Längeres gemeinsames Lernen – grundsätzlich richtig, in der vorgeschlagenen Form aber strukturell nicht zielführend
Längeres gemeinsames Lernen ist aus bildungspolitischer Sicht grundsätzlich absolut wünschenswert. Bei uns in Schleswig-Holstein findet es mit der Einführung der Gemeinschaftsschulen allerdings bereits seit rund anderthalb Jahrzehnten statt – ausgenommen bleibt dabei fraglos die Gruppe der Kinder, die nach der Grundschule auf ein Gymnasium wechselt.
Genau hier liegt das zentrale Problem des vorgeschlagenen Modellversuchs: Selbst ein Modellversuch an einigen wenigen Schulen würde in der Praxis kaum dazu führen, dass tatsächlich alle Kinder unterschiedlicher Lern- und Entwicklungsniveaus über die Klassenstufen 1 bis 6 hinweg gemeinsam lernen.
Denn das Elternwahlrecht für den Übergang auf das Gymnasium nach Klasse 4 bliebe bestehen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass gerade diejenigen Eltern, die ihr Kind ausdrücklich am Gymnasium sehen möchten, diese Möglichkeit auch in einer Modellphase nutzen würden. Hinzu kommt die nachvollziehbare Sorge, dass ein späterer Wechsel – etwa nach Klasse 6 – den fachlichen Anschluss an das Gymnasium erschweren könnte.
Damit würde die vermeintliche „Testgruppe: gemeinsames Lernen bis Klasse 6“ in der Praxis weitgehend aus genau jener Schüler:innenschaft bestehen, die bereits heute eine Gemeinschaftsschule besucht.
Das wirft eine grundsätzliche wissenschaftliche Frage auf:
Welchen Erkenntnisgewinn soll ein solcher Modellversuch liefern, wenn eine der zentralen Fragestellungen – nämlich die Auswirkungen eines tatsächlichen gemeinsamen Lernens aller Leistungs- und Entwicklungsniveaus – aufgrund der weiterhin bestehenden freien Schulwahl gar nicht valide untersucht werden kann?
Auch eine wissenschaftliche Begleitung kann dieses strukturelle Problem nicht lösen.
Darüber hinaus stellen sich erhebliche räumliche, personelle und organisatorische Fragen:
- Wo sollen die Jahrgänge 5 und 6 beschult werden? Müssten an den Grundschulen je nach Schulgröße mehrere zusätzliche Klassenräume geschaffen werden? Dies würde erhebliche Baukosten verursachen. Letztlich stellt sich die Frage, wer diese Kosten tragen müsste – insbesondere vor dem Hintergrund des Konnexitätsprinzips und der ohnehin angespannten kommunalen Haushalte.
- Was geschieht mit den entsprechenden Kapazitäten an den Gemeinschaftsschulen? Entstehen dort gleichzeitig leerstehende Räume und Strukturen für Jahrgänge, die bislang regulär dort beschult werden?
- Welches Lehrpersonal soll eingesetzt werden? Für die Klassenstufen 5 und 6 wären weiterhin Lehrkräfte mit entsprechender Sekundarstufenqualifikation erforderlich. Sollten Gemeinschaftsschul- und Gymnasiallehrkräfte dafür an Grundschulen eingesetzt werden, stellt sich zudem die Frage nach zusätzlichen Fahrwegen und organisatorischen Belastungen – insbesondere bei räumlich getrennten Standorten.
- Wie soll mit dem Elternwahlrecht umgegangen werden? Eine Verpflichtung, ein Kind von Klasse 1 bis 6 an einer Modellschule zu belassen und einen Wechsel nach Klasse 4 auszuschließen, wäre rechtlich und bildungspolitisch äußerst problematisch. Bleibt der Wechsel hingegen möglich, dürfte sich die Zusammensetzung der Modellgruppen kaum von der heutigen Situation an Gemeinschaftsschulen unterscheiden.
Der Grundgedanke des Wahlprogrammpunktes ist damit bildungspolitisch sympathisch und grundsätzlich unterstützenswert. In seiner konkreten Ausgestaltung erscheint er jedoch strukturell unausgereift, organisatorisch äußerst aufwändig und hinsichtlich des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns fragwürdig.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass wir damit eine neue, sehr grundsätzliche Strukturdebatte über das gegliederte Schulsystem eröffnen, ohne kurzfristig tatsächlich bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dies könnte erhebliche politische, organisatorische und personelle Ressourcen binden.
Aus grüner Sicht sollten wir diese Ressourcen deshalb meines Erachtens stärker auf konkrete und unmittelbar wirksame Verbesserungen innerhalb der bestehenden Schullandschaft konzentrieren: auf kleinere Klassen, bessere personelle Ausstattung, funktionierende Inklusion, individuelle Förderung, Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams, bessere Übergänge und eine stärkere Unterstützung von Schulen in besonders herausfordernden Lagen.
Gerade dort liegen zahlreiche Stellschrauben, mit denen sich Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit unmittelbar und für Eltern, Kinder und Lehrkräfte spürbar verbessern lassen – ohne zunächst eine strukturell kaum belastbare Modellkonstruktion aufzubauen.
