Der SchulG-Entwurf der Landesregierung (Drs. 20/4702) befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Anhörungsverfahren und wird voraussichtlich erst Ende 2026 oder im Frühjahr 2027 verabschiedet. Die darin vorgesehenen Regelungen zur Nutzung digitaler Endgeräte sollen dann erst zum 1. August 2027, also zum Schuljahr 2027/28, in Kraft treten. Aktuell gelten die landesweiten Vorgaben lediglich untergesetzlich (Erlass). Vor diesem Hintergrund ist die Formulierung, die „schulgesetzlichen Regelungen“ hätten sich bereits bewährt, verfrüht. Deshalb sollte „schulgesetzlich“ an dieser Stelle gestrichen werden.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Bildung – von der Kita bis zum Beruf |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jan-Hendrik von Zelewski (KV Kiel) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 15.09.2026, 12:02 |