Der in diesem Schuljahr eingeführte Rechtsanspruch mit Ausweitung auf die ersten 4 Schuljahre endet mit Abschluss der Grundschule. Ältere Kinder an Förderschulen oder in der inklusiven Beschulung an weiterführenden Schule haben nach der heutigen Regelung keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz, gleichwohl sich meist ihre Alltagskompetenz mit zunehmendem Alter nicht in gleichem Maße entwickelt wie bei Kindern ohne Einschränkungen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung, da es inklusiv beschulte Kinder mit Betreuungsbedarf von nachmittäglichen Aktivitäten ausschließt oder Familien (zumeist Frauen) vor die Herausforderung stellt, in einem ohnehin durch Behinderung belasteten Umfeld ab der 5. Klasse in einem Förderzentrum eine Betreuung zu organisieren/ finanzieren oder beruflich kürzer zu treten, um der Care-Arbeit nachzugehen.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Bildung – von der Kita bis zum Beruf |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Schulte (KV Rendsburg-Eckernförde) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 25.09.2026, 13:13 |