Kommunale Demokratie lebt davon, dass Menschen bereit sind, neben Beruf, Familie und anderen Verpflichtungen Verantwortung für ihre Stadt, ihre Gemeinde oder ihren Kreis zu übernehmen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an kommunalpolitische Entscheidungen in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen. Haushalte, Beteiligungsunternehmen, große Investitionsvorhaben, Sozial- und Jugendhilfe, Klimaschutz, Bau- und Planungsrecht oder die digitale Transformation verlangen zunehmend eine intensive fachliche Befassung. Auf der anderen Seite steht eine hauptamtliche Verwaltung mit Fachämtern, Rechtsberatung und umfangreichen personellen Ressourcen. Damit kommunale Selbstverwaltung tatsächlich durch die gewählten Vertretungen ausgeübt werden kann, müssen diese unter zeitgemäßen Bedingungen arbeits- und kontrollfähig sein.
Dazu gehört zunächst eine angemessene sachliche und personelle Unterstützung der Fraktionen. Die Qualität kommunalpolitischer Arbeit darf nicht davon abhängen, ob einzelne Mandatsträger*innen neben ihrem Ehrenamt ausreichend Zeit, eigenes Fachwissen oder private Ressourcen mitbringen. Verlässliche Mindeststandards schaffen faire Arbeitsbedingungen und stärken insbesondere dort die kommunale Demokratie, wo bisher nur geringe Unterstützungsstrukturen bestehen. Bestehende weitergehende Regelungen in den Kommunen sollen davon selbstverständlich unberührt bleiben. Professionell vorbereitete politische Beratungen kommen dabei nicht nur den Fraktionen zugute, sondern entlasten auch die Verwaltungen und verbessern die Qualität kommunaler Entscheidungen.
Ebenso wichtig ist die Vereinbarkeit des Mandats mit unterschiedlichen Lebensrealitäten. Menschen mit Kindern oder regelmäßiger Pflegeverantwortung dürfen nicht faktisch schlechtere Voraussetzungen für kommunalpolitisches Engagement haben. Das geltende Entschädigungsrecht ermöglicht bereits die Erstattung tatsächlich entstandener Betreuungskosten; solche Regelungen setzen jedoch regelmäßig konkrete Kosten und entsprechende Nachweise voraus. Wir wollen den Kommunen deshalb zusätzlich ermöglichen, in ihren Entschädigungssatzungen einfache pauschalierte Regelungen für regelmäßige Betreuungs- und Pflegeverantwortung vorzusehen. So können strukturelle Nachteile ausgeglichen und unnötige Nachweisbürokratie vermieden werden. Die Entschädigungsverordnung ist dabei bereits heute ein landesrechtlich gestaltetes Instrument für die Rahmenbedingungen kommunaler Ehrenämter.
Arbeitsfähigkeit setzt außerdem voraus, dass politische Entscheidungsträger*innen rechtzeitig über die Informationen verfügen, die sie für ihre Entscheidungen benötigen. Informations- und Kontrollrechte entfalten wenig Wirkung, wenn Unterlagen erst nach langen Bearbeitungszeiten zugänglich werden oder entscheidungsrelevante Informationen so spät vorliegen, dass eine ernsthafte politische Befassung kaum noch möglich ist. Verlässliche Bearbeitungsfristen, digitale Zugänge und eine entscheidungsorientierte Bereitstellung von Unterlagen stärken deshalb nicht nur die Opposition oder einzelne Fraktionen, sondern das Vertretungsorgan insgesamt. Bei außergewöhnlich komplexen oder weitreichenden Entscheidungen muss es außerdem möglich sein, unabhängig von der Verwaltung eigene fachliche Expertise einzuholen.
Zu einer starken kommunalen Demokratie gehört schließlich eine klare Verantwortung zwischen Vertretung und Verwaltungsleitung. Bürgermeisterinnen und Landrätinnen leiten die Verwaltung und tragen Verantwortung für deren Arbeit. Die grundlegenden politischen Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung werden jedoch von den demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften getroffen. Diese politische Steuerungsfunktion muss auch praktisch durchsetzbar sein. Deshalb wollen wir wirksame Möglichkeiten schaffen, übertragene Selbstverwaltungsentscheidungen rechtzeitig wieder an sich zu ziehen, Berichts- und Umsetzungsfristen festzulegen und die Erarbeitung notwendiger Entscheidungsvorlagen zu verlangen. Wenn ein gefasster Beschluss nicht oder nur wesentlich verändert umgesetzt werden kann, darf dies nicht erst Monate später sichtbar werden. Dann braucht es eine frühzeitige Begründung und erneute politische Befassung.
Auch die kommunale Rechnungsprüfung muss sich in diese klare Rollenverteilung einfügen. Eine unabhängige und starke Rechnungsprüfung ist für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln unverzichtbar. Ihre Stärke liegt gerade in ihrer unabhängigen Kontrolle. Sie darf jedoch nicht zu einer zusätzlichen politischen Entscheidungsebene werden. Politische Ziele und Prioritäten müssen von den dafür demokratisch legitimierten Vertretungskörperschaften gesetzt und verantwortet werden. Die Rechnungsprüfung soll überprüfen, ob Verwaltungshandeln rechtmäßig und wirtschaftlich erfolgt, nicht politische Zweckmäßigkeitsentscheidungen durch eigene Bewertungen ersetzen.
Diesem Grundsatz entspricht auch eine klarere Regelung gutachtlicher Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes zu noch bevorstehenden politischen Planungen und Maßnahmen. Die Verwaltungsleitung verfügt für die fachliche Vorbereitung ihrer Vorschläge über die gesamte hauptamtliche Verwaltung. Wird darüber hinaus die besondere unabhängige Expertise des Rechnungsprüfungsamtes bereits vor einer politischen Entscheidung benötigt, sollte die Entscheidung darüber grundsätzlich bei dem Vertretungsorgan oder seinem Hauptausschuss liegen, dem gegenüber die Rechnungsprüfung institutionell verantwortlich ist. Das Recht der Verwaltungsleitung, bei konkretem Prüfbedarf eine unabhängige Prüfung von Verwaltungsvorgängen anzustoßen, wird dadurch nicht infrage gestellt.
Unser Ziel ist damit keine Schwächung der Verwaltung oder der Rechnungsprüfung. Im Gegenteil: Klare Rollen stärken alle Beteiligten. Die Verwaltung bereitet Entscheidungen fachlich vor und setzt sie um, die gewählten Vertretungen setzen politische Ziele und kontrollieren deren Umsetzung, und die Rechnungsprüfung gewährleistet unabhängige Kontrolle von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine moderne Gemeinde- und Kreisordnung muss dieses Verhältnis so ausgestalten, dass ehrenamtliche kommunale Demokratie auch unter zunehmend komplexen Bedingungen tatsächlich handlungsfähig bleibt.