| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:37 |
3.2: Demokratie und Zivilgesellschaft
Text
In Schleswig-Holstein engagieren sich viele Menschen für unsere Gemeinschaft und
Demokratie – ganz gleich, ob im Sportverein, in einer Umweltgruppe oder in der
Kommunalpolitik. Durch dieses Engagement wird unser Land lebenswerter. Aber auch
bei uns in Schleswig-Holstein bedrohen rechtsextreme Freiheitsfeinde die
demokratische Zivilgesellschaft. Wer sich politisch engagiert, wird zu häufig
zur Zielscheibe von Hass und Gewalt. Wir wollen Menschen ermutigen, sich stärker
in unsere Gesellschaft einzubringen. Und wer sich bereits engagiert, soll
stärker unterstützt werden. Wir haben in der laufenden Legislaturperiode eine
Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des Ehrenamtes auf den Weg gebracht. Damit
stärken wir die ehrenamtlichen Strukturen dauerhaft, bauen bürokratische Hürden
ab und sorgen dafür, dass Hauptamt vor Ort für das Ehrenamt in der Fläche
Anknüpfungspunkte bietet. Dazu gehört, das Ehrenamt besser anzuerkennen und
Kindern von klein auf neue Formen der Mitbestimmung zu eröffnen. Politischen
Extremismus bekämpfen wir entschieden und unterstützen Initiativen, die sich bei
uns für Vielfalt und Demokratie engagieren.
Rund 80 Prozent der Menschen bei uns leben in ländlich geprägten Regionen. Gute
Politik für ländliche Räume entsteht gemeinsam mit den Menschen dort, nicht über
ihre Köpfe hinweg. Deshalb setzen wir uns für starke Kommunen ein, die nach dem
Subsidiaritätsprinzip mit ihren Bewohner*innen vor Ort die besten Lösungen
erarbeiten, und stärken ihnen auch weiterhin den Rücken.
Ehrenamtliches Engagement ist ein tragender Pfeiler des gesellschaftlichen
Zusammenhalts in Schleswig-Holstein. Viele Ehrenamtler*innen gestalten unser
Land, indem sie in ihrer Freizeit in Sportvereinen, Feuerwehren, im
Bevölkerungsschutz, der Kommunalpolitik, Kultur, Naturschutz, Sozialverbänden,
Kirchengemeinden, Jugendarbeit und vielen weiteren Bereichen dafür sorgen, dass
Schleswig-Holstein lebenswert ist. Ehrenamt schafft Zusammenhalt und stärkt
unsere Demokratie. Gleichzeitig befindet sich das Ehrenamt im Wandel.
Demografische Veränderungen, steigende rechtliche und organisatorische
Anforderungen, Digitalisierung sowie der Wunsch nach flexibleren Formen des
Engagements stellen Engagierte und Organisationen vor neue Herausforderungen.
Diese Entwicklung erfordert moderne Rahmenbedingungen und verlässliche
Unterstützungsstrukturen.
Wir sind davon überzeugt, dass Ehrenamt hauptamtliche Strukturen benötigt. Mit
unserem Zwölf-Punkte-Plan werden daher erste Grundlagen geschaffen, um das
Ehrenamt in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken. Darauf aufbauend vertiefen
wir die ressortübergreifende Zusammenarbeit, stärken bestehende Strukturen und
entwickeln die Gesamtstrategie Ehrenamt Schleswig-Holstein bis zum Ende des
Jahres schrittweise weiter.
Darüber hinaus haben wir die Förderung für unsere hauptamtlichen
Kooperationspartner*innen aufgestockt, welche Angebote zur Qualifizierung und
Nachwuchsgewinnung für Ehrenamtliche anbieten. Diese Förderstruktur überführen
wir in eine verbindliche Förderrichtlinie, um hier eine langfristige
Finanzierungsstruktur sicherzustellen.
In Schleswig-Holstein haben wir die Digitalisierung des Ehrenamts vorangebracht.
