
Schleswig-Holstein strukturell verankern – in enger Zusammenarbeit mit der
Eingliederungshilfe und den kommunalen Fachdiensten.
Darüber hinaus setzen wir uns für separate Wohneinheiten für wohnungslose Frauen und Menschen mit Behinderungen
ein. Viele von ihnen sind von Gewalt betroffen – sie brauchen geschützte Räume,
in denen sie sicher sind und Unterstützung erhalten. Wohnungslosenhilfe muss
geschlechtersensibel gedacht und umgesetzt werden.
Wir entgegnen Abwärtsspiralen der Wohnungslosigkeit durch ein
Übergangsmanagement nach einem stationären Krankenhaus-, Psychiatrieaufenthalt,
einer stationären Jugendhilfeeinrichtung oder einem Aufenthalt in einer
Justizvollzugsanstalt.
Ein Personalausweis ist Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen. Wir
sorgen dafür, dass es flächendeckende Härtefallregelungen für einen
Gebührenerlass bei Personalausweisen gibt und sichern die Chancen auf dem
Wohnungsmarkt für Menschen, die in Unterbringungen leben durch Schutzadressen
ab.