| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:34 |
3.1: Sicherheit und Justiz
Text
Wir sind der Überzeugung: Sicherheit und Gerechtigkeit brauchen ausreichendes
Personal und gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Genauso braucht es eine
unabhängige Justiz, die zügig arbeitet, einen Verfassungsschutz, der frühzeitig
warnt und einen Staat, der sich gegen Verfassungsfeinde aus dem
Rechtsextremismus und Islamismus wehrt.
Die Ausstattung des Katastrophenschutzes wird immer mehr zu einer elementaren
Frage in Zeiten der Klimakrise. Nicht zuletzt der Sommer 2026 in Deutschland und
ganz Europa hat deutlich gezeigt, dass Extremwetterereignisse als Folge der
Klimakrise leider zur neuen Normalität werden, wenn nicht ausreichend
gegengesteuert wird. Wir wollen die Bevölkerung durch ernsthafte
Klimaanpassungsmaßnahmen schützen, dazu gehört für uns auch im Ernstfall
reagieren zu können und den Bevölkerungsschutz gut auszustatten.
Wir haben uns als GRÜNE auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass das
500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen explizit auch für den
Bevölkerungsschutz eingesetzt werden muss. Wir bestehen darauf, dass der Bund
diese Mittel an die Länder und Kommunen in ausreichender Höhe zweckgebunden
weitergibt.
Wir GRÜNE wollen, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein frei und sicher leben
können. Deshalb setzen wir auf Prävention, Kooperation und einen starken
Rechtsstaat. Eine gut ausgestattete Polizei und Justiz, ein wachsamer, aber
kontrollierter Verfassungsschutz, ein entschiedenes Vorgehen gegen Extremismus,
klare Grenzen für Überwachung sowie ein gut vorbereiteter Bevölkerungsschutz
gehören für uns untrennbar zusammen.
Die Polizei wurde in den vergangenen 15 Jahren unter GRÜNER
Regierungsbeteiligung deutlich gestärkt. Wir haben in dieser Zeit über 1.000
neue Stellen bei der Polizei geschaffen, wodurch bei der Landespolizei
mittlerweile fast 10.000 Beschäftigte im Einsatz sind. Damit ist Schleswig-
Holstein im bundesweiten Vergleich deutlich überdurchschnittlich aufgestellt.
Wir werden diesen Kurs weitergehen. Auch die Ausstattung der Polizei, etwa durch
moderne Einsatzausrüstung, Digitalfunk oder Schnellboote, konnten wir beständig
verbessern. Wir haben eine zweite Einsatzhundertschaft geschaffen und die
personellen Kapazitäten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verstärkt. Bei der
Drohnenabwehr haben wir in Schleswig-Holstein Pionierarbeit geleistet und werden
diese weiter stärken. Die Einführung einer Polizeibeauftragten wurde von einigen
zunächst stark kritisiert, aber heute zeigt sich, dass auch dies ein voller
Erfolg war. Der Polizei kommt bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols
eine wichtige Verantwortung zu, die stets auch von innen und außen angemessen
kontrollierbar sein muss.
Wir nehmen die starke Belastung der Polizeibeamt*innen sehr ernst und werden
versuchen, über den gezielten Einsatz von Tarifbeschäftigten für Entlastungen zu
sorgen. Ziel muss sein, dass sich Polizist*innen stärker auf ihren unmittelbaren
Job zur Aufklärung und Verhinderung von Kriminalität fokussieren können.
Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Polizeiarbeit möchten wir nutzen, ohne
eine verantwortungsbewusste Kontrolle der Polizeiarbeit zu reduzieren.
Eine der größten Herausforderungen für die Landespolizei in den kommenden Jahren
ist der hohe Investitionsbedarf bei Liegenschaften der Polizei. Bis 2034 ist
hier von einem Bedarf in Höhe von 380 Millionen Euro auszugehen. Wir werden
gemeinsam mit der Landespolizei einen wirksamen Investitionsplan mit der
richtigen Prioritätensetzung entwickeln.