Die Plattform „engagiert-in-sh“ haben wir weiterentwickelt – sie dient uns als
zentrales strategisches Instrument der Förderung. Die Plattform schafft
Sichtbarkeit, vermittelt und vernetzt die Ehrenamtlichen. Dadurch verstetigt
sich ein starkes Netzwerk, das Vereine, Initiativen und Engagierte besser
miteinander verbindet und den Einstieg ins Ehrenamt erleichtert.
Für eine bessere Sichtbarkeit führen wir einen Ehrenamtskongress durch, um den
vielen Engagierten im Land die Möglichkeit zu bieten, ihre Perspektive und
Bedarfe zu äußern. Eine Zielgruppenkampagne soll darüber hinaus die
unterschiedlichen Facetten abbilden, möglichst viele Schleswig-Holsteiner*innen
ansprechen und zum Mitmachen motivieren.
Auch die Anerkennung des Ehrenamts wollen wir weiter stärken. Wir entwickeln die
Ehrenamtskarte in Schleswig-Holstein gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen und
Kultureinrichtungen weiter und wollen zukünftig eine länderübergreifende Nutzung
mit unseren Nachbarn in Hamburg vereinbaren. Damit wollen wir die Nutzung der
Ehrenamtskarte insbesondere in der Metropolregion Hamburg attraktiver machen und
mehr Menschen motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Junge Menschen, die Verantwortung übernehmen, dürfen dadurch keine Nachteile
erfahren. Deshalb setzen wir uns dafür ein, ehrenamtliches Engagement stärker
bei den BAföG-Regelungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus schaffen wir
Möglichkeiten, freiwilliges Engagement in Schule, Ausbildung und Studium
sichtbarer zu machen und erworbene Kompetenzen durch Bildungsnachweise oder
Zeugnisse anzuerkennen. Denn Ehrenamt ist gelebte Demokratie – und eine
wertvolle Bildungsleistung.
Die Freiwilligendienste in Schleswig-Holstein bieten jungen Menschen bewährte
Bildung und Orientierung. Sie eröffnen jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich
intensiv mit ökologischen und gesellschaftlichen Zukunftsfragen
auseinanderzusetzen und dabei an unserer Gesellschaft mitzuwirken. Wir sichern
das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr ab und
ermöglichen mehr jungen Menschen, daran teilzunehmen. Wir setzen uns dafür ein,
dass alle jungen Menschen das Recht bekommen, einen Freiwilligendienst zu
machen.
Statt auf Pflichtdienste setzen wir darauf, die Freiwilligendienste für junge
Menschen noch attraktiver zu machen. Wir setzen uns dafür ein, das Taschengeld
für Freiwilligendienstleistende zu erhöhen, die kostenlose Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu ermöglichen und weitere
Vergünstigungen durchzusetzen, etwa eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Demokratie lebt von Menschen, die sich einmischen – in Vereinen, Initiativen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das geltende Gemeinnützigkeitsrecht
schließt jedoch Vereine, die sich politisch positionieren, vom
Gemeinnützigkeitsstatus aus und benachteiligt damit aktives demokratisches
Engagement strukturell. Das wollen wir ändern: Vereine, die sich für die
Stärkung der Demokratie, für Bürger*innenrechte und gesellschaftliche Teilhabe
engagieren, sollen nicht länger von steuerlichen Erleichterungen und der damit
verbundenen Anerkennung ausgeschlossen bleiben. Auf Bundesebene setzen wir uns
für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein, die zivilgesellschaftliches und
demokratieförderndes Engagement ausdrücklich als gemeinnützig anerkennt.
Demokratie lebt von einer engagierten Zivilgesellschaft – auch und gerade dort,
wo sie kritisch, unbequem und streitbar ist. Deshalb schaffen wir ein
Demokratiefördergesetz für Schleswig-Holstein, das Demokratieförderung
dauerhaft, transparent und verlässlich absichert. Förderentscheidungen dürfen
nicht von kurzfristigen politischen Richtungswechseln oder willkürlichen
Kriterien abhängen. Wir wollen zivilgesellschaftliche Organisationen vor
politischer Instrumentalisierung schützen, klare Fördergrundlagen schaffen und
sicherstellen, dass demokratisches Engagement im Land langfristig stärker wird.
