Die Schulen der dänischen Minderheit sind nicht lediglich Schulen in freier Trägerschaft. Sie erfüllen eine besondere Funktion für den Schutz, den Erhalt und die Weiterentwicklung der dänischen Minderheit und ihrer Sprache und Kultur in Schleswig-Holstein.
Dieser besonderen Stellung trägt auch die Landesverfassung ausdrücklich Rechnung. Nach Artikel 12 Absatz 4 der Landesverfassung ist die Finanzierung der Schulen der dänischen Minderheit in einer Höhe sicherzustellen, die der Finanzierung der öffentlichen Schulen entspricht. Diese Vorgabe wird im Schulgesetz insbesondere durch die besondere Förderung nach § 124 SchulG umgesetzt.
Der bisherige Programmentwurf bleibt mit der allgemeinen Formulierung einer „guten Finanzierung“ hinter diesem besonderen verfassungsrechtlichen Anspruch zurück. Das Wahlprogramm sollte deshalb klar festhalten, dass die finanzielle Gleichstellung dauerhaft gesichert wird und nicht dadurch ausgehöhlt werden darf, dass neue Aufgaben oder tatsächliche Kostenentwicklungen in den maßgeblichen Finanzierungsgrundlagen unzureichend berücksichtigt werden.
Gerade bei neuen Anforderungen an das gesamte Schulsystem muss die Gleichstellung praktisch wirksam bleiben. Das gilt auch dort, wo Leistungen für Schüler*innen oder Schulen auf kommunaler Ebene finanziert oder bezuschusst werden. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass Land, Kreise und Kommunen die finanzielle Gleichstellung auch bei der Weiterentwicklung solcher Leistungen tatsächlich umsetzen können.