Wir halten das Studium der Rechtswissenschaften für grundsätzlich
reformbedürftig. Nach der Einführung des Jura-Bachelors wollen wir die
Jurist*innenausbildung in Schleswig-Holstein modernisieren sowie digitaler und
gerechter gestalten. Dazu gehört, das elektronische Examen (E-Examen) auch im
Ersten Juristischen Staatsexamen einzuführen. Die Pflicht, Examensklausuren
handschriftlich anzufertigen, passt nicht mehr zu einer digitalisierten
Rechtspraxis. Digitale Prüfungen schaffen mehr Chancengerechtigkeit, erleichtern
Korrekturen und sind ein wichtiger Schritt zu einer moderneren Justiz. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Schleswig-Holstein perspektivisch auch das
Zweite Juristische Staatsexamen selbst anbietet und die Jurist*innenausbildung
im Land damit stärkt. Wir besetzen Prüfungsausschüsse paritätisch und
vielfältiger. In der Justizministerkonferenz setzt sich Schleswig-Holstein dafür
ein, den Pflichtfachstoffkatalog weiter zu verringern.
Wir setzen uns für eine echte Selbstverwaltung der Justiz ein. Dafür stärken wir
Richter*innenräte und statten sie mit wirksamen Mitspracherechten aus, um die
Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Richter*innen müssen wir in einem
transparenten, qualitätsorientierten und politisch unabhängigen Verfahren wählen
und befördern.
Wir halten es für strukturell problematisch, dass Staatsanwaltschaften an
Weisungen der Exekutive gebunden sind. Deshalb setzen wir uns auf Landes- und
Bundesebene dafür ein, externe Weisungsrechte gegenüber Staatsanwaltschaften
abzuschaffen oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren und transparenter zu
gestalten – im Sinne einer wirklich unabhängigen Strafverfolgung.
Eine starke Justiz braucht eine gesicherte Grundlage. Deshalb sichern wir die
Finanzierung der Justiz langfristig ab und koppeln sie stärker an
parlamentarische Entscheidungen, statt sie dem Ermessen der Exekutive zu
überlassen. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen personell und technisch so
ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgabe erfüllen können. Dazu schaffen wir
bedarfsgerecht weitere Planstellen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, damit
Verfahren ohne unnötige Verzögerungen laufen.
Auch bei der inzwischen digital funktionierenden Zusammenarbeit zwischen
Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten können wir bei der
Strafverfolgung noch deutlich effizienter werden. Dazu wollen wir Arbeitsabläufe
in den Verwaltungen dort automatisieren, wo dies unproblematisch möglich ist.
Zusätzlich soll das neue digitale System in geeigneten Fällen eine frühe und
unkomplizierte Absprache zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft über die
weitere Entwicklung eines Ermittlungsverfahrens ermöglichen. So können wir der
Staatsanwaltschaft als Herrin der Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig
richtungsweisende Entscheidungen ermöglichen. Dabei achten wir darauf, dass das
Vorhaben der Effizienz dient und keinesfalls zu mehr Bürokratie führt.
Polizist*innen, Tarifbeschäftigte in der Landespolizei und Beschäftigte im
Justizvollzug leisten täglich unverzichtbare Arbeit für Sicherheit, Rechtsstaat
und Zusammenleben in Schleswig-Holstein. Sie arbeiten unter hoher körperlicher
und psychischer Belastung. Wer Verantwortung für andere übernimmt, verdient
faire Arbeitsbedingungen, wirksame Entlastung, guten Gesundheitsschutz und echte
Wertschätzung. Wir wollen, dass das Land dieser Verantwortung gerecht wird.