Begründung in Einfacher Sprache (mit Hilfe von KI umformuliert):
Längeres gemeinsames Lernen
Länger gemeinsam zu lernen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Kinder sollen möglichst lange zusammen lernen können – unabhängig davon, wie gut sie in der Schule sind.
In Schleswig-Holstein gibt es dieses gemeinsame Lernen aber bereits seit über 15 Jahren an den Gemeinschaftsschulen. Eine Gruppe ist davon bisher ausgenommen: Kinder, die nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium wechseln.
Genau hier liegt ein Problem des geplanten Modellversuchs.
Auch bei einem Modellversuch könnten Eltern weiterhin selbst entscheiden, ob ihr Kind nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium geht. Viele Eltern, die ihr Kind auf dem Gymnasium sehen möchten, würden diese Möglichkeit wahrscheinlich auch nutzen.
Dadurch würden gerade diese Kinder im Modellversuch fehlen.
Die Folge wäre: Die Kinder, die bis zur 6. Klasse gemeinsam lernen, wären im Wesentlichen die gleiche Gruppe, die heute schon an Gemeinschaftsschulen gemeinsam lernt.
Damit stellt sich die Frage:
Was soll durch den Modellversuch eigentlich neu herausgefunden werden?
Eine wichtige Frage wäre zum Beispiel:
Was bringt es für die Entwicklung und das Lernen der Kinder, wenn wirklich alle Kinder – unabhängig von ihren Leistungen und ihrem Entwicklungsstand – bis zur 6. Klasse gemeinsam lernen?
Genau diese Frage könnte der Modellversuch aber kaum beantworten, wenn viele Eltern ihr Kind weiterhin nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium schicken können.
Es gibt außerdem praktische Probleme
1. Wo sollen die Kinder lernen?
Wenn die Kinder bis zur 6. Klasse an ihrer Grundschule bleiben sollen, brauchen viele Grundschulen zusätzliche Räume.
Je nach Schule könnten dafür mehrere neue Klassenräume nötig sein. Das würde sehr viel Geld kosten.
Die Frage ist dann: Wer bezahlt diese zusätzlichen Kosten?
Am Ende könnten diese Kosten bei den Kommunen liegen. Viele Kommunen haben aber schon heute große finanzielle Probleme.
2. Was passiert mit den Gemeinschaftsschulen?
Wenn die Kinder der 5. und 6. Klasse länger an den Grundschulen bleiben, könnten an den Gemeinschaftsschulen Räume und andere Kapazitäten frei werden.
Oder die Kinder gehen weiterhin nach der 4. Klasse an die Gemeinschaftsschule.
Dann wäre aber kaum etwas anders als heute.
3. Welche Lehrkräfte sollen unterrichten?
Auch Kinder in Klasse 5 und 6 brauchen Lehrkräfte mit entsprechender Ausbildung.
Wenn diese Lehrkräfte zusätzlich an Grundschulen eingesetzt werden, müsste man klären, wie das organisiert werden soll.
Möglicherweise müssten Lehrkräfte zwischen verschiedenen Schulen hin- und herfahren.
Das wäre organisatorisch aufwendig und würde zusätzliche Ressourcen benötigen.
4. Können Eltern verpflichtet werden?
Wahrscheinlich kann man Eltern nicht einfach dazu verpflichten, ihr Kind bis zur 6. Klasse an einer bestimmten Schule zu lassen.
Wenn Eltern weiterhin nach Klasse 4 einen Wechsel auf das Gymnasium wählen können, bleibt das zentrale Problem bestehen:
Die Gruppe im Modellversuch wäre vermutlich fast die gleiche wie die Gruppe, die heute schon an Gemeinschaftsschulen gemeinsam lernt.
Was bedeutet das für uns Grüne?
Die Idee hinter dem längeren gemeinsamen Lernen ist grundsätzlich sympathisch.
In der vorgeschlagenen Form gibt es aber viele offene Fragen.
Der Modellversuch wäre teuer und organisatorisch schwierig. Gleichzeitig ist nicht klar, welche neuen Erkenntnisse er tatsächlich bringen könnte.
Außerdem könnte dadurch eine neue große politische Diskussion über Gymnasium und Gemeinschaftsschule entstehen.
Diese Diskussion könnte viel Zeit und politische Energie kosten.
Wir sollten deshalb überlegen, ob wir unsere Kräfte nicht besser für andere Verbesserungen einsetzen.
Zum Beispiel für:
- kleinere Klassen,
- mehr Lehrkräfte,
- bessere Inklusion,
- mehr Schulsozialarbeit,
- multiprofessionelle Teams,
- bessere individuelle Förderung,
- bessere Unterstützung für Schulen mit besonderen Herausforderungen,
- bessere Übergänge zwischen den Schulformen.
Das sind ein paar konkrete Maßnahmen, die Kindern, Eltern und Lehrkräften direkt helfen können.
Unser Ziel sollte sein, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit innerhalb der bestehenden Schullandschaft Schritt für Schritt zu verbessern.
Dafür gibt es viele Möglichkeiten, die wahrscheinlich schneller und unmittelbarer wirken als ein aufwändiger Modellversuch zum gemeinsamen Lernen bis zur 6. Klasse.