Unsere Demokratie lebt von echter Beteiligung – nicht nur alle paar Jahre an der
Wahlurne, sondern kontinuierlich und für alle. Wir GRÜNE wollen, dass Menschen
in Schleswig-Holstein ihre Demokratie aktiv mitgestalten können: als
Bürger*innen, die gehört werden, deren Wissen zählt und die sich als wirksam
erleben. Das ist die beste Antwort auf Politikverdrossenheit, Resignation und
den Zulauf zu populistischen Bewegungen.
Bürger*innenräte sind dafür ein besonders wirkungsvolles Instrument. Weil das
Losverfahren sie zusammensetzt, repräsentieren sie die gesellschaftliche
Vielfalt Schleswig-Holsteins – unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, Herkunft
oder politischer Überzeugung. Sie eröffnen Menschen die Möglichkeit zu einem
zeitlich begrenzten, konkreten politischen Engagement, das auch denjenigen
offensteht, die sich kein dauerhaftes ehrenamtliches Engagement leisten können
oder wollen. Im Koalitionsvertrag 2022 haben wir vereinbart, Bürger*innenräte
auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich zu verankern. Dieses Versprechen
lösen wir in der nächsten Wahlperiode konsequent ein und entwickeln es weiter.
Der Landtag, die Kommunalvertretungen, eine Volksinitiative oder ein
Bürger*innenbegehren sollen Bürger*innenräte einberufen können. Regierung und
Parlament müssen sich ernsthaft und öffentlich mit ihren Ergebnissen
auseinandersetzen. Sind Volksinitiativen oder Bürger*innenbegehren
vorausgegangen, soll auf Verlangen der Initiator*innen ein Volksentscheid
beziehungsweise Bürger*innenentscheid über die Ergebnisse möglich sein. Damit
Bürger*innenräte wirklich allen offenstehen, stellen wir sicher, dass die
Teilnahme nicht am Geldbeutel scheitert. Eine angemessene Aufwandsentschädigung
ist für uns selbstverständlich.
Wir setzen uns dafür ein, den Kommunen die gesetzliche Möglichkeit zu geben, bei
der Wahl von Bürgermeister*innen ein integriertes Präferenzsystem einzuführen.
Statt eines zweiten Wahlgangs können Wähler*innen dann bereits beim ersten
Urnengang eine Ersatzstimme abgeben. Erreicht keine Kandidatur auf Anhieb eine
absolute Mehrheit, werten wir die Ersatzstimmen der ausgeschiedenen
Kandidierenden sofort – ohne eine kostspielige und aufwändige Stichwahl Wochen
später. Das spart kommunale Ressourcen und stärkt die demokratische Aussagekraft
der Wahl.
Auf Landesebene wollen wir eine Debatte anstoßen, wie Stimmen nicht verloren
gehen, wenn sich Wähler*innen für Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde
entscheiden. Wir behalten diese Hürde ausdrücklich bei, wollen aber prüfen, wie
Ersatzstimmen oder andere Mechanismen verhindern können, dass solche Stimmen
wirkungslos bleiben. Ein mögliches Modell wäre ein kombiniertes Haupt- und
Ersatzstimmensystem, das verfassungsrechtlich sorgfältig geprüft werden müsste.
Diese Debatte wollen wir parteiübergreifend und offen führen.
Wer politische Entscheidungen beeinflusst, muss das offenlegen. Lobbying ist ein
legitimer Teil des demokratischen Prozesses – aber nur dann, wenn er transparent
und nachvollziehbar geschieht. Verdeckte Einflussnahme durch
Interessenvertreter*innen untergräbt das Vertrauen in Politik und Institutionen.
Wir wollen, dass in Schleswig-Holstein klar ist, wer mit welchen Interessen auf
Landespolitik einwirkt. Deshalb setzen wir uns für die Einführung eines
verpflichtenden Lobbyregisters auf Landesebene ein – nach dem Vorbild anderer
Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern. Wer als Interessenvertretung
Kontakt zur Landesregierung oder zum Landtag aufnimmt, soll sich in dieses
Register eintragen und Auskunft über Auftraggeber, Ziele und eingesetzte Mittel
geben. So schaffen wir Transparenz darüber, welche Akteur*innen politische
Prozesse mitgestalten – und stärken damit das Vertrauen der Bürger*innen in
unsere Demokratie.
Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit – wir müssen sie täglich
verteidigen, leben und weiterentwickeln. Antidemokratische Bewegungen,
Desinformation und gesellschaftliche Spaltung stellen unsere demokratische
Kultur vor ernste Herausforderungen. Um diesen Entwicklungen wirksam zu
begegnen, brauchen wir nicht nur politisches Engagement, sondern auch eine
starke wissenschaftliche Grundlage.
Lebendige Dörfer brauchen Menschen, die zuhören, vermitteln und anpacken.
Dorfkümmerer*innen sind direkte Ansprechpersonen vor Ort. Sie unterstützen
Bürger*innen bei Behördenanträgen, helfen bei alltäglichen Problemen, bekämpfen
Einsamkeit und stärken das soziale Miteinander in ihren Gemeinden. Dieses Modell
haben wir in dieser Legislatur gefördert, und es hat sich bereits in zahlreichen
Gemeinden bewährt. Jetzt rollen wir es in Schleswig-Holstein konsequent aus.
Dazu unterstützen wir Kommunen dabei, Dorfkümmerer*innen dauerhaft anzustellen
und zu finanzieren, und verzahnen das sinnvoll mit bereits bestehenden
Strukturen.
Die Akademie für die ländlichen Räume (ALR) ist die einzige landesweite
Einrichtung, die sich systematisch für die Belange ländlicher Gemeinden
einsetzt, Angebote entwickelt und die Akteur*innen vor Ort vernetzt. Diese
unverzichtbare Arbeit wollen wir erhalten und ausbauen. Wir setzen uns dafür
ein, die institutionelle Förderung der ALR inflationsangepasst auf fünf Jahre
auszuweiten und mindestens drei Vollzeitstellen dauerhaft abzusichern. Nur so
entsteht die Planungssicherheit, die nachhaltige Arbeit braucht. Projekte wie
das DörpsMobil oder der DorfFunk sind keine Extras, sondern gelebte
Daseinsvorsorge, die den Alltag vieler Bewohner*innen ländlicher Gemeinden
konkret verbessert. Eine gut ausgestattete ALR ist darüber hinaus häufig die
Voraussetzung dafür, dass Kommunen überhaupt EU-Fördermittel beantragen und
erfolgreich umsetzen können.
Wer sich kommunalpolitisch engagiert, verdient Respekt und Schutz – keinen Hass.
Bürgermeister*innen, Gemeindevertreter*innen und viele andere kommunale
Amtsträger*innen leisten ihren Dienst für unsere Demokratie überwiegend
ehrenamtlich, in ihrer Freizeit und mitten in ihrem eigenen Lebensumfeld – ohne
Personenschutz, oft direkt an der Haustür. Dass sie immer häufiger Ziel von
Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterungen werden, ist nicht nur ein Angriff
auf einzelne Personen, sondern ein Angriff auf unsere Demokratie selbst. Solche
Angriffe schrecken Menschen davon ab, sich vor Ort einzubringen – und
untergraben damit das Fundament demokratischer Teilhabe. Wir GRÜNE stehen
deshalb klar an der Seite derjenigen, die kommunale Verantwortung übernehmen. Wo
es notwendig ist, entwickeln wir den Schutz behutsam weiter. Rechtliche
Instrumente allein reichen jedoch nicht aus. Auf Initiative unserer
Landtagsfraktion haben wir im Innenministerium bereits eine Anlaufstelle für
Kommunalpolitiker*innen eingerichtet, die von Hass und Hetze betroffen sind.
Dieses Angebot ist vor Ort aber noch viel zu wenig bekannt: Viele Betroffene
tragen Anfeindungen weiterhin mit sich selbst aus, obwohl Hilfe längst
bereitsteht. Das wollen wir ändern. Mit einer landesweiten Kampagne machen wir
die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote sichtbar und tragen sie
gezielt in die Rathäuser, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte. Zugleich braucht
es eine Kultur des Respekts gegenüber politischem Engagement auf allen Ebenen.