Wir leiten einen dauerhaften Prozess ein, um Belastungen in Landespolizei und
Justizvollzug systematisch zu erfassen und zu reduzieren. Dazu gehören
regelmäßige Belastungsberichte und geeignete Austauschformate, die ein
verlässliches Lagebild schaffen und konkrete Maßnahmen bei Personal, Haushalt,
Organisation und Aufgabenkritik anstoßen. Ergänzend prüfen wir ein verbindliches
Verfahren, um Überlastungssituationen zu erheben, und schaffen rechtssichere,
niedrigschwellige Meldewege. Beschäftigte müssen Überlastung anzeigen können,
ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Eine leistungsfähige Polizei braucht gut ausgebildete Vollzugsbeamt*innen und
ausreichend Tarifpersonal. Administrative und standardisierte
Sachbearbeitungsaufgaben sollen dort erledigt werden, wo es keine
vollzugspolizeilichen Befugnisse braucht. Damit die vorgesehene Entlastung
tatsächlich in der Praxis ankommt, prüfen wir, wie wir entsprechende
Tarifstellen in den Polizeidirektionen bedarfsgerecht ausbauen können, und
verbinden das mit einer aktiven Personalstrategie. Zu dieser Personalstrategie
gehören attraktive Arbeitsbedingungen, gezielte Ausbildungs- und
Qualifizierungsangebote sowie Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit,
Bildungsträgern und weiteren Partner*innen. Eine moderne Polizei braucht
Aufstiegsperspektiven für alle Beschäftigtengruppen.
Jeder Mensch in Schleswig-Holstein muss auf einfachem Weg zu seinem Recht kommen
können. Wir wollen Menschen, die aus eigenen Mitteln nicht den Rechtsweg
beschreiten können, noch besser proaktiv und in einfacher, verständlicher
Sprache über ihre Rechte und über Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe
aufklären. Wir stellen sicher, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein Zugang
zum Recht erhalten. Das bestehende Beratungshilfesystem funktioniert besonders
auf dem Land nicht mehr effektiv. Deshalb prüfen wir, ob wir eine thematisch
umfassende öffentliche Rechtsberatung flächendeckend und digital in Schleswig-
Holstein etablieren können. Ebenso wollen wir zur Entlastung der Justiz eine
kostengünstige außergerichtliche Mediation im Rahmen der öffentlichen
Rechtsberatung etablieren.
Der Blick in andere europäische Länder zeigt uns wie fragil unabhängige
öffentliche Institutionen gegenüber politischer Einflussnahme sind. Deshalb
haben wir in der aktuellen Wahlperiode bereits Schritte unternommen, um unser
Verfassungsgericht unabhängiger zu machen. Wir wollen die Resilienz unserer
Justiz, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch des Landtags gegen
Angriffe von innen besser schützen. Wir überprüfen anlassbezogen sämtliche
Gesetze auf ihre Resilienz.
Wer den demokratischen Staat ablehnt oder bekämpft, kann ihm nicht dienen.
Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine Anpassung des Schöffenwahlrechts
ein. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten setzen wir entsprechende
Anpassungen aber bereits im Landesrecht um und schützen so unsere Gerichte.
Grundrechte müssen mehr sein als ein Versprechen auf dem Papier – wir müssen sie
auch durchsetzen können. Wer durch ein Landesgesetz in seinen verfassungsmäßig
garantierten Rechten verletzt wird, muss sich dagegen wirksam wehren können.
Deshalb führen wir die individuelle Verfassungsbeschwerde zum
Landesverfassungsgericht ein. Bisher können Bürger*innen das
Landesverfassungsgericht nicht direkt anrufen, wenn Landesgesetze Grundrechte
verletzen, die nur in der Landesverfassung stehen, nicht aber im Grundgesetz –
und finden deshalb auch vor dem Bundesverfassungsgericht kein Gehör. Diese
Schutzlücke wollen wir schließen.
Der Justizvollzug dient gleichermaßen der Sicherung der Bevölkerung und der
sozialen Integration straffällig gewordener Menschen. Dabei muss er die
Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleisten. Ein guter Behandlungsvollzug
schafft Chancen und befähigt Menschen, ein Leben in Freiheit ohne Straftaten zu
führen. Das verhindert neue Straftaten und neues Opferleid.
