Das Land Nordrhein-Westphalen geht mit ihrer Verordnung vom 28.01.2026 einen fortschrittlichen Weg. Bund und Länder sind auf neue Lehrkräfte angewiesen, um Bildung gewährleisten zu können, die den Problemen der Zukunft gewachsen ist.
Konkrete Veränderungen könnten umfassen:
1. In den 10 vorgeschriebenen Unterrichtsbesuchen während des Referendariats sollen erst ab dem dritten Besuch schriftliche Ausarbeitungen Pflicht sein.
2. Diese Ausarbeitungen sollen auf 5 Seiten begrenzt werden und nach einem landesweit einheitlichen Format ausgearbeitet werden.
3. Die Benotung soll nicht ausschließlich auf Grundlage der letzten Prüfungsstunde erfolgen.
Auch hier sollen ab dem dritten Unterrichtsbesuch Noteneinschätzungen erfolgen, die 60% der Gesamtnote vom Referendariat ausmachen sollen.
4. Ausarbeitungen zu Unterrichtsbesuchen sollen nur notwendig sein, wenn diese mindestens
drei Tage vorher angekündigt wurden.
S.23 §36: Unterrichtspraktische Prüfungen
„Der Umfang der Planung soll fünf Seiten nicht überschreiten und sich an einem vom Prüfungsamt vorgegebenen Format orientieren.“