Hass, Bedrohungen und Einschüchterungen gehören nicht zum Amt – niemand muss sie
hinnehmen. Wer ein kommunales Mandat angreift, greift uns alle an. Das kommunale
Ehrenamt zu schützen heißt, unsere Demokratie zu schützen.
Ehrenamtliche Bürgermeister*innen, Gemeindevertreter*innen und Mitglieder in
Ausschüssen halten unsere Städte und Gemeinden am Laufen. Sie organisieren das
Vereinsleben mit, entscheiden über Kitas, Feuerwehr und Bauland und sind oft
erste Ansprechpartner*innen vor Ort – meist neben einem Vollzeitjob und der
Familie. Dafür bekommen sie selten Anerkennung, dafür immer häufiger
Beleidigungen, Drohungen und Anfeindungen, gerade im Netz. Wir GRÜNE wollen,
dass sich Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin gerne für ihre Gemeinde
engagieren – und dass sie dabei den Rückhalt bekommen, den sie verdienen. Wir
bauen die Aus- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche
Kommunalpolitiker*innen aus. Dazu gehören Hilfen im Umgang mit Anfeindungen und
psychischer Belastung, praktische Unterstützung bei der zunehmend digitalen
Arbeit in Verwaltung und Sitzungen sowie rechtliche Beratung, wenn aus Kritik
Bedrohung wird. Wer sich für seine Gemeinde einsetzt, soll dieses Amt
langfristig und ohne gesundheitlichen Schaden ausüben können.
Wir ermutigen mehr Menschen, sich vor Ort zur Wahl zu stellen – besonders Frauen
sowie alle Gruppen, die in den Rathäusern und Gemeindevertretungen bisher kaum
vertreten sind. Wir setzen uns für offene, überparteiliche Angebote ein, in
denen Interessierte lernen können, wie Kommunalpolitik funktioniert, wie man
kandidiert und wie man sich mit anderen Engagierten vernetzt. Der Anteil von
Frauen und FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, Inter-, Nichtbinäre, Trans- und
Agender-Personen) in der Kommunalpolitik liegt landesweit bei nur 28 Prozent –
das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Barrieren. Studien
zeigen: Ein rauer Umgangston und ein feindseliges Debattenklima schrecken Frauen
und FLINTA*-Personen ab. Das wollen wir ändern. Wir setzen uns dafür ein, dass
das Land gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden (KLV) eine Initiative für
einen respektvollen und wertschätzenden Umgang in kommunalen Gremien startet.
Rund 11.000 Personen übernehmen in Schleswig-Holstein ein kommunales Mandat. Sie
leisten unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen, häufig jedoch ohne
Unterstützung größerer Organisationsstrukturen und ohne Zugang zu passenden
Fortbildungsangeboten. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land gemeinsam mit den
Volkshochschulen und den kommunalen Landesverbänden ein niedrigschwelliges,
bezahlbares und wohnortnahes Schulungs- und Vernetzungsangebot aufbaut. Dieses
Angebot soll allen kommunalen Mandatsträger*innen offenstehen, unabhängig von
Parteizugehörigkeit oder Wählergemeinschaft. Auch Menschen, die sich für ein
kommunales Mandat interessieren und ein solches anstreben, sollen daran
teilnehmen können.
Wir sorgen dafür, dass das kommunale Ehrenamt besser unterstützt wird, damit es
gegenüber den Kommunalverwaltungen handlungsfähig bleibt und den Erwartungen der
Wähler*innen gerecht wird. Derzeit handhaben die Kreise die finanzielle
Ausstattung ihrer Fraktionen sehr unterschiedlich. Das wollen wir ändern: Mit
einer Anpassung der Kreisordnung stellen wir sicher, dass alle
Kreistagsfraktionen finanziell so ausgestattet sind, dass sie mindestens eine
Teilzeitkraft beschäftigen können. Das entlastet die Ehrenamtlichen, stärkt die
Handlungsfähigkeit der Fraktionen und nützt letztlich auch den
Kreisverwaltungen.
Änderungsanträge
- 3.2-7314 (Landesvorstand GRÜNE JUGEND SH (dort beschlossen am: 03.09.2026), Eingereicht)