Schleswig-Holstein verfügt über ein fortschrittliches Landesstrafvollzugsgesetz
und ein ebenso fortschrittliches Resozialisierungsgesetz. Die Realität in den
Justizvollzugsanstalten erfüllt die gesetzlichen Ansprüche jedoch nur teilweise.
Wir wollen den Justizvollzug so ausstatten, dass er den Anforderungen unserer
Gesetze ohne Abstriche entspricht.
Den Mitarbeitenden des Justizvollzugs wird nicht die Anerkennung zuteil, die sie
durch ihre Arbeit verdienen. Dass Kriminalität sinkt, ist auch ihr Verdienst
durch gute Arbeit im Justizvollzug. Das sieht die Öffentlichkeit zu wenig;
stattdessen herrscht der Gedanke vor, man löse Probleme mit problematischen
Menschen durchs Wegsperren. Wir wollen mit Öffentlichkeitsarbeit besser
vermitteln, welchen Sinn die Arbeit im Justizvollzug hat, und gleichzeitig für
Nachwuchs im Justizvollzug werben.
Wir haben in den letzten Jahren bereits viel erreicht. Um Jugendliche vor Haft
zu bewahren, gestalten wir die Jugendanstalt Schleswig um und stärken so den
offenen Vollzug für junge Menschen in Schleswig-Holstein weiter. Dafür richten
wir ein Heim der Jugendhilfe ein, das Haft für Jugendliche und Heranwachsende
vermeiden soll; einen Teil der Jugendanstalt Schleswig gestalten wir dafür
entsprechend um.
In Schleswig-Holstein entlassen wir noch zu viele Strafgefangene aus dem
Justizvollzug in die Wohnungslosigkeit. Das begünstigt Kriminalität. Deshalb
schaffen wir in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe ausreichend
große landeseigene Übergangseinrichtungen für Haftentlassene. So vermeiden wir
Wohnungslosigkeit nach der Haft und durchbrechen den Kreislauf der Kriminalität.
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, sollte dafür nicht ins Gefängnis
müssen. Ersatzfreiheitsstrafen bestrafen letztlich Armut – das ist mit unserem
Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar. Fast jede zweite Inhaftierung
beruht auf einer Ersatzfreiheitsstrafe, obwohl kein Gericht über eine Haft
entschieden hat. Wer arm ist, verliert durch eine Inhaftierung oft auch noch
Wohnung und Arbeit. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch gesellschaftlich
kontraproduktiv und teuer für die Steuerzahler*innen. Schleswig-Holstein
übernimmt bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen bereits eine
Vorreiterrolle – diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Wir setzen auf
Prävention und Resozialisierung statt auf Repression. Dafür stärken und bauen
wir die Gerichtshilfe und die freien Träger der Strafrechtspflege aus, damit sie
Betroffene frühzeitig, umfassend und niedrigschwellig beraten und begleiten
können. Im Mittelpunkt steht dabei, Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige
freie Arbeit abzuwenden. Zusätzlich sollen Gerichtshilfe und freie Träger der
Strafrechtspflege ermitteln, warum jemand die Geldstrafe nicht zahlt, und
gegebenenfalls sozialarbeiterische Gegenmaßnahmen einleiten.
Wirksame Strafverfolgung braucht eine leistungsfähige kriminaltechnische
Infrastruktur. Das Kriminaltechnische Institut (KTI) des Landeskriminalamts
Schleswig-Holstein kämpft jedoch seit Jahren mit monate- bis jahrelangen
Bearbeitungszeiten, wenn es Spuren und Datenträger auswertet. Das ist
inakzeptabel, denn verzögerte Gutachten bedeuten verzögerte Ermittlungen – und
schwächen das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem unseres demokratischen
Rechtsstaats. Damit die Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium ihre
gesetzlich festgeschriebene Aufgabe – insbesondere die frühe Warnung – besser
erfüllen kann, sorgen wir dafür, dass sie den jährlichen
Verfassungsschutzbericht modernisiert.
Wir setzen den auf Landesebene begonnenen gesetzlichen Reformprozess fort und
regeln im Landesverfassungsschutzgesetz die bisherigen Arbeitskategorien
„Prüffall“, „Verdachtsfall“ und „gesichert extremistisch“ gesetzlich klar. Den
Informationsfluss der Verfassungsschutzbehörden vereinheitlichen wir zwischen
Bund und Ländern durch einen Staatsvertrag und schaffen eine klare Regelung
dafür, wie Informationen von und zu Bundesländern fließen, in denen eine Partei
an der Regierung beteiligt ist, deren Landesverband die dortige
Verfassungsschutzbehörde als extremistische Bestrebung einstuft – oder in denen
zu befürchten steht, dass Mitglieder einer an der Regierung beteiligten Partei
Informationen an fremde Mächte weitergeben.
Weil der Verfassungsschutz gesellschaftlich relevanter geworden ist und mehr
Personal sowie mehr Befugnisse bekommen hat, braucht es als Gegengewicht eine
stärkere Kontrolle. Deshalb ermöglichen wir dem Parlamentarischen
Kontrollgremium und der G10-Kommission, gemeinsame Sitzungen mit den
entsprechenden Gremien des Bundes und anderer Bundesländer abzuhalten. Außerdem
erhält das Parlamentarische Kontrollgremium eine*n Ständige*n Beauftragte*n,
der*die weitgehend unabhängig von der Landtagsverwaltung arbeitet und
ausschließlich vom Parlamentarischen Kontrollgremium Weisungen erhält.
Unsere Demokratie steht so stark unter Druck wie seit Jahren nicht mehr. Das
Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt seit Jahren eine steigende Tendenz
von Straftaten mit extremistischen, verfassungs- und menschenfeindlichen
Motiven. Extremist*innen treiben insbesondere antisemitische,
ausländerfeindliche und queerfeindliche Narrative immer weiter voran. Wir sind
davon überzeugt, dass wir diesen Anstieg nicht allein der Strafjustiz überlassen
dürfen, sondern auch mit präventiven Mitteln bekämpfen müssen – etwa mit
Bildung, Aussteiger*innenprogrammen und der Bekämpfung von Desinformation.
Deshalb stärken wir das Landesdemokratiezentrum (LDZ) finanziell und personell.
Einen Fokus legen wir auf aufsuchende Beratung, die an Schulen, Sportvereinen,
Jugendzentren und im Netz dort ansetzt, wo sich junge Menschen aufhalten, um
niedrigschwellig Kontakt aufzubauen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Zudem
kooperieren wir mit dem Landessportbund, um das Erkennen und den Umgang mit
extremistischen Denkmustern in Sportvereinen und in der Trainer*innenausbildung
zu verankern. Lehrkräften stellen wir eine geschulte Ansprechperson im LDZ zum
Thema Extremismus zur Seite. Außerdem bilden wir mindestens eine besonders
befähigte Lehrkraft pro Schule gezielt zur Anti-Extremismus-Lehrkraft fort, die
vor Ort als Ansprechperson dient.
Die größte Gefahr für die Demokratie geht nach wie vor vom Rechtsextremismus
aus. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Angriffen auf Parteibüros
aller demokratischen Parteien, zu einem Angriff mit einem Pkw auf
Demonstrierende in Henstedt-Ulzburg und zu weiteren Übergriffen. Wir bieten
Rechtsextremismus keinen Raum und bekämpfen ihn, wo immer möglich, mit den
Mitteln des Rechtsstaats.
Es gehört zur Strategie der Neuen Rechten, sich in strukturschwachen Regionen
als Kümmerer aufzuspielen und fehlende staatliche Präsenz auszunutzen. Deshalb
unterstützen wir demokratische Initiativen, die Gaststätten, Gemeinderäume,
Jugendtreffs und andere Begegnungsräume im ländlichen Raum erhalten oder
(wieder) eröffnen.
Dafür legen wir ein Förderprogramm auf, das die Sanierung und Umnutzung
leerstehender Gebäude zu offenen Gemeinschaftsräumen unterstützt. Solche Räume
können ganz unterschiedlich genutzt werden, etwa als Bürger*innenbüros, als Orte
für gemeinschaftliches Arbeiten (Co-Working Spaces), als Veranstaltungsräume
oder als mietbare Flächen für lokale Initiativen und die Gemeindevertretung.
Wenn es um Straftaten und Gefahren des Rechtsextremismus geht, berücksichtigen
wir die Perspektive der Opfer besonders. Deshalb unterstützen wir
Opferschutzorganisationen für Opfer rechtsextremer, antisemitischer und
queerfeindlicher Gewalt stärker. Wir wollen den Lübecker Brandanschlag von 1996
wissenschaftlich aufarbeiten. Außerdem setzen wir uns dafür ein, die Aktivitäten
des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Schleswig-Holstein
aufzuarbeiten und darzustellen.
Wer den Staat schützen soll, muss selbst auf dem Boden der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung stehen. Rechtsextreme Netzwerke und
verfassungsfeindliche Einstellungen in Sicherheitsbehörden sind eine ernste
Gefahr. Wir sorgen dafür, dass wir Beamt*innen in sensiblen Bereichen, die sich
aktiv gegen unsere Verfassung stellen, aus dem Dienst entfernen können.
Wir stehen klar gegen Rechtsextremismus und setzen uns deshalb im Bundesrat
weiterhin dafür ein, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Deshalb soll Schleswig-Holstein im Bundesrat beantragen, dass das
Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Partei „Alternative für Deutschland“
verfassungswidrig ist.
Rechtsextreme Vereine verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung. Deshalb stellen wir sicher, dass Finanzämter Vereine mit
rechtsextremem Bezug nicht als gemeinnützig anerkennen. Darüber hinaus
untersagen wir rechtsextreme Veranstaltungen, Konzerte und Feste konsequent im
Rahmen der Gesetze; wo das nicht möglich ist, erteilen wir Auflagen und
besteuern die Einkünfte aus solchen Veranstaltungen konsequent. Dafür
sensibilisieren wir Finanzamt, Kommunen und Innenministerium. Der
Verfassungsschutz muss die Geldflüsse, insbesondere aus dem Ausland, aufklären.
Wer durch Rechtsextreme angegriffen wird oder wurde, muss auf staatlichen Schutz
zählen können. Wir bauen psychotherapeutische Angebote für Opfer rechter Gewalt
weiter aus und sensibilisieren Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte weiter
für zeugenschützende Maßnahmen. Wir stellen sicher, dass Daten von Opfern und
Zeug*innen rechter Gewalt nicht in die Hände der potenziellen Täter*innen
gelangen.
Wir stehen ebenso entschieden gegen Islamismus. Gerade der Anschlag auf den
Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat diese Bedrohung für unsere
freiheitliche Gesellschaft erneut deutlich gemacht.Wie Rechtsextremist*innen
stehen auch Islamist*innen unserer freiheitlichen Lebensart fundamental
entgegen.Wir dulden von keiner dieser beiden Gruppen Antisemitismus oder
Queerfeindlichkeit. Wir wollen dieses Problem gemeinsam mit den muslimischen
Gemeinden angehen und verhindern, dass sich junge Menschen radikalisieren. Wir
sehen die Gemeinden als Partner im Kampf gegen den radikalen Islamismus und
stellen sie nicht unter Generalverdacht. Im Gegenzug erwarten wir – wie von
allen Verbänden – ein klares Bekenntnis zu den freiheitlichen Werten unseres
Grundgesetzes. An Schulen, an denen es zu islamistischen Vorfällen kommt oder an
denen Lehrkräfte befürchten, dass sich einzelne Schüler*innen radikalisieren,
leisten wir neben der speziellen Präventionsarbeit für die betroffenen
Schüler*innen auch generelle Präventionsarbeit in den betroffenen Jahrgängen –
durch das LDZ sowie in Zusammenarbeit mit externen Referent*innen.
Wir lehnen den Einsatz von Predictive Policing in Schleswig-Holstein ab. KI-
Systeme sind nicht neutral: Sie reproduzieren gesellschaftliche Vorurteile,
diskriminieren Minderheiten und treffen intransparente Entscheidungen auf Basis
unvollständiger oder voreingenommener Daten. Für Betroffene hat das erhebliche
Konsequenzen – wer für Fehlentscheidungen verantwortlich ist, bleibt dagegen oft
diffus. Das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaat und Grundrechtsschutz
nicht vereinbar.
Für den unverzichtbaren Einsatz digitaler Systeme in der polizeilichen
Ermittlungsarbeit – etwa um Datenbestände strukturiert zu durchsuchen – setzen
wir auf klare rechtliche Schranken und eine strenge datenschutzrechtliche
Zweckbindung. Wir wollen eine umfassende Transparenzpflicht für alle
eingesetzten Überwachungssysteme einführen, damit Algorithmen, Trainingsdaten
und Fehlerquoten öffentlich zugänglich sind. Die Zusammenarbeit mit privaten
Überwachungsnetzwerken und die Verknüpfung erhobener Daten ohne richterliche
Genehmigung soll untersagt werden.
Bodycams schützen Bürger*innen und Polizist*innen gleichermaßen. Deshalb weiten
wir ihren Einsatz bei polizeilichen Maßnahmen aus. Außerhalb polizeilicher
Maßnahmen und in privaten Räumen sollen Bodycams nur laufen dürfen, wenn
Zwangsmittel zum Einsatz kommen. Damit Bodycams beim Einsatz von Zwangsmitteln
immer aufzeichnen, sollen sie sich automatisch aktivieren, sobald jemand ein
Zwangsmittel zieht – insbesondere die Dienstwaffe –, etwa durch smarte Holster.
Darüber hinaus schaffen wir für Bürger*innen das Recht, von der Polizei zu
verlangen, die Bodycam einzuschalten.
Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf die Ukraine und klimabedingte
Extremwetterereignisse haben die Bedrohungslage noch näher an die Menschen in
Schleswig-Holstein herangebracht. Katastrophen- und Zivilschutz müssen wir
angesichts der aktuellen Bedrohungslage neu in den Fokus nehmen. Wir denken
dabei konsequent zusammen, was zusammengehört: Klimaanpassung, Klimaschutz,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung im Angriffs- und Spannungsfall sind
Bestandteile eines integrierten Resilienzkonzepts. Wir wollen noch mehr von den
Erfahrungen aus Krisenregionen lernen und unsere Resilienz stärken.
Wir binden öffentliche Gebäude konsequent in die Bevölkerungsschutzplanung ein
und sichern ihre Einsatzbereitschaft. Für Schulen entwickeln wir verbindliche
Mindeststandards – etwa für Notküchen und Betreuungskapazitäten –, damit sie
auch in Krisensituationen geordnet weiterarbeiten können. Für Krankenhäuser
setzen wir uns für tragfähige Notbetriebskonzepte ein, die auch bei
Infrastrukturausfällen die medizinische Grundversorgung sichern. Vulnerable
Gruppen und Menschen mit Behinderungen sowie ihre besonderen Schutzbedürfnisse
verankern wir stärker im Konzept.
Wir bauen die bestehenden Notfall-Infopunkte in den Kommunen weiter aus, sichern
sie finanziell ab und machen sie in der Bevölkerung noch bekannter. Jeder Mensch
in Schleswig-Holstein soll wissen, wo er im Notfall Hilfe bekommt und
Informationen erhält. Dafür braucht es eine flächendeckende Infrastruktur von
Notfalltreffpunkten, die auch im ländlichen Raum verlässlich erreichbar,
niedrigschwellig, gut sichtbar und für alle zugänglich ist. Dafür arbeiten wir
mit Expert*innen aus dem Psychosozialen Krisenmanagement zusammen.
Sicherheit im Krisenfall entsteht auch durch Selbstwirksamkeit. Jede*r Bürger*in
soll im Krisenfall wissen, wie sie*er sich im Rahmen der eigenen Fähigkeiten für
den Schutz von sich selbst, der Familie und der Nachbarschaft einsetzen kann.
Wir erfassen auf freiwilliger Basis, welche Fähigkeiten Bürger*innen im
Krisenfall einbringen können, und binden diese in die Krisenplanung ein. Dafür
rücken wir die Einbindung von Spontanhelfenden noch stärker in den Fokus der
Führungsausbildungen im Bevölkerungsschutz.
Eine widerstandsfähige Gesellschaft braucht mehr als staatliche Strukturen – sie
braucht vernetzte, handlungsfähige Gemeinschaften vor Ort. Vereine sind dabei
unverzichtbare Knotenpunkte: Sie kennen ihre Nachbarschaft und verfügen über
Räume, Ausstattung und organisatorisches Know-How, etwa um große Gruppen in
Krisensituationen zu versorgen. Wir binden Vereine gezielt in Konzepte des
Bevölkerungsschutzes ein und stärken ihre Resilienz, zum Beispiel als lokale
Anlaufstellen, Notunterkünfte oder Koordinierungspunkte für Spontanhelfer*innen.
Dafür bauen wir die Vernetzung zwischen Vereinen, Kommunen und den Strukturen
des Katastrophenschutzes aus und entwickeln entsprechende Förderangebote weiter.
Wasser ist eine wertvolle und endliche Ressource, die der Klimawandel auch in
Schleswig-Holstein gefährdet. Wir wollen auf Trockenheit und Wasserknappheit
reagieren, bevor Mangelsituationen entstehen. Deshalb entwickeln wir ein
landesweites Konzept mit konkreten Handlungsvorgaben und Prioritäten.
Großverbraucher*innen verpflichten wir, eigene Konzepte für den
verantwortungsvollen Umgang mit Wasser vorzulegen und umzusetzen, damit es erst
gar nicht zu knappen Situationen kommt. Wenn Wasser knapp wird, schränken wir
zuerst nicht notwendige und luxuriöse Wasserverwendungen ein – die
Trinkwasserversorgung muss immer Vorrang haben.
Die Bedrohung durch hybride Angriffe auf digitale Infrastrukturen hat sich in
den vergangenen Jahren dramatisch verschärft. Staatliche und nichtstaatliche
Akteure nutzen Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und gezielte Sabotage
digitaler Systeme, um demokratische Gesellschaften zu destabilisieren und sich
wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
Freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk (THW), das Deutsche Rote Kreuz
(DRK), Rettungsdienste und andere Blaulichtorganisationen bilden das Rückgrat
unserer gesellschaftlichen Resilienz – und sie sind auf Menschen angewiesen, die
sich engagieren. Wir GRÜNE wollen dieses Engagement sichtbar machen und gezielt
stärken.
Besonders wichtig ist es uns, junge Menschen zu gewinnen. Den „Dienst an der
Gemeinschaft“ verankern wir früh – etwa durch Kooperationen mit Schulen, die
Blaulichtorganisationen erlebbar machen. Wir fördern gezielt die Jugendarbeit in
den Hilfsorganisationen, damit das Ehrenamt kein Zufall bleibt, sondern
selbstverständlicher Teil des gesellschaftlichen Lebens wird.
Wir flexibilisieren das Landesfeuerwehrgesetz: Menschen mit Behinderungen sollen
künftig in unterstützenden Funktionen, etwa in der Kommunikation, der Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit oder der Verpflegung und Versorgung rechtlich
gleichgestellt in Verwaltungsabteilungen der Feuerwehr arbeiten können. Wer eine
Einsatzleitstelle koordiniert oder im Funknetz kommuniziert, muss nicht
denselben körperlichen Anforderungen genügen wie eine aktive Einsatzkraft im
Brandeinsatz.