Studierende stehen in Schleswig-Holstein vor einer zunehmenden finanziellen Belastung. Gerade in den Hochschulstädten sind Wohnkosten ein wesentlicher Bestandteil der monatlichen Ausgaben und können darüber entscheiden, ob ein Studium aufgenommen, erfolgreich fortgeführt oder mit umfangreicher Erwerbsarbeit neben dem Studium finanziert werden kann. Bezahlbarer studentischer Wohnraum ist deshalb nicht nur eine soziale Frage, sondern auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit und des gleichberechtigten Zugangs zum Studium.
Der öffentlich geförderte studentische Wohnraum erfüllt dabei eine besondere Funktion: Er schafft langfristig bezahlbare Angebote, die nicht den gleichen Marktmechanismen unterliegen wie ein großer Teil des privaten Wohnungsmarktes. Angesichts steigender Studierendenzahlen und begrenzter Flächen in den Hochschulstädten ist es deshalb sinnvoll, studentischen Wohnraum als eigenständiges Ziel der Wohnraumförderung zu behandeln. Eine bevorzugte Berücksichtigung des Studierendenwerks bei geeigneten Landesflächen kann dabei helfen, vorhandene öffentliche Flächen gezielt für diesen Zweck zu nutzen und langfristig im gemeinwohlorientierten Besitz zu halten.
Gleichzeitig ist das Studierendenwerk weit mehr als ein Anbieter von Wohnraum. Mit Mensen und Cafeterien, Beratungsangeboten, Studienfinanzierungsberatung, psychosozialer Unterstützung und weiteren sozialen Leistungen stellt es einen wesentlichen Teil der sozialen Infrastruktur der Hochschulen bereit. Diese Angebote wirken unmittelbar gegen soziale Zugangshürden und ermöglichen es Studierenden, sich unabhängig von ihrer finanziellen Situation auf ihr Studium zu konzentrieren.
Damit diese Funktion dauerhaft erfüllt werden kann, braucht das Studierendenwerk eine verlässliche finanzielle Grundlage. Steigende Bau-, Energie-, Personal- und Lebensmittelkosten können nicht dauerhaft über höhere Preise, Gebühren oder Beiträge an die Studierenden weitergegeben werden. Andernfalls würde ausgerechnet die soziale Infrastruktur, die finanzielle Belastungen abfedern soll, selbst zu einer zusätzlichen Belastung für Studierende. Eine auskömmliche Landesfinanzierung ist daher eine Voraussetzung dafür, dass soziale Angebote dauerhaft zu sozialverträglichen Bedingungen zur Verfügung stehen können.
Die beiden Maßnahmen gehören deshalb zusammen: Mehr bezahlbarer Wohnraum reduziert eine der größten finanziellen Belastungen im Studium, während ein auskömmlich finanziertes Studierendenwerk die weiteren sozialen Rahmenbedingungen des Studiums absichert. Beide tragen dazu bei, dass die soziale Herkunft und die finanzielle Situation nicht darüber entscheiden, wer in Schleswig-Holstein studieren kann.