In der bisherigen Fassung ist dieser Satz formal falsch. Der Landesfrauenrat hat statistisch erfasst, dass der Anteil von Frauen in Gemeindevertretungen 28 Prozent beträgt. Alle FLINTA*-Personen werden meines Wissens leider nicht erfasst und fallen nicht unter diese im Text genannten 28 Prozent. Außerdem geht es bei den 28 Prozent nur um die Gemeindevertretungen, nicht um die gesamte Kommunalpolitik. Zählt man zum Beispiel die Kreistage mit, liegt der Anteil von Frauen höher bei ca. 33 Prozent (vgl. BMBFSFJ).
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Demokratie und Zivilgesellschaft |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Karoline Holm (KV Steinburg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: 3.2-7397 |
| Eingereicht: | 23.09.2026, 22:11 |