In einem gemeinsamen Positionspapier des Landesbeirates zur Teilhabe für Menschen mit
Behinderungen und der Landesbeauftragten wird die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit dringend gefordert. Erkennbare Problemstellungen mit hohem Klärungsbedarf zu Fragen der Barrierefreiheit sind dabei:
• fehlende Strukturen zum Kompetenzaufbau (nicht einmal in den Studiengängen Architektur und Informatik ist Barrierefreiheit verpflichtend vorgesehen),
• fehlende Expertinnen und Experten mit dem erforderlichen Fachwissen bzgl. der unterschiedlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen und motorischen Einschränkungen, mit einer Hörschädigung, mit kognitiven Einschränkungen oder mit Sehschädigung,
• fehlende zentrale Anlaufstellen und Vernetzung: Information und Beratung zur Barrierefreiheit gibt es in Schleswig-Holstein bislang nur vereinzelt und nicht mit einander vernetzt
• fehlender Wissenstransfer, keine gesammelten Informationen z. B. DIN-Normen, Gesetze und Verordnungen, Forschungsergebnisse etc.
• hoher Ressourceneinsatz ohne befriedigende Ergebnisse, öffentliche Stellen haben unnötig hohe Kosten für den Umsetzungsprozess durch mühsame Eigenrecherche und Entwicklung. Die Ergebnisse sind oft nicht zufriedenstellend.
• Mangelhafte oder sogar gar keine praktische Umsetzung der Barrierefreiheit nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Einrichtung einer Fachstelle ist dringend geboten und bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Bund